Deutsche Polizeibeamte im Kosovo
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Auf einer Sondersitzung der Innenminister des Bundes und der Länder am 28. Juni 1999 wurde der Einsatz von rund 300 deutschen Polizeibeamten im Kosovo beschlossen. In einer Meldung der „ap“ heißt es: „Die Innenminister stimmten grund-ätzlich darin überein, rund 300 deutsche Polizeivollzugsbeamte aus Bund und Ländern in das Kosovo zu entsenden. Zwei Drittel der Schutzpolizisten, Kriminalpolizisten und Ausbilder sollen aus den Ländern kommen. Auch dafür trage der Bund die einsatzbedingten Kosten. Etwa 50 Polizeibeamte sollen bei der Ermittlung von Kriegsverbrechern eingesetzt werden. Sie sollen Beweise für eine mögliche Anklage vor dem Kriegsverbrechertribunal sammeln. Schily bestätigte auf Fragen, daß die deutschen Polizeibeamten bewaffnet sein werden. Bereits am (morgigen) Dienstag solle ein Vorkommando zur Erkundung der Einsatzbedingungen in das Kosovo abreisen. Es komme darauf an, daß der Prozeß der Friedenssicherung voranschreite.“ (ap, 28. Juni 1999)
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Auf welcher gesetzlichen Grundlage entsendet die Bundesregierung Polizeibeamte in das Kosovo?
2. Wurde der Deutsche Bundestag über diesen Einsatz bundesdeutscher Polizeikräfte im Kosovo informiert, und wenn ja, wann?
3. Trifft es zu, daß bereits am 29. Juni 1999 ein Vorkommando der deutschen Polizeibeamten in das Kosovo entsandt wurde? Wenn ja, mit – wie vielen Personen, – von welchen Behörden, – mit welchem genauen Auftrag? Wann wurde das Parlament hierüber informiert?
4. Welche Aufgaben sollen die 300 deutschen Polizeibeamten im Kosovo ausführen? a) Wie groß ist der Anteil der Beamten von Polizeibehörden des Bundes an diesem Kontingent, und von welchen Bundesbehörden werden sie abgestellt? b) Ist der Einsatz freiwillig, und nach welchen Auswahlkriterien werden die Beamten benannt? c) Wie werden die Beamten auf ihren Dienst im Kosovo vorbereitet? d) Wird der Einsatz durch besondere Zulagen vergütet? e) Wie ist die Kommandostruktur, und aus welchen Ausgangseinheiten kommen die Beamten? f) Wie hoch sind die zu erwartenden Kosten des Einsatzes? g) Werden die Polizeibeamten bewaffnet sein, und wenn ja, wie? h) Wie lange wird der Einsatz dauern? i) Über welche Befugnisse verfügen die Beamten? j) Nach welchem nationalen Recht wird die polizeiliche Arbeit durchgeführt? k) Nach welchen Grundsätzen und wie soll der Aufbau einer neuen Polizei im Kosovo durchgeführt werden? l) Mit welchen Kräften soll dieser Aufbau einer neuen Polizei durchgeführt werden? m)Werden Angehörige der UCK beim Aufbau einer örtlichen Polizei einbezogen? n) Werden auch Serben beim Aufbau einer örtlichen Polizei einbezogen? o) Wer kontrolliert die deutsche polizeiliche Tätigkeit im Kosovo? p) Weshalb und auf welcher gesetzlichen Grundlage übernimmt der Bund die Kosten für den Einsatz der Beamten der Landespolizeien, und wie hoch werden diese Kosten sein? q) Welche Zeitdauer ist nach Kenntnis der Bundesregierung für den Einsatz der Beamten der Landespolizeien vorgesehen?
5. Von welcher Bundesbehörde oder welchen Bundesbehörden werden die 50 Beamten entsandt, die wegen begangener Kriegsverbrechen im Kosovo ermitteln sollen? a) Auf welcher gesetzlichen Grundlage geschieht dies? b) Welche Beschlußlagel liegt dem zugrunde? c) Gibt es eine dienstrechtliche Anordnung, die die Beamten zum Dienst im Kosovo verpflichtet, oder können sie sich freiwillig melden? d) Wie werden die Beamten auf ihren Einsatz vorbereitet? e) Über welche Sprachkenntnisse müssen sie verfügen? f) Wie werden sie als Polizeibeamte während des Einsatzes kenntlich gemacht? g) Welche Ausrüstung wird ihnen zur Verfügung gestellt? h) Arbeiten sie mit Menschenrechtsorganisationen zusammen, und wenn ja, mit welchen? i) Wegen welcher Kriegsverbrechen soll ermittelt werden? j) Werden auch die Bombardierungen und ihre Auswirkungen auf Krankenhäuser, Botschaften, Gesandtschaften, Fernsehsender, chemische und andere Fabriken, Flüchtlingstrecks, Busse, Eisenbahnzüge etc. durch die NATO und die Folgen des Einsatzes von uranangereicherter Munition und Splitterbomben untersucht? k) Über welche Befugnisse verfügt diese deutsche polizeiliche Einsatzgruppe? l) In welchem Territorium führen diese Beamten ihre Ermittlungen durch? m)Wer kontrolliert diese Tätigkeit der deutschen Polizeibeamten im Kosovo? n) Welche Zeitdauer ist für diesen Einsatz vorgesehen?
6. Wie wird die Zusammenarbeit der bundesdeutschen Polizeikräfte mit den KFOR-Einheiten abgestimmt und abgegrenzt?
7. Sind auch Beamte des Bundesnachrichtendienstes und des Bundesamtes für Verfassungsschutz im Kosovo im Einsatz, und wenn ja, wie viele?
8. Werden bundesdeutsche Jusitzbeamte im Kosovo eingesetzt, oder sollen solche zukünftig dort eingesetzt werden? Wenn ja, von welchen Behörden mit welchem Auftrag derzeit und auf welcher gesetzlichen Grundlage?
9. Wird sich die Bundesrepublik Deutschland am Aufbau anderer Bereiche einer zivilen Übergangsverwaltung im Kosovo beteiligen? Wenn ja, – in welchen Verwaltungsbereichen, – mit wie vielen Beamten und Angestellten, – mit welcher zu erwartenden Zeitdauer?
Fragen9
Auf welcher gesetzlichen Grundlage entsendet die Bundesregierung Polizeibeamte in das Kosovo?
Wurde der Deutsche Bundestag über diesen Einsatz bundesdeutscher Polizeikräfte im Kosovo informiert, und wenn ja, wann?
Trifft es zu, daß bereits am 29. Juni 1999 ein Vorkommando der deutschen Polizeibeamten in das Kosovo entsandt wurde? Wenn ja, mit – wie vielen Personen, – von welchen Behörden, – mit welchem genauen Auftrag?
Wann wurde das Parlament hierüber informiert?
Welche Aufgaben sollen die 300 deutschen Polizeibeamten im Kosovo ausführen?
Wie groß ist der Anteil der Beamten von Polizeibehörden des Bundes an diesem Kontingent, und von welchen Bundesbehörden werden sie abgestellt?
Äßst der Einsatz freiwillig, und nach welchen Auswahlkriterien werden die Beamten benannt?
Wie werden die Beamten auf ihren Dienst im Kosovo vorbereitet?
Wird der Einsatz durch besondere Zulagen vergütet?
Wie ist die Kommandostruktur, und aus welchen Ausgangseinheiten kommen die Beamten?
Wie hoch sind die zu erwartenden Kosten des Einsatzes?
Werden die Polizeibeamten bewaffnet sein, und wenn ja, wie?
Wie lange wird der Einsatz dauern?
Über welche Befugnisse verfügen die Beamten?
Nach welchem nationalen Recht wird die polizeiliche Arbeit durchgeführt?
Nach welchen Grundsätzen und wie soll der Aufbau einer neuen Polizei im Kosovo durchgeführt werden?
Mit welchen Kräften soll dieser Aufbau einer neuen Polizei durchgeführt werden?
Werden Angehörige der UCK beim Aufbau einer örtlichen Polizei einbezogen?
Werden auch Serben beim Aufbau einer örtlichen Polizei einbezogen?
Wer kontrolliert die deutsche polizeiliche Tätigkeit im Kosovo?
Weshalb und auf welcher gesetzlichen Grundlage übernimmt der Bund die Kosten für den Einsatz der Beamten der Landespolizeien, und wie hoch werden diese Kosten sein?
Welche Zeitdauer ist nach Kenntnis der Bundesregierung für den Einsatz der Beamten der Landespolizeien vorgesehen?
Von welcher Bundesbehörde oder welchen Bundesbehörden werden die 50 Beamten entsandt, die wegen begangener Kriegsverbrechen im Kosovo ermitteln sollen?
Auf welcher gesetzlichen Grundlage geschieht dies?
Welche Beschlußlagel liegt dem zugrunde?
Gibt es eine dienstrechtliche Anordnung, die die Beamten zum Dienst im Kosovo verpflichtet, oder können sie sich freiwillig melden?
Wie werden die Beamten auf ihren Einsatz vorbereitet?
Über welche Sprachkenntnisse müssen sie verfügen?
Wie werden sie als Polizeibeamte während des Einsatzes kenntlich gemacht?
Welche Ausrüstung wird ihnen zur Verfügung gestellt?
Arbeiten sie mit Menschenrechtsorganisationen zusammen, und wenn ja, mit welchen?
Wegen welcher Kriegsverbrechen soll ermittelt werden?
Werden auch die Bombardierungen und ihre Auswirkungen auf Krankenhäuser, Botschaften, Gesandtschaften, Fernsehsender, chemische und andere Fabriken, Flüchtlingstrecks, Busse, Eisenbahnzüge etc. durch die NATO und die Folgen des Einsatzes von uranangereicherter Munition und Splitterbomben untersucht?
Über welche Befugnisse verfügt diese deutsche polizeiliche Einsatzgruppe?
In welchem Territorium führen diese Beamten ihre Ermittlungen durch?
Wer kontrolliert diese Tätigkeit der deutschen Polizeibeamten im Kosovo?
Welche Zeitdauer ist für diesen Einsatz vorgesehen?
Wie wird die Zusammenarbeit der bundesdeutschen Polizeikräfte mit den KFOR-Einheiten abgestimmt und abgegrenzt?
Sind auch Beamte des Bundesnachrichtendienstes und des Bundesamtes für Verfassungsschutz im Kosovo im Einsatz, und wenn ja, wie viele?
Werden bundesdeutsche Jusitzbeamte im Kosovo eingesetzt, oder sollen solche zukünftig dort eingesetzt werden?
Wenn ja, von welchen Behörden mit welchem Auftrag derzeit und auf welcher gesetzlichen Grundlage?
Wird sich die Bundesrepublik Deutschland am Aufbau anderer Bereiche einer zivilen Übergangsverwaltung im Kosovo beteiligen?
in welchen Verwaltungsbereichen,
– mit wie vielen Beamten und Angestellten,
– mit welcher zu erwartenden Zeitdauer?