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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Öffentliche und gewerbliche Nutzungen in Regierungsgebäuden in Berlin (G-SIG: 14010472)

Möglichkeiten für andere Nutzungen in Regierungs- und Verwaltungsgebäuden

Fraktion

PDS

Datum

19.08.1999

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/144819. 07. 99

Öffentliche und gewerbliche Nutzungen in Regierungsgebäuden in Berlin

der Abgeordneten Dr. Christa Luft, Gerhard Jüttemann, Rolf Kutzmutz und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Der Umzug von Parlament und Bundesregierung nach Berlin hat begonnen. Die Hauptstadtplanung ist fast abgeschlossen, die Hauptstadtwerdung Berlins beginnt und wird ein dauerhafter Prozeß. Der Anspruch des Bundes, mit der Hauptstadtentscheidung für Berlin die deutsche Einheit zu vollenden, muß sich nunmehr in der Praxis bewähren. Eine wichtige Rolle spielt dabei die stadträumliche Integration der neuen Standorte von Parlament und Regierung. Bei einigen bereits fertiggestellten Gebäuden, zum Beispiel dem Erweiterungsbau des Auswärtigen Amts in der Werderstraße in Berlin-Mitte, sind keine öffentlich zugänglichen Nutzungen im Erdgeschoßbereich vorgesehen.

National und international gibt es Beispiele für eine gelungene Verbindung von Verwaltungsfunktionen mit öffentlichen Nutzungen und Stadtleben. Die Staatskanzlei von Nordrhein-Westfalen hat Teilflächen in einem Bürogebäude angemietet, in dem sich außerdem zahlreiche Firmen, Restaurants, Cafés und Geschäfte befinden. In Den Haag wird seit längerem die Öffnung der Erdgeschoß-Zonen von Regierungsgebäuden für gewerbliche Nutzungen vorangetrieben. Das Bundestagsgebäude Unter den Linden/Wilhelmstraße beherbergt unter anderem ein vielbesuchtes Café.

Über die stadträumliche Integration hinaus wird so eine Möglichkeit eröffnet, zusätzliche Einnahmen für die öffentliche Hand zu erzielen. Auf diese Weise hätte die Bundesregierung die Chance, auf die Kritik an überteuerter und teilweise luxuriöser baulicher Ausgestaltung von Regierungsbauten zu reagieren.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Integration der Regierungsbauten in das stadträumliche Umfeld durch öffentlich zugängliche Nutzungen und Zugänglichkeit und/oder Durchquerbarkeit von Innenhöfen verbessert werden kann?

2

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es sinnvoll ist, durch die Vermietung von Teilflächen in Regierungsbauten zusätzliche Einnahmen für den Bundeshaushalt zu erwirtschaften?

3

Wie beurteilt die Bundesregierung die oben dargestellten Beispiele für ergänzende Nutzungen in Regierungs- und Verwaltungsbauten?

4

Inwieweit ist bei den Bauplanungen für Regierungs- und Verwaltungsgebäude die Nutzung von Teilflächen für andere Zwecke berücksichtigt worden?

5

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, nachträglich Flächen für andere Nutzungen in den Gebäuden und Innenhöfen anzubieten?

6

In welchen Regierungs- und Verwaltungsgebäuden stehen gegenwärtig Flächen für andere Nutzungen zur Verfügung und zu welchen Bedingungen?

7

In welchen Regierungs- und Verwaltungsgebäuden stehen Räumlichkeiten für Veranstaltungen von Vereinen und Organisationen zur Verfügung und zu welchen Bedingungen?

Bonn, den 13. Juli 1999

Dr. Christa Luft Gerhard Jüttemann Rolf Kutzmutz Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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