Härtefallregelungen für traumatisierte ehemalige Lagerhäftlinge aus Bosnien-Herzegowina
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Heidemarie Lüth, Petra Pau und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Nach der derzeitigen Rechtslage werden ehemalige – auch traumatisierte – Lagerhäftlinge aus Bosnien-Herzegowina durch bundesdeutsche Behörden in ihre Heimat zurückgeführt. Nach Ansicht von Menschenrechtsorganisationen halten sich gegenwärtig ca. 800 dieser ehemaligen Lagerhäftlinge in der Bundesrepublik Deutschland auf. Menschenrechtsorganisationen sind der Ansicht, daß diesen Menschen eine Rückkehr in ihre Heimat nicht zugemutet werden kann und fordern deshalb rechtliche Regelungen, die ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland ermöglichen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Wie viele ehemalige Lagerhäftlinge aus Bosnien-Herzegowina halten sich derzeit in der Bundesrepublik Deutschland auf?
Wie viele der ehemaligen Lagerhäftlinge aus Bosnien-Herzegowina hatten einen Antrag auf Asyl in der Bundesrepublik Deutschland gestellt?
Wie hoch ist die Anerkennungsquote von ehemaligen Lagerhäftlingen aus Bosnien-Herzegowina, die in der Bundesrepublik Deutschland um Asyl nachgesucht haben?
Wie viele der ehemaligen Lagerhäftlinge aus Bosnien-Herzegowina, die sich derzeit noch in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, sind abgelehnte Asylsuchende?
Welche Maßnahmen hat das Bundesministerium des Innern bisher ergriffen bzw. gedenkt es zu ergreifen, ggf. in Absprache mit den Ländern, um diesen ehemaligen Lagerhäftlingen in der Bundesrepublik Deutschland ein dauerhaftes Bleiberecht zu verschaffen?