Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
Drucksache
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2285
14. Wahlperiode
01. 12. 99
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 26. November
1999 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll
und der Fraktion der PDS
– Drucksache 14/2026 –
Standortwahl im Rahmen von Fusionen deutscher und ausländischer
Unternehmen
Im Rahmen von Fusionen deutscher mit ausländischen Unternehmen fällt die
Wahl des Unternehmenssitzes immer öfter zugunsten ausländischer Standorte.
So wurde in den ver gangenen Wochen der V ertrag über die V erschmelzung
der Daimler Crysler -Tochter und der französischen Aerospatiale-Matra zum
neue deutsch-französische Konzern European-Aeronautic, Defense and Space
Company (EADS) wird 89 000 Beschäftigte und einen Umsatz von rund 20
Mrd. Euro haben. Der gesellschaftsrechtliche Sitz der EADS liegt in den
Niederlanden. Nach bisherigen Informationen wird das
Gemeinschaftsunternehmen dort eine Holding gründen, die als Finanzierungsgesellschaft fungiert.
„Zentrale Funktionen“ sollen an den Standorten München und Paris
verbleiben. Die Entscheidung über die Eintragung der Holding in das Handelsregister
der Niederlande ist nach Auskunft von V ertretern beider verschmelzenden
Unternehmen maßgeblich aufgrund von steuerlichen Erwägungen gefallen.
Derartige Finanzierungsgesellschaften genießen in den Niederlanden
umfangreiche Steuervorteile.
Vo r b e m e r k u n g
Der Wirtschaftsstandort Deutschland steht als Folge der weltweiten
Globalisierung zunehmend in einem internationalem W ettbewerb, der auch mit steuer -
lichen Mitteln ausgetragen wird. Diesem W ettbewerb kann sich kein Staat auf
Dauer entziehen. Es gilt, die steuerlichen Rahmenbedingungen so zu setzen,
dass Deutschland seine Position in diesem internationalen W ettbewerb
verbessern kann. Es ist daher das Ziel der Bundesregierung, im Rahmen der
Unternehmenssteuerreform die nominalen Unternehmensteuersätze, die im inter -
nationalen Vergleich gegenwärtig zu hoch sind, deutlich zu senken. Dies wäre
auch für Holdinggesellschaften, für die es gegenwärtig in mehreren unserer
Nachbarstaaten massive Steuervergünstigungen gibt, ein wichtiges Signal.
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1. Erhielt bzw . erhält die Dasa seit 1990 durch die Kreditanstalt für den
Wiederaufbau (KfW) zinsgünstige Kredite?
Wenn ja, in welcher Höhe (bitte nach Produktbereichen bzw . Produkten,
z. B. Produktion des Airbusses, spezifizieren)
Die DaimlerChrysler Aerospace AG (DASA) ist ein T ochterunternehmen der
DaimlerChrysler AG. Nach Auskunft der Kreditanstalt für W iederaufbau
(KfW) ist das Unternehmen in einigen wenigen Finanzierungen von Fokker-
und Dornier-Flugzeugen als Kreditnehmerin bzw. Garantiegeberin aufgetreten.
Diese Finanzierungen waren nicht zinsgestützt.
Darüber hinaus war die DASA vor der Veräußerung ihrer Flughafenaktivitäten
an die Honeywell Airport Systems GmbH einer der Exporteure, die die KfW
mit marktkonformen (nicht zinsgestützten) Finanzierungen für die jeweiligen
in- und ausländischen Besteller begleitet hat.
Die DaimlerChrysler Aerospace Airbus GmbH (DA), ein T ochterunternehmen
der DASA, ist Mitglied im europäischen Airbus-Konsortium. Das
Unternehmen wird voraussichtlich in dem neu zu gründenden deutsch-französischen
Konzern European-Aeronautic Defence and Space Company (EADS)
aufgehen. An die DA wurden nach Angaben der KfW weder durch die KfW Kredite
vergeben noch tritt die DA als Garantin unter von der KfW für andere Kunden
bereitgestellte Finanzierungen auf.
2. Werden nach dem Jahr 2000 weiterhin zinsgünstige Kredite an die Dasa
bzw. die EADS ausgereicht werden?
Wenn ja, in welcher Höhe?
Nach Auskunft der KfW besteht im Rahmen der Entwicklung neuer
Flugzeugtypen auch zukünftig die Möglichkeit der Beteiligung der KfW an
Entwicklungskostenfinanzierungen für Airbus Industrie und/oder die EADS: Diese Fi
nanzierungen werden in der Regel auf Basis von marktkonformen Konditionen
durchgeführt. Bislang liegen hierzu jedoch keine konkreten Anfragen seitens
Airbus Industrie bzw. der Partnerunternehmen des europäischen
Herstellerkonsortiums vor.
3. Erhielt bzw. erhält die Dasa über die Vergabe zinsgünstiger Kredite seitens
der KfW hinaus öffentliche Förderungen?
Wenn ja, in welcher Höhe (bitte nach Produktionsbereichen bzw .
Produkten spezifizieren)
4. Wird die Dasa nach dem Jahr 2000 öffentliche Förderungen erhalten?
Wenn ja, in welcher Höhe und für welche Produktionsbereiche bzw .
Produkte?
Die DASA hat als Dachgesellschaft für zivile und militärische Luftfahrt- und
Raumfahrtaktivitäten unmittelbar keine Förderung erhalten. Im zivilen
Luftfahrtbereich hat die Tochter DA sämtliche Hilfen vorzeitig in den Jahren 1997
und 1998 zurückgezahlt.
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Für Forschungs- und Entwicklungs-Vorhaben (F+E-Vorhaben) erhalten
Unternehmen der DASA im Rahmen des zivilen Luftfahrtforschungsprogramms
Fördermittel. Bedingung für die Mittelvergabe ist, dass sowohl das F+E-
Vorhaben als auch die spätere Produktion in Deutschland stattf nden.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert auf dem Gebiet der
Raumfahrtforschung Eigenvorhaben der gewerblichen W irtschaft durch die
Vergabe von Zuwendungen, soweit diese Vorhaben dem Erkenntnisgewinn der
Industrie dienen und im Rahmen der integrierten deutschen Raumfahrtplanung
der Interessenlage des Bundes entsprechen.
Im Rahmen der Mitgliedschaft Deutschlands in der Europäischen
Weltraumorganisation (ESA) erhält die DASA darüber hinaus Aufträge bei der
Durchführung der ESA-Programme entsprechend der deutschen Programmbeteiligung
und der vom ESA-Ministerrat verabschiedeten Industriepolitik. Zur Erfüllung
komplementärer Beistellungen – insbesondere auf dem Gebiet der
Nutzungsvorbereitung und der Nutzung der ESA-V orhaben – sowie für Projekte und
Missionen in internationaler Zusammenarbeit und für Studien vergibt auch das
Bundesministerium für Bildung und Forschung Aufträge, deren Ergebnisse
dem Bund uneingeschränkt zur Verfügung zu stellen sind.
Im militärischen Bereich erhält die DASA Rüstungsaufträge. Förderungen im
Sinne von Zuwendungen werden nicht vergeben.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen können Angaben über die Höhe der
Fördermittel zugunsten bestimmter Unternehmen nicht gegeben werden.
5. Welche spezifischen steuerlichen Begünstigungen für Holdinggesellschaf
ten bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Niederlanden?
Die Niederlande sind wegen ihres gut ausgebauten Netzes von
Doppelbesteuerungsabkommen in V erbindung mit dem sog. nationalen und internationalen
Schachtelprivileg, wodurch die Einkünfte niederländischer
Muttergesellschaften aus Beteiligungen an T ochtergesellschaften steuerbefreit sind, ein
besonders günstiger Holdingstandort. Hinzu kommen einige steuerliche Regelungen
allgemeiner Art, die auch von Holdinggesellschaften genutzt werden können
(z. B.: die
Praxis der rechtsverbindlichen Auskünfte
(rulings); die
Möglichkeiten von Holdinggesellschaften und Finanzierungsgesellschaften internationaler
Konzerne, eine
Rücklage
bis 80 % der Einkünfte aus Konzernaktivitäten bilden
zu können; ausländisches Leitungs- und Forschungspersonal von
Konzerngesellschaften kann bis zu 35 % des Grundgehalts steuerfrei beziehen).
6. In welcher Höhe gingen seit 1990 schätzungsweise der Bundesrepublik
Deutschland Steuereinnahmen durch die Verlagerung von Firmensitzen
inländischer Unternehmen – auch im Rahmen von
Unternehmenszusammenschlüssen – ins Ausland verloren?
7. In welcher Höhe gehen schätzungsweise der Bundesregierung
Deutschland ab dem Jahr 2000 Steuereinnahmen durch die V erlagerung des Fir -
mensitzes der EADS in die Niederlande verloren?
Angesichts der Globalisierung der Weltwirtschaft und der Freiheit des
Kapitalverkehrs in der Europäischen Union sind die deutschen Unternehmen
gezwungen, ihre Standortentscheidungen an ökonomischen Kriterien auszurichten. Da-
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bei spielt die Steuerbelastung neben anderen Faktoren eine wichtige Rolle. Das
Ignorieren ökonomischer Sachzwänge würde zu einem V erlust der W
ettbewerbsfähigkeit führen und auf Dauer die Existenz des Unternehmens
gefährden. Es kann daher nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass ein
Verzicht auf Zusammenschlüsse mit ausländischen Unternehmen und auf die
Verlagerung von Unternehmenssitzen oder Unternehmensteilen in das Ausland
dauerhaft zu höheren Steuereinnahmen im Inland geführt hätte bzw . künftig
führen würde.
8. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der T atsache,
dass die Entscheidungen über Firmensitze von Unternehmen, so z. B. bei
der EADS, verstärkt aus steuerlichen Gründen gefällt werden, für die
eigene Steuerpolitik, insbesondere im Außensteuerbereich?
Standortentscheidungen von Großunternehmen beruhen nur selten auf rein
steuerlichen Gründen, sondern in der Regel auf einer Gesamtbewertung
sämtlicher relevanter Standortfaktoren. T rotzdem zwingt der steuerliche W
ettbewerb zwischen den Staaten um die besten Standortbedingungen, die deutsche
Position weiterhin nachhaltig zu verbessern. Das soll insbesondere im Rahmen
der angestrebten
Unternehmenssteuerreform
geschehen.
Ferner ist darauf hinzuweisen, dass aus der Verlagerung von Aktivitäten in das
Ausland schon zur Zeit steuerliche Konsequenzen gezogen werden.
Hierzu gehört insbesondere die Anwendung der Vorschriften
über die Aufdeckung und Besteuerung
stiller
Reserven im Fall der V
erlegung der Geschäftsleitung einer Gesellschaft ins Ausland (vgl. § 12
Körperschaftsteuergesetz),
des Umwandlungssteuergesetzes bei
Umstrukturierungen
,
der §§ 7 ff. Außensteuer gesetz (AStG) über die Hinzurechnung von
Einkünften sog.
Zwischengesellschaften
im niedrig besteuernden Ausland zu
den Einkünften aus Kapitalvermögen unbeschränkt Steuerpf ichtiger,
des § 1 AStG zur angemessenen internationalen
Einkunftsabgrenzung
zwischen verbundenen Unternehmen auf der Grundlage des international
anerkannten Fremdvergleichsgrundsatzes.
Daneben misst die Bundesregierung den im Rahmen der Europäischen Union
und der OECD verfolgten Initiativen zur Bekämpfung des „schädlichen
Steuerwettbewerbs“ auf internationaler Ebene eine hohe Bedeutung bei und
unterstützt sie nachdrücklich (s. a. Antwort zu Frage 9).
9. Welcher Handlungsbedarf leitet sich für die Bundesregierung aus der
Existenz umfangreicher Steuervorteile für Holdingsgesellschaften in den
Niederlanden auf europäischer Ebene ab in Bezug auf
a) die Stabilisierung der Steuereinahmen der einzelnen europäischen
Staaten,
b) die Harmonisierung der Unternehmensbesteuerung,
c) die Bekämpfung von Steuerdumping?
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Der „Verhaltenskodex zur Bekämpfung des unfairen Steuerwettbewerbs bei der
Unternehmensbesteuerung“ ist der Beitrag der Europäischen Union zur
Stabilisierung der Steuereinnahmen
in den EU-Staaten. Die EU-Mitgliedstaaten
haben den Verhaltenskodex am 1. Dezember 1997 als politische W
illenserklärung angenommen, um den unfairen Steuerwettbewerb zu beseitigen. Er
verpflichtet die Mitgliedstaaten, sowohl bestehende schädliche und unfaire Steuer
vergünstigungen abzubauen als auch in Zukunft auf die Schaf fung solcher
Sonderregeln zu verzichten.
Die hochrangige „Gruppe V erhaltenskodex“ hat ihre Arbeiten zur Umsetzung
des Verhaltenskodex wie vorgesehen beendet und wird ihren Abschlussbericht
mit der Bewertung nationaler Steuervergünstigungen dem ECOFIN-Rat zu
seiner Sitzung am 29. November 1999 vorlegen; über das weitere Vorgehen muss
noch beraten werden. Am 10./1 1. Dezember 1999 wird sich der Europäische
Rat mit der Sache befassen.
Fortschritte bei der Bekämpfung des unfairen Steuerwettbewerbs werden mit
der Abschaffung bzw. Anpassung der unfairen Steuerver günstigungen
eintreten. Dazu ist im V erhaltenskodex eine Regelfrist bis Ende 2002 vor gesehen.
Die niederländischen Holding-Vergünstigungen sind Gegenstand des Berichts
der „Gruppe Verhaltenskodex“.
Steuerdumping
kann nur durch international koordiniertes Vorgehen und nicht
durch isolierte nationale Maßnahmen bekämpft werden. Die Bundesregierung
setzt sich hierfür auf internationaler Ebene zusammen mit anderen Staaten mit
Nachdruck ein.
Komplementär zu den Arbeiten auf Gemeinschaftsebene wird die Bekämpfung
des unfairen Steuerwettbewerbs auch auf OECD-Ebene angegangen. Im Mai
1996 hat der OECD-Ministerrat mit nachdrücklicher Unterstützung der
G7-Staaten die OECD beauftragt, Maßnahmen zu entwickeln, um den
schädlichen Auswirkungen des Steuerwettbewerbs auf Investitions- und
Finanzierungsentscheidungen sowie die Besteuerungsbasis zu begegnen. Am 28. April
1998 nahm der Ministerrat den Bericht des OECD-Steuerausschusses zum
Steuerwettbewerb zustimmend zur Kenntnis.
Anlässlich ihres Treffens am 8. Mai 1998 in London haben die Finanzminister
der G 7 den Bericht als stabile Grundlage für koordinierte internationale
Maßnahmen zur Eindämmung des schädlichen Steuerwettbewerbs begrüßt, die
Empfehlungen des Berichts mit Nachdruck unterstützt und die Bedeutung der
grenzüberschreitenden Kooperation der Steuerbehörden hervorgehoben. Der
Kölner G 7-Gipfel hat die Forderung nach Eindämmung des schädlichen
Steuerwettbewerbs erneut unterstrichen.
Eine
Harmonisierung
der Unternehmensbesteuerung in der Europäischen
Union ist wegen der Notwendigkeit der Zustimmung aller EU-Mitgliedstaaten
(Einstimmigkeitsprinzip) zur Zeit nicht zu erreichen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 13 20, 53003 Bonn, Telefon (02 28) 3 82 08 40, Telefax (02 28) 3 82 08 44
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