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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Import von Delfinen zur Verwendung bei NATO-Manövern (G-SIG: 14011467)

Einsatz von Delfinen zum Lokalisieren und Aufspüren von Minen im Wasser, Artenschutz

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

07.11.2000

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/431505. 10. 2000

Import von Delfinen zur Verwendung bei NATO-Manövern

der Abgeordneten Eva-Maria Bulling-Schröter, Heidi Lippmann und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Im Zeitraum vom 5. bis 22. Mai 2000 fand in der Ostsee unter deutscher Beteiligung das NATO-Manöver „Blue Game“ statt. An diesem Manöver nahm u. a. eine Einheit der US-Marine mit vier auf das Lokalisieren von Minen abgerichteten Delfinen teil. Die Tiere wurden mit Großraumtransportern der US-Luftwaffe über den Flughafen Hamburg-Fuhlsbüttel ein- und ausgeflogen. Ihr Einsatz erfolgte nach Angaben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 2. Juni 2000 vom Stützpunkt Eckernförde. Der Rücktransport der Tiere erfolgte nach Mitteilung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) vom Mai 2000 bereits am 19. Mai 2000. Bei den vier Tieren soll es sich um der freien Natur entnommene Delfine handeln. Nach Angaben des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) wurden zwei der Tiere in den Jahren 1972 und 1974, also noch vor dem Inkrafttreten des Washingtoner Artenschutzabkommens (CITES) von 1975, und zwei der Tiere um das Jahr 1980 erworben. Aus welchen Populationen die Tiere stammen, ist nach Angaben des BfN nicht bekannt. Ohne Angaben über die Population zu kennen, aus der die Tiere entnommen wurden, folgert das BfN laut Schreiben vom 30. Mai 2000, dass der Einfuhrzweck nicht „den Erhaltungszustand der Art beeinträchtigt …“.

Sowohl dem BMU als auch dem BfN lagen indessen vor dem erfolgten Import Informationen vor, dass z. B. die Entnahme von jährlich durchschnittlich 1,3 Großen Tümmlern aus der Population im südlichen Kalifornien, USA, nicht mehr vertretbar wäre (dies schließt auch die Anzahl von Tieren als Beifang mit ein).

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

1. Wie ist diese Vorgangsweise im Hinblick auf Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr.338/97 des Rates vom 9. Dezember 1996 über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels zu rechtfertigen?

2. Wäre es – angesichts der Notwendigkeit, beim Fang von lebenden Delfinen für die Haltung außerhalb ihres natürlichen Lebensraumes (Ex-Situ-Haltung) auch die Auswirkungen der Fangmethodik, des Geschlechts und Alters der Tiere, des verursachten Stresses, etwaiger Verletzungen etc. zu berücksichtigen – nicht in der Verantwortung der zuständigen Behörde gewesen, ohne Vorlage von weiteren Informationen gemäß Artikel 4, (EG) Nr.338/97, einen positiven Bericht für die Ausstellung der Einfuhrdokumente zu verweigern?

3. Wie oft wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Meeressäugetiere in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt, um an militärischen Operationen der Bundeswehr oder der NATO in der Bundesrepublik Deutschland oder internationalen Gewässern teilzunehmen?

Um welche Arten und welche Anzahl handelt es sich dabei?

Lag bei jeder der Einfuhren eine gültige Einfuhrgenehmigung vor?

4. Für welche konkreten Aufgaben wurden die vier Großen Tümmler bei dem Manöver in der Ostsee, im Mai 2000, eingesetzt?

Wie erfolgt das Lokalisieren von Minen und sind die Tiere im Rahmen des Einsatzes einer gesundheitlichen Gefährdung ausgesetzt?

5. Welche Methodiken werden international für das Lokalisieren und Aufspüren von Minen im Wasser angewandt?

Warum zieht die NATO weiterhin Delfine für das Lokalisieren von Minen heran?

6. Wie steht die Bundesregierung grundsätzlich zur Verwendung lebender Wildtiere für militärische Zwecke?

7. Wie wird sich die Bundesrepublik Deutschland in Zukunft zu einer solchen Antragstellung verhalten?

Welche rechtlichen Möglichkeiten hat die Bundesregierung, um weitere Importe von Meeressäugetieren generell untersagen zu können?

8. Beabsichtigt die Bundesregierung sich innerhalb der NATO dahingehend zu engagieren, die Beendigung der Nutzung von Meeressäugetieren für militärische Aktivitäten einzufordern?

Wenn ja, welche?

Fragen8

1

Wie ist diese Vorgangsweise im Hinblick auf Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr.338/97 des Rates vom 9. Dezember 1996 über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels zu rechtfertigen?

2

Wäre es – angesichts der Notwendigkeit, beim Fang von lebenden Delfinen für die Haltung außerhalb ihres natürlichen Lebensraumes (Ex-Situ-Haltung) auch die Auswirkungen der Fangmethodik, des Geschlechts und Alters der Tiere, des verursachten Stresses, etwaiger Verletzungen etc. zu berücksichtigen – nicht in der Verantwortung der zuständigen Behörde gewesen, ohne Vorlage von weiteren Informationen gemäß Artikel 4, (EG) Nr.338/97, einen positiven Bericht für die Ausstellung der Einfuhrdokumente zu verweigern?

3

Wie oft wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Meeressäugetiere in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt, um an militärischen Operationen der Bundeswehr oder der NATO in der Bundesrepublik Deutschland oder internationalen Gewässern teilzunehmen?

Um welche Arten und welche Anzahl handelt es sich dabei?

Lag bei jeder der Einfuhren eine gültige Einfuhrgenehmigung vor?

4

Für welche konkreten Aufgaben wurden die vier Großen Tümmler bei dem Manöver in der Ostsee, im Mai 2000, eingesetzt?

Wie erfolgt das Lokalisieren von Minen und sind die Tiere im Rahmen des Einsatzes einer gesundheitlichen Gefährdung ausgesetzt?

5

Welche Methodiken werden international für das Lokalisieren und Aufspüren von Minen im Wasser angewandt?

Warum zieht die NATO weiterhin Delfine für das Lokalisieren von Minen heran?

6

Wie steht die Bundesregierung grundsätzlich zur Verwendung lebender Wildtiere für militärische Zwecke?

7

Wie wird sich die Bundesrepublik Deutschland in Zukunft zu einer solchen Antragstellung verhalten?

Welche rechtlichen Möglichkeiten hat die Bundesregierung, um weitere Importe von Meeressäugetieren generell untersagen zu können?

8

Beabsichtigt die Bundesregierung sich innerhalb der NATO dahingehend zu engagieren, die Beendigung der Nutzung von Meeressäugetieren für militärische Aktivitäten einzufordern?

Wenn ja, welche?

Berlin, den 5. Oktober 2000

Eva-Maria Bulling-Schröter Heidi Lippmann Roland Claus und Fraktion

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