BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Verstärkte Wirksamkeit der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (G-SIG: 14010763)

Ergebnisse der Gemeinschaftsaufgabe seit 1990 in den alten und neuen Bundesländern, Notwendigkeit spezieller Förderinstrumente für Ostdeutschland, Koordination mit dem EFRE, Vorgaben der EU-Beihilfenkontrolle, Angleichung der Lebensverhältnisse in strukturschwachen Regionen

Fraktion

PDS

Datum

19.01.2000

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/241215. 12. 99

Verstärkte Wirksamkeit der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“

der Abgeordneten Rolf Kutzmutz, Heidemarie Ehlert, Uwe Hiksch, Dr. Barbara Höll, Ursula Lötzer, Dr. Christa Luft und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie legte in der Ausschussdrucksache 14/64 in Bezug zur Ausschussdrucksache 14/53, Anlagen 1 und 2, für die dritte Sitzung des Unterausschusses Wirtschaftspolitik den Bericht des Arbeitskreises der Regionalreferenten zur Herbstsitzung 1999 der Wirtschaftsministerkonferenz zum Thema: „Fortsetzung der Gemeinschaftsaufgabe ,Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur‘ (GA)“ vor.

Der Bericht beschäftigt sich mit den Aufgaben der GA, dem Neuzuschnitt der Förderkriterien, Fördertatbestände und Förderbedingungen, den Gründen für die Fortsetzung der GA und den Erfordernissen, die sich aus den EU-Leitlinien ergeben. Wenig deutlich im Bericht werden die tatsächlichen Erfolge bei der Erreichung der Wirtschaftsförderung hinsichtlich der Hebung von Einkommen und Beschäftigung, der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, der Erleichterung des Strukturwandels, der Stärkung der Produktivität sowie der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen in den neuen und alten Bundesländern. Im obigen Bericht wird betont, dass die GA an veränderte Rahmenbedingungen angepasst werden musste.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Welche Ergebnisse entsprechend der Zielstellungen der GA wurden seit 1990 in den geförderten, strukturschwachen Regionen der neuen und alten Bundesländer erreicht (bitte erreichte Ergebnisse aufgliedern nach: Hebung von Einkommen und Beschäftigung, Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, Erleichterung des Strukturwandels, Stärkung der Produktivität, Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen)?

2

Welche Maßstäbe setzt die Bundesregierung, um die speziellen Wirkungen aus der direkten GA-Förderung in den neuen und alten Bundesländern zu erfassen (bitte erreichte Ergebnisse aufgliedern nach: Hebung von Einkommen und Beschäftigung, Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, Erleichterung des Strukturwandels, Stärkung der Produktivität, Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen)?

3

Inwiefern beeinflusste die GA die Gestaltung der regionalen und sektoralen Strukturpolitik in den einzelnen neuen Bundesländern sowie in Ostdeutschland insgesamt?

4

In welchen Industriebereichen und Bereichen der industrienahen Dienstleistungen sind in den vergangenen zehn Jahren in den neuen und alten Bundesländern Erfolge erreicht worden (bitte erreichte Erfolge aufgliedern nach: Hebung von Einkommen und Beschäftigung, Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, Erleichterung des Strukturwandels, Stärkung der Produktivität, Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen)?

5

Wie viele Unternehmen wurden in den vergangenen zehn Jahren in den neuen und den alten Bundesländern aus Mitteln der GA gefördert (bitte Unternehmen nach Betriebsgrößen und Bundesländern aufgliedern)?

6

In welchen Wirtschaftsräumen sind der Bundesregierung speziell aus den Erfolgen der Wirtschaftsförderung durch die GA gelungene Strukturwandel bekannt und was sind markante Hinweise für gelungene Strukturwandel?

7

Welche positiven und negativen Wirkungen hat nach Auffassung der Bundesregierung die Fördermittelbindung in den neuen und alten Bundesländern?

a) In welchen Wirtschaftsgebieten wurden infolge der Fördermittelbindefrist eine festen Ansiedlung von Unternehmen erreicht?

b) Wie viele und welche Unternehmen zogen sich nach dem Auslaufen der Fördermittelbindefrist aus den entsprechend geförderten Wirtschaftsgebieten zurück?

c) Welche Folgen hatte der Rückzug von Unternehmen nach dem Ablauf der Fördermittelbindefrist nach dem Ablauf der Förderung und dem Rückzug des Unternehmens für die betreffende Region?

d) Wie schätzt die Bundesregierung insgesamt die Mitnahmeeffekte und Verdrängungseffekte aus der GA-Förderung ein?

e) Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für eine solche Ausgestaltung der Förderkriterien, damit Unternehmen nach dem Ablauf der Bindemittelfrist sich an den Standort gebunden fühlen?

8

Welche Aufwendungen sind nach Erkenntnissen der Bundesregierung seit 1990 in den neuen und alten Bundesländern geleistet worden zur

a) Förderung durch gewerbliche Investitionen,

b) wirtschaftsnahen Infrastruktur,

c) Entwicklung des Humankapitals,

d) Förderung von Projekten von Forschung, Technologie und Innovation für KMU?

9

Mit welchen Begründungen und auf Grund welcher Rahmenbedingungen wurden nach der Ansicht der Bundesregierung Einschränkungen im Umfang der Förderung aus der GA bei den einzelnen Fördergebieten vorgenommen?

10

Nach welchen Kriterien wurden nach Ansicht der Bundesregierung Veränderungen im Präferenzsystem der GA vorgenommen und welche Maßnahmen wurden ergriffen, nachdem die Fördertatbestände der GA überprüft wurden?

11

Welche Ursachen hatte nach Auffassung der Bundesregierung die Vergrößerung des Spielraumes der Länder für die Durchführung von Fördermaßnahmen, insbesondere zur Förderung der Anwendung von alternativen Technologien und Hochtechnologien?

12

Welche Indizien sprechen nach Auffassung der Bundesregierung dafür, dass das Fördersystem in Ost- und Westdeutschland stärker zusammengeführt wurde bzw. inwieweit ergab sich die Notwendigkeit spezifischer Förderinstrumente für Ostdeutschland?

13

Wie wurde nach Ansicht der Bundesregierung die Leitfunktion der GA für regionalwirksame Maßnahmen gestärkt?

a) Welche Wirkungen hatten nach Einschätzung der Bundesregierung die zusätzlichen Fördermöglichkeiten für ausgewählte Regionen?

b) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über spezielle Inhalte von Infrastrukturprojekten, die aus GA-Mittel seit 1995 gefördert wurden?

c) Welche beispielhaften integrierten Entwicklungskonzepte und Netzwerke in den Fördergebieten der GA wurden seit 1995 mit welchem Erfolg gefördert?

14

Welche Hinweise erlauben die Einschätzung, dass nach der Auffassung der Bundesregierung die Voraussetzungen für ein Zusammenwirken zwischen GA und EFRE verbessert wurden bzw. inwieweit wurde das Beispiel des Freistaates Sachsen auf die anderen neuen Bundesländer übertragen?

15

Welcher Bedarf der Länder und Regionen führte dazu, dass zusätzlich aus den Mitteln der GA in nicht investive Maßnahmen, Förderprogramme in den Bereichen Beratung, Schulung, Humankapitalbildung, Forschung und Entwicklung, Planungs- und Beratungsleistungen finanziell verstärkt werden, um die Vorbereitung und Durchführung von Infrastrukturprojekten, integrierten Entwicklungskonzepten, Telearbeitsplätzen sowie die Mitfinanzierung arbeitsplatzschaffender Investitionen zu fördern?

16

Welche Mittel flossen bis September 1999 nach Kenntnis der Bundesregierung in nicht investive Maßnahmen, in die finanzielle Verstärkung von Förderprogrammen in den Bereichen Beratung, Schulung, Humankapitalbildung, Forschung und Entwicklung, Planungs- und Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Durchführung von Infrastrukturprojekten, zu integrierten Entwicklungskonzepten, von Telearbeitsplätzen sowie der Mitfinanzierung arbeitsplatzschaffender Investitionen (bitte alle Angaben in absoluten Zahlen, anteilig, und nach Förderzeitpunkt)?

17

Welche Effekte entwickeln sich nach Erkenntnis der Bundesregierung aus dem größeren Spielraum der Länder bei der Gestaltung und der Kombination des Fördermitteleinsatzes aus der GA?

18

Welche Auswirkungen hat nach Einschätzung der Bundesregierung „der Zwang“, den Fördergebietsumfang an die zunehmend restriktiveren Vorgaben der EU-Beihilfenkontrolle anzupassen und mit welcher Konzeption will die Bundesregierung unter Beteiligung der Länder solchen „Zwängen“ aus EU-Verordnungen begegnen?

a) Welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede weisen die von der EU-Kommission vorgesehenen Regionalbeihilfen gegenüber den bisherigen Fördermöglichkeiten auf?

b) Nach welchen Mechanismen und mit welchen Instrumentarien erfolgt nach dem EU-Konzept die jeweilige (Neu-)Auswahl und finanzielle Unterstützung von so genannten förderungswürdigen Regionen?

c) Welche inhaltlichen Rahmenvorgaben aus den EU-Leitlinien sind nach der Auffassung der Bundesregierung bis jetzt schon weitgehend umgesetzt?

d) Welche Umschichtungen zu Lasten westdeutscher Fördergebiete sollen nach der Einschätzung der Bundesregierung nach der EU-Leitlinie zukünftig wirksam werden und welche Möglichkeiten zur Beilegung des Streits zwischen GA-Planungsausschuss und der EU-Kommission kennt die Bundesregierung?

19

Wie wird die Situation eingeschätzt, dass der Anteil der Mittel der GA an den Zuschüssen für Investitionen von Unternehmen und Einrichtungen 1997 nur bei rund 8 Prozent aller Fördermittel der EU, des Bundes und der Länder liegt – bezogen auf das Verarbeitende Gewerbe noch darunter?

20

Inwieweit kann die Verstärkung der Wirkungsfähigkeit der GA zur Förderung der gewerblichen Investitionen und zur Verbesserung der Wertschöpfung in den nächsten Jahren beitragen?

21

Mit welchem Erfolg hat nach der Einschätzung der Bundesregierung die Gemeinschaftsaufgabe „Zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ zu einer Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet geführt und welche konkreten Zielstellungen verfolgt die Bundesregierung hinsichtlich einer Angleichung der Lebensverhältnisse strukturschwacher Regionen, insbesondere Ostdeutschlands an die durchschnittlichen Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland?

Berlin, den 14. Dezember 1999

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen