Die Bundesregierung hat zu Transporten von Uranhexafluorid bereits Stellung genommen, auf die Drucksachen 13/174 und 11/2382 wird verwiesen.
Bei Transporten von Uranhexafluorid (UF6) handelt es sich überwiegend um internationale Transporte. Seit mehreren Jahrzehnten gelten hierfür die folgenden grundlegenden Vorschriften:
- Regulations for the Safe Transport of Radioactive Material, Internationale Atomenergie Organisation, Wien
- Recommendations on the Transport of Dangerous Goods, United Nations, New York
- American National Standard for Packaging of Uranium Hexafluoride for Transport, ANSI N 14.1, American National Standards Institute, New York
- ISO 7195: 1993 (E), Packaging of Uranium-Hexafluoride (UF6) for Transport
- European Agreement Concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road (ADR)
- Règlement international concernant le transport des marchandises dangereuses par chemin de fer (RID)
- Internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen (IMDG-Code)
in den jeweils gültigen Fassungen.
In den internationalen Gremien besteht Übereinstimmung darin, daß bei der Beförderung von UF6 das spezifische Gefahrenpotential durch Radiotoxizität und Kritikalität ausreichend durch die Sicherheit der verwendeten Transportbehälter berücksichtigt wird.
Dies gilt auch für die chemische Toxizität: Mit Rücksicht auf die Tatsache, daß UF6 bei Kontakt mit der Luftfeuchtigkeit den stark ätzenden Fluorwasserstoff (HF) freisetzt, sind im Abschnitt V des Anhangs VII der Anlage zur Gefahrgutverordnung Eisenbahn-GGVE (gleichlautend wie zur Gefahrgutverordnung Straße-GGVS) besondere „Anforderungen an die Verpackung und Beförderung von Uranhexafluorid“ aufgestellt worden. Danach müssen z. B. Verpackungen für UF6 als Druckbehälter ausgelegt und aus einem geeigneten Kohlenstoffstahl oder aus einem anderen geeigneten legierten Stahl gebaut werden; sie müssen für Betriebstemperaturen von –40 °C bis 121°C und für einen Betriebsdruck von 1,4 MegaPascal, MPa, (14 bar) ausgelegt sein und einem Prüfdruck von 2,8 MPa (28 bar) unterworfen werden.