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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Forderung nach einem Künstlergemeinschaftsrechtsgesetz (G-SIG: 14010328)

Verbesserungen der Existenzbedingungen der Künstler in Deutschland, Einführung einer Urhebernachfolgevergütung nach Ablauf der bestehenden Individualschutzrechte

Fraktion

PDS

Datum

01.06.1999

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/105510. 05. 99

Forderung nach einem Künstlergemeinschaftsrechtsgesetz

der Abgeordneten Dr. Heinrich Fink, Maritta Böttcher und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

In Deutschland können nur etwa 10 % der freischaffenden Künstlerinnen und Künstler von den Ergebnissen ihrer künstlerischen Arbeit leben. In dem Bestreben, die Rahmenbedingungen für die Tätigkeit dieser zwar kleinen, aber gesellschaftlich bedeutsamen Berufsgruppe insgesamt zu verbessern, hat die Industriegewerkschaft Medien einen Vorschlag für ein Künstlergemeinschaftsrechtsgesetz in die Öffentlichkeit gebracht. Der Vorschlag beinhaltet vor allem die Einführung einer Urhebernachfolgevergütung, die nach Ablauf der bestehenden Individualschutzrechte wirksam werden würde. Dadurch soll die jeweils lebende und schaffende Generation der Urheber und ausübenden Künstler an der Verwertung nicht mehr geschützter (gemeinfreier) Werke und Darbietungen beteiligt werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Existenzbedingungen des überwiegenden Teils der Künstlerinnen und Künstler in Deutschland verbessert werden müssen?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, an welchen hauptsächlichen Sachverhalten macht die Bundesregierung eine solche Einschätzung fest?

2

Ist der Bundesregierung der „Vorschlag für ein Gesetz zur Einführung eines Gemeinschaftsrechts der Urheber und ausübenden Künstler (Künstlergemeinschaftsrechtsgesetz)“, wie er von der IG Medien vorliegt, bekannt?

3

Wie schätzt die Bundesregierung die Wirksamkeit eines solchen oder ähnlichen Gesetzes für eine breite Unterstützung und Förderung der Künstlerinnen und Künstler ein?

4

Beabsichtigt die Bundesregierung bei der Einbringung eines solchen Rahmengesetzes selbst aktiv zu werden?

Wenn ja, wie ist dabei der Stand?

Wenn nein, warum nicht?

5

Welche anderen Möglichkeiten, als Ergänzung oder alternativ, sieht die Bundesregierung, um die mit dem Vorschlag der IG Medien anvisierten Ziele zu erreichen?

Bonn, den 3. Mai 1999

Dr. Heinrich Fink Maritta Böttcher Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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