Gewalt gegen Schwule
der Abgeordneten Christina Schenk und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Empirische Untersuchungen belegen, daß 25 bis 30 Prozent aller Schwulen mindestens einmal in ihrem Leben aus dezidiert schwulenfeindlichen Motiven Opfer von Gewalttaten werden. Antischwule Gewalt drückt sich in einer Vielzahl von Delikten aus. Angefangen bei massiver Beleidigung und Beschimpfung, geht es über zu allen Möglichkeiten der Bedrohung und Nötigung. Antischwule Gewalt ist ein typischer Ausdruck von Männergewalt. Sie ist jedoch auch Ausdruck und Ergebnis einer Politik der nach wie vor bestehenden gesellschaftlich sanktionierten Diskriminierung von Personen mit gleichgeschlechtlicher Orientierung gegenüber Heterosexuellen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Wie viele schwule Männer sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 1998 Opfer von Gewalttaten geworden, und welche Gewalttaten wurden verübt (bitte nach Art der Gewalttaten und Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele Anzeigen wegen schwulenfeindlicher Angriffe gab es im Jahr 1998 (bitte nach Art der Gewalttaten und Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele Personen sind im Jahr 1998 wegen antischwuler Gewalttaten verurteilt worden (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
In welchen Bundesländern gibt es Beauftragte der Polizei für gleichgeschlechtliche Lebensweisen?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Wirksamkeit der Arbeit von Beauftragten der Polizei für gleichgeschlechtliche Lebensweisen bezüglich der Prävention, Erfassung und Verfolgung antischwuler Gewalttaten vor?
In welchen Bundesländern bzw. Städten gibt es schwule Überfalltelefone, und wie werden diese finanziert?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über das Geschlecht sowie die Alters- und Sozialstruktur der Täter antischwuler Gewalt vor?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Motive der Täter antischwuler Gewalt vor?
Was sind nach Auffassung der Bundesregierung die hauptsächlichen Ursachen antischwuler Gewalt?
Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für erforderlich, um umfassend Aufschluß über den Umfang, die Art, die Verfolgung und Bestrafung von Gewalttaten gegen schwule Männer geben zu können?
Zu welchen Ergebnissen führte die in den letzten Jahren unter der Beteiligung des Bundes geführte Diskussion in den zuständigen Fachgremien bezüglich der Frage, ob Homosexualität als Opfermerkmal in die Polizeiliche Kriminalstatistik eingeführt werden soll (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christina Schenk und der Gruppe der PDS – Drucksache 13/1054)?
Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, Gewalttaten gegen Schwule als gesonderten Bestandteil in der Kriminalstatistik zu erfassen?
Welche Maßnahmen und Kampagnen zur Bekämpfung (einschließlich Prävention) antischwuler Gewalt hält die Bundesregierung für erforderlich? Welche wird sie in dieser Legislaturperiode ergreifen?
Geht die Bundesregierung bei der Konzipierung ihrer Maßnahmen und Kampagnen zur Bekämpfung antischwuler Gewalt von einer eher zunehmenden oder eher abnehmenden Tendenz von Gewalttaten gegenüber homosexuellen Männern aus?
Mit welchen Schwulenprojekten und -organisationen arbeitet die Bundesregierung bei der Konzipierung der Maßnahmen und Kampagnen zur Bekämpfung antischwuler Gewalt zusammen?