Gleichbehandlung nichtehelicher (hetero- und homosexueller) mit ehelichen Lebensgemeinschaften beim Umzug von Parlament und Regierung nach Berlin
der Abgeordneten Christina Schenk und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
In Umsetzung des Bundestagsbeschlusses vom 20. Juni 1991 zur Vollendung der deutschen Einheit verlegen Parlament und Regierung 1999 ihren Sitz nach Berlin. Das Dienstrechtliche Begleitgesetz und der Umzugstarifvertrag sehen eine Reihe von Unterstützungsleistungen vor, um den Umzug für die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundes sozialverträglich zu gestalten.
Bei der Gewährung der Leistungen werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in einer nichtehelichen hetero- oder homosexuellen Lebensgemeinschaft leben, gegenüber ihren verheirateten Kolleginnen und Kollegen gravierend benachteiligt. Sie werden generell wie Alleinstehende behandelt und sind von zahlreichen Unterstützungsleistungen, die bisher nur Verheiratete erhalten können, ausgeschlossen.
So richtet sich z. B. die Höhe des Trennungstagegeldes nach dem Familienstatus, bei dem ausschließlich zwischen „Alleinstehenden“ und „Personen, die mit dem Ehegatten in häuslicher Gemeinschaft leben“ unterschieden wird. Eine nicht in Anspruch genommene Reisebeihilfe für die wöchentliche Heimfahrt kann zwar auf den Ehegatten oder die Kinder übertragen werden, für Lebensgefährten wird die Wahrnahme dieser Möglichkeit explizit verwehrt. Gerade diese Regelung kann bei der notwendigen Arbeitsuche des Lebenspartners in Berlin insbesondere für die unteren und mittleren Einkommensgruppen zu erheblichen finanziellen Problemen führen.
Lesbische und schwule Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in besonderer Weise von der allgemeinen Benachteiligung nichtehelicher Lebensgemeinschaften gegenüber verheirateten Kolleginnen und Kollegen beim Umzug von Bonn nach Berlin betroffen. Lesben und Schwule können bislang weder heiraten noch eine der Ehe rechtlich gleichgestellte Partnerschaft eingehen, um die ihren verheirateten Kolleginnen und Kollegen vorbehaltenen Unterstützungsleistungen in Anspruch nehmen zu können.
In ihrem Koalitionsvertrag verpflichten sich SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu einer Politik der Aufhebung der Diskriminierung von Lesben und Schwulen. Angekündigt ist die Einführung eines „Rechtsinstituts der eingetragenen Partnerschaft“. Allerdings ist nicht zu erwarten, daß ein entsprechendes Gesetz bis zur „heißen“ Umzugsphase in Kraft treten wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Hält die Bundesregierung es für gerechtfertigt, daß
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einer nichtehelichen Partnerschaft bei der Berechnung des Trennungsgeldes als Alleinstehende eingestuft werden,
die Reisebeihilfe für die wöchentliche Familienheimfahrt zwar auf den Ehegatten oder die Kinder übertragen werden kann,
Lebensgefährten die Wahrnahme dieser Möglichkeit jedoch explizit verwehrt wird,
die Lebensgefährtin bzw. der Lebensgefährte (und deren/dessen Kinder) bei der Höhe der Förderung für die Errichtung und den Erwerb von Familienheimen und Eigentumswohnungen (Familienheimförderung) nicht berücksichtigt werden,
die Regelungen zur Vergütung der Umzugskosten als häusliche Gemeinschaft zwar das Zusammenleben mit einem Verwandten vierten Grades anerkennen, nicht jedoch das Zusammenleben mit der Lebensgefährtin oder dem Lebensgefährten,
bei der Berechnung der Höhe der Pauschvergütung für sogenannte sonstige Umzugsauslagen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter in nichtehelicher Lebensgemeinschaft wie Ledige behandelt werden und damit nur die Hälfte des Betrages Verheirateter erhalten?
Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, daß die Nichtgewährung der Unterstützungsleistungen eine gravierende Benachteiligung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in nichtehelicher Lebensgemeinschaft gegenüber ihren verheirateten Kolleginnen und Kollegen darstellt?
Anerkennt die Bundesregierung, daß der Ausschluß nichtehelicher Lebensgemeinschaften aus einer Reihe von Unterstützungsleistungen nicht vereinbar ist mit der Absicht, den Umzug von Bonn nach Berlin für alle Beschäftigten sozialverträglich zu gestalten?
Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, daß die bestehenden Regelungen insbesondere für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in nichtehelicher Lebensgemeinschaft, die sich in den unteren und mittleren Einkommensgruppen befinden, zu empfindlichen finanziellen Härten führen kann?
Sieht die Bundesregierung dringenden Handlungsbedarf zur Korrektur der dargestellten Regelungen?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche konkreten Schritte zur Gleichbehandlung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in nichtehelicher Lebensgemeinschaft mit ihren verheirateten Kolleginnen und Kollegen sind zu erwarten?
Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung zu, daß die Bindung von Unterstützungsleistungen an die Ehe eine besondere Diskriminierung von Menschen auf Grund ihrer sexuellen Orientierung darstellt?
Sieht die Bundesregierung ausgehend von der Tatsache, daß es bislang Lesben und Schwulen verwehrt ist, ihrer Beziehung einen rechtlich anerkannten Status zu verleihen, einen besonderen Handlungsbedarf für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in lesbischer oder schwuler Lebensgemeinschaft?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, auf welche Weise könnte diesem besonderen Handlungsbedarf Rechnung getragen werden?