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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Bewilligung von Unterhaltsgeld bei Praktika durch die Bundesanstalt für Arbeit (G-SIG: 14010281)

Unterhaltsgeld für Teilnahme von Arbeitslosen an Praktika gem. Sozialgesetzbuch III, Förderung von Weiterbildung und Umschulung

Fraktion

PDS

Datum

12.05.1999

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/85623. 04. 99

Bewilligung von Unterhaltsgeld bei Praktika durch die Bundesanstalt für Arbeit

der Abgeordneten Eva-Maria Bulling-Schröter, Ursula Lötzer, Rolf Kutzmutz und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Erwerbslosen, die ein Praktikum bzw. ein Praktikum im Rahmen ihrer Weiterbildung beantragen bzw. durchführen, wird von den Arbeitsämtern nicht in jedem Fall Unterhaltsgeld bewilligt. Nach dem nicht mehr geltenden Arbeitsförderungsgesetz wurden Praktika für Erwerbslose und Praktika als Bestandteile von Fortbildungen und Umschulungen gefördert, wobei Anspruch auf Unterhaltsgeld bestand. Nach dem Dritten Buch Sozialgesetzgesetzbuch vom 1. Januar 1998 werden praktische Tätigkeiten im Rahmen von Trainingsmaßnahmen, bestimmte Praktikumsteile bei Weiterbildungen, Auslandspraktika und viele andere arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zwar gefördert, aber nicht in jedem Falle wird Unterhaltsgeld bewilligt. Uns interessiert, wann und mit welchen Ausnahmen bei Praktika nach dem SGB III der Bezug von Unterhaltsgeld für Erwerbslose vorgesehen ist.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Welche gesetzliche Grundlage im SGB III gestattet es, die Teilnahme von Erwerbslosen an betrieblichen Praktika zu fördern und den Bezug von Unterhaltsgeld zu sichern?

2

Welche Rechtsgrundlage hat eine Nichtbewilligung von Unterhaltsgeld an Erwerbslose bei Vor-, Zwischen- oder Nachpraktika während einer geförderten Weiterbildungsmaßnahme, und was kann die Ursache dafür sein, wenn z. B. für eine Weiterbildung zum Heilpraktiker Lehrgangsgebühren und Fahrtkosten übernommen werden, aber nach Ablauf des theoretischen Teiles kein Unterhaltsgeld bewilligt wird, obwohl die Bedingungen der Vorbeschäftigungszeit erfüllt sind?

3

Gelten Job-Rotation-Maßnahmen als betriebliche Praktika im Sinne der Weiterbildung nach SGB III, und welche Leistungen erhalten Erwerbslose in einer solchen Maßnahme?

4

Welche Rechtsgrundlage gestattet es Erwerbslosen, Weiterbildungsangebote mit Praktikumsteilen der Arbeitsämter abzulehnen, wenn sie gewahr werden, daß sie während der Praktikumszeiten kein Unterhaltsgeld bewilligt bekommen bzw., welche Möglichkeiten zur Bestreitung des Lebensunterhaltes der Betroffenen sieht die Bundesregierung?

5

Wie viele Weiterbildungsmaßnahmen mit Praktikumsteilen werden gegenwärtig gefördert

a) mit Unterhaltsgeld und

b) ohne Unterhaltsgeld (Angaben bitte nach früherem Bundesgebiet, neuen Bundesländern sowie Geschlecht machen)?

Bonn, den 19. April 1999

Eva-Maria Bulling-Schröter Ursula Lötzer Rolf Kutzmutz Gregor Gysi und Fraktion

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