Möglichkeiten einer Ausweisung von Teilen des Truppenübungsplatzes Oberlausitz als Flora-Fauna-Habitat-Gebiet des Freistaates Sachsen
der Abgeordneten Christine Ostrowski, Dr. Ilja Seifert, Eva-Maria Bulling-Schröter und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Mit der 1992 verabschiedeten Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) verpflichteten sich die EU-Mitgliedstaaten u. a. dazu, ein zusammenhängendes ökologisches Netz von Schutzgebieten, genannt NATURA 2000, aufzubauen. Damit soll erstmals ein funktionaler europaweiter Lebensraumverbund mit dem Ziel geschaffen werden, die biologische Vielfalt dauerhaft zu erhalten und zu fördern. Der Zeitplan sah vor, dass alle EU-Staaten bis 1995 die vollständige nationale Liste übermitteln. Dieser Termin wurde nicht eingehalten. Erst 1998 wurden in einer ersten Meldetranche Gebiete benannt. Jetzt drohen wegen Verletzung der Meldepflicht finanzielle Sanktionen seitens der EU. Die Bundesländer sind nun dringend aufgefordert, Schutzgebiete auszuweisen bzw. zu melden.
Die sächsische Liste umfasst bisher 64 Gebiete, vor allem Naturschutzgebiete, den Nationalpark „Sächsische Schweiz“ und die Schutzzonen I und II des „Biosphärenreservats Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft“. Dies entspricht 2,56 % der Landesfläche Sachsens, die FFH-RL orientiert dagegen auf ca. 5 % ausgewiesene Schutzgebiete. Deshalb wurde eine zweite Meldetranche notwendig, die für Sachsen nochmals die Ausweisung von 1 % der Landesfläche als Schutzgebiete vorsieht.
Der im Niederschlesischen Oberlausitzkreis gelegene Truppenübungsplatz Oberlausitz der Bundeswehr ist durch die Sächsische Staatsregierung in Teilen als ein solches Schutzgebiet vorgesehen. Das ca. 9 500 ha große Terrain erbringt mit 55 % Anteil an der Fläche der zweiten Meldetranche den Löwenanteil in Sachsen, wobei die uneingeschränkte Weiterführung der militärischen Nutzung dieses Gebietes nach Aussagen des sächsischen Umweltministeriums nicht infrage gestellt wird. In der Region selbst steht man einer Ausweisung als FFH-Gebiet kritisch gegenüber. Die durch den Kreistag des Niederschlesischen Oberlausitzkreises (NOL) am 19. Oktober 1999 mehrheitlich verabschiedete Stellungnahme zur Einordnung führt als Hauptgrund für die Ablehnung die Sorge um den Erhalt der reichlich 280 Arbeitsplätze der Bundeswehr und Beeinträchtigungen für die wirtschaftliche und infrastrukturelle Entwicklung des Landkreises an.
Die verwendete Argumentation zur Ablehnung, den Truppenübungsplatz Oberlausitz der Bundeswehr als FFH-Gebiet auszuweisen, erscheint unausgewogen und teilweise fehlerhaft. So fanden mögliche Ausgleichs- oder Vertragsnaturschutzzahlungen, wie sie im Bereich Teichwirtschaft – einem nicht unbedeutenden Wirtschaftszweig im NOL – gezahlt werden und somit mögliche wirtschaftliche Einschränkungen ausgleichen, keine Erwähnung. Fördermöglichkeiten, wie sie sich aus dem EU-Programm „Life-Nature“ für ausgewiesene FFH-Gebiete ergeben können, wurden in der Bewertung nicht berücksichtigt. Eine Stellungnahme der Bundeswehr selbst zur Aufnahme von Teilen des Truppenübungsplatzes Oberlausitz in die Liste der FFH-Gebiete in Sachsen liegt nicht vor.
Da die Bundeswehr Hauptnutzer bzw. der Bund Eigentümer des Truppenübungsplatzes Oberlausitz ist,
fragen wir die Bundesregierung:
Fragen12
In welcher Höhe werden seit 1990 pro Jahr öffentliche Mittel für die Unterhaltung und Betreibung des Truppenübungsplatzes aufgewandt und wie verteilen sich diese Aufgaben auf Personalkosten, Kosten für technisches Gerät und sonstige Kosten?
Welche Einnahmen werden 1999 zum Beispiel durch Vermietung, Verpachtung oder durch die Nutzung des Truppenübungsplatzes durch ausländische Streitkräfte erzielt?
Wie viele zivile und wie viele nicht zivile Arbeitsplätze existieren auf dem Truppenübungsplatz Oberlausitz?
Welche Mittel werden aus dem Bundeshaushalt für den Naturschutz auf dem Truppenübungsplatz verwendet? Wie hoch ist dabei der Anteil der Mittel, die aus dem Haushalt des Bundesministeriums der Verteidigung für den Naturschutz auf dem Truppenübungsplatz eingesetzt werden?
Welche „umfassenden Maßnahmen zum Erhalt des Naturraumes“, auf dem sich der Truppenübungplatz befindet, „hat die Bundeswehr bisher erbracht“ (Zitat aus der Beschlussvorlage Nr. 47/99 des Kreistages des Niederschlesischen Oberlausitzkreises)?
Werden gegenüber dem Landkreis Niederschlesischer Oberlausitzkreis, den Anliegerkommunen und/oder dem Freistaat Sachsen irgendwelche Ausgleichszahlungen für die Nutzung des Truppenübungsplatzes durch die Bundesregierung und/oder die Bundeswehr geleistet, weil zum Beispiel erhebliche Nachteile für die Wirtschaftsentwicklung durch den Truppenübungsplatz entstehen?
Welche Position bezieht die Bundesregierung dazu, dass Teile des Truppenübungsplatzes durch den Freistaat Sachsen entsprechend der FFH-RL als europäisches Naturschutzgebiet „NATURA 2000“ ausgewiesen werden sollen?
Welche Beispiele sind der Bundesregierung bekannt, dass Flächen, die als FFH-Gebiet ausgewiesen werden, „existentielle“ Einschränkungen hinnehmen müssen und damit die wirtschaftliche Entwicklung gebremst oder nachhaltig behindert wird?
Welche Wirtschaftstätigkeit kann nach Kenntnis der Bundesregierung auf FFH-Gebieten durchgeführt werden?
Welche Einschränkungen wären mit der Ausweisung des östlichen Teils des Truppenübungsplatzes Oberlausitz als FFH-Gebiet für den Ausbau der B 115 oder der Bahnlinie Görlitz–Berlin verbunden?
Wie viele Arbeitsplätze entstehen nach den Erfahrungen der Bundesregierung in Landschaftsschutzgebieten, die eine ähnliche Dimension aufweisen, wie dies bei einer Einordnung des Truppenübungsplatzes Oberlausitz als FFH-Gebiet der Fall wäre?
Wie hoch könnte die jährliche Fördersumme für das FFH-Gebiet, zu welchem der Truppenübungsplatz Lausitz gehören soll, ausfallen? Wie hoch sind bei diesen Förderprogrammen die Kofinanzierung des Bundes, des Landes, des Landkreises bzw. der Kommunen?