Kriegsbilanz (V) Gräueltaten im Kosovo
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heidi Lippmann-Kasten, Fred Gebhardt, Wolfgang Gehrcke-Reymann, Carsten Hübner, Manfred Müller (Berlin), Dr. Winfried Wolf, Dr. Gregor Gysi und der Fraktion der PDS
Nachrichten über die Existenz von Konzentrationslagern, über Morde und andere Gräueltaten an der albanischen Bevölkerung des Kosovo waren wesentlicher Bestandteil der medialen Berichterstattung und der Informationspolitik der Bundesregierung im Vorfeld und im Verlauf des Krieges der NATO gegen die Bundesrepublik Jugoslawien.
So berichtete in der ARD-Sendung „Christiansen“ vom 28. März 1999 der Bundesminister der Verteidigung, Rudolf Scharping, darüber, „dass im Norden von Pristina ein Konzentrationslager eingerichtet wird“.
Die dpa berichtete am 27. März 1999, dass lt. Angaben des UCK-Führers Thaci Serben in einer Munitionsfabrik in der Region Drenica „eine Art Konzentrationslager“ eingerichtet und dort „mehrere tausend Männer“ interniert wären.
Am 31. März 1999 meldete dpa: „Die jugoslawischen Sicherheitskräfte haben nach Angaben von Bundesverteidigungsminister Scharping ,offenbar Konzentrationslager‘ eingerichtet.“
Am 1. April 1999 berichtete die „B.Z.“, dass der Bundesminister der Verteidigung, Rudolf Scharping „enthüllt“ habe, dass Milosevic im Kosovo Konzentrationslager baue und dass er weiterhin „enthüllt“ habe, dass sich „Männer, Väter, Brüder“ in den „Konzentrationslagern von Milosevic“ befänden.
In einer Meldung der Nachrichtenagentur AFP vom 31. März 1999 heißt es: „Scharping verglich die ,systematische Ausrottung der geistigen Elite der Kosovo-Albaner‘ mit dem, was deutsche Einheiten ,zu Beginn und während des Zweiten Weltkriegs‘, in den besetzten Ländern taten, ,zum Beispiel in Polen‘“.
Die „Frankfurter Rundschau“ meldete am 22. April 1999, dass der Bundesminister der Verteidigung, Rudolf Scharping, „von den Gräueln der Serben berichtet, die mit abgeschlagenen Kinderköpfen Fußball spielten oder Schwangeren den Fötus aus dem Leibe rissen, diesen grillten und wieder in den Leib zurückstopften.“
Die Zeitschrift „Der Spiegel“ zitiert den Bundesminister der Verteidigung, Rudolf Scharping, in seiner Ausgabe vom 25. April 1999 mit den Worten: „Die Gastfamilien der OSZE-Beobachter wurden umgebracht, weil sie die Beobachter beherbergt hatten. Aus einer Schule trieb man die Lehrer und die Kinder heraus, hängte die Lehrer vor den Augen der Kinder auf und vertrieb die Kinder dann mit Gewehrkolben und Schüssen. Schwangeren Frauen wurden nach ihrer Ermordung die Bäuche aufgeschlitzt und die Föten gegrillt.“
Meldungen dieser und ähnlicher Art bildeten ein wesentliches Moment zur Legitimation des Angriffskrieges der NATO gegen Jugoslawien. Nicht immer war zum Zeitpunkt der Meldungen ihr Wahrheitsgehalt überprüfbar.
Vorbemerkungen
Die dramatische Entwicklung der humanitären Lage im Kosovo mit massiven Menschenrechtsverletzungen, die u. a. durch das Auffinden von Massengräbern bestätigt wurden, sowie die von langer Hand geplanten Vertreibungen führten am Abend des 24. März 1999 zur Auslösung der ersten Luftschläge im Rahmen ALLIED FORCE, nachdem eine Vielzahl politischer Versuche, die jugoslawische Regierung zur Korrektur ihres Vorgehens zu bewegen, gescheitert waren.
79 Tage lang führte die NATO mit dem Ziel, eine humanitäre Katastrophe im Kosovo zu verhindern oder einzudämmen und Milosević zum Einlenken zu bewegen, Luftschläge gegen die Bundesrepublik Jugoslawien durch, bis eine diplomatische und militärische Übereinkunft sowie eine anschließende Rückkehr der Vertriebenen erreicht werden konnte.
In dem Zwiespalt, äußerst brutale und schreckliche Einzelheiten nicht zum Gegenstand einer Sensationsberichterstattung machen zu wollen, aber dennoch die Öffentlichkeit über das gezielte und schonungslose Vorgehen serbischer Militär- und Polizeikräfte zu informieren, wurden während der Operation ALLIED FORCE laufend einige ausgewählte Beispiele von Menschenrechtsverletzungen offen angesprochen.
Die dargestellten Erkenntnisse basieren auf Aussagen, die Flüchtlinge und Vertriebene gemacht haben, nachdem sie den Kosovo verlassen haben und sich in der Obhut der Hilfsorganisationen befanden.
Diese Befragungen wurden u. a. durch geschulte Teams der Bundeswehr in verschiedenen Lagern in Mazedonien durchgeführt. Die Befragungsteams registrierten übereinstimmende Mehrfachaussagen zu Gräueltaten.
Fakten über Menschenrechtsverletzungen, die der Bundesregierung bekannt wurden, sind dem Internationalen Kriegsverbrechertribunal in Den Haag (ICTY) übergeben worden.
Die zur Beantwortung der Fragen benötigten Informationen liegen zum größten Teil bei der OSZE, die ihre Kosovo-Dokumentation nach Warschau ausgelagert hat. Zurzeit besteht kein Zugriff auf diese Dokumentation, da der gesamte Prozess der Verifikation von Gräueltaten im Kosovo unter der Leitung der OSZE und dem ICTY noch nicht abgeschlossen ist.
Die OSZE beabsichtigt zu diesem Fragenkomplex einen eigenen Bericht zu erstellen, der voraussichtlich im Dezember 1999 vorliegen wird.
1. Welche Anzahl von ehemaligen „Konzentrationslagern“ konnten inzwischen nachgewiesen werden und wo befanden sich diese?
Fragen und Antworten11
Welche Anzahl von ehemaligen „Konzentrationslagern“ konnten inzwischen nachgewiesen werden und wo befanden sich diese?
Dazu liegen der Bundesregierung keine verifizierten Informationen vor. Die zur Beantwortung der Fragen benötigten Informationen liegen bei der OSZE. Es besteht aber zurzeit kein Zugriff auf die entsprechenden Erkenntnisse. Aufschluss zur ausführlichen Beantwortung der Frage gibt hier möglicherweise die Dokumentation, die im Auftrag der OSZE erstellt wird und im Dezember 1999 erscheinen soll.
Welche Erkenntnisse liegen über Anzahl, Zusammensetzung und Schicksal der in diesen „Konzentrationslagern“ Gefangenen vor?
Siehe Antwort zu Frage 1.
Wie viele weitere ehemalige „Konzentrationslager“ werden vermutet und worauf stützen sich diese Vermutungen?
Siehe Antwort zu Frage 1.
Wann und durch welche Quellen wurden die Berichte über Serben, die „mit abgeschlagenen Kinderköpfen Fußball“ gespielt haben, verifiziert?
Es ist offensichtlich, dass im Kosovo auch solche Verbrechen begangen wurden. Die Informationen über Menschenrechtsverletzungen wurden der Bundesregierung bis jetzt im Wesentlichen durch die Befragung von Vertriebenen aus dem Kosovo durch Teams der OSZE und der Bundeswehr bekannt.
Wann und durch welche Quellen wurden die Berichte über Serben, die „Schwangeren den Fötus aus dem Leibe“ gerissen, diesen gegrillt und „wieder in den Leib zurückgestopft haben“, verifiziert?
Siehe Antwort zu Frage 4.
Wie viele Gastfamilien von OSZE-Beobachtern wurden zu welchem Zeitpunkt ermordet und welche Erkenntnisse liegen über die Täter vor?
Dazu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Aufschluss zur ausführlichen Beantwortung der Frage gibt auch hier möglicherweise die Dokumentation, die im Auftrag der OSZE erstellt wird und im Dezember 1999 erscheinen soll.
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung heute über die „systematische Ausrottung der geistigen Elite der Kosovo-Albaner“ vor?
Die Bundesregierung hat keine weiteren Erkenntnisse, die über vereinzelte Meldungen der NATO während der Luftangriffe und über die Befragungsergebnisse der Vertriebenen hinausgehen. Aufschluss zur ausführlichen Beantwortung der Frage gibt auch hier möglicherweise die Dokumentation, die im Auftrag der OSZE erstellt wird und im Dezember 1999 erscheinen soll.
Auf welche Quellen stützte sich die Bundesregierung zum Zeitpunkt der Aussage und auf welche stützt sie sich heute?
Siehe Antwort zu Frage 7.
Welche Tatsachen erlauben nach Ansicht der Bundesregierung den Vergleich mit dem Vorgehen Deutscher in Polen während des Zweiten Weltkrieges?
Es ist eine bekannte Tatsache, dass es während des Zweiten Weltkrieges in Polen zu Gräueltaten gekommen ist. Der Bundesminister der Verteidigung hat keinen Vergleich zum Vorgehen Deutscher in Polen gezogen, sondern lediglich auf gewisse Parallelitäten zwischen den Ereignissen hingewiesen.
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung heute über Zeit, Ort, Anzahl aus dem Unterricht geholter und durch Aufhängen ermordeter Lehrer und die Begleitumstände solcher Taten vor?
Siehe Antwort zu Frage 4.
Wann und in welcher Form beabsichtigt die Bundesregierung, den Deutschen Bundestag umfassend über ihren Kenntnisstand bezüglich der tatsächlichen und der vermeintlichen Gräueltaten vor und während des Kosovo-Krieges zu unterrichten?
Der Bundesminister der Verteidigung hat die Abgeordneten des Deutschen Bundestages persönlich im Verteidigungsausschuss und im Plenum unterrichtet. Des Weiteren informierte der Minister in den Parlamentarischen Informationen und durch die täglichen Pressekonferenzen. Darüber hinaus wurden auf Weisung des Bundesministers der Verteidigung drei „Kosovo-Konflikt-Broschüren“ veröffentlicht.