Zur Einsparung von öffentlichen Aufwendungszuschüssen durch die Möglichkeit der vorfristigen Tilgung und Umschuldung von Krediten im Wohnungsbau
der Abgeordneten Christine Ostrowski, Dr. Barbara Höll, Heidemarie Ehlert, Dr. Gregor Gysi und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
In den Jahren vor 1989 lagen die Hypothekenzinsen im Schnitt zwischen 7 und 9 Prozent. Heute haben sie einen Stand von bis zu 4,5 Prozent erreicht. Jeder Prozentpunkt Zinsen kann im Schnitt bis zu 2 DM Mietbelastung mehr oder weniger ausmachen.
Umschuldungen könnten zu erheblichen Mietreduzierungen führen und außerdem die Aufwendungszuschüsse der öffentlichen Hand reduzieren und damit die öffentlichen Haushalte entlasten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Trifft es nach Auffassung der Bundesregierung zu, daß für alle geförderten Wohnungen im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus und der modernisierten Mietwohnungen, die vor 1989 mit öffentlichen Mitteln gefördert wurden, die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung der Finanzierungsdarlehen nach § 609 a Abs. 1 Nr. 3 BGB besteht, ohne daß der Darlehensnehmer sogenannte Vorfälligkeitszinsen zahlen muß?
Welche Auswirkungen auf die Senkung der Aufwendungszuschüsse der öffentlichen Hand könnten sich nach Schätzungen der Bundesregierung daraus ergeben?
Welchen Einfluß könnte nach Auffassung der Bundesregierung die vorzeitige Ablösung von Krediten und Darlehen im Wohnungsbau bzw. ihre Umschuldung zu gegenwärtig niedrigeren Zinssätzen auf die Mietpreise nehmen?
Welche Möglichkeiten und welche Rechte zur vorfristigen Tilgung oder der Umschuldung haben nach Auffassung der Bundesregierung Käufer von selbstgenutztem Wohneigentum, die in früheren Jahren Kredite und öffentliche Darlehen mit hohem Zinsniveau in Anspruch nahmen?