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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Freiheitsentzug bei Abschiebungen auf dem Luftweg (G-SIG: 14010437)

Rechtslage bei der Abschiebung auf dem Luftweg, Status der begleitenden Beamten des Bundesgrenzschutzes

Fraktion

PDS

Datum

27.07.1999

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/136602. 07. 99

Freiheitsentzug bei Abschiebungen auf dem Luftweg

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Im Zusammenhang mit der Anwendung unmittelbarer Gewalt bei Abschiebungen von Personen ohne Aufenthaltsstatus für Deutschland/EU/Schengen und ihrer Begleitung durch Beamte des Bundesgrenzschutzes fragen wir die Bundesregierung:

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Welcher Staat hat bei Flugzeugen, die im Besitz von Fluggesellschaften eines anderen Staates sind, die Rechtshoheit an Bord, sobald die Maschine die Rollbahn des deutschen Territoriums verlassen hat? Welches nationale Recht gilt im Luftraum und speziell an Bord dieser Flugzeuge, und welche Gesetze regeln das?

2

Welchen juristischen Status haben die Beamten des Bundesgrenzschutzes, die einen Menschen bei der Abschiebung in ein anderes Land begleiten, an Bord dieser Maschinen? Sind sie einfache Passagiere, oder haben sie als Abschiebende einen besonderen Status? Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage beruht dieser Status (bitte das entsprechende Gesetz mit den genauen Paragraphen angeben)?

3

Wenn es keine gesetzlich fixierte Grundlage gibt, ist es dann so, daß dieser Status in Regelungen mit den Fluggesellschaften, ihren Herkunftsländern oder den Herkunftsländern der Abzuschiebenden vereinbart wurde? Wenn ja, wo sind diese nachzulesen, welchem Rechtskorpus gehören sie an, was beinhalten sie?

— wo sind diese nachzulesen,

— welchem Rechtskorpus gehören sie an,

— was beinhalten sie?

4

Welcher Staat hat bei Flugzeugen, die im Besitz von deutschen Fluggesellschaften sind, die Rechtshoheit an Bord, sobald sich die Maschine im ausländischen Luftraum befindet?

5

Welchen juristischen Status haben die Beamten des Bundesgrenzschutzes, die einen Menschen bei der Abschiebung in ein anderes Land begleiten, an Bord der Maschinen, sobald sie den ausländischen Luftraum erreichen? Sind sie einfache Passagiere, oder haben sie als Abschiebende einen besonderen Status? Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage beruht dieser Status (bitte das entsprechende Gesetz mit den genauen Paragraphen angeben)?

6

Wenn es keine gesetzlich fixierte Grundlage gibt, ist es dann so, daß dieser Status in Regelungen mit den Fluggesellschaften, ihren Herkunftsländern oder den Herkunftsländern der Abzuschiebenden vereinbart wurde? Wenn ja, wo sind diese nachzulesen, welchem Rechtskorpus gehören sie an, was beinhalten sie?

— wo sind diese nachzulesen,

— welchem Rechtskorpus gehören sie an,

— was beinhalten sie?

Bonn, den 24. Juni 1999

Ulla Jelpke Petra Pau Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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