Das bei der Wiederaufarbeitung in der Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe angefallene Uran wurde an folgende Anlagen abgegeben: Urananlage Ellweiler (82 t), Comurhex Pierrelatte (112 t), Comurhex Malvesi (2,6 t), COGEMA Pierrelatte (3,7 t), Reaktor-Brennelement-Union (3,1 t) und das Forschungszentrum Karlsruhe (3,2 t). Über den weiteren Verbleib des Urans liegen der Bundesregierung keine Angaben vor.
Gemäß Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 in Drucksache 14/747 lagern nach Angaben der Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) in Pierrelatte/Frankreich und Sellafield/Großbritannien insgesamt ca. 1 104 t abgetrenntes Uran aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente.
Die verbleibende, im Ausland angefallene WAU-Menge von etwa 2 600 t wurde nach Auskunft der EVU an die Wiederaufarbeitungsfirma oder deren Töchter verkauft.
Betreffend die im Ausland abgetrennten Kernbrennstoffe hat die Bundesregierung auf eine entsprechende Kleine Anfrage, Drucksache 13/2158, ausgeführt, daß Uran, das bei der Wiederaufarbeitung bestrahlter Brennelemente zurückgewonnen wird, sog. WAU, zu den besonderen spaltbaren Stoffen gehört, die nach Artikel 86 EURATOM-Vertrag Eigentum der Gemeinschaft sind. Die Verwaltung des Eigentums der Gemeinschaft obliegt der EURATOM-Versorgungsagentur. Sie hat das ausschließliche Recht, Verträge über die Lieferung von besonderen spaltbaren Stoffen aus Ländern innerhalb oder außerhalb der Gemeinschaft abzuschließen und entsprechende Nutzungsverträge mit Dritten zu billigen.
Die deutschen EVU haben am WAU Nutzungs- und Verbrauchsrechte. Über diese Rechte können sie nur mit Zustimmung der Versorgungsagentur verfügen. Sie können diese Rechte an Dritte weitergeben. Eine Beteiligung oder Benachrichtigung deutscher Behörden ist bei der Weitergabe der Rechte bisher nicht vorgesehen. Aufgrund dieser Sachlage verfügt die Bundesregierung derzeit nicht über originäre Informationen betreffend den Anfall und den Verbleib des WAU.
Nach § 9a des Atomgesetzes haben die Kraftwerksbetreiber einen Nachweis zur Verwertung der bei der Wiederaufarbeitung abgetrennten Kernbrennstoffe zu führen und haben hierzu konkrete Angaben vorzulegen. In einer im Februar dieses Jahres von der Bundesregierung im Rahmen der Konsensgespräche durchgeführten Abfrage zur Feststellung der anlagenbezogenen Entsorgungslage hat die Bundesregierung die EVU zu entsprechenden Darlegungen aufgefordert. Dieser Aufforderung sind die EVU nur unvollständig nachgekommen. Die Bundesregierung beabsichtigt, die für die Aufsicht über die Kernkraftwerke zuständigen Landesbehörden aufzufordern, dem weiter nachzugehen.