Vierter Jahrestag des deutsch-vietnamesischen Rückübernahmeabkommens — Bilanz und Perspektiven
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
In wenigen Wochen jährt sich zum vierten Mal das am 21. September 1995 in Kraft getretene deutsch-vietnamesische Rückübernahmeabkommen. Ende des kommenden Jahres endet die Laufzeit des Abkommens, das jeweils um ein Jahr verlängert wird, wenn es nicht sechs Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer gekündigt wird.
Die frühere Bundesregierung hatte bei Unterzeichnung des Abkommens erklärt, sie gehe von 40 000 „ausreisepflichtigen“ Vietnamesinnen und Vietnamesen aus. Davon sollten laut Artikel 4 des Abkommen bis Ende 1998 bereits 20 000 Personen wieder in Vietnam aufgenommen sein. In der Praxis liegt die Zahl aber deutlich niedriger.
Gleichzeitig hält die Diskriminierung und Kriminalisierung der hier lebenden Vietnamesinnen und Vietnamesen an. Die deutsche Politik beharrt hartnäckig auf der Rückführung dieser Menschen nach Vietnam, statt ihnen hier ein Bleiberecht zu gewähren.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Wie viele Personen sind im Zuge des Rückübernahmeabkommens bisher nach Vietnam zurückgekehrt (bitte jährliche Angaben seit 1995 bzw. für 1999 zum 30. Juni 1999)?
Wie viele Anträge auf Rückübernahme wurden von deutscher Seite bisher insgesamt gestellt (A-Liste) (bitte Angaben wie unter Frage 1)?
Wie viele dieser Anträge sind von vietnamesischer Seite positiv beschieden worden (bitte Angaben wie unter Frage 1)?
Wie viele dieser Anträge sind von vietnamesischer Seite negativ beschieden worden und worin liegen nach Erkenntnissen der Bundesregierung die wesentlichen Gründe für diese Bescheide?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass hier lebende vietnamesische Personen, wenn sie von einem deutschen Antrag auf Rückübernahme erfahren, in Nachbarländer migrieren?
Wenn ja, welche Kenntnis hat die Bundesregierung über den Umfang und die Zielländer dieser Migration?
Haben Nachbarländer wegen dieser durch das Rückübernahmeabkommen ausgelösten Migration bei der Bundesregierung interveniert?
Wie sollen die Bundesländer nach den Vorstellungen der Bundesregierung mit den Personen verfahren, die die Bundesregierung zurückführen will, deren Rücknahme aber von vietnamesischer Seite abgelehnt wird?
Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Rückkehrer nach ihrer Rückkehr in Vietnam in der Bundesrepublik Deutschland erneut um Asyl gebeten haben (bitte jährliche Angaben wie unter Frage 1)?
Wenn ja, wie viele Personen haben ihren Asylantrag damit begründet, dass sie in Vietnam
– wegen kritischer Meinungsäußerungen,
– aus religiösen Gründen,
– aus anderen Gründen
verfolgt wurden?
Hat die Bundesregierung die Einhaltung der in dem Abkommen von vietnamesischer Seite übernommenen Verpflichtung, rückkehrende Vietnamesinnen und Vietnamesen nicht wegen evtl. „illegaler Ausreise“ zu belangen, überpüft?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?
Wie bewertet die Bundesregierung, dass das Rückübernahmeabkommen keine Begleitung durch den UNHCR vorsieht?
Wie bewertet die Bundesregierung die in dem Abkommen enthaltene Koppelung von Entwicklungszusammenarbeit an die Erfüllung deutscher innenpolitischer Forderungen, in diesem Fall an die Rückübernahme von hier lebenden Vietnamesinnen und Vietnamesen?
a) Wie viel Entwicklungshilfe und Exportbürgschaften wurden 1995 zugesagt?
b) Wie viel ist davon bis heute gezahlt worden?
c) Welches sind die wichtigsten Projekte, die damit unterstützt wurden?
d) Welche Gelder kamen damit den Rückkehrern direkt zugute?
e) Hat die Bundesregierung die Firmen, die seit 1995 in Vietnam mit Unterstützung durch deutsche Finanzhilfen und/oder Bürgschaften investierten, verpflichtet, Arbeitsplätze für Rückkehrer bereitzustellen?
Wenn ja, in welchem Umfang?
Welche Planungen hat die Bundesregierung im Hinblick auf das Auslaufen des Abkommens im kommenden Jahr?
Gab es in jüngster Zeit Gespräche zwischen der deutschen und der vietnamesischen Seite zu Fragen des Rückübernahmeabkommens und seiner künftigen Umsetzung?
Wenn ja, wann fanden diese Verhandlungen statt, welche Vorschläge wurden von deutscher Seite unterbreitet und wie war die vietnamesische Reaktion?
Wenn nein, sind solche Gespräche in nächster Zeit ins Auge gefaßt?
Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung über ein laut Koalitionsvereinbarung gemeinsam mit den Ländern zu vereinbarendes humanitäres Bleiberecht für langjährig in der Bundesrepublik Deutschland lebende abgelehnte vietnamesische Asylbewerber?