Zukunft der Gesellschaft zur Verwahrung und Verwertung von stillgelegten Bergwerksbetrieben
der Abgeordneten Gerhard Jüttemann, Rolf Kutzmutz, Dr. Christa Luft, Dr. Gregor Gysi und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Hauptaufgabe und Ziel der Gründung der Gesellschaft zur Verwahrung und Verwertung von stillgelegten Bergwerksbetrieben mbH (GVVmbH) war 1993, die in den Ländern Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt notwendigen bergbaulichen Verwahr- und Verwertungsaufgaben unter Ausnutzung aller Synergieeffekte und der Bündelung des Know-hows für die öffentliche Hand effizient durchzuführen. Während der Abarbeitung von ca. 75 Prozent der Verwahraufgaben wurden die wirtschaftliche Effizienz der GVV in den vergangenen fünf Jahren sowohl von unterschiedlichsten Prüfgesellschaften attestiert als auch die guten Ergebnisse von Ämtern und Behörden uneingeschränkt anerkannt. Dennoch beabsichtigt die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS), alle Aufgaben der GVV durch Übertragung des Eigentums und der bergrechtlichen Verpflichtungen auf die Bundesländer übergehen zu lassen. Im Ergebnis befürchtet die GVV wirtschaftlich negative Folgen für die öffentliche Hand, außerdem wären für die derzeit bei der GVV beschäftigten ca. 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter negative Folgen in arbeitsvertraglicher, tarif- und versicherungsrechtlicher Hinsicht unabwendbar.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Wie bewertet die Bundesregierung die Aufgabenerfüllung der GVVmbH in den vergangenen Jahren?
Wie bewertet die Bundesregierung die Absicht der BvS, die Verpflichtungen der GVVmbH auf die Länder zu übertragen?
Wird die Bundesregierung ihren Einfluß auf die BvS geltend machen, die Pläne zur Übertragung der GVV-Verpflichtungen auf die Länder fallen zu lassen?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Folgen hätte diese Übertragung
a) in wirtschaftlicher Hinsicht,
b) in arbeitsvertraglicher, tarif- und versicherungsrechtlicher Hinsicht für die derzeit bei der GVVmbH Beschäftigten?
Wie bewertet die Bundesregierung folgende im Zusammenhang mit den BvS-Plänen von den Arbeitnehmervertretungen der GVVmbH erhobenen Forderungen (bitte a bis h im Einzelnen bewerten):
a) Fortbestand der GVVmbH in der jetzigen Organisationsstruktur bis zur vollständigen Abarbeitung der bergrechtlichen Verpflichtungen und weiter bestehender Verfügungen;
b) mit den Arbeitnehmern, die die Stillegung der Bergwerke Anfang der 90er Jahre miterlebten und die z. Z. Verwertungs- und Verwahrungsarbeiten durchführen, sind die noch anstehenden Arbeiten in den Bergwerken, Nachsorgebetrieben und der Unternehmensleitung weiter zu realisieren;
c) Beibehaltung des Firmentarifvertrages der GVVmbH (Lohn, Gehalt, Auszubildendenvergütung und Manteltarifvertrag) sowie des Tarifvertrages über Entlassungsentschädigung;
d) Anerkennung der Betriebszugehörigkeit zum Bergbau;
e) Erhalt der knappschaftlich-rechtlichen Rahmenbedingungen;
f) bergrechtliche Bestimmungen und Anordnungen gemäß BBergG müssen weiter zur Anwendung kommen;
g) Interessenvertretung für alle Arbeitnehmervertreter entsprechend Mitbestimmungsrechten;
h) uneingeschränkte Fortsetzung der Berufsausbildung?
Wird die Bundesregierung die vorgenannten Forderungen der Arbeitnehmervertretungen der GVVmbH unterstützen?
Wenn nein, warum nicht?