Chemiewaffen
der Abgeordneten Heidi Lippmann, Fred Gebhardt, Wolfgang Gehrcke-Reymann, Uwe Hiksch, Carsten Hübner, Manfred Müller (Berlin), Dr. Winfried Wolf, Dr. Gregor Gysi und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Der Artikel X der Chemiewaffenkonvention ruft die Mitgliedstaaten zur umfassenden gegenseitigen Hilfe und Zusammenarbeit beim Schutz vor chemischen Waffen auf. Die Lieferung eines Laboratoriums zur Entdeckung und Identifizierung chemischer Waffen an einen Mitgliedstaat der Konvention ist gerechtfertigt, wenn dies dem Zwecke „Schutz vor chemischen Waffen“ dient. Solange nichts Gegenteiliges bekannt ist, kann der liefernde Staat darauf vertrauen, dass der empfangende Staat seine Hilfe und Zusammenarbeit für erlaubte Zwecke in Anspruch nimmt. Eine Information über die Anwendung chemischer Waffen zerstört jedoch die Vermutung, dass erlaubte Zwecke verfolgt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Besitz der Türkei an chemischen Kampfstoffen?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Türkei selbst oder in Lizenz CS-Gas oder andere chemische Kampfstoffe produziert?
Trifft es zu, dass von der Firma Buck und Depyfag hergestellte CS-Gas-Patronen mit entsprechenden Genehmigungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie seit 1995 in zwei Lieferungen als Proben in die Türkei exportiert wurden?
Wenn ja, wann erfolgten die Lieferungen?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Einsatz von chemischen Kampfstoffen durch die Türkei?
Trifft nach Kenntnis der Bundesregierung die in der ZDF-Sendung „Kennzeichen D“ vom 28. Oktober 1999 aufgestellte Behauptung zu, dass am 11. Mai 1999 türkische Militärs CS-Granaten gegen PKK-Guerillas eingesetzt haben?
Hat die Bundesregierung Kenntnis von weiteren Einsätzen von CS-Gas durch türkische Militärs?
Trifft es zu, dass – wie im erwähnten Bericht in der Sendung „Kennzeichen D“ angeführt – ein Gespräch zwischen deutschen und türkischen Offizieren stattgefunden hat, in dem über den „Beschaffungsumfang“ und den „Ausbildungsbedarf“ gesprochen wurde sowie ein „Informationsaustausch über bauliche Anforderungen an ein C-Labor“ erfolgte?
Wenn ja, wann, wo und in welchem Rahmen fand ein derartiges Gespräch statt und was war der genaue Beratungsgegenstand?
Trifft die dpa-Meldung vom 27. Oktober 1999 zu, wonach ein Sprecher des Bundesministeriums der Verteidigung geäußert haben soll, dass „zu Forschungszwecken in dem Labor kleine Mengen Kampfgas hergestellt“ werden könnten?
Ist der Bundesregierung bekannt, woher die Substanzen zur Erstellung der kleinen Mengen von Kampfgas kommen?
Wenn ja, welche Mengen sind vorhanden?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine chemiewaffenbezogene Zusammenarbeit der Türkei mit anderen Staaten?
Ist der Bundesregierung die Untersuchung über Munitionsrechte des Rechtsmedizinischen Instituts der Ludwig-Maximilian-Universität München bekannt?
Wie bewertet sie die Ergebnisse der Untersuchung?