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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Import von exotischen Wildtieren nach Deutschland - ökologische Folgen und Vollzugsprobleme (G-SIG: 14010853)

Import von Wildtieren, insbesondere von gefährdeten Arten, nach Deutschland und Handel innerhalb Deutschlands; Wirksamkeit der gesetzlichen Regelungen und Kontrollverfahren; Tierschutz- und Artenschutzaspekte; statistische Erfassung aller Wildtierimporte sowie zentrale Erfassung aller zoologischen Handlungen; Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes

Fraktion

PDS

Datum

08.03.2000

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher Bundestag14/265908. 02. 2000

Import von exotischen Wildtieren nach Deutschland – ökologische Folgen und Vollzugsprobleme

der Abgeordneten Eva-Maria Bulling-Schröter, Rosel Neuhäuser und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Im Koalitionsvertrag, Abschnitt IV, verpflichtet sich die Bundesregierung, das Bundesnaturschutzgesetz u. a. mit dem Ziel zu überarbeiten, die Artenvielfalt zu schützen. Generell sei eine „Orientierung am Leitbild der Nachhaltigkeit“ angestrebt. Mit Blick auf den wildwüchsigen Import von Wildtieren nach Deutschland und dem nahezu unkontrollierten Handel hierzulande fragen wir deshalb die Bundesregierung:

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen29

1

Wie viele der Natur entnommene bzw. nachgezüchtete Wildtiere (Säugetiere, Vögel, Reptilien, Amphibien, Zierfische und Wirbellose) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1995 insgesamt aus Drittländern nach Deutschland eingeführt (Angaben bitte möglichst in Anzahl der Individuen, ansonsten in Gewichten, Volumina etc.)?

2

Wie groß war bei diesen Importen jeweils der Anteil von Tierarten, die durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) geschützt waren?

3

Wie groß war jeweils der Anteil von Nachzuchten bei Säugetieren, Vögeln, Reptilien, Amphibien, Zierfischen und Wirbellosen?

4

Ist seit dem Inkrafttreten der EG-Verordnung über den Handel mit gefährdeten Arten am 1. Juni 1997 eine deutliche Trendumkehr für das Importvolumen von Anhang-B-Tieren (EU) festzustellen?

Wenn nein, warum nicht?

5

Wie bewertet die Bundesregierung Umfang und Artenspektrum der Einfuhr von Wildtieren nach Deutschland aus ökologischer Sicht und im Hinblick auf Tierschutzaspekte?

6

Inwieweit können das Bundesamt für Naturschutz (BfN) bzw. das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) im Wege der Durchführung von Artikel 4 Abs. 2 Buchstabe a der EG VO Nr. 338/97 die Umsetzung des Leitbildes der Nachhaltigkeit bei Wildtierimporten von Arten, die auf Anhang B dieser Verordnung gelistet sind, gewährleisten?

7

Anhand welcher wissenschaftlichen Grundlage überprüft das Bundesamt für Naturschutz bei der Erteilung entsprechender Genehmigungen, dass nach der EG VO Nr. 338/97 „die Einfuhr in die Gemeinschaft den Erhaltungsstatus der Art oder das Verbreitungsgebiet der Population der betreffenden Art unter Berücksichtigung des gegenwärtigen oder des voraussichtlichen Umfangs des Handels nicht beeinträchtigt“?

8

In welchem Umfang und mit welchen Maßgaben wurde bisher die Möglichkeit genutzt, in Zweifelsfällen auf Artikel 4 Abs. 2 Buchstabe c der EG VO 338/97 zurückzugreifen, wonach sich die Vollzugsbehörde nach Rücksprache mit der wissenschaftlichen Behörde „vergewissern“ muss, „dass sonstige Belange des Artenschutzes der Erteilung einer Einfuhrgenehmigung nicht entgegenstehen“?

9

Wie bewertet die Bundesregierung die ökologischen Folgen des Massenhandels mit ungeschützten Wildtierarten?

10

Erachtet die Bundesregierung angesichts der rudimentären Datenlage zum Handel mit ungeschützten Wildtieren eine statistische Erfassung aller Wildtierimporte nach Arten und Zahl der Individuen für angebracht?

11

Würde nach Ansicht der Bundesregierung eine solche detaillierte Erfassung eine Grundlage für präventive Importbeschränkungen für vom Handel bedrohte, aber noch nicht geschützte Arten sein?

12

Wie steht die Bundesregierung einer Umlagerung der durch die statistische Erfassung entstehenden Verwaltungskosten auf die Verursacher, in diesem Falle die Importeure von Wildtieren, gegenüber?

13

Inwiefern hält die Bundesregierung die Fangmethoden für Wildtiere (z. B. Cyanidfang von Korallenfischen, unselektive Fallen, Fällen von Bäumen zur Nestplünderung bei Ziervögeln etc.) und entsprechende Auswirkungen auf das Ökosystem für relevant bei der Beurteilung der Nachhaltigkeit von Wildentnahmen?

14

Inwieweit spielt die hohe Sterblichkeit während Transport und Haltung bei den Genehmigungsverfahren für Wildtierimporte eine Rolle?

15

Wie beurteilt die Bundesregierung, dass die Europäische Kommission bei der Wahrnehmung der gesetzlichen Rechtsgrundlagen nach Artikel 4 Abs. 6 Buchstabe c der EG VO Nr. 338/97 im Hinblick auf die Transportsterblichkeit bisher nicht tätig geworden ist?

16

In welchem Umfang ist das BfN in Bezug auf die Transport- bzw. Haltungsmortalität bisher „ersatzweise“ tätig geworden – etwa durch den Rückgriff auf die Verpflichtungen nach Artikel 4 Abs. 2 Buchstabe c der EG VO Nr. 338/97, bei welchen Tierarten aus welchen Ländern geschah dies, und bei welchen wird das BfN künftig in diesem Sinne tätig werden?

17

Wie beurteilt die Bundesregierung die fehlende Umsetzung der EG VO 338/97, nach der bei Verstößen gegen die Richtlinien der International Air Transport Association (IATA-Richtlinien) die Gültigkeit von WA-Ausfuhrdokumenten aufgehoben ist?

18

Wie beurteilt die Bundesregierung die Kontrollierbarkeit des Handels mit geschützten exotischen Heimtieren innerhalb von Deutschland?

19

Wie gewährleistet die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den zuständigen Landesbehörden, z. B. über den zuständigen Ausschuss der Länder-Arbeitsgemeinschaft für Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung (LANA), die Überwachung des Handels von WA-II-Tieren (z. B. auf Börsen, im Internet, mittels Kleinanzeigen, im Zoohandel und über Halterverbände)?

20

Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung im Hinblick auf die Überwachung dieser Handelswege – insbesondere auch angesichts des Wegfalls der „Dokumentenpflicht“ nach Artikel 29 der aufgehobenen EG VO Nr. 3418/83, und wie will sie ihn umsetzen?

21

Wie bewertet die Bundesregierung Handelserleichterungen für nachgezüchtete Exemplare von WA-I-Tieren im Hinblick auf mögliche negative Konsequenzen für den Artenschutzvollzug?

22

Welcher Anteil lebender beschlagnahmter WA-I-Tiere bzw. WA-II-Tiere wurde aufgrund mangelnder Unterbringungsmöglichkeiten „unter Auferlegung eines Verfügungsverbots beim Verfügungsberechtigten überlassen“?

23

Wie viel Prozent der beschlagnahmten Tiere wurden an kommerzielle Einrichtungen wie Zoogeschäfte, sonstige Händler, Züchter, Vogelparks oder Zoos bzw. an private Halter abgegeben?

24

Welche Konsequenzen für den Artenschutzvollzug ergeben sich nach bisherigen Erfahrungen der Bundesregierung aus der seit 1. Juni 1997 entfallenen „Dokumentenpflicht“ für den Besitz von A-II-Tieren?

25

Hält die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass zuverlässige Zahlen zu der Anzahl von Vögeln, Reptilien, Amphibien, Zierfischen und Wirbellosen, die der Natur entnommen und in Deutschland als Heimtiere gehalten werden, bislang fehlen und die Zahl der Zoogeschäfte hierzulande nicht zentral, sondern nur über die einzelnen Veterinärämter erfasst werden, eine zentrale Erfassung von Zoogeschäften und sonstigen kommerziellen Bezugsquellen für Wildtiere (sowohl durch EG VO Nr. 338/97 geschützte als auch ungeschützte) für sinnvoll?

26

Wie steht die Bundesregierung den geplanten Importbeschränkungen der Niederlande für Wildtiere gegenüber?

27

Wie bewertet die Bundesregierung den Wild Bird Conservation Act der USA aus dem Jahre 1992 aus ökologischer Sicht?

Betrachtet sie dieses Gesetzeswerk als nachahmungswertes und übertragbares Modell für eine dem Vorsorgeprinzip verpflichtete Artenschutzgesetzgebung auf nationaler oder EG-Ebene?

28

Welche Schritte zur Einschränkung und Kontrolle des Handels mit Wildtieren hält die Bundesregierung im Sinne des Vorsorgeprinzips für sinnvoll und realisierbar?

29

Inwieweit finden solche präventiven Maßnahmen in der geplanten Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes – insbesondere im Abschnitt V (Schutz und Pflege wildlebender Tier- und Pflanzenarten) – Berücksichtigung?

Berlin, den 4. Februar 2000

Eva-Maria Bulling-Schröter Rosel Neuhäuser Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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