Folgen der Neuregelung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft nach SGB II für die Kommunen
der Abgeordneten Katja Kipping, Klaus Ernst, Karin Binder, Heidrun Bluhm, Eva Bulling-Schröter, Dr. Lothar Bisky, Dr. Barbara Höll, Katrin Kunert, Dr. Gesine Lötzsch, Elke Reinke, Frank Spieth, Jörn Wunderlich, Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In den ersten beiden Jahren nach Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende beteiligte sich der Bund in allen Ländern mit 29,1 Prozent an den Kosten der Unterkunft der Bezieherinnen und Beziehern von Leistungen nach dem SGB II. Von Beginn an war die Höhe der Bundesbeteiligung Gegenstand von Auseinandersetzungen zwischen Bund und Ländern. Deshalb wurde im Juli 2006 eine neue Regelung ausgehandelt und im SGB II fest geschrieben (§ 46 Abs. 7 SGB II). Nach dieser erhöhte sich die durchschnittliche Beteiligung des Bundes auf 31,8 Prozent. Allerdings erstattet der Bund nicht mehr allen Ländern den gleichen fixen Anteil. Differenziert nach der durchschnittlichen Zahl der Bedarfsgemeinschaften wird die prozentuale Beteiligung für jedes Land jährlich neu festgelegt. Die Größe der Bedarfsgemeinschaften bleibt bei diesem Verfahren unberücksichtigt. Sowohl der Deutsche Städtetag (in der Financial Times Deutschland vom 27. August 2007) als auch das Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) (in seiner Info vom 9. August 2007) gehen davon aus, dass die Kommunen aufgrund dieser Regelung im nächsten Jahr zusätzlich belastet werden, da zwar die Zahl der Bedarfsgemeinschaften zwischen der Jahresmitte 2006 und 2007 gesunken ist, nicht aber die Ausgaben der Kommunen für die Kosten der Unterkunft.1 Dieser Sachverhalt ist auch der Einbeziehung der unter 25-Jährigen in die Bedarfsgemeinschaft der Eltern geschuldet, die durch das „Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“ vom 24. März 2006 vollzogen wurde.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Kann die Bundesregierung diese Befürchtungen des Deutschen Städtetages und des BIAJ bestätigen bzw. widerlegen?
Von welcher durchschnittlichen Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft aller Bundesländer geht die Bundesregierung für das Jahr 2008 aus?
Auf welche Summe (in Euro) beläuft sich die Differenz zwischen dem diesjährigen durchschnittlichen Bundesanteil und dem voraussichtlichen durchschnittlichen Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft für das Jahr 2008?
Wie stellt sich die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft für die einzelnen Bundesländer in 2007 und in 2008 dar (bitte Aufstellung in Prozent nach Bundesländern)?
Wie wirkt sich die Veränderung des jeweiligen Bundesanteils an den Kosten der einzelnen Bundesländer gegenüber dem Vorjahr für die Bundesländer finanziell aus (bitte evtl. Mehrkosten in Mio. Euro ausweisen)?
Wie hat sich die Einbeziehung der unter 25-Jährigen in die Bedarfsgemeinschaft der Eltern auf die durchschnittliche Größe der Bedarfsgemeinschaften und die Entwicklung der durchschnittlichen Kosten der Unterkunft ausgewirkt (bitte insgesamt und nach Bundesländern aufgeschlüsselt darstellen)?
Was gedenkt die Bundesregierung gegen eine durch die neue Berechnungsmethode des Bundesanteils eventuell entstehende Mehrbelastung der Länder bzw. Kommunen zu unternehmen – auch eingedenk der Tatsache, dass die ursprünglich vorgesehene Entlastung der Kommunen zum von der Bundesregierung gewünschten Ausbau von Kindertagesstätten beitragen soll?
Wird sie die im Bundeshaushalt 2008 eingeplanten 3,9 Mrd. Euro für die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft im Laufe des gesetzgeberischen Verfahrens zur Verabschiedung des Bundeshaushalts überdenken, bzw. auf welche Höhe will sie diesen Haushaltsposten festsetzen?