Neubewertung der Risiken von Freisetzungen gentechnisch veränderter Pflanzen
der Abgeordneten Angela Marquardt, Eva-Maria Bulling-Schröter und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Freisetzungen und Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen werden hinsichtlich ihrer ökologischen und gesundheitlichen Auswirkungen zunehmend kritischer beurteilt. Besonders in die Kritik geraten sind zunächst die in bestimmte gentechnisch veränderte Pflanzen eingebauten Antibiotikaresistenzen, von denen befürchtet wird, daß sie bei Aufnahme durch den Menschen die Resistenzbildung gegen Antibiotika ausweiten.
Hinsichtlich der Bewertung von eingebauten Antiobiotikaresistenzen vollzog denn auch die in Deutschland zuständige Zulassungsbehörde, das Robert-Koch-Institut, vor kurzem eine Kehrtwende. Es erklärte, in Zukunft sollten Hersteller von gentechnisch veränderten Pflanzen möglichst auf eingebaute Antibiotikaresistenzen verzichten.
Neue Nahrung erhielt die Kritik an den Folgen des Anbaus von gentechnisch veränderten Pflanzen durch die Veröffentlichung von Versuchsergebnissen, die eine tödliche Wirkung der Bacillus-thurengiensis-Insektenresistenz bei gentechnisch verändertem Mais auch auf Nicht-Zielinsekten, in diesem Fall des Monarch-Falters, konstatieren. Zu einem ähnlich gelagerten Ergebnis kamen auch Voruntersuchungen der Effekte von Bacillusthurengiensis(Bt)-Toxin-produzierenden Pflanzen im Rahmen eines Forschungsvorhabens der Universität Bayreuth, das im Auftrag des Umweltbundesamtes durchgeführt wurde. Als Reaktion auf die erstgenannte Veröffentlichung stoppte die EU weitere Zulassungsverfahren für gentechnisch veränderte Pflanzen mit eingebautem Bt-Toxin.
Während in zahlreichen europäischen Staaten die Kritik an Freisetzungsversuchen und gentechnisch veränderten Pflanzen zu zumindest begrenzten Moratorien oder Verboten geführt hat, hat die Bundesregierung bislang nur erklärt, sie hielte größere Vorsicht bzw. Zurückhaltung bei Genehmigungen für Freisetzungen für angebracht. Das Umweltbundesamt soll in diesem Zusammenhang ein Konzept zur langfristigen Beobachtung der Auswirkungen von Freisetzungen gentechnisch veränderter Organismen erarbeiten.
Die Beurteilung von Freisetzungen gentechnisch veränderter Pflanzen ist gerade vor dem Hintergrund der derzeit auf EU-Ebene anstehenden Revision der Freisetzungsrichtlinie (220/90 EWG) von besonderer Bedeutung.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Ist aus Sicht der Bundesregierung durch die Berichte über die beobachtete Schadenswirkung von Bacillus-thuringiensis-Toxin aus gentechnisch veränderten Pflanzen eine grundlegende Neubewertung der möglichen ökologischen Folgeschäden von gentechnisch veränderten Pflanzen mit Insektenresistenzen notwendig?
Wird die Bundesregierung geeignete Schritte unternehmen, um über den vorläufigen EU-Zulassungsstopp für gentechnisch veränderte Pflanzen mit Bt-Insektenresistenz hinaus zu erreichen, daß die bereits im Handel befindlichen Pflanzen bzw. deren Saatgut mit dieser Art Resistenz vom Markt genommen werden müssen?
Wie bewertet die Bundesregierung im Lichte der angeführten Forschungsergebnisse mittlerweile das von Luxemburg und Österreich gegen den Widerstand der EU-Kommission erlassene vorläufige Verbot des Verkaufs von gentechnisch verändertem Bt-Mais?
Wird sich die Bundesregierung die Position des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Raktorsicherheit des Deutschen Bundestages (Beschlußempfehlung und Bericht auf Drucksache 14/838) zu eigen machen, der zur Entscheidung der EU-Kommission, den Staaten Luxemburg und Österreich ein Verkaufsverbot von Bt-Mais zu untersagen, beschloß, „daß das nationale Verbot der Verwendung und des Verkaufs von gentechnisch verändertem Saatgut auch im Hinblick auf einen fairen Wettbewerb im Sinne hoher ökologischer und gesundheitlicher Standards sinnvoll und berechtigt ist“?
Hat die Bundesregierung auf die Erklärung des Robert-Koch-Instituts, zukünftig solle bei gentechnisch veränderten Pflanzen/Organismen auf eingebaute Antibiotikaresistenzen verzichtet werden, Einfluß genommen?
Wenn nicht, wie erklärt sich der Wandel in der Einschätzung des Instituts von möglichen Auswirkungen eingebauter Antibiotikaresistenzen?
Hat die Bundesregierung dem Unternehmen N., welches erklärte, zukünftig bei ihren gentechnisch veränderten Pflanzen bzw. deren Saatgut auf Antibiotikaresistenzen zu verzichten, im Gegenzug eine beschleunigte Zulassung des neuen „Bt-11-Mais“ von N. in Aussicht gestellt?
Erwägt die Bundesregierung aus Anlaß der zunehmend kritischeren Einschätzung hinsichtlich der ökologischen und gesundheitlichen Folgewirkungen von gentechnisch veränderten Pflanzen bzw. deren Freisetzungen ein Moratorium für Freisetzungen gentechnisch veränderter Pflanzen und/oder deren Zulassung zu verhängen, wie es beispielsweise der Umweltausschuß des Europaparlaments gefordert hat?
Wenn nein, wie beurteilt die Bundesregierung in diese Richtung gehende Moratorien anderer europäischer Saaten?
Birgt nach Ansicht der Bundesregierung das geplante langfristige Monitoring bereits zugelassener gentechnisch veränderter Pflanzen nicht das Risiko, daß mögliche langfristig negative Auswirkungen dieser Pflanzen Jahre nach ihrer Zulassung gar nicht oder kaum mehr rückgängig zu machen sind?
Welche langfristigen Folgen welcher gentechnischen Veränderungen an Pflanzen sollen nach Auffassung der Bundesregierung in diesem Monitoring speziell beobachtet werden?
Welche Institute, Einrichtungen oder Ämter sollen die wissenschaftliche Beobachtung im Rahmen dieses Monitorings durchführen?
Welche Änderungen hält die Bundesregierung am vorliegenden Entwurf der EU-Kommission zur Novellierung der Freisetzungsrichtlinie für erforderlich und für politisch durchsetzbar?
Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Änderungswünsche des Europäischen Parlaments, insbesondere nach Einführung einer strengen Haftungsregelung, dem Verbot der Freisetzung und Vermarktung von Antibiotika- und Herbizidresistenzen und der Einbeziehung von sozio-ökonomischen Folgewirkungen als Kriterium im Zulassungsverfahren von transgenen Pflanzen?
Wird nach Ansicht der Bundesregierung das sog. Vereinfachte Freisetzungsverfahren (nach Kommissionentscheid 94/730/EG), bei dem ohne Prüfung weitere Standorte von Freisetzungen der gleichen transgenen Pflanze nachgemeldet werden können, den immer deutlicher werdenden komplexen ökologischen Auswirkungen von Freisetzungen gerecht?