Verbesserung der Situation von Behinderten bei der Beschäftigung in Werkstätten für Behinderte
des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
In der Koalitionsvereinbarung zwischen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird unter Punkt 6 angekündigt, daß die neue Bundesregierung „alle Anstrengungen unternehmen wird, um die Selbstbestimmung und gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe zu fördern und dem im Grundgesetz verankerten Benachteiligungsverbot für Behinderte Geltung zu verschaffen“.
Ein wichtiger Bereich dieser gesellschaftlichen Teilhabe für Menschen mit Behinderungen, insbesondere auch mit geistigen Behinderungen, sind Werkstätten für Behinderte (WfB). Trotz einiger Verbesserungen der Rechtsstellung der behinderten Werkstattbeschäftigten belasten noch immer ungelöste Probleme hinsichtlich einer generellen Gleichstellung bei Gewährung dringend erforderlicher Nachteilsausgleiche die Situation.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Wie gedenkt die Bundesregierung, das Benachteiligungsverbot für Behinderte im Rahmen der Werkstätten für Behinderte umzusetzen (z. B. bezüglich Arbeitnehmerstatus, Mitwirkungsrechten, Kostenbeteiligung)?
Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um die mit dem Gebot der Nachrangigkeit von Leistungen gemäß BSHG verbundenen Benachteiligungen behinderter Werkstattmitarbeiterinnen und -mitarbeiter bei der Integration in das Arbeitsleben auszugleichen?
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung einleiten, um ein Recht auf lebenslange Rehabilitation, u. a. durch Beschäftigung in Werkstätten für Behinderte, festzuschreiben?
Wie steht die Bundesregierung zu der Auffassung, daß die bisher für den Arbeitstrainingsbereich zur Verfügung stehenden zwei Jahre in vielen Fällen zu kurz sind und vier Berufsbildungsjahre erforderlich sind, um eine erfolgreiche Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in Arbeit, Beruf und Gesellschaft zu gewährleisten? Welcher Bedarf an leistungsrechtlicher Novellierung wird bei der Umsetzung einer solchen Aufgabe notwendig?
Welche konkreten Maßnahmen werden eingeleitet, um Menschen mit Behinderungen den Zugang zu Werkstätten unabhängig und ohne die Forderung auf Mitfinanzierung durch persönliche „Vermögen“ oder „Einkommen“ zu gewährleisten?
Wie gedenkt die Bundesregierung die in § 41 Abs. 3 und 4 BSHG festgelegten Maßnahmen zur Finanzierung der WfB umzusetzen?
Welche rechtlichen Möglichkeiten bzw. Probleme sieht die Bundesregierung, Arbeitsbereiche und Förderbereiche innerhalb von WfB als gleichrangige Bestandteile integrativ existieren und auch rechtlich gleichgestellt zu lassen sowie finanztechnisch über einen Leistungsträger laufen zu lassen? Inwieweit ist unter diesem integrativen Zusammenhang der Begriff „Mindestmaß an gesellschaftlich verwertbarer Arbeit“ noch zeitgemäß bzw. wie gedenkt die Bundesregierung mit diesem Begriff und seinen unterschiedlichen Interpretationen umzugehen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen des § 41 Abs. 3 BSHG und die in § 93 Abs. 6 BSHG verfügte Deckelung der Pflegeplätze hinsichtlich der qualitativen und entgeltmäßigen Entwicklungsmöglichkeiten der WfB?
Wie steht die Bundesregierung zu der Forderung von Behindertenverbänden, den in den WfB beschäftigten behinderten Menschen ein existenzsicherndes Arbeitsentgelt zu gewähren?
a) Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Arbeitsentgelte behinderter Beschäftigter in den WfB seit Inkrafttreten der BSHG-Novelle verändert? Wie stellt sich die Situation jeweils in den Bundesländern dar?
b) Welchen politischen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung durch die erheblich angestiegenen Kostenbeiträge der behinderten Beschäftigten in den WfB für vollstationäre Betreuung aus deren geringen Arbeitsentgelten im Zusammenhang mit § 85 Abs. 2 BSHG?
c) Welche Kostenbeiträge ergeben sich aktuell nach § 85 Abs. 2 BSHG durchschnittlich bei einem Arbeitsentgelt von 100 DM, 150 DM, 200 DM, 300 DM, 400 DM?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Aufträge bzw. das Auftragsvolumen der WfB nach der Neuregelung des § 55 SchwbG im Rahmen der BSHG-Novelle jeweils in den einzelnen Bundesländern entwickelt?
Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung vor, um Arbeitnehmerrechte in WfB gesetzlich zu verankern?
Wie und durch welche Maßnahmen wird die Bundesregierung die EU-Ratspräsidentschaft nutzen, um das Beschäftigungsniveau für Menschen mit Behinderungen aller Art anzuheben? Auf welche möglichen Standards will sie sich mit den anderen EU-Staaten einigen?