Rüstungsexporte nach Indonesien
des Abgeordneten Carsten Hübner und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Massaker und Massenvertreibungen in Osttimor haben parteiübergreifend zu Protest gegen die indonesische Regierung geführt. Gerade die Verwicklung der indonesischen Armee in die Vertreibungen und Massaker werfen Zweifel an Rüstungsexporten in dieses Land auf. Der Befehlshaber der indonesischen Seestreitkräfte, Vizeadmiral Achmad Sutjipto, gab, einer dpa Meldung vom 6. September 1999 zufolge, die Verlegung von „Dutzenden“ von Schiffen in osttimoresische Gewässer im Rahmen einer Teilmobilisierung der Marine bekannt. Dazu gehörten „Transportschiffe, Kriegsschiffe und U-Boote“. Alle U-Boote der indonesischen Marine stammen bekanntlich aus westdeutscher Produktion, ein Teil der Kriegsschiffe aus ehemaligen NVA-Beständen. Zu Oppositionszeiten protestierten Politikerinnen und Politiker der jetzigen Regierungsparteien heftig gegen jegliche Zusammenarbeit mit der indonesischen Armee und Polizei.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Fragen9
Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Verlegung von U-Booten oder Kriegsschiffen aus deutscher Herstellung in die Krisenregion?
Wenn nein, welche Schritte wird die Bundesregierung vornehmen, um entsprechenden Berichten nachzugehen?
Würde ein solcher Einsatz gegen den Liefervertrag verstoßen?
Wenn ja, welche Konsequenzen könnte und würde die Bundesregierung für den Fall ziehen, dass sich die Berichte bestätigen?
Wenn nein, wie sucht die Bundesregierung den Einsatz von ihr gelieferter Waffen zu völkerrechtswidrigen Zwecken zu verhindern?
Geht auch die neue Bundesregierung bei Waffenlieferungen an Länder mit kritischer Menschenrechtssituation von dem Grundsatz „was schwimmt, das geht und was fährt, das geht nicht“ aus, mit dem der Abgeordnete Erich G. Fritz in einer Rede während der Aktuellen Stunde am 25. April 1997 die Haltung der damaligen Bundesregierung beschrieb?
Ist nach Ansicht der Bundesregierung die Dauer von vier Monaten, die laut EU-Beschluss das Waffenembargo gegen Indonesien hat, ausreichend?
Zieht die Bundesregierung in Betracht, die Dauer des Embargos von deutscher Seite einseitig zu verlängern?
Wenn ja, wie lange?
Wenn nein, warum nicht?
Sind nach Ansicht der Bundesregierung Waffenlieferungen nach Indonesien, gleich welcher Art, noch zu rechtfertigen, solange nicht ein grundlegender Wandel der dortigen Politikverhältnisse stattgefunden hat und sich insbesondere die Rolle des Militärs geändert hat?
Gibt es Waffenlieferungen aus Deutschland, die von der „freiwilligen Suspendierung alter Verträge“ im Rahmen des EU-Waffenembargos, die der Sachstandsbericht Osttimor des Auswärtigen Amts vom 14. September 1999 erwähnt, betroffen sind?
Wenn ja, welchen Gesamtumfang haben sie?
Um welche Aufträge handelt es sich gegebenenfalls im Einzelnen?
Gab es in der Zeitspanne vom Antritt der neuen Bundesregierung bis heute Anträge beim Bundessicherheitsrat auf Genehmigung von Waffenexporten nach Indonesien?
Wenn ja, wie viele und welche?
Trifft es zu, dass sich zur Zeit noch indonesische Polizisten zur Ausbildung in Deutschland befinden?
Wie beurteilt die Bundesregierung diese und ähnliche Ausbildungspartnerschaften, die in der Vergangenheit mit der indonesischen Polizei und Armee stattgefunden haben, vor dem Hintergrund der jüngsten Geschehnisse in Indonesien?
Plant die Bundesregierung weiterhin indonesischen Polizisten die Ausbildung in Deutschland zu ermöglichen?