Vorbemerkung
Ziel des Programms ist es, besonders qualifizierten jungen Nachwuchswissenschaftlerinnen – auf deren Antragstellung großer Wert gelegt wird – und Nachwuchswissenschaftlern unmittelbar nach der Promotion die Möglichkeit zu geben, über einen zusammenhängenden Zeitraum von fünf Jahren durch einen Forschungsaufenthalt im Ausland (Phase I) und eine anschließende eigenverantwortliche Forschungstätigkeit im Inland, verbunden mit der Leitung einer eigenen Nachwuchsgruppe (Phase II), die Voraussetzungen für eine Berufung als Hochschullehrerin oder Hochschullehrer zu erlangen. Damit soll ein Weg eröffnet werden, auf dem man auch ohne die übliche Habilitation Hochschullehrerin oder Hochschullehrer werden kann. Die Auswahl der geförderten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Rahmen des Emmy-Noether-Programms wird von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) in alleiniger Verantwortung durchgeführt. Die Bestimmungen zur Programmstruktur, zum Auswahlverfahren, zur Bewertung der Anträge und zur daraus folgenden Auswahl der geförderten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie die Begleitung der Fördermaßnahmen sind satzungsgemäße Aufgabe der DFG.
Die Förderung in Phase I erfolgt durch ein Forschungsstipendium für einen zweijährigen Auslandsaufenthalt und in Phase II durch eine Sachbeihilfe zur Einrichtung einer Nachwuchsgruppe; diese Sachbeihilfe umfasst neben den persönlichen Bezügen der Leiterin oder des Leiters der Nachwuchsgruppe nach BAT Ib oder Ia die notwendige personelle Ausstattung und die erforderlichen Sachmittel für drei Jahre. Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler, die bereits zwei Jahre als Postdoktorand im Ausland gearbeitet haben, können sich unmittelbar für Phase II bewerben.
Das Emmy-Noether-Programm wurde Anfang Februar 1999 – zunächst mit einem Finanzierungsvorbehalt wegen der damals noch ausstehenden Zustimmung der Zuwendungsgeber – von der DFG ausgeschrieben. Am 15. März 1999 beschloss die Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung die gemeinsame Förderung des Emmy-Noether-Programms, zunächst im Jahr 1999 allein durch den Bund, ab 2000 zu gleichen Teilen durch Bund und Länder.
In der ersten Ausschreibung des Emmy-Noether-Programms, die durch das Internet und durch Anzeigen in der „Zeit“ und „nature“ erfolgte, wurden Anträge bis zum 7. April 1999 erbeten. Es gingen 136 Anträge ein. Seitdem ist ein stetiger, langsam kontinuierlich steigender Antragseingang zu beobachten.