Rehabilitierung und Entschädigung für Deserteure unter dem NS-Regime
der Abgeordneten Dr. Evelyn Kenzler, Dr. Gregor Gysi und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) erließ am 17. Dezember 1997 auf der Grundlage einer Entschließung des Deutschen Bundestages vom 15. Mai 1997 einen Erlaß „zur abschließenden Regelung der Rehabilitierung und Entschädigung von während des Zweiten Weltkrieges aufgrund der Tatbestände Wehrkraftzersetzung, Kriegsdienstverweigerung und Fahnenflucht Verurteilten“. Am 17. März 1999 informierte ein Vertreter des BMF im Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages mündlich über Anträge und Erledigungsstand. Dabei blieben einige Fragen offen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Beabsichtigt das BMF, den Erlaß dahin gehend zu ändern, daß auch die nächsten Angehörigen (Ehefrau und Kinder) eines Wehrmachtdeserteurs einen Anspruch auf Entschädigung haben, insbesondere dann, wenn der Deserteur hingerichtet wurde?
Wann wird diese Änderung erfolgen?
Welche Gründe gab es im einzelnen für die 1 354 Ablehnungen?
Wie viele der Anträge wurden abgelehnt, weil nächste Familienangehörige (Ehefrau und Kinder) in der Regel nach dem Erlaß nicht antragsberechtigt sind?
Wie viele dieser Ablehnungen betrafen Anträge von Ehefrauen bzw. Kindern, deren Ehemann bzw. Vater hingerichtet worden ist?
Welche Gründe waren es im einzelnen, die dazu führten, daß in zehn Fällen wegen „Unwürdigkeit“ eine Rehabilitierung und Entschädigung abgelehnt wurde?