BND-Seminar zu „illegaler Migration“ und die Kompetenzen des Bundesnachrichtendienstes
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Der Bundesnachrichtendienst (BND) in Pullach lädt in einer an verschiedene Journalisten verbreiteten Einladung für den 28. Oktober 1999 zu einem ganztägigen Seminar im „Bürgerhaus Pullach“ in Pullach ein. Das Thema ist „Illegale Migration“. Zur Begründung heißt es in der schriftlichen Einladung des BND: „Die illegale Migration hat sich zu einem globalen Phänomen entwickelt, das die innere Stabilität zahlreicher Länder bedroht. Die Perspektiven sind ungünstiger denn je. Allein in den Herkunftsländern ist mittelfristig mit einem Migrationspotential von ca. 30 Millionen Menschen zu rechnen. Angesichts beschränkter legaler Zuwanderungsmöglichkeiten in den bevorzugten Aufnahmeländern werden zunehmend illegale Einreisewege von kriminellen Organisationen angeboten.“
Zu den Rednern der Tagung soll auch der Bundesminister des Innern, Otto Schily, gehören.
Öffentlich angekündigte Seminare zur „Impfung“ ausgewählter Journalisten über mutmaßliche neue Gefahren für die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland sind mit den gesetzlichen Aufgaben des BND nicht vereinbar.
Zudem hat erst vor kurzem das Bundesverfassungsgericht (1. Senat, Urteil vom 14. Juli 1999, Az: 1 BvR 2226/94, 2420/95 und 2437/95) die mit dem Verbrechensbekämpfungsgesetz von 1994 vorgenommene Erweiterung der Befugnisse des BND kritisiert und teilweise eine Beschränkung verlangt.
In diesem Gesetz waren dem BND neben der Fernmeldeüberwachung zur Vermeidung eines bewaffneten Angriffs auf das Territorium der Bundesrepublik Deutschland auch die Fernmeldeüberwachung bei drohenden „schweren Schäden für den äußeren und inneren Frieden und die Rechtsgüter Einzelner“ übertragen worden, insbesondere „im Bereich des illegalen Handels mit Kriegswaffen und Rauschgift oder Geldwäsche“ (zit. nach BverfG, a. a. O.).
Das Gericht befand, dass „die Verhältnismäßigkeit … bezüglich der in G 10 § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 genannten Gefahr der im Ausland begangenen Geldfälschung nicht gewahrt“ sei (a. a. O.). Zur Begründung hieß es in dem Urteil weiter: „Bei der Geldfälschung handelt es sich weder um eine Gefahr, die in ihrer Schwere einem bewaffneten Angriff nahekommt oder derart gewichtige Rechtsgüter betrifft wie die übrigen neu eingefügten Gefahrentatbestände.“ (a. a. O.).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Hält die Bundesregierung öffentlich angekündigte Seminare des BND mit ausgewählten Journalisten mit dem gesetzlichen Auftrag des BND zur Abwehr auswärtiger Gefahren wie einem militärischen Angriff auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für vereinbar?
Wenn ja,
– in welchem Paragrafen des Gesetzes über den BND ist diese Befugnis nach Auffassung der Bundesregierung geregelt?
– Welche weiteren öffentlichen Seminare des BND haben in 1999 stattgefunden und sind in nächster Zeit geplant?
– Wie viele Haushaltsmittel sind dafür bereitgestellt bzw. bereits verwendet worden (bitte einzeln nach Seminar und Kosten auflisten)?
Wenn nein, welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die mit der Einladung und Vorbereitung des oben genannten Seminars befassten Verantwortlichen im BND?
Seit wann gehören die Auswertung von Migrationsbewegungen und die Aufklärung darüber zum Aufgabengebiete des BND?
a) Wie viele Mitarbeiter sind damit beschäftigt?
b) In welchen Ländern sind diese Mitarbeiter tätig?
c) Welche Haushaltsmittel wurden dafür bisher verwendet (bitte jeweils nach Jahren aufschlüsseln)?
Worauf stützt der BND seine Behauptung von einem „Migrationspotential“ von 30 Millionen Menschen“ und worauf stützt er seinen Verdacht, dass diese Menschen womöglich illegal in die Bundesrepublik Deutschland einreisen wollen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine solche These die Gefahr in sich stürzen könnte, dass die Abgrenzung gegenüber rechtsradikalen Feindbildern und Propagandaszenarien nicht deutlich genug sichtbar wird?
Hält die Bundesregierung „illegale Migration“ für eine Beeinträchtigung der inneren Sicherheit, die „in ihrer Schwere einem bewaffneten Angriff“ nahe kommt?
Wenn ja, welche weiteren Schritte zur Abwehr einer solchen Gefahr beabsichtigt die Bundesregierung?
Gehört dazu auch eine Unterrichtung des Deutschen Bundestags über diese mutmaßliche Gefahr?
Wie vereinbart die Bundesregierung solche Seminare mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juli 1999, das für ein Tätigwerden des BND strenge Kriterien anlegt und deshalb dem Gesetzgeber bereits eine Korrektur des 1994 beschlossenen Verbrechensbekämpfungsgesetzes und der darin beschlossenen Ausweitung der BND-Kompetenzen auferlegt hat?
Gibt es weitere globale Gefahren, die nach Auffassung der Bundesregierung zu den aktuellen oder künftigen Aufgabengebieten des BND gehören, und wenn ja, welche?