Auswirkungen des Investitionsvorranggesetzes auf die Sanierung und Modernisierung des Wohnungsbestandes in den neuen Bundesländern
der Abgeordneten Christine Ostrowski, Dr. Evelyn Kenzler, Roland Claus und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Seit 1992 ist das Investitionsvorranggesetz (Gesetz über den Vorrang für Investitionen bei Rückübertragungsansprüchen nach dem Vermögensgesetz) in Kraft. Es sollte dazu dienen, die Sanierung und Modernisierung des Wohnungsbestandes in den östlichen Bundesländern zu beschleunigen und Investitionshemmnisse aus dem Weg zu räumen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Wie viele Anträge auf Rückübertragung des Eigentums an Wohngebäuden wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1990 gestellt?
Wie viele dieser Anträge sind bis heute positiv beschieden worden? Wie viele wurden abgelehnt?
In wie vielen Fällen sind in den neuen Bundesländern nach dem Investitionsvorranggesetz Investitionsvorrangbescheide für Wohngebäude ausgesprochen worden?
Welche Investitionssumme wurde durch diese Investitionsvorrangbescheide ausgelöst?
Wie hoch ist die Anzahl der Wohngebäude und der Wohneinheiten, die durch den Investitionsvorrang saniert und modernisiert wurden?
Welchen Einfluß und welche Ergebnisse hat nach Auffassung der Bundesregierung das Wohnraumsicherungsmodernisierungsgesetz auf diesen Prozeß genommen?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig noch der Anteil an Wohngebäuden und Wohnungen, insbesondere in den Altstadtquartieren der Städte, die dringenden Sanierungsbedarf haben?
Hält die Bundesregierung eine Verlängerung der Antragsfrist für den Investitionsvorrang für geboten?