Haltung der Bundesregierung zum Vorschlag der österreichischen Regierung für den Posten des Generalsekretärs des Europarates
der Abgeordneten Christina Schenk und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Die österreichische Regierung hat den ÖVP-Abgeordneten Walter Schwimmer für den Posten des Generalsekretärs des Europarates nominiert.
Nach Auskünften von österreichischen Schwulen- und Lesbengruppen und der ILGA (International Lesbian & Gay Association) hat Walter Schwimmer in den letzten Jahren durch sein Abstimmungsverhalten im österreichischen Parlament immer wieder seine homosexuellenfeindliche Haltung unter Beweis gestellt. So stimmte er 1995 mit der Mehrheit des Parlaments gegen eine Regelung zur Entschädigung homosexueller Opfer des Nationalsozialismus. 1996 stimmte er gegen die Außerkraftsetzung von Gesetzen, die Lesben und Schwulen grundlegende Rechte auf Versammlungs- und Redefreiheit verweigerten. 1998 stimmte er gegen die Abschaffung des Paragraphen 209 des österreichischen Strafgesetzbuches (diskriminierende Mindestaltergrenze für schwule Beziehungen). Die Parlamentarische Versammlung des Europarates hat bereits 1981 eine Empfehlung angenommen, in der dem Ministerkomitee empfohlen wurde, allen Mitgliedstaaten dringend nahezulegen, das gleiche legale Mindestalter für homosexuelle und heterosexuelle Handlungen festzulegen.
Jedes der Voten von Walter Schwimmer ist gegen die Menschenrechte gerichtet, deren Schutz und Stärkung eines der grundlegenden Ziele des Europarates ist. Es ist nicht tragbar, daß eine Person mit derartigen Positionen gegenüber Homosexuellen zum Generalsekretär des Europarates gewählt wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Wahl von Walter Schwimmer zum Generalsekretär des Europarates auf Grund der von ihm vertretenen Positionen gegenüber Homosexuellen die Glaubwürdigkeit der vom Europarat bisher vertretenen Politik zur Einhaltung der Menschenrechte einen schweren Schaden zufügt?
Inwiefern nutzt die Bundesregierung ihren Einfluß gegenüber der österreichischen Regierung, um diese zu veranlassen, die Nominierung von Walter Schwimmer für den Posten des Generalsekretärs des Europarates zurückzuziehen und einen anderen Kandidaten vorzuschlagen?
Wird sich die Bundesregierung im Ministerkomitee des Europarates dafür einsetzen, daß Walter Schwimmer von der Liste der Kandidatinnen und Kandidaten für den Posten des Generalsekretärs des Europarates gestrichen wird?
Wird die Bundesregierung im Rahmen ihrer Möglichkeiten darauf hinwirken, daß das Amt des Generalsekretärs des Europarates mit einem anderen Kandidaten besetzt wird?