Planungen für die Bundesstraße 15 neu
der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Winfried Hermann, Cornelia Behm, Sylvia Kotting-Uhl, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die geplante Bundesstraße (B) 15 neu soll von der Autobahn (A) 93 Nähe Regensburg bis zur A 8 Nähe Rosenheim verlaufen. Für den nördlichen Streckenabschnitt zwischen der Anschlussstelle Saalhaupt (A 93) und der Anschlussstelle Essenbach (A 92) besteht Baurecht bzw. läuft das Planfeststellungsverfahren. Im südlichen Bereich zwischen der A 92 und der A8 gibt es einen Teilabschnitt im Vordringlichen Bedarf zwischen der B 299 und der B 388. Alle weiteren Abschnitte befinden sich im Weiteren Bedarf.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen31
In welchem Zeitrahmen soll die B 15 neu komplett fertig gestellt werden?
Welche Kosten verursacht der Bau der B 15 neu insgesamt und in den Abschnitten Saalhaupt–A 92, A 92–A94 und A 94–A 8 München Salzburg?
Welches Nutzen-Kosten-Verhältnis wurde für die B 15 neu gesamt und seine Teilabschnitte errechnet?
Wurde für die B 15 neu eine Raumwirksamkeitsanalyse erstellt und mit welchen Ergebnissen?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die PKW- bzw. LKW-Belastung auf den einzelnen Teilabschnitten der B 15 neu, insbesondere im Abschnitt Ergoldsbach–Essenbach?
Plant die Bundesregierung eine Umwidmung der B 15 neu zu einer Autobahn, und wenn ja, wann und in welchen Streckenabschnitten?
Welche Höchstgeschwindigkeiten plant die Bundesregierung für die autobahnähnliche Bundesstraße B 15 neu zuzulassen?
Wie sieht die Bundesregierung die Problematik des Mautausweichverkehrs auf der B 15 neu?
Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine autobahnähnliche Bundesstraße den Quell- und Zielverkehr der Anrainergemeinden nicht wesentlich entlastet?
Inwieweit dient die B 15 neu in erster Linie dem Zweck einer autobahngleichen (-ähnlichen) Umfahrung des Großraumes München?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kosten für die Isarüberquerung im Gemeindebereich Essenbach?
Wie will man die zu befürchtenden Lärmprobleme im Bereich Essenbach (bergauf führende Autobahn) und im Speziellen am Autobahnkreuz B 15 neu und A 92 in einer Entfernung von ca. 250 Metern zur Wohnbebauung in den Griff bekommen?
Wie gedenkt die Bundesregierung die Frage der Durchquerung des FFH-Gebiets Isarhangleite zu lösen (FFH – Flora-Fauna-Habitat)?
Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung, wenn zum Schutz des FFH-Gebiets eine Tunnellösung geplant wird?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass mit der Durchquerung eines FFH-Gebiets europäisches Recht tangiert wird?
Welche Alternativplanungen existieren für die Teilbereiche der B 15 neu, für die ein besonderer naturschutzfachlicher Auftrag festgestellt wurde?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass der Abschnitt der B 15 neu zwischen der B 299 und der B 388 durch die bereits vollzogenen und leistungsfähigen Ortsumgehungen Vilsbiburg und Geisenhausen weiterhin eine hohe Dringlichkeit besitzt?
Hält die Bundesregierung angesichts des zu erwartenden Verkehrsaufkommens die Staatsstraße 2142 für den abfließenden Verkehr nach der Fertigstellung des Streckenabschnitts Saalhaupt–Neufahrn für ausreichend?
Wie bewertet die Bundesregierung die Problematik, dass nach der Fertigstellung der B 15 neu bis zur A 92 der Verkehr Richtung Rosenheim zum Großteil durch die Stadt Landshut und die B 15 alt weiterfließen wird?
Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag der Versatzlösung für die B 15 neu, den der Markt Essenbach wiederholt in seinen Stellungnahmen zur B 15 neu vorgeschlagen hat?
Wie bewertet die Bundesregierung die Versatzlösung angesichts der Tatsache, dass dadurch eine Isarquerung mit den damit verbundenen Kosten vermieden werden kann?
Wie bewertet die Bundesregierung die Versatzlösung unter Berücksichtigung des Zubringerverkehrs zum Münchner Flughafen aus dem südostbayerischen Raum?
Warum wurde in die Raumordnung und Linienbestimmung der B 15 neu der Flughafen München mit seinem riesigen Verkehrsauswirkungen auf die benachbarten Straßen bis heute nicht mit einbezogen?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Chancen, dass durch das ökologisch sensible Gebiet zwischen der A 92 und der geplanten A 94 eine Autobahntrasse gebaut werden kann, insbesondere unter Berücksichtigung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bezüglich der Isentaltrasse der A 94?
Inwieweit besteht nach Ansicht der Bundesregierung noch Bedarf für die B 15 neu in ihrer Funktion als Ortsumgehung von Rosenheim angesichts der Tatsache, dass die Ortsumgehung Rosenheim demnächst fertiggestellt wird?
Wie beabsichtigt man die zu erwartenden Verkehrs-, Lärm- und Abgasprobleme im Raum Rosenheim in den Griff zu bekommen?
Warum wurde die Raumordnung für die West-Ost-Erschließung des ostbayerischen Raums nach der Maueröffnung nicht den veränderten Gegebenheiten angepasst?
Inwieweit wurde bei der Planung der Bundesfernstraßen der demographische Wandel mit zum Teil dramatischen Bevölkerungsrückgängen gerade in Ostdeutschland berücksichtigt?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Kommunen als Belohnung für die zeitnahe Zustimmung zum laufenden Planfeststellungsverfahren Anspruch auf besondere Lärmschutzmaßnahmen haben?
Wurde der geplante Verkehrsinfrastrukturzubau in die Klimaschutzstrategie der Bundesregierung mit eingerechnet?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, mehr Schwerlastverkehr von Regensburg nach Rosenheim (und damit nach Österreich und Italien) auf die Schiene zu verlagern?