Ausländer- und asylpolitische Zusammenarbeit mit den baltischen Staaten
der Abgeordneten Petra Pau, Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Medienberichten zufolge versuchen immer mehr Flüchtlinge und Migrantinnen und Migranten, über die baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen in die EU zu gelangen. Auf Druck der Bundesregierung sowie insbesondere der polnischen Regierung haben die baltischen Staaten ihrerseits begonnen, ihre Ostgrenzen gegen Flucht- und Migrationsbewegungen abzuschotten. Nach Angaben des UNHCR (Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen) gibt es in allen drei Staaten Probleme bei der Umsetzung der erst jüngst verabschiedeten Ausländer- und Asylgesetze.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Wie schätzt die Bundesregierung die Rolle und Funktion der baltischen Staaten als Transitländer für Flüchtlinge und Migrantinnen und Migranten Richtung Europäische Union ein?
Welche Maßnahmen zur Zusammenarbeit mit den baltischen Staaten auf den Feldern der Ausländer- und Asylpolitik sowie der Inneren Sicherheit hat die Europäische Union nach Kenntnis der Bundesregierung ergriffen?
a) Welche bilateralen Maßnahmen zur Zusammenarbeit mit den baltischen Staaten auf den Feldern der Ausländer- und Asylpolitik sowie der Inneren Sicherheit hat die Bundesregierung ergriffen?
b) Inwieweit stimmt sich die Bundesregierung bei ihren Maßnahmen zur Zusammenarbeit mit den baltischen Staaten mit den skandinavischen Staaten ab?
Mit welchen personellen, technischen und finanziellen Mitteln unterstützt die Bundesregierung die drei baltischen Staaten bei der Sicherung ihrer Grenzen nach Rußland und Weißrußland (bitte nach Ländern gliedern)?
Welche Bedingungen und Erwartungen knüpft die Bundesregierung an Hilfsleistungen zur Grenzsicherung?
a) Mit welchen baltischen Staaten hat die Bundesregierung Rückübernahmeabkommen abgeschlossen?
b) Wie ist der Stand der Umsetzung der Rückübernahmeabkommen?
a) Leistet die Bundesregierung den baltischen Staaten Hilfe bei der Einrichtung von Institutionen zur Durchführung von Asylverfahren?
Wenn ja, in welcher Form und in welchem finanziellen Rahmen?
b) Leistet die Bundesregierung den baltischen Staaten Hilfe bei sonstigen Verfahren zum Umgang mit legaler und illegaler Einwanderung?