Forderung nach Auslieferung von General Pinochet nach Deutschland
der Abgeordneten Dr. Winfried Wolf, Dr. Dietmar Bartsch, Fred Gebhardt, Wolfgang Gehrcke-Reymann, Carsten Hübner, Ulla Jelpke, Heidi Lippmann-Kasten, Manfred Müller (Berlin), Dr. Gregor Gysi und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Auf die schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Winfried Wolf, ob „in Chile auch deutsche Staatsbürger in den Jahren 1973 bis 1989 Opfer von Verbrechen der Militärdiktatur unter Pinochet wurden“, antwortete die Bundesregierung am 9. November 1998, daß dieser „amtlich keine Informationen über deutsche Opfer (vorliegen)“. Weiter heißt es in der Antwort: „Sie ist informiert, daß mindestens drei Deutsche Opfer des Pinochet-Regimes sein sollen. Über die in den Medien angesprochenen Strafanzeigen haben die zuständigen Landesjustizbehörden zu entscheiden. Der Bundesregierung liegt ein Ergebnis ihrer Ermittlungen noch nicht vor.“ (Antwort zu Frage 10 in Drucksache 14/35).
Am 3. November 1998 hat eine Freiburger Anwaltskanzlei zwei Strafanzeigen beim Bundesgerichtshof „gegen General Augusto Pinochet Ugarte, z. Z. London/England wegen gefährlicher Körperverletzung, schwerer Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Nötigung“ eingereicht. Die Anwälte vertreten dabei zwei deutsche Staatsbürger, die 1973 Opfer der Pinochet-Diktatur wurden. In den ausführlichen Schriftsätzen wird u. a. die Folter von einem der beiden Deutschen, die Inhaftierung beider in Spezialgefängnissen des Regimes und ihr Zwischenaufenthalt in der Deutschen Botschaft in Santiago, bevor sie nach Deutschland ausgeflogen wurden, dokumentiert.
Den Schriftsätzen beigefügt ist ein Gutachten zur Frage „Strafrechtliche Grundlagen einer Strafverfolgung General Pinochets in der Bundesrepublik Deutschland wegen an deutschen Staatsangehörigen begangenen Taten“, erstellt vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg, datiert auf den 2. November 1998.
Nach dem Ende der Pinochet-Diktatur ließ die erste demokratische Regierung einen Bericht über „Wahrheit und Versöhnung“ („Informe de la Comision Verdad Y Reconcilacion“) – auch nach dem Vorsitzenden der Kommission Raúl Rettig Guissen als „Rettig-Bericht“ bekannt – veröffentlichen. In diesem wurden die Verbrechen der Pinochet-Diktatur dokumentiert. Der Bericht enthält auch eine lange Liste von „personas muertas y desaparecidas“, von Personen, die im Zeitraum „September 1973 bis März 1990“ von der Diktatur getötet wurden oder als „verschwunden“ gelten. Die Namensaufführung erfolgt in drei Kategorien, einer ersten Liste mit „Personen, die von Agenten des Staates getötet wurden oder zum Verschwinden gebracht wurden“; eine zweite mit „Personen, die von Einzelpersonen aus politischen Motiven getötet wurden“ und schließlich eine dritte mit „getöteten und verschwundenen Personen (Unklare Fälle)“.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen26
Ab wann hatte die Bundesregierung Kenntnis von den zwei in den erwähnten Strafanzeigen dokumentierten Fällen deutscher Staatsbürger, die Opfer der Pinochet-Diktatur wurden?
Bleibt die Bundesregierung bei ihrer Feststellung, es hätten ihr amtlich keine Informationen vorgelegen, vor dem Hintergrund der Tatsache, daß sich viele deutsche Staatsangehörige in der Deutschen Botschaft aufhielten, von wo sie später in die Bundesrepublik Deutschland ausgeflogen wurden?
Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus dem erwähnten Gutachten des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht und dessen Feststellungen über die Rechtmäßigkeit einer Strafverfolgung General A. Pinochets für die deutsche Justiz im Falle der Existenz deutscher Opfer der chilenischen Diktatur im Hinblick auf ein mögliches Auslieferungsersuchen?
Hat die Bundesregierung den „Rettig-Bericht“ dahin gehend untersucht, inwieweit dort Verbrechen an deutschen Staatsbürgern oder an „Deutschstämmigen“ dokumentiert sind?
Hat die Bundesregierung etwas unternommen, um das Schicksal möglicher im „Rettig-Bericht“ aufgeführter deutscher Staatsbürger oder Deutschstämmiger aufzuklären?
Wenn ja, in welchen Fällen, und mit welchem Erfolg?
Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, inwieweit einer der nachfolgend genannten Personen, die im „Rettig-Bericht“ als Opfer der Pinochet-Diktatur aufgeführt sind, deutsche Staatsbürger waren oder als „Deutschstämmige“ von der Deutschen Botschaft in Chile registriert sind (Schreibweise und Reihenfolge der Namen bzw. Vornamen wie im „Rettig-Report“)?
Aranda Schmied Pablo Ramon, Student, Santiago
Biedma Schadewalt Patricio, Soziologe, Buenos Aires
Clement Hechenleitner Vicente Patricio, Büroangestellter, Santiago
Dockendorff Navarrette Muriel, Ex-Student, Maipu
Gajardo Wolff Carlos Alfredo, Architekt, Santiago
Joui Petersen Maria Isabel, Studentin, Penalolen
Klein Pipper George Max Patrick, Psychiater, Peldehue
Krauss Iturra Victor Fernando, Student, Valdivia
Mancilla Hess Edwin Ricardo, Student, Copiapo
Manriquez Wilden Luis Anibal, Händler, Pisagua
Pelegrin Friedmann Raul Alejandro, Ingenieur, San Fernando
Quinones Lembach Marcos Esteban, Büroangestellter, Santiago
Salazar Jahnsen Ocar, Professor, Renca
Wegner Millar Absalon del Carmen, Arzt, San Felipe
Weibel Navarrete Jose Arturo, Künstler, Santiago
Weibel Navarrete Ricardo Manuel, Chauffeur, Peldehue
Wetling Wetling José Humberto, Beamter, Santiago
Klener Klener Juan Carlos
Seiffert Dosson Nolberto
Weisfeiler Boris