Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 20. Oktober 1999 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Am 9. Mai 1996 hat der Deutsche Bundestag die Einsetzung der Enquete-Kommission „Sogenannte Sekten und Psychogruppen“ beschlossen.
Der Endbericht der Enquete-Kommission wurde am 28. Mai 1998 verabschiedet.
Die Enquete-Kommission hat eine ganze Reihe von politischen und juristischen Handlungsempfehlungen erarbeitet und aufgezeigt.
Die im Sachzusammenhang stehenden Fragen werden gemeinsam beantwortet.
Die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages „Sogenannte Sekten und Psychogruppen“ hat Ende Mai 1998 einen annähernd 240 Seiten starken Bericht abgeliefert.
Der mit Sondervoten versehene Bericht stellt die im deutschen Sprachraum quantitativ wie qualitativ intensivste Analyse des Phänomens der neuen religiösen und ideologischen Gemeinschaften und Psychogruppen dar.
Grundlage der Arbeit waren ausschließlich die im Zusammenhang mit den neuen religiösen und ideologischen Gemeinschaften und Psychogruppen auftretenden Probleme und Konflikte.
Die Kommission verstand ihre Aufgabe nicht darin, einzelne Gruppen oder gar deren Glaubensüberzeugung auf den Prüfstand zu stellen.
Das für den Staat geltende Gebot der Neutralität und Toleranz im Sinne von Artikel 4 des Grundgesetzes bestimmte die Arbeit der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages.
Der 13. Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 19. Juli 1998 den Bericht der Enquete-Kommission zwar noch diskutiert, dabei aber die Frage, wie der Bericht weiter behandelt werden soll, bewusst offen gelassen, um dem 14. Bundestag nicht vorzugreifen.
Dieser müsste also insoweit die Initiative ergreifen, was bislang nicht geschehen ist.
Die alte Bundesregierung hatte die Empfehlungen vor der ersten Beratung im Deutschen Bundestag geprüft, sich aber einer abschließenden Bewertung enthalten.
Die betroffenen Ressorts der neuen Bundesregierung haben die Diskussion auf der Fachebene über die Empfehlungen fortgeführt.
Eine abschließende Wertung, insbesondere in Bezug auf die gesetzgeberischen Initiativen, steht indes noch aus.
So werfen einige Handlungsempfehlungen, die sich an den Gesetzgeber richten, erhebliche verfassungsrechtliche Fragen auf, die noch nicht abschließend geklärt sind.
Das Ergebnis dieser Prüfung bleibt abzuwarten.
Außerdem hat die Bundesregierung den Bund-Länder-Gesprächskreis „Sog. Sekten und Psychogruppen“, in dem alle Bundesländer mit entsprechenden Fachleuten vertreten sind, in die Prüfung der Umsetzbarkeit der Handlungsempfehlungen einbezogen.
Die Bundesregierung geht wie die Enquete-Kommission von dem für den Staat geltenden Gebot der Neutralität und Toleranz im Sinne von Artikel 4 des Grundgesetzes aus.
In unserer Gesellschaft existieren neben den großen Weltreligionen zahlreiche kleinere Gruppen unterschiedlichster religiöser und ideologischer Ausrichtung.
Diese Tatsache allein kann kein Grund für den Staat zum Handeln sein.
Er hat vielmehr die Entscheidung eines jeden Einzelnen und dessen Bekenntnis zunächst zu respektieren.
Erst da, wo Gesetze verletzt werden, wo gegen Grundrechte verstoßen wird oder unter dem Deckmantel der Religion strafbare Handlungen begangen werden, muss der Staat tätig werden.
Unterhalb dieser Schwelle ist der Staat nach Auffassung der Kommission und aller Experten zu flankierender Hilfe aufgerufen.
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass in der Auseinandersetzung mit dem Problemfeld der sog. Sekten und Psychogruppen einer qualifizierten Beratung wachsende Bedeutung zukommt.
Bei der institutionalisierten Beratung wird ein ständig zunehmender Beratungsbedarf im Bereich der sog. Sekten und Psychogruppen festgestellt.
Dies gilt sowohl für Beratungsstellen von Betroffenen, deren Angehörige sich den sog. Sekten und Psychogruppen zugewendet haben, als auch für ehemalige Sektenangehörige und Aussteiger.
Aus diesem Grund plant das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ein auf drei Jahre angelegtes Modellprojekt inklusive wissenschaftlicher Begleitung zur Qualifizierung von Fachpersonal zum Themenbereich sog. Sekten und Psychogruppen in den etablierten Beratungsinstitutionen (Lebensberatung, Eheberatung, Jugendberatung, Erziehungsberatung, Sektenberatung etc.).
Ziel dieses Modellprojekts ist zum einen, das in den Beratungsstellen vorhandene Personal für die Beratungstätigkeit auf dem Gebiet der sog. Sekten und Psychogruppen zu qualifizieren und weiterzubilden, zum anderen eine übergreifende Vernetzung der vorhandenen Beratungsinstitutionen.
Das Modellprojekt soll wertneutral ausgerichtet sein und von einem Trägerkonsortium durchgeführt werden, das die wesentlichen Träger im Beratungsbereich sowohl von privater als auch von öffentlicher Seite einbezieht, einschließlich der Betroffenen und Elterninitiativen.
Vorgesehen ist, dem Modellprojekt die Durchführung eines Forschungsprojekts vorzuschalten, in dessen Rahmen neben einer umfassenden quantitativen Erhebung und Bedarfsanalyse die wissenschaftlich gesicherten Erkenntnisse über die qualitativen Standards des Projekts unter Berücksichtigung der spezifischen Beratungsergebnisse und Zielgruppen gewonnen werden.
Das Projekt soll zum 1. Juli 2000 beginnen.
1. Welche der von der Enquete-Kommission erarbeiteten Handlungsempfehlungen hat die Bundesregierung bisher aufgegriffen und wann umgesetzt?
2. Welche der von der Enquete-Kommission erarbeiteten Handlungsempfehlungen plant die Bundesregierung wann umzusetzen?
3. Welche der von der Enquete-Kommission erarbeiteten Handlungsempfehlungen wird die Bundesregierung nicht umsetzen und wie begründet sie dies (bitte einzeln auflisten)?