Maßnahmen zur Reform der internationalen Finanzarchitektur
der Abgeordneten Ursula Lötzer, Dr. Uwe-Jens Rössel, Carsten Hübner und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Zum Weltwirtschaftsgipfel in Köln (18. bis 20. Juni 1999) legten die Finanzminister der G7-Staaten einen umfassenden Bericht „Stärkung der internationalen Finanzarchitektur“ mit folgenden Schwerpunkten vor: Stärkung und Reform der internationalen Finanzinstitutionen und Vereinbarungen; Erhöhung der Transparenz und Förderung bewährter Praktiken; Stärkung der Finanzaufsicht in den Industrieländern; Stärkung der makroökonomischen Politik und der Finanzsysteme in den Schwellenländern; Verbesserte Krisenvermeidung und -bewältigung sowie Einbindung des Privatsektors; Förderung der Sozialpolitik zum Schutz der armen und schwächsten Gesellschaftsgruppen. Dabei fanden sich auch Formulierungen, die die bisherige Politik der uneingeschränkten Liberalisierung der Finanzmärkte vorsichtig in Frage stellte. In Ansätzen nahm der Bericht die kritische Diskussion um Form, Umfang und Aufgaben der Finanzmärkte auf, die durch die jüngste globale Finanzkrise in Wissenschaft und Politik entfacht wurde.
Auf dem Weltwirtschaftsgipfel sollte die Reform der internationalen Finanzarchitektur als zentrales Thema behandelt werden. Angesichts der verheerenden sozialen, politischen und ökonomischen Auswirkungen der jüngsten Finanzmarktkrise in den betroffenen Ländern ist dies nur folgerichtig. Der Internationale Währungsfonds (IWF) veranschlagt u. a. die kumulierten Produktionsverluste gemessen am Produktionsoutput in den 4 Jahren nach Ausbruch der Krise für Indonesien mit 62%, Thailand 56%, Malaysia 33% und Korea 25%. Hinter diesen Zahlen steht für viele Menschen die Rückkehr von Verelendung, der Zusammenbruch einer marginalen sozialen Sicherung und die Zunahme der Verteilungskämpfe. In der Abschlusserklärung zum Kölner Weltwirtschaftsgipfel vom 20. Juni 1999 finden sich jedoch nur wenige, zumeist unverbindlich gehaltene Aussagen zu den vorliegenden Vorschlägen der Finanzminister. Auch die jüngste Jahrestagung von IWF und Weltbank (28. September 1999) scheint keine durchgreifende Reform hinsichtlich der Regulierung und Stabilisierung der internationalen Finanzmärkte auf den Weg zu bringen.
Die Dringlichkeit der Reform der Finanzarchitektur, auch für die Industrieländer, besteht jedoch nach wie vor. Die Gefahr von Finanzkrisen ist keineswegs gebannt, wie u. a. die Studie „Bubble Trouble-The US bubble and how it will burst“ der in London ansässigen Honkong and Shanghai Banking Corporation (HSBC), eine führende Investmentbank, verdeutlicht. In ihr wird das Platzen der nächsten Spekulationsblase nicht im fernen Asien angesiedelt, sondern in den USA, so dass die durch den Einbruch der Aktienkurse verursachte massive Kapitalentwertung auf den Euro-Raum übergreifen könnte und sich das Risiko einer weltweiten Rezession erhöht. In gleicher Weise setzt sich erneut der Economist in seiner Ausgabe vom 25. September 1999 mit der amerikanischen Konjunktur auseinander und prognostiziert, u. a. auf der Basis des jüngsten World Economic Outlook des IWF, eine mögliche Krise des Finanzsystems.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen51
In welchem Umfang und in welcher Form wurde der Bericht der G7-Finanzminister auf dem Weltwirtschaftsgipfel in Köln behandelt?
Welche Position vertrat die Bundesregierung in dieser Diskussion?
Wurden alle im Bericht enthaltenen Vorschläge von den Repräsentanten der G7 auf dem Gipfel geteilt, und bilden sie die Grundlage für eine „Reform“ der internationalen Finanzarchitektur?
Welche Probleme gab es bezüglich der Vorschläge, und welche Kritik wurde von der Bundesregierung geäußert?
Wie stellt sich die Bundesregierung die praktische Arbeit des seit April 1999 bestehenden Forum für Finanzmarktstabilität vor?
Wie sollen die dort erarbeiteten Analysen und Vorschläge in die nationale Wirtschafts- und Finanzpolitik überführt werden, und welche möglichen Probleme sieht die Bundesregierung dabei?
In welcher Form werden die im Forum zurzeit behandelten Hauptthemen (Auswirkungen von Finanzinstituten mit hohem fremdfinanzierten Risikoportfolio, Offshore-Zentren und kurzfristige Kapitalströme) in Form von Berichten etc. den parlamentarischen Gremien zugeleitet?
Welche Mitspracherechte hat das Parlament hinsichtlich der Arbeit des Forums, und wie soll die politische Diskussion zwischen Parlament und Forum gestaltet werden?
Wenn die Bundesregierung hier keinen Bedarf sieht, wie begründet sie dies?
In welcher Form soll der IWF der von den Finanzministern beschriebenen größeren Rechenschaftspflicht (Verbesserung der Transparenz, des Entscheidungsverfahrens und des zeitnahen Informationsflusses) konkret nachkommen, und welche Vorschläge bringt die Bundesregierung in diese Diskussion ein?
Welche Rolle spielt dabei der Deutsche Bundestag, und wie soll er nach Ansicht der Bundesregierung in die Zielfindung, Planung etc. des IWF einbezogen werden?
Wenn die Bundesregierung eine stärkere Einbeziehung des Parlaments ablehnt, wie stellt sie sich die Erhöhung der Transparenz vor?
Welche Position vertritt die Bundesregierung hinsichtlich der im Bericht geäußerten Kritik an Offshore-Finanzzentren, dass sie sich u. a. prinzipiell den internationalen Standards und Aufsichtsystemen entziehen können?
Durch welche Schritte wird die Bundesregierung die geforderte Einhaltung internationaler Finanzmarktstandards durch die Offshore-Zentren unterstützen?
Welche Sanktionsmaßnahmen bei Zuwiderhandlungen stellt sich die Bundesregierung dabei vor, bzw. wie sollte der angemahnte Druck ausgeübt werden, um die Offshore-Zentren zur Umsetzung bestehender Standards zu veranlassen?
Welchen Beitrag leistet die Bundesregierung z. B. im Rahmen der sog. Financial Action Task Force, dass sich die Offshore-Zentren den 40 Empfehlungen zur Bekämpfung der Geldwäsche anschließen?
Welche Folgerungen ergeben sich für die Bundesregierung aus der Diskussion um eine bessere Kalkulation des Kreditrisikos im Privatsektor (Banken, Versicherungen, Fonds etc.) bei der Vergabe von Krediten an Entwicklungs- und Schwellenländer?
Wie kann diesbezüglich verhindert werden, dass der IWF als „lender of last resort“ für Privatkapital in Anspruch genommen wird, wenn es zu massiven Einbrüchen auf den Finanzmärkten kommt?
Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung zur Einbindung des Privatsektors bei der Krisenbewältigung, und an welche Bedingungen knüpft sie die Bereitstellung öffentlicher Mittel?
Wie gedenkt die Bundesregierung vorzugehen, damit die Bankinstitute angemessene Risikomanagementpraktiken umsetzen, die mit den Empfehlungen aus den Dokumenten des Baseler Ausschusses (z. B. Leitlinien für solide Bankpraktiken im Zusammenhang mit Finanzinstituten mit hohem fremdfinanzierten Risikoportofolio) im Einklang stehen?
Wie ist dabei nach Ansicht der Bundesregierung das Problem zu lösen, auf der einen Seite nicht wie bisher mit öffentlichen Geldern (Steuermitteln) das private Kreditrisiko abzusichern und auf der anderen Seite durch die Einbeziehung des Risikos den Kredit dermaßen zu verteuern, dass die Kreditaufnahme auf dem privaten Markt für Entwicklungs- und Schwellenländer erschwert bis verunmöglicht wird?
Wie werden die im Rahmen des Joint Forum on Financial Conglomerates erarbeiteten Grundsätze, Regulierungsmethoden und anderen Leitlinien zur Erfüllung der wichtigsten Regulierungsaufgaben im Zusammenhang mit international tätigen Finanzkonglomeraten von der Bundesregierung bewertet?
Wie sollen die dort vorgeschlagenen Maßnahmen, besonders im Bereich „Überprüfung der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit der Geschäftsführer, Direktoren und Hauptanteilseigner von Konglomeraten“ in der Praxis durchgesetzt werden?
Wie wird die Bundesregierung der Aufforderung der Finanzminister nachkommen, Bürgschaften für Verbindlichkeiten des Privatsektors einzuschränken und Nichtbanken (Unternehmen, Versicherungen etc.), die außerhalb des Regulierungsrahmens liegen, weder explizit noch implizit durch für den Bankensektor vorgesehene Staatsgarantien abzudecken?
Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, die Eigenkapitalvorschriften, die Bestimmungen der Bankenaufsicht etc. auf die übrigen (neuen) Finanzinstitutionen, wie z. B. Investment- und Hedgefonds, auszudehnen?
Wie reagiert die Bundesregierung darauf, dass speziell Unternehmen ihre Aktivitäten in den Bereich der Finanzdienstleistungen ausdehnen, damit originäre Aufgaben von Banken und Finanzinstituitionen übernehmen, aber nicht den Regelungen der Bankenaufsicht unterliegen?
Wenn die Bundesregierung hier keinen Handlungsbedarf sieht, wie begründet sie, dass diese Nichtbanken mit ähnlichen oder gleichen Geschäftsfeldern wie Banken nicht denselben gesetzlichen Bestimmungen unterliegen?
Welche Position vertritt die Bundesregierung hinsichtlich der im Bericht geäußerten Kritik zur Problematik der übermäßigen, kurzfristigen Kreditaufnahme in Entwicklungs- und Schwellenländer?
Wie sieht sie die (eigene) Rolle der Industrieländer, aus denen die Geldmittel für die kurzfristigen Kapitalströme kommen?
Welche konkreten Maßnahmen schlägt die Bundesregierung zum Aufbau eines regulierten Finanzmarktes in den Entwicklungs- und Schwellenländern vor, und wie hilft sie bei der Umsetzung?
Stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, dass der Einsatz von Kapitalverkehrskontrollen gerechtfertigt sein kann, und welche Position vertritt sie in der Diskussion und bei der Erstellung von Erfahrungs- und Hintergrundberichten zum Einsatz von Kapitalverkehrskontrollen in Chile, Malaysia etc.?
Welche Position vertritt die Bundesregierung hinsichtlich der Zusammenarbeit bei Finanzmarktfragen von IWF und Weltbank?
Wie ist die Bundesrepublik Deutschland im dafür geschaffenen Financial Sector Liaison Comittee (FSLC) und IMF-Worldbank Financial Sector Assessment Programme (FSAP) vertreten, und welcher Verhandlungslinie folgt sie?
Wann wird der von den Finanzministern angeforderte gemeinsame Fortschrittsbericht von FSCL und FSAP zu Vorschlägen zur wirksamen Organisation und effizienterem Ressourceneinsatz bei der Krisenreaktion, der Entwicklung und Umsetzung von Finanzsektorprogrammen und der technischen Hilfe für Mitgliedsländer vorliegen?
Wird dieser Bericht den parlamentarischen Gremien zur Diskussion vorgelegt, und welche Mitspracherechte hat das Parlament bei der Auswahl und Umsetzung der Reformvorschläge?
Welchen Diskussionsbeitrag leistet die Bundesregierung im IWF bei den Untersuchungen zum Tempo und der Gestaltung der Kapitalverkehrsliberalisierung und zur Rolle von Fonds bei der Förderung einer geordneten Liberalisierung?
In welcher Form sollen die nationalen Behörden mit dem IWF und anderen Institutionen zur Schaffung eines verbesserten Systems zur Überwachung grenzüberschreitender Kapitalströme zusammenarbeiten?
Wann kann mit ersten Berichten und Vorschlägen gerechnet werden, und wie sind die parlamentarischen Gremien in diese Arbeit eingebunden?
Wann ist nach Ansicht der Bundesregierung mit ersten Stellungnahmen zum Thema kurzfristiger Kapitalverkehr aus dem Forum für Finanzmarktstabilität zu rechnen, und wie wird mit den Berichten verfahren?
Wie wird die Beteiligung von Entwicklungs- und Schwellenländern bei der Reform der internationalen Finanzarchitektur gewährleistet, und wie werden sie an der Ausarbeitung der Vorschläge beteiligt, bzw. wie werden ihre Vorschläge berücksichtigt?
Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für geeignet, um die Entwicklungs- und Schwellenländer bi- und multilateral beim Aufbau ihrer nationalen Finanzmärkte zu unterstützen, und wie sollten diese beschaffen sein, um künftige Krisen zu verhindern?
Welche Beratungstätigkeit wird dabei generell den Entwicklungsländern angesichts ihrer begrenzten personellen und fachlichen Kapazitäten auf multilateraler Ebene zur Verfügung gestellt?
Sieht die Bundesregierung in ihrer entwicklungspolitischen bzw. wirtschaftlichen bilateralen Zusammenarbeit diesbezüglich Handlungsbedarf, und wie sehen konkrete Maßnahmen aus?
Sind Vertreter der Entwicklungs- und Schwellenländer im neu geschaffenen Forum für Finanzmarktstabilität beteiligt?
Wenn ja, welche Länder sind beteiligt?
Wenn nein, wird sich die Bundesregierung für die Beteiligung dieser Länder einsetzen, bei denen die höchste Gefahr besteht, den Finanzmarktzusammenbrüchen ausgeliefert zu sein?
Wie fördert die Bundesregierung in den Entwicklungs- und Schwellenländern eine wirksame Sozialpolitik, damit die negativen Folgen von Finanzmarktkrisen nicht von den ärmsten und schwächsten Gesellschaftsgruppen getragen werden?
In welcher Form, neben der traditionellen Entwicklungshilfe, reagiert die Bundesregierung auf die vom liberalisierten Kapitalverkehr verursachten neuen Probleme in den Entwicklungs- und Schwellenländern?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass hier eine neue Qualität der Probleme erkennbar ist, die sich aus einem in der Tendenz sich verselbständigenden Finanzsektor und den Auswirkungen auf die sog. Realökonomie ergeben, und wie begründet sie diese?
Wie stellt sich die Bundesregierung eine veränderte Strukturanpassungspolitik von IWF, Weltbank etc. in einer Krise vor, damit die Sozialausgaben in den betroffenen Ländern nicht noch weiter gekürzt werden?
Was sind für die Bundesregierung die in diesem Zusammenhang im Bericht der Finanzminister bezeichneten „angemessenen Sozialausgaben“?