Zur Privatisierung von öffentlichen Wohnungsbeständen
der Abgeordneten Christine Ostrowski und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Mit dem Verkauf von Bundeseigentum an Wohnungen, der nicht an die Kommunen, die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften oder die Mieter erfolgt, wird der Spielraum gestaltender Politik im Interesse der Allgemeinheit stark eingeschränkt.
Die Verringerung öffentlicher Wohnungsbestände führt zum Verlust von Handlungs- und Steuerungsmöglichkeiten im Bereich der sozialen Wohnraumversorgung.
Da mit diesen Verkäufen in der Regel preiswerter Wohnraum verlorengeht, hält die Präsidentin des Deutschen Mieterbundes, Anke Fuchs, die Privatisierungsabsichten für „sozialpolitisch falsch und fiskalpolitisch kurzsichtig“ („Mietermagazin“ 3/99).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Welchen Standpunkt vertritt die Bundesregierung zur Auffassung des Deutschen Mieterbundes und seiner Präsidentin Anke Fuchs, einen „Stopp des Ausverkaufs öffentlichen Wohnungsvermögens“ zu fordern und zu betonen, daß diese Wohnungen als dauerhafte Reserve für eine soziale Wohnungspolitik gebraucht werden („Mietermagazin“ 3/99)?
Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung zu der Tatsache, daß mit dem Verkauf öffentlichen Wohnungsbestandes bezahlbarer Wohnraum verknappt wird, während gleichzeitig die Mittel für den sozialen Wohnungsbau reduziert werden?
Wie begründet die Bundesregierung ihre Entscheidung, wenn sie sich aus unternehmerischer Betätigung zurückzieht, ihren Bestand an öffentlichem Wohnraum nicht an die Länder, Städte und Gemeinden zu übertragen, sondern die mit Steuermitteln finanzierten öffentlichen Wohnungsbestände meistbietend zu verkaufen?
Was versteht die Bundesregierung angesichts der Tatsache, daß die öffentlichen Wohnungsbestände mit öffentlichen Mitteln errichtet wurden und werden und sich bisher im öffentlichen Besitz befanden, unter dem „Zurückführen“ bisher vom Bund wahrgenommener Aufgaben im privatwirtschaftlichen Bereich (Beteiligungsbericht 1998 der Bundesregierung)?
Gedenkt die Bundesregierung, die Vereinbarungen zur Sozialverträglichkeit bei Wohnungsverkäufen rechtlich einklagbar zu verankern, und wenn ja, wie?
Wie und mit welchen Instrumenten ist im konkreten Fall des beabsichtigten Verkaufs der Wohnungen des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) der „Komplex der Wohnungsfürsorge“, z. B. die Grenze möglicher Mieterhöhungen weit unterhalb des gesetzlich Erlaubten, verankert (Bericht des Bundesministers Franz Müntefering im Ausschuß für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen am 17. März 1999)?
Mit welchen weiteren Verkäufen von Wohnungen des Bundes ist a) in diesem Jahr, b) in dieser Legislaturperiode, c) darüber hinaus zu rechnen, bzw. welche sind geplant?
Wie weit sind die Vorbereitungen zum Verkauf weiterer Wohnungsbestände des Bundes gediehen, und sind hierbei bereits konkrete Verhandlungsergebnisse erzielt worden?
Sind Verkäufe von Wohnungsgesellschaften und Bundeswohnungen in Vorbereitung, und wenn ja, in welcher Region/welchem Bundesland? Wie hoch ist ggf. zur Zeit der Anteil der öffentlichen Wohnungen am Gesamtbestand der Mietwohnungen in der entsprechenden Region/dem Bundesland?
Wie hoch ist der Anteil direkt privatisierter Wohnungen (Verkauf an die Mieter ohne Zwischenverkäufe) bei den bisherigen Verkäufen von Wohnungen des Bundes in den letzten zehn Jahren?
Wie hoch war der durchschnittliche Verkaufspreis pro Quadratmeter bei den Verkäufen öffentlichen Wohnungsbestandes an Mieter und an Investoren (bitte jeweils getrennt aufführen für Verkäufe der Gemeinnützigen Deutschen Wohnungsbaugesellschaft mbH, Landeswohnungs- und Städtebaugesellschaft Bayern mbH und Heimstätte Rheinland-Pfalz GmbH)?
In welchem Umfang hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum der letzten Legislaturperiode der Bestand an kommunalen Wohnungen durch Verkauf vermindert?