Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
14. Wahlperiode
Drucksache14/173
08. 12. 98
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Winfried Wolf, Carsten Hübner,
Rolf Kutzmutz, Heidi Lippmann-Kasten und der Fraktion der PDS
— Drucksache 14/36 —
Abbruch der MAI-Verhandlungen
Im Sommer 1995 begann die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (OECD) hinter verschlossenen Türen mit der Abfassung einer neuen und
bisher nicht dagewesenen Çharta der Business-Rechte“, dem Multilateralen
Investitionsabkommen (MAI). Die Hoffnung der Betreiber dieses Abkommens, den Vertrag
im Sommer 1997 zum Abschluß zu bringen, scheiterte einerseits an den inneren
Widersprüchen in den OECD-Ländern und andererseits aufgrund des weltweiten
Widerstandes, der sich nach der Veröffentlichung der Vertragsinhalte entwickelte.
Im April 1998 setzte Frankreich auf der Ministerratstagung der OECD in Paris ein
sechsmonatiges Verhandlungsmoratorium durch. Der Vorstoß Frankreichs
verdeutlichte, „daß die politische Gestaltungsmacht einzelner Regierungen auf internationaler
Ebene keineswegs so gering ist, wie immer wieder zur Rechtfertigung auf
internationaler Ebene – auch von der deutschen Regierung – angeführt wurde.“
(Wochenzeitung „Freitag“, Nr. 5, 3. Oktober 1998).
Am 20. Oktober d. J. wurden die Verhandlungen in der OECD abgebrochen, nachdem
Frankreich seinen Rückzug erklärt hatte.
1. Mit welcher Begründung hat die französische Regierung die Verhandlungen
abgebrochen?
Die französische Regierung begründete ihren Rückzug aus den bei der
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(OECD) geführten Verhandlungen insbesondere mit der Befürchtung,
daß ein multilaterales Abkommen für Investitionen in der bis dahin
diskutierten Form die Souveränität der Französischen Republik durch
Beschneidung der gesetzgeberischen Gestaltungsfreiheit in unakzeptabler
Weise einschränke. Als weiteren wichtigen Grund der Ablehnung führte
die französische Regierung an, daß das Abkommen in der vorliegenden
Fassung auch die Einräumung eines Rechts ausländischer Investoren zur
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 30. November
1998 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Erhebung einer Klage vor einem internationalen Schiedsgericht gegen die
Gaststaaten vorsehe. Schließlich wendet sich die französische Regierung
gegen das dem Abkommen zugrundeliegende Prinzip der Liberalisierung
des Marktzugangs für Investoren in allen Wirtschaftssektoren, für die
keine spezifischen Ausnahmen angemeldet werden. Auch hierdurch werde
die Souveränität des französischen Staates, Beschränkungen zu erlassen, in
unzumutbarer Weise eingeschränkt.
2. Befürwortet die Bundesregierung den Vorstoß der französischen Regierung?
Auf der Grundlage des einstimmigen Beschlusses des OECD-Ministerrats
am 28. April 1998, die MAI-Verhandlungen auf unbestimmte Zeit zu
verlängern, und der gleichzeitigen Bekräftigung durch alle 29 OECD-
Mitgliedstaaten, diese Verhandlungen zu einem erfolgreichen Abschluß zu
bringen, war die Bundesregierung bereit, die Verhandlungen im Oktober
1998 wieder aufzunehmen. Die Bundesregierung ist grundsätzlich der
Überzeugung, daß von einem multilateral vereinbarten Abkommen über
verläßliche rechtliche Rahmenbedingungen ein zusätzlicher Anreiz für
Investitionen mit positiven Auswirkungen auf Beschäftigung und
Wohlstand in den Gastländern ausginge.
3. Hält die Bundesregierung das Vertragswerk MAI für reformfähig?
Wenn ja, in welchen Punkten?
Durch den Ausstieg Frankreichs aus den Verhandlungen ist eine Situation
entstanden, in der eine Überprüfung der Aussichten auf Einigung in den
strittigen Fragen derzeit nicht mehr möglich ist.
4. Befürwortet die Bundesregierung den Vorstoß u. a. von Frankreichs Premier
Lionel Jospin, die Verhandlungen auf der Ebene der Welthandelsorganisation (WTO)
fortzusetzen, bzw. welche Position wird die Bundesregierung in der zuständigen
Arbeitsgruppe der WTO am 23. November 1998 einnehmen?
Die Bundesregierung unterstützt jede Initiative zu einer Einigung über ein
multilaterales Regelwerk für Investitionen. Sie würde es begrüßen, wenn
es gelänge, im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) ein Mandat
zur Aushandlung eines solchen Abkommens im Konsens zu vereinbaren.
Diese Position wird die Bundesregierung auch in die Abstimmung der
gemeinsamen Verhandlungslinie der Europäischen Union für die nächste
Sitzung der WTO-Arbeitsgruppe „Handel und Investitionen“ einbringen.
5. Unterstützt die Bundesregierung die Auffassung der VN-Handels- und
Entwicklungskonferenz (UNCTAD), daß der unkontrollierte Zufluß ausländischen
Kapitals auf die asiatischen Finanzmärkte eine der Hauptursachen für die gegenwärtige
Krise ist und die Regierungen mehr Spielraum bei der Kontrolle transnationaler
Kapitalflüsse einräumen sollten?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen sind geplant?
b) Wie beurteilt die Bundesregierung das Projekt eines Multilateralen
Investitionsrahmenabkommens (PMFI), an dem derzeit die UNCTAD arbeitet?
Drucksache 14/173 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode– 2 –
Die Bundesregierung ist der Überzeugung, daß vor allem langfristigen
ausländischen Kapitalanlagen erhebliche Bedeutung für Stabilität und
Prosperität der Volkswirtschaften zukommt. Ein multilateral vereinbartes
Investitionsabkommen würde nach Auffassung der Bundesregierung
wesentlich zur Absicherung langfristiger Kapitalanlagen beitragen. Auf
globaler Ebene stellt aus Sicht der Bundesregierung die WTO das geeignete
Forum zur Aushandlung eines solchen Abkommens dar.
6. Ist die Bundesregierung der Meinung, daß der Streitfall zwischen einem US-
amerikanischen mineralölverarbeitenden Unternehmen und der kanadischen
Regierung, die sich in einem außergerichtlichen Verfahren auf eine
Kompensationszahlung an das Unternehmen von 13 Mio. Dollar und die Aufhebung des Verbots
von MMT (einem hochtoxischen Zusatz für Kraftstoffe) einigten, als ein
warnendes Beispiel zu werten ist, wie das Klagerecht transnationaler Investoren
gegenüber Staaten, wie es auch im MAI vorgesehen ist, die nationale
Umweltgesetzgebung unterminieren kann?
Der in der Frage erwähnte Streitfall sowie die in gleicher Sache
eingeleiteten Schiedsgerichtsverfahren bezogen sich auf die Auslegung und
Beachtung der Vorschriften des innerkanadischen Handelsabkommens. Die
Verfahren nahmen keinen Bezug auf die kanadische
Umweltschutzgesetzgebung und stellen kein Beispiel im Sinne der Fragestellung dar.
7. Hat die Bundesregierung mittlerweile bilaterale Verträge abgeschlossen, die sich
an die Kernelemente des MAI anlehnen?
a) Wenn ja, mit welchen Ländern?
b) Wird die Bundesregierung sich für Nachbesserungen in ökologischer und
sozialer Hinsicht sowie hinsichtlich der Rechtsposition von Investitionsnehmern
einsetzen?
Die Bundesrepublik Deutschland hat bisher 120 bilaterale
Investitionsförderungs- und -schutzverträge mit Entwicklungsländern in Asien, Afrika
und Lateinamerika sowie Reformländern in Mittel- und Osteuropa
abgeschlossen. Alle Kernelemente dieser Abkommen, von denen es weltweit
mehr als 1 600 gibt, waren in den Entwurf eines MAI-Abkommens
übernommen worden. Dazu gehören der Grundsatz der Nichtdiskriminierung,
die Entschädigungspflicht im Falle von Enteignungen, der freie Transfer
von Kapital und Erträgen sowie die internationale Schiedsgerichtsbarkeit.
Die Bestimmung ökologischer und sozialer Politiken liegt in der
(ausschließlichen) Zuständigkeit der Gastländer. Die Bundesregierung setzt
sich in den dafür zuständigen internationalen Gremien für die Einhaltung
der dort vereinbarten ökologischen und sozialen Normen ein.
8. Inwiefern sind nach Auffassung der Bundesregierung völkerrechtlich bindende
multilaterale Vereinbarungen überhaupt sinnvoll, solange die Regierung der USA
aus verfassungsrechtlichen Gründen keine verbindlichen Zusagen eingehen kann,
daß es in den USA niemals wieder nationale Gesetze mit extraterritorialer
Wirkung – wie Helms-Burton- und d’Amato-Act – geben werde?
Die Bundesregierung ist der Überzeugung, daß ein multilaterales
Abkommen für Investitionen die Möglichkeit eröffnet, eine Einschränkung
der Freiräume zur Verhängung von Maßnahmen mit extraterritorialer
Wirkung zu vereinbaren.
Drucksache 14/173Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 –]