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[Deutscher Bundestag
Drucksache
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14. Wahlperiode
19. 01. 2000
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
vom 17. Januar 2000 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rolf Kutzmutz, Heidemarie Ehlert,
Uwe Hiksch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der PDS
– Drucksache 14/2412 –
Verstärkte Wirksamkeit der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
regionalen Wirtschaftsstruktur“
Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie legte in der
Ausschussdrucksache 14/64 in Bezug zur Ausschussdrucksache 14/53, Anlagen 1 und 2, für die
dritte Sitzung des Unterausschusses W irtschaftspolitik den Bericht des Ar -
beitskreises der Regionalreferenten zur Herbstsitzung 1999 der W
irtschaftsministerkonferenz zum Thema: „Fortsetzung der Gemeinschaftsaufgabe,
Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur‘ (GA)“ vor.
Der Bericht beschäftigt sich mit den Aufgaben der GA, dem Neuzuschnitt der
Förderkriterien, Fördertatbestände und Förderbedingungen, den Gründen für
die Fortsetzung der GA und den Erfordernissen, die sich aus den EU-
Leitlinien ergeben. Wenig deutlich im Bericht werden die tatsächlichen Erfolge bei
der Erreichung der W irtschaftsförderung hinsichtlich der Hebung von
Einkommen und Beschäftigung, der Stärkung der W ettbewerbsfähigkeit, der
Erleichterung des Strukturwandels, der Stärkung der Produktivität sowie der
Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen in den neuen und alten
Bundesländern. Im obigen Bericht wird betont, dass die GA an veränderte
Rahmenbedingungen angepasst werden musste.
1. Welche Er gebnisse entsprechend der Zielstellungen der GA wurden seit
1990 in den geförderten, strukturschwachen Regionen der neuen und alten
Bundesländer erreicht (bitte erreichte Er gebnisse aufgliedern nach:
Hebung von Einkommen und Beschäftigung, Stärkung der W
ettbewerbsfähigkeit, Erleichterung des Strukturwandels, Stärkung der Produktivität,
Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen)?
Die Entwicklung der einzelnen Regionen hängt von einer V ielzahl von
Einflussfaktoren ab. Zu nennen sind hier in erster Linie
– Gesamtheit der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen,
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– regionale Entwicklungs- bzw . Gefährdungspotentiale (Besatz mit W
achstums- und/oder Krisensektoren etc.),
– Kreativität und Leistungsfähigkeit sowie Leistungsbereitschaft der
Menschen, der Unternehmen und der regionalpolitisch verantwortlichen
Institutionen (Landesregierungen, Kreis- und Stadtverwaltungen etc.),
– staatliche Hilfen, u. a. in Form von Zuwendungen/
Unterstützungsmaßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur , zur Stärkung der
Investitionstätigkeit der Unternehmen sowie zur Steigerung der Qualif kation der
Arbeitnehmer.
Die Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GA) ist ein Element des Systems der öf fentlichen
Förderung, die in strukturschwachen Regionen in Anspruch genommen werden
kann. Zu diesem komplexen Förderangebot des Staates an strukturschwache
Regionen gehören u. a. die Arbeitsmarktförderung, die Städtebauförderung, die
Mittelstandsförderung sowie die Forschungs- und T echnologieförderung. Um
den Einfluss der GA-Förderung auf die Entwicklung des regionalen Einkom
mens oder der regionalen Beschäftigung präzise zu ermitteln, müsste man
diesen von den W irkungen aller anderen Einf ussfaktoren auf die entsprechende
Zielvariable isolieren. Dies ist methodisch außerordentlich schwierig und der
empirischen Forschung noch nicht zweifelsfrei gelungen.
Wissenschaftler der Universität Münster und des Ifo-Instituts, München, haben
ökonometrische Modelle entwickelt, um die Wirkungen einzelner
Förderinstrumente auf die regionalpolitischen Zielvariablen abzuschätzen (vgl. z. B.
Schalk, H. J., Untiedt, G., Regionale Wirtschaftsförderung: Erfolgreich gewirkt
oder lediglich mitgenommen?, in: Ifo Schnelldienst 10-1 1/99 S. 20 ff.). In
diesen Ansätzen wird versucht, durch Simulation einer Situation ohne
Förderpolitik einen Als-Ob-V ergleich mit der empirisch vor gefundenen Situation
anzustellen. Auf diese W eise lassen sich Richtung und Stärke der W irkungen von
förderpolitischen Maßnahmen abschätzen. Diese komplexen empirischen
Untersuchungsansätze bestätigen, dass die Förderung gewerblicher Investitionen
im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe in die politisch gewünschte Richtung
wirkt, d. h. zusätzliche Investitionen, zusätzliches Einkommen und zusätzliche
Beschäftigung in den strukturschwachen Förderregionen induziert.
2. Welche Maßstäbe setzt die Bundesregierung, um die speziellen Wirkungen
aus der direkten GA-Förderung in den neuen und alten Bundesländern zu
erfassen (bitte erreichte Er gebnisse aufgliedern nach: Hebung von
Einkommen und Beschäftigung, Stärkung der W ettbewerbsfähigkeit,
Erleichterung des Strukturwandels, Stärkung der Produktivität, Schaffung und
Sicherung von Arbeitsplätzen)?
Die Maßstäbe, um die W irkungen der Förderung im Rahmen der
Gemeinschaftsaufgabe abzuschätzen, ergeben sich aus den Zielen der regionalen
Wirtschaftsförderung. Diese sind im Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe „V
erbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ vom 6. Oktober 1969 und in den
jeweiligen Rahmenplänen festgelegt. Danach soll die GA-Förderung dazu
beitragen,
– neue Dauerarbeitsplätze zu schaf fen oder bestehende Arbeitsplätze dauer -
haft zu sichern und
– das Gesamteinkommen der jeweiligen Förderregion dauerhaft zu erhöhen.
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Entsprechend dieser politischen Zielvor gabe beurteilt der Bund-Länder -
Planungsausschuss die Förderbedürftigkeit jeder einzelnen Region mit Hilfe von
Indikatoren zum regionalen Arbeitsmarkt und zur regionalen
Einkommenssituation.
Entwicklungsziele/-aktionen, Finanzmittel sowie Förderer gebnisse sind in den
„Regionalen Entwicklungsprogrammen“ der Länder im T eil III des
Rahmenplans dargestellt. Die Maßnahmen zur Erfolgskontrolle sind sowohl in T eil I,
Kapitel 8, des Rahmenplans als auch länderspezif sch in den „Regionalen
Aktionsprogrammen“ beschrieben.
3. Inwiefern beeinflusste die GA die Gestaltung der regionalen und sektora
len Strukturpolitik in den einzelnen neuen Bundesländern sowie in
Ostdeutschland insgesamt?
Nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland fällt regionale W
irtschaftsförderung primär in die Zuständigkeit der Länder (und Gemeinden).
Gemäß Artikel 91a GG wirkt der Bund an dieser Aufgabe der Länder im Rahmen
der Gemeinschaftsaufgabe „V erbesserung der regionalen W irtschaftsstruktur“
mit, indem er sich an der Rahmenplanung und an der Finanzierung mit 50 %
beteiligt. Im Wege der gemeinsamen Rahmenplanung legen Bund und Länder
gemeinsam u. a. die Förder gebiete, die Fördertatbestände, die
Förderinstrumente und die Förderhöchstsätze fest. Der von Bund und Ländern gemeinsam
beschlossene Rahmenplan gibt somit den Rahmen vor, in dem die Länder
regionale Wirtschaftsförderung betreiben und hierfür komplementäre Bundesmittel
erhalten können.
Die gemeinsame Rahmenplanung der Gemeinschaftsaufgabe übt auch eine
Leit- oder Orientierungsfunktion für andere förderpolitische und
wirtschaftspolitische Entscheidungen der Länder (z. B. ergänzende Landesförderung,
Mittelstandsförderung, Einsatz der Fördermittel aus dem Europäischen
Regionalfonds) und des Bundes (z. B. Investitionszulage, ERP-Investitionsprogramm
Regionalfördergebiete, Stilllegung von militärischen Einrichtungen,
Bundesverkehrswegeplan, Festlegung von Behördenstandorten) aus.
In den „Regionalen Entwicklungsprogrammen“ (Teil III des Rahmenplans)
legen die Länder auf Basis einer regionalwirtschaftlichen Analyse ihre
Entwicklungsziele und -aktionen einschließlich des beabsichtigten
Finanzmitteleinsatzes dar . Hierbei stimmen sie die aus der Gemeinschaftsaufgabe geförderten
Maßnahmen mit den sonstigen landespolitischen Förder- und
Entwicklungszielen ab und sor gen über eine entsprechende Gestaltung der Landeshaushalte
auch für eine angemessene f nanzpolitische Koordinierung.
4. In welchen Industriebereichen und Bereichen der industrienahen
Dienstleistungen sind in den ver gangenen zehn Jahren in den neuen und alten
Bundesländern Erfolge erreicht worden (bitte erreichte Erfolge aufgliedern
nach: Hebung von Einkommen und Beschäftigung, Stärkung der W
ettbewerbsfähigkeit, Erleichterung des Strukturwandels, Stärkung der
Produktivität, Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen)?
Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe sind solche Betriebe förderfähig, die
überregional ausgerichtet sind. Zur Feststellung der Überregionalität werden
zwei unterschiedliche Ansätze angewendet.
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Zum einen wird geprüft, ob der antragstellende Betrieb überwiegend Güter
oder Dienstleistungen herstellt bzw . anbietet, die ihrer Art nach überregional
sind. Diese ihrer Art nach überregionalen Güter bzw . Dienstleistungen sind in
der sog. Positivliste zusammengestellt (s. Anlage 0). Diese Liste zeigt, dass im
Prinzip der gesamte Sektor des Verarbeitenden Gewerbes sowie große Teile des
produktionsnahen Dienstleistungsgewerbes als förderfähig angesehen werden.
Für Betriebe, die ihre Produkte nicht auf der Positivliste f nden, besteht zudem
die Möglichkeit eines Einzelfallnachweises. Danach kann ein Betrieb seine
Förderfähigkeit erreichen, indem er konkret nachweist, dass er tatsächlich mehr
als 50 % seines Absatzes überregional tätigt. Diese Möglichkeit kommt neben
Handwerksbetrieben gerade solchen gewerblichen Betriebe zugute, die
produktionsnahe Dienstleistungen anbieten, die nicht auf der Positivliste stehen.
Die Verteilung der Fördermittel auf die einzelnen W irtschaftszweige und die
damit angestoßenen privaten Investitionsvolumina sowie geförderten
Arbeitsplätze können der Tabelle in Anlage 1 entnommen werden.
5. Wie viele Unternehmen wurden in den ver gangenen zehn Jahren in den
neuen und den alten Bundesländern aus Mitteln der GA gefördert (bitte
Unternehmen nach Betriebsgrößen und Bundesländern aufgliedern)?
Die Zahl der aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe seit 1990 geförderten
Betriebe kann der Tabelle in Anlage 2 entnommen werden.
6. In welchen Wirtschaftsräumen sind der Bundesregierung speziell aus den
Erfolgen der Wirtschaftsförderung durch die GA gelungene
Strukturwandel bekannt und was sind markante Hinweise für gelungene
Strukturwandel?
Die positiven Effekte der Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe im
Hinblick auf Strukturwandel und Modernisierung der Region lassen sich in
allen Fördergebieten finden. Dies gilt sowohl für diejenigen Regionen, die auf
grund ihrer überdurchschnittlichen Entwicklung zwischenzeitlich aus dem
Fördergebiet ausgeschieden sind, als auch für diejenigen, die zz. aufgrund akuter
Strukturprobleme Teil des aktuellen Fördergebietes sind.
Die Durchführung der Förderung ist nach dem Gesetz über die
Gemeinschaftsaufgabe Aufgabe der Länder. Diese sind damit am Besten in der Lage, konkrete
Beispiele für gelungenen Strukturwandel zu benennen.
7. Welche positiven und negativen Wirkungen hat nach Auffassung der
Bundesregierung die Fördermittelbindung in den neuen und alten
Bundesländern?
a) In welchen Wirtschaftsgebieten wurden infolge der
Fördermittelbindefrist eine festen Ansiedlung von Unternehmen erreicht?
Die Tabellen mit den Förderergebnissen in Kreisgliederung zeigt, dass
Ansiedlungen von Betrieben in allen Förder gebieten erfolgt sind (T abellen in
Anlage 3).
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b) Wie viele und welche Unternehmen zogen sich nach dem Auslaufen
der Fördermittelbindefrist aus den entsprechend geförderten W
irtschaftsgebieten zurück?
Nach Ablauf der im Rahmenplan festgelegten Mindestbindungsfristen für die
geförderten Wirtschaftsgüter und die geförderten Arbeitsplätze unterliegen die
geförderten Betriebe keiner weiteren Kontrolle. Die Konzentration der
Gemeinschaftsaufgabe auf die Förderung von Investitionen sowie die Notwendigkeit
einer substantiellen Eigenbeteiligung des Investors führen erfahrungsgemäß zu
einer hohen Persistenz der geförderten Betriebe am Investitionsstandort.
c) Welche Folgen hatte der Rückzug von Unternehmen nach dem Ablauf
der Fördermittelbindefrist nach dem Ablauf der Förderung und dem
Rückzug des Unternehmens für die betreffende Region?
Da der Bundesregierung keine Informationen darüber vorliegen, wie viele
Betriebe nach Ablauf der im Rahmenplan festgelegten Bindungsfristen ihren
Standort aufgeben, kann die Bundesregierung auch Folgen einer etwaigen
Standortaufgabe nicht abschätzen. Die Bundesregierung weist im Übrigen
darauf hin, dass sich Auswirkungen etwaiger Standortaufgaben zutreffend nur im
konkreten Einzelfall ermitteln lassen. Auch dies wäre im Rahmen der
Durchführungszuständigkeit Sache der Länder.
d) Wie schätzt die Bundesregierung insgesamt die Mitnahmeef fekte und
Verdrängungseffekte aus der GA-Förderung ein?
Die Bundesregierung schätzt die Mitnahme- und V erdrängungseffekte der
betrieblichen Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe als relativ gering
ein. Diese Einschätzung stützt sich u. a. auf die Erfahrungen der Länder , auf
Aussagen der geförderten Investoren sowie der jeweiligen W
irtschaftsverbände. Diese Einschätzung wird auch bestätigt durch die Untersuchungen der
in der Antwort zu Frage 1 zitierten W issenschaftler. Aufgrund ihrer
Modellrechnungen für Thüringen kommen sie zu folgender Schlussfolgerung: „Es
kann keine Rede davon sein, dass die Förderung ,mitgenommen‘ werde. T
atsächlich sind nach den Modellrechnungen ungefähr 27 % mehr Investitionen
getätigt worden, als wenn es im Zeitraum 1991 bis 1996 keine GA-Förderung
gegeben hätte. Die Zahl der Beschäftigten, die im Förderzeitraum von 1,2 Mill.
auf 1 Mill. gesunken ist, wäre 1996 noch um rund 168 000 Personen niedriger
gewesen. Dies entspricht 17 % der Beschäftigung von Thüringen in 1996 oder
22 % der Beschäftigten in den von der GA geförderten Unternehmen. Diese
insgesamt positiven Ergebnisse der Regionalförderung lassen das Problem der
Mitnahme als relativ gering erscheinen.“ (vgl. Schalk, H. J., Untiedt, G.,
Regionale Wirtschaftsförderung…; a. a. O. S. 25).
e) Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für eine solche
Ausgestaltung der Förderkriterien, damit Unternehmen nach dem Ablauf
der Bindemittelfrist sich an den Standort gebunden fühlen?
Eines der Hauptziele der Regionalförderung im Rahmen der
Gemeinschaftsaufgabe ist die Schaf fung bzw. Sicherung von Dauerarbeitsplätzen. Zu diesem
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Zwecke fördert die Gemeinschaftsaufgabe gewerbliche Investitionen, die neue
Arbeitsplätze schaffen oder bestehende Arbeitsplätze sichern. Die geförderten
Investitionsgüter müssen mindestens 5 Jahre im geförderten Betrieb
verbleiben. Die geförderten Arbeitsplätze müssen ebenfalls mindestens 5 Jahre in der
geförderten Betriebsstätte vor gehalten und besetzt werden. W enn diese
Bindungsfristen unterschritten werden, kommt es zu Rückforderungen der
Fördermittel.
Der längerfristigen Bindung der geförderten Arbeitsplätze an die
Förderregionen („Persistenz der Arbeitsplätze“) dienen auch der im Rahmen der
Gemeinschaftsaufgabe gewählte Förderansatz sowie die Bemessung der Fördersätze.
So knüpft die Förderung grundsätzlich an der Bildung von Sachkapital in den
geförderten Betrieben an. Außerdem sind die Förderhöchstsätze so bemessen,
dass in jedem Fall 50 % und mehr der Investitionskosten vom privaten Investor
zu tragen sind. Angesichts dieser Fördertatbestände wäre auch eine Aufgabe
des Betriebsstandorts nach Ablauf der GA-Bindungsfristen für den privaten
Investor mit einem beträchtlichen Verlust von privatem Kapital verbunden.
Weitergehende Möglichkeiten, durch Ausgestaltung von Förderkriterien die
Standortbindung der geförderten Betriebe zu erhöhen, sind kaum vorhanden.
Die Standortbindung eines Betriebes hängt in erster Linie von den
Bedingungen ab, die er für eine erfolgreiche Tätigkeit am konkreten Standort vorf ndet
(z. B. quantitativ und qualitativ ausreichendes Arbeitskräfteangebot,
Erweiterungsflächen, erkehrsanbindung, Zusammenarbeit mit öf fentlicher V
erwaltung, Akzeptanz in der Bevölkerung).
Besonders mobile W irtschaftsgüter (z. B. Fahrzeuge) sind von der Förderung
ausgeschlossen.
8. Welche Aufwendungen sind nach Erkenntnissen der Bundesregierung seit
1990 in den neuen und alten Bundesländern geleistet worden zur
a) Förderung durch gewerbliche Investitionen,
b) wirtschaftsnahen Infrastruktur,
c) Entwicklung des Humankapitals,
d) Förderung von Projekten von Forschung, T echnologie und Innovation
für KMU?
Die Aufteilung der Fördermittel der Gemeinschaftsaufgabe nach den
verschiedenen Verwendungszwecken kann den T abellen in Anlage 4 entnommen wer -
den.
9. Mit welchen Begründungen und auf Grund welcher Rahmenbedingungen
wurden nach der Ansicht der Bundesregierung Einschränkungen im
Umfang der Förderung aus der GA bei den einzelnen Förder gebieten
vorgenommen?
Mit dem Rahmenplan setzen Bund und Länder gemeinsam den Rahmen, in
dem die Länder unter Einsatz von Bundesmitteln regionale W
irtschaftsförderung betreiben dürfen. Die Regelungen des Rahmenplans sind für die Länder
verbindlich, d. h. die Länder dürfen nicht über sie hinausgehen. Es liegt aber im
Ermessen der Länder, ob und inwieweit sie die Fördermöglichkeiten des
Rahmenplans ausschöpfen, d. h. nach unten können die Länder von den
Regelungen des Rahmensplans abweichen. Der Rahmenplan fordert die Länder sogar
ausdrücklich auf, im Rahmen seiner Regelungen eigene Förderschwerpunkte
unter Berücksichtigung regionaler Bedürfnisse und Prioritäten zu setzen.
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Demzufolge nutzen die Länder die Fördermöglichkeiten des Rahmenplans in
unterschiedlicher Weise. Sie entsprechen damit den unterschiedlichen
Problemen ihrer Regionen und deren regionsspezif schem Förderbedarf. Die Länder
stellen ihre förderpolitischen Schwerpunkte und die daraus resultierende
länderspezifische Umsetzung des Rahmenplans in ihren regionalen Aktionspro
grammen (Teil III des Rahmenplans) jährlich dar.
10. Nach welchen Kriterien wurden nach Ansicht der Bundesregierung V
eränderungen im Präferenzsystem der GA vorgenommen und welche
Maßnahmen wurden er griffen, nachdem die Fördertatbestände der GA über -
prüft wurden?
Die Fördertatbestände der Gemeinschaftsaufgabe werden jährlich bei
Aufstellung des jeweiligen Rahmenplans überprüft und - wenn nötig - an veränderte
wirtschaftliche und rechtliche Bedingungen angepasst. Soweit dabei die
Fördermöglichkeiten eingeschränkt werden müssen, z.B. aufgrund verschärfter
Beihilfekontrolle der EU-Kommission, müssen diese Einschränkungen von den
Ländern entsprechend ihrer Förderpraxis beachtet werden.
Handelt es sich hingegen um Erweiterungen der bestehenden oder um die
Einführung neuer Fördermöglichkeiten, liegt es entsprechend ihrer
ausschließlichen Durchführungszuständigkeit im Ermessen der Länder , ob und inwieweit
sie die zusätzlichen Fördermöglichkeiten des Rahmenplans tatsächlich
umsetzen. Auch hierüber berichten die Länder jährlich in ihren regionalen
Aktionsprogrammen (Teil III des Rahmenplans).
Das Präferenzsystem der Gemeinschaftsaufgabe wird regelmäßig im Zuge der
Neuabgrenzung des GA-Förder gebietes überprüft. Das Präferenzsystem wird
vom Bund-Länder -Planungsausschuss so festgelegt, dass unter
Berücksichtigung der unterschiedlichen Schwere der Regionalprobleme für gewerbliche
Investoren wirksame Anreize zur Schaffung von neuen und Sicherung von
bestehenden Arbeitsplätzen angeboten werden. Der Planungsausschuss achtet
weiterhin darauf, dass förderbedingte Spannungen zwischen Fördergebiet und
Nichtfördergebiet sowie innerhalb des Fördergebiets möglichst vermieden oder
zumindest in vertretbaren Grenzen gehalten werden. Schließlich müssen die
Förderhöchstsätze mit den V orschriften des EU-Beihilferechts vereinbar sein,
die für Präferenzsysteme bestimmte Vorgaben aufstellen.
11. Welche Ursachen hatte nach Auf fassung der Bundesregierung die V
ergrößerung des Spielraumes der Länder für die Durchführung von
Fördermaßnahmen, insbesondere zur Förderung der Anwendung von
alternativen Technologien und Hochtechnologien?
Der Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe enthält ein Angebot des Bundes an
die Länder, diese bei prioritären Maßnahmen der regionalen W
irtschaftsförderung zu unterstützen. Bund und Länder haben in den letzten Jahren die
Förderregeln des Rahmenplans so f exibel ausgestaltet, dass die Länder den
regionsspezifischen Problemen ihrer strukturschwachen Regionen problemgerecht un
zielgerichtet entgegenwirken können.
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12. Welche Indizien sprechen nach Auf fassung der Bundesregierung dafür ,
dass das Fördersystem in Ost- und Westdeutschland stärker
zusammengeführt wurde bzw . inwieweit er gab sich die Notwendigkeit spezifische
Förderinstrumente für Ostdeutschland?
Neun Jahre nach der W iedervereinigung haben sich die
regionalwirtschaftlichen Probleme Ostdeutschlands ihrer Art nach stark denen der
strukturschwachen Regionen in Westdeutschland angeglichen. Allerdings wiegen die
Regionalprobleme in Ostdeutschland nach wie vor deutlich schwerer . Dies findet i
Rahmenplan u.a. darin seinen Niederschlag,
– dass auch in der Förderperiode 2000 bis 2003 Ostdeutschland in Gänze
Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe ist,
– dass für die Regionen Ostdeutschlands deutlich höhere Förderhöchstsätze
gelten als für die westdeutschen Fördergebiete,
– dass der Bund im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe dem ostdeutschen
Fördergebiet Fördermittel zur Verfügung stellt, die etwa das Zehnfache des
Mittelvolumens für die westdeutschen Fördergebiete betragen.
13. Wie wurde nach Ansicht der Bundesregierung die Leitfunktion der GA
für regionalwirksame Maßnahmen gestärkt?
Der Bund-Länder -Planungsausschuss stärkt die Leitfunktion der
Gemeinschaftsaufgabe u.a. dadurch, dass er das Förder gebiet und die
Fördertatbestände regelmäßig an veränderte Bedingungen und Problemlagen anpasst.
Durch die Neuabgrenzung der Fördergebiete, die zuletzt 1999 für die
Förderperiode 2000 bis 2003 vorgenommen wurde, stellen Bund und Länder sicher, dass
die knappen Regionalfördermittel tatsächlich den Regionen zugute kommen,
die sie am dringendsten benötigen. Mit der kontinuierlichen Anpassung der
Fördertatbestände sorgen Bund und Länder dafür , dass die knappen
Regionalfördermittel auf die Maßnahmen konzentriert werden, die am ehesten eine
spürbare Verbesserung der Einkommensverhältnisse und
Beschäftigungssituation in den strukturschwachen Regionen erwarten lassen.
a) Welche W irkungen hatten nach Einschätzung der Bundesregierung
die zusätzlichen Fördermöglichkeiten für ausgewählte Regionen?
Die seit 1995 eingeführten neuen Fördermöglichkeiten sollen den
strukturschwachen Regionen helfen, besser mit den Herausforderungen des
verschärften überregionalen und internationalen Wettbewerbs und beschleunigten
Strukturwandels fertig zu werden.
b) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über spezielle Inhalte
von Infrastrukturprojekten, die aus GA-Mittel seit 1995 gefördert
wurden?
Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe können folgende
Infrastrukturmaßnahmen gefördert werden:
– die Erschließung von Industrie- und Gewerbegelände,
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– die Wiederherrichtung von brachliegendem Industrie- und Gewerbegelände,
– die Errichtung oder der Ausbau von Verkehrsverbindungen,
– die Errichtung oder der Ausbau von Energie- und
Wasserversorgungsleitungen und -verteilungsanlagen, die Errichtung oder der Ausbau von Anlagen
für die Beseitigung bzw. Reinigung von Abwasser und Abfall,
– die Geländeerschließung für den Fremdenverkehr sowie öffentliche
Einrichtungen des Fremdenverkehrs,
– die Errichtung oder der Ausbau von Einrichtungen der beruf ichen
Ausbildung, Fortbildung und Umschulung,
– die Errichtung oder der Ausbau von Forschungs-, T echnologie- und
Gründerzentren als zeitlich befristete Start- und Entwicklungshilfe für kleine und
mittlere Unternehmen.
Über den Einsatz der Fördermittel in den einzelnen Maßnahmebereichen
unterrichtet die Tabelle in Anlage 5.
c) Welche beispielhaften integrierten Entwicklungskonzepte und
Netzwerke in den Förder gebieten der GA wurden seit 1995 mit welchem
Erfolg gefördert?
Regionale Entwicklung ist - gemäß dem Subsidiaritätsprinzip - in erster Linie
Sache der Gemeinden und Regionen selbst. Die lokale und regionale Ebene
verfügt über die besten Orts- und Problemkenntnisse. Dort ist auch die
politische V erantwortung für die Regionalentwicklung angesiedelt. Demzufolge
muss sich regionale Entwicklung vorrangig auf Basis der Eigenanstrengungen
und Initiativen der Gemeinden und Regionen vollziehen.
Komplexe Probleme der regionalen Entwicklung und Umstrukturierung lassen
sich erfahrungsgemäß nachhaltig am ehesten bewältigen, wenn die betroffene
Region über ein integriertes regionales Entwicklungskonzept verfügt.
Aus diesem Grund fordern Bund und Länder im Rahmenplan die Fördergebiete
auf, ihren Entwicklungsanstrengungen ein solches Konzept zugrunde zu legen.
Die Tabelle in Anlage 6 gibt einen Überblick über die von den Ländern im
Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe geförderten regionalen
Entwicklungskonzepte.
14. Welche Hinweise erlauben die Einschätzung, dass nach der Auf fassung
der Bundesregierung die Voraussetzungen für ein Zusammenwirken
zwischen GA und EFRE verbessert wurden bzw . inwieweit wurde das
Beispiel des Freistaates Sachsen auf die anderen neuen Bundesländer über -
tragen?
Der Bund-Länder-Planungsausschuss hat 1995 (24. Rahmenplan) das Förder -
system der Gemeinschaftsaufgabe grundlegend überprüft und neuen
wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst. Die damals
vorgenommene Erweiterung der GA-Fördermöglichkeiten sollte auch den Einsatz
der EU-Regionalfondsmittel im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe
erleichtern. Dadurch sollte dazu beigetragen werden, dass auch in Zukunft die EU-
Regionalfondsmittel vorrangig zur Förderung der gewerblichen W irtschaft und
zur Schaf fung und Sicherung von wettbewerbsfähigen Arbeitsplätzen
eingesetzt werden.
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– 10 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Dem sächsischen Beispiel sind die anderen neuen Länder nur in sehr
eingeschränktem Maße gefolgt. Der Freistaat Sachsen hatte zwar noch 1994 alle
EFRE-Mittel in der Gemeinschaftsaufgabe eingesetzt, aber in den folgenden
Jahren zur Kofinanzierung der EFRE-Mittel zunehmend Landesprogramme he
rangezogen. Im Durchschnitt der Jahre 1994 bis 1999 verblieben nur noch
43,6 % der sächsischen EFRE-Mittel innerhalb der Gemeinschaftsaufgabe.
Demgegenüber beträgt der entsprechende Prozentsatz für die anderen neuen
Länder, die die EFRE-Mittel nach wie vor überwiegend mit GA-Mitteln kof -
nanzieren, 79,3 %.
15. Welcher Bedarf der Länder und Regionen führte dazu, dass zusätzlich aus
den Mitteln der GA in nicht investive Maßnahmen, Förderprogramme in
den Bereichen Beratung, Schulung, Humankapitalbildung, Forschung
und Entwicklung, Planungs- und Beratungsleistungen finanziell verstärk
werden, um die Vorbereitung und Durchführung von
Infrastrukturprojekten, integrierten Entwicklungskonzepten, T elearbeitsplätzen sowie die
Mitfinanzierung arbeitsplatzscha fender Investitionen zu fördern?
Im letzten Jahrzehnt haben sich die wirtschaftlichen, rechtlichen und
politischen Bedingungen für die Entwicklung der Regionen stark verändert. So ist
z.B. immer deutlicher geworden, dass die Bildung von Sachkapital allein nicht
reicht, um die Wettbewerbsfähigkeit einer Region zu sichern und den
notwendigen Strukturwandel zu bewältigen. Vielmehr bedarf es dazu u.a. auch
erheblicher Anstrengungen, die Ausstattung einer Region mit Humankapital zu
erhöhen, die Entwicklung neuer Produkte und den Einsatz neuer T echnologien zu
erleichtern sowie die intra- und überregionale Zusammenarbeit und
Abstimmung zu verstärken. Mit den seit 1995 vorgenommenen Anpassungen des
Fördersystems haben Bund und Länder gerade diesen neuen Anforderungen
Rechnung getragen.
16. Welche Mittel flossen bis September 1999 nach Kenntnis der Bundesre
gierung in nicht investive Maßnahmen, in die finanzielle erstärkung von
Förderprogrammen in den Bereichen Beratung, Schulung,
Humankapitalbildung, Forschung und Entwicklung, Planungs- und
Beratungsleistungen zur V orbereitung und Durchführung von Infrastrukturprojekten, zu
integrierten Entwicklungskonzepten, von T elearbeitsplätzen sowie der
Mitfinanzierung arbeitsplatzscha fender Investitionen (bitte alle Angaben
in absoluten Zahlen, anteilig, und nach Förderzeitpunkt)?
Über den Einsatz von Fördermitteln für nicht investive Maßnahmen
unterrichtet die Tabelle in Anlage 6.
Über die Förderung von regionalen Entwicklungskonzepten informiert
ebenfalls die Tabelle in Anlage 6.
17. Welche Ef fekte entwickeln sich nach Erkenntnis der Bundesregierung
aus dem größeren Spielraum der Länder bei der Gestaltung und der
Kombination des Fördermitteleinsatzes aus der GA?
Der im Rahmenplan geschaf fene größere Spielraum versetzt die Länder in die
Lage, ihren strukturschwachen Regionen Hilfen anzubieten, die noch besser
auf deren regionsspezifische Probleme zugeschnitten sind. Die irksamkeit
der Regionalförderung kann dadurch erhöht werden.
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18. Welche Auswirkungen hat nach Einschätzung der Bundesregierung „der
Zwang“, den Fördergebietsumfang an die zunehmend restriktiveren
Vorgaben der EU-Beihilfenkontrolle anzupassen und mit welcher
Konzeption will die Bundesregierung unter Beteiligung der Länder solchen
„Zwängen“ aus EU-Verordnungen begegnen?
a) Welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede weisen die von der EU-
Kommission vorgesehenen Regionalbeihilfen gegenüber den
bisherigen Fördermöglichkeiten auf?
Die Leitlinien der EU-Kommission für Regionalbeihilfen vom 10. März 1998
legen den beihilferechtlichen Rahmen fest, in dem sich die Mitgliedstaaten
bewegen dürfen, wenn sie aus eigenen Mitteln und auf Basis nationaler
Rechtsgrundlagen Regionalbeihilfen gewähren wollen.
Die EU-Leitlinien sind im Prinzip kompatibel mit dem Fördersystem der
Gemeinschaftsaufgabe, das seit 1972 besteht und das von Jahr zu Jahr von der
EU-Kommission die erforderliche beihilferechtliche Genehmigung bekommen
hat. In Detailfragen weichen allerdings die Bestimmungen der EU-Leitlinien
vom Regelwerk der Gemeinschaftsaufgabe ab, was Anpassungen im GA-
Rahmenplan erforderlich macht.
b) Nach welchen Mechanismen und mit welchen Instrumentarien erfolgt
nach dem EU-Konzept die jeweilige (Neu-)Auswahl und finanziell
Unterstützung von so genannten förderungswürdigen Regionen?
In ihren Leitlinien macht die EU-Kommission den Mitgliedstaaten auch
Vorgaben für die Auswahl der nationalen Förder gebiete gemäß Artikel 87 Abs. 3 a
und 3 c des EG-V ertrages. Das System der Gemeinschaftsaufgabe zur
Neuabgrenzung des GA-Fördergebietes ist grundsätzlich mit diesen Vorgaben
vereinbar. Lediglich die sog. Feinabgrenzung, durch die am Ende des mehrstuf gen,
auf strikten Kriterien beruhenden Auswahlprozesses ein eng begrenzter ,
kleinräumiger Gebietsaustausch vor genommen wurde, wird von der Kommission
für die Zukunft nicht mehr als genehmigungsfähig betrachtet.
c) Welche inhaltlichen Rahmenvor gaben aus den EU-Leitlinien sind
nach der Auffassung der Bundesregierung bis jetzt schon weitgehend
umgesetzt?
Der Bund-Länder -Planungsausschuss hat die Förderregeln des 29.
Rahmenplans für das Jahr 2000 in Übereinstimmung mit den EU-Leitlinien für
Regionalbeihilfen am 26. November 1999 beschlossen und der EU-Kommission zur
beihilferechtlichen Genehmigung vorgelegt.
d) Welche Umschichtungen zu Lasten westdeutscher Förder gebiete
sollen nach der Einschätzung der Bundesregierung nach der EU-Leitlinie
zukünftig wirksam werden und welche Möglichkeiten zur Beilegung
des Streits zwischen GA-Planungsausschuss und der EU-Kommission
kennt die Bundesregierung?
Mit ihren Leitlinien für Regionalbeihilfen hat die EU-Kommission auch ein
Verfahren vorgelegt, mit dem sie für jeden Mitgliedstaat einen Plafond für des-
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sen nationales Fördergebiet festlegt. In einem ersten Schritt ermittelt die
Kommission anhand objektiver ökonomischer Kriterien für jeden Mitgliedstaat
einen Ausgangsplafond. In einem zweiten Schritt erhöht die Kommission für
einige Mitgliedstaaten diesen Ausgangsplafond aus politischen Gründen.
Damit durch diese diskretionäre Erhöhung der Plafonds einzelner Mitgliedstaaten
nicht auch der Gesamtumfang der nationalen Förder gebiete in der
Europäischen Union steigt, kürzt die Kommission die Ausgangsplafonds der anderen,
nicht begünstigten Mitgliedstaaten proportional.
Für das deutsche Förder gebiet gemäß Artikel 87 Abs. 3 c des EG-V ertrages
(Westdeutschland und Berlin) folgt daraus: Im ersten Schritt berechnet die
Kommission anhand ihrer Kriterien einen Ausgangsplafond in Höhe von
23,4 % der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland. Vom zweiten Schritt
der diskretionären Plafonderhöhung prof tiert Deutschland nicht. Im dritten
Schritt, der proportionalen Kürzung, reduziert die Kommission das deutsche
Fördergebiet gemäß Artikel 87 Abs. 3 c EG-V ertrag auf 17,6 % der
Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland.
Von dieser Kürzung sind folgende Arbeitsmarktregionen betroffen: Passau
(teilweise), Kronach, Mönchengladbach, Soltau, Bad Neustadt/Saale,
Oldenburg, Bad Kissingen, Salzgitter , Braunschweig, Kiel, Bad Kreuznach, Lingen,
Nienburg, Lünebur g, Korbach, Hildesheim, Lauterbach, Krefeld, Kulmbach,
Bremen.
Dies sind Regionen, die von einem Plafond von 23,4 % der bundesdeutschen
Bevölkerung abgedeckt sind und nach Beschluss des Planungsausschusses vom
25. März 1999 als förderbedürftig im Sinne der Gemeinschaftsaufgabe zu
betrachten sind. Die EU-Kommission ist nicht bereit, für eine Förderung von
gewerblichen Investitionen in diesen Regionen eine Genehmigung gemäß
Artikel 87, Abs. 3 c EG-Vertrag zu erteilen.
Der Bund-Länder -Planungsausschuss wird voraussichtlich am 15. Februar
2000 das GA-Fördergebiet für 2000 bis 2003 so festlegen, dass es die
erforderliche beihilferechtliche Genehmigung von der Kommission erhalten kann. Der
Planungsausschuss will dadurch erreichen, dass zumindest in dem Fördergebiet
entsprechend dem 17,6 %-Plafond keine vermeidbare Unterbrechung der För -
derung eintritt.
Darüber hinaus wird der Planungsausschuss entscheiden, ob gegen die
Entscheidung der Kommission, das von Deutschland vor gelegte Fördergebiet im
Umfang von 23,4 % der bundesdeutschen Bevölkerung nicht zu genehmigen,
Klage vor dem Europäischen Gerichtshof eingereicht wird.
19. Wie wird die Situation eingeschätzt, dass der Anteil der Mittel der GA an
den Zuschüssen für Investitionen von Unternehmen und Einrichtungen
1997 nur bei rund 8 Prozent aller Fördermittel der EU, des Bundes und
der Länder liegt – bezogen auf das V erarbeitende Gewerbe noch
darunter?
Wie bei der Beantwortung der Frage 1 dargestellt, ist die Förderung im Rahmen
der Gemeinschaftsaufgabe nur ein Element im komplexen System der
öffentlichen Förderung. Neben den Förderinstrumenten, die speziell bzw . auch in
strukturschwachen Regionen in Anspruch genommen werden können (u. a.
Arbeitsmarktförderung, Städtebauförderung, Mittelstandsförderung sowie
Forschungs- und T echnologieförderung) haben Bund, Länder und Europäische
Union ein dif ferenziertes Angebot weiterer Förderprogramme eingerichtet.
Dazu zählen u. a. Programme zur Existenzgründungsförderung, Umwelt- und
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Energieeinsparungsprogramme, Exportf nanzierungsprogramme sowie
Beteiligungskapitalprogramme, um nur einige zu nennen. Daraus wird deutlich, dass
die Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur lediglich eines unter vielen
von der öf fentlichen Hand mit Mitteln der Investitionsförderung verfolgten
Zielen darstellt. Vor diesem Hintergrund erscheint der Anteil der GA-Mittel am
Gesamtvolumen der Investitionszuschüsse des Bundes, der Länder und der
Europäischen Union nicht gering.
Darüber hinaus darf die Bedeutung der Gemeinschaftsaufgabe nicht allein
anhand ihrer Mittelausstattung beurteilt werden. Durch die Koordinierungs- bzw .
Leitfunktion, die ihr im Rahmen der regionalen W irtschaftsförderung auch
gegenüber anderen raumwirksamen Politikbereichen zugewiesen ist, trägt sie
dazu bei, dass auch andere Politikbereiche die besonderen Probleme
strukturschwacher Regionen verstärkt in ihren Entscheidungen bzw .
Förderprogrammen berücksichtigen.
20. Inwieweit kann die Verstärkung der Wirkungsfähigkeit der GA zur För -
derung der gewerblichen Investitionen und zur V erbesserung der W
ertschöpfung in den nächsten Jahren beitragen?
Ziel der Regionalförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe ist es, durch
Einsatz von Fördermitteln zusätzliche Investitionen, zusätzliche Arbeitskräfte
und zusätzliches Einkommen in den strukturschwachen Fördergebieten zu
induzieren. Jede Steigerung der Wirksamkeit der GA-Förderung führt somit auch
zu einer höheren Wertschöpfung in den begünstigten Regionen.
21. Mit welchem Erfolg hat nach der Einschätzung der Bundesregierung die
Gemeinschaftsaufgabe „Zur V erbesserung der regionalen W
irtschaftsstruktur“ zu einer Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse im
Bundesgebiet geführt und welche konkreten Zielstellungen verfolgt die
Bundesregierung hinsichtlich einer Angleichung der Lebensverhältnisse
strukturschwacher Regionen, insbesondere Ostdeutschlands an die
durchschnittlichen Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland?
Die Gemeinschaftsaufgabe leistet seit 1972 einen maßgeblichen Beitrag dazu,
den wachstumsnotwendigen Strukturwandel in strukturschwachen Regionen zu
erleichtern, dort W achstumsreserven zu mobilisieren und neue
Dauerarbeitsplätze zu sichern. Die Gemeinschaftsaufgabe unterstützt die strukturschwachen
Regionen wirksam in deren Anstrengungen, ein weiteres Zurückfallen in der
wirtschaftlichen Entwicklung zu verhindern bzw . Entwicklungsrückstände
gegenüber wirtschaftlich stärkeren Regionen abzubauen. Dies gilt seit 1972 für
die westdeutschen Fördergebiete gegenüber den westdeutschen Nichtförder
gebieten, seit 1990 ganz besonders für Ostdeutschland gegenüber W
estdeutschland.
Die Bundesregierung betrachtet auch für die Zukunft die Bund-Länder -
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen W irtschaftsstruktur“ als
eines der zentralen Instrumente zur Herstellung gleichwertiger
Lebensverhältnisse im Bundesgebiet.
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Der Primäreffekt ist in der Regel gegeben, wenn in der
Betriebsstätte überwiegend eine oder mehrere der in der
folgenden Liste aufgeführten Güter hergestellt oder Leistungen
erbracht werden:
1. Chemische Produkte (einschließlich von Produkten der
Kohlenwerkstoffindustrie
2. Kunststoffe und Kunststofferzeugnisse
3. Gummi, Gummierzeugnisse
4. Grob- und Feinkeramik
5. Kalk, Gips, Zement und deren Erzeugnisse
6. Steine, Steinerzeugnisse in Serienfertigung und
Bauelemente
7. Glas, Glaswaren und Erzeugnisse der Glasveredelung
8. Schilder und Lichtreklame
9. Eisen, Stahl und deren Erzeugnisse
10. NE-Metalle
11. Eisen-, Stahl- und Temperguss
12. NE-Metallguss, Galvanotechnik
13. Maschinen, technische Geräte
14. Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräte und -
einrichtungen
15. Fahrzeuge aller Art und Zubehör
16. Schiffe, Boote, technische Schiffsausrüstung
17. Erzeugnisse der Elektrotechnik, Elektronik, Rundfunk-,
Fernseh- und Nachrichtentechnik
18. Feinmechanische, orthopädiemechanische und optische
Erzeugnisse in Serienfertigung, Chirurgiegeräte
19. Uhren
20. EBM-Waren
21. Möbel, Musikinstrumente, Sportgeräte, Spiel- und
Schmuckwaren
22. Holzerzeugnisse in Serienfertigung
23. Formen, Modelle, Werkzeuge
24. Zellstoff, Holzschlif f, Papier und Pappe und die
entsprechenden Erzeugnisse
25. Druckerzeugnisse
26. Leder und Ledererzeugnisse
27. Schuhe in Serienfertigung
28. Textilien
29. Bekleidung in Serienfertigung
30. Polstereierzeugnisse in Serienfertigung
31. Nahrungs- und Genussmittel, soweit sie für den
überregionalen Versand bestimmt oder geeignet sind
32. Futtermittel
33. Recycling
34. Herstellung von Bausätzen für Fertigbauteile aus Beton
im Hochbau sowie Herstellung von Bausätzen für Fer -
tigbauteile aus Holz
35. Versandhandel
36. Import-/Exportgroßhandel
37. Datenbe- und -verarbeitung (einschließlich
Datenbanken und Herstellung von DV-Programmen)
38. Hauptverwaltungen von Industriebetrieben und von
überregional tätigen Dienstleistungsunternehmen
39. Veranstaltung von Kongressen
40. Verlage
41. Forschungs- und Entwicklungsleistungen für die W
irtschaft
42. Betriebswirtschaftliche und technische
Unternehmensberatung
43. Markt- und Meinungsforschung
44. Laborleistungen für die gewerbliche Wirtschaft
45. Werbeleistungen für die gewerbliche Wirtschaft
46. Ausstellungs- und Messen-Einrichtungen als
Unternehmen
47. Logistische Dienstleistungen
48. Fremdenverkehrsbetriebsstätten, die mindestens 30 %
des Umsatzes mit eigenen Beherber gungsgästen
erreichen
49. Film-, Fernseh-, Video- und Audioproduktion
50. Informations- und Kommunikationsdienstleistungen
Betriebsstätten des Handwerks, in denen die in Zif fer 1-50
aufgeführten Güter her gestellt oder Dienstleistungen er -
bracht werden, sind förderfähig, insbesondere in folgenden
Handwerkszweigen und handwerksähnlichen
Gewerbezweigen:
1. Wachszieher
2. Vulkaniseure
3. Keramiker
4. Steinmetze und Steinbildhauer; Betonstein- und
Terrazzohersteller
5. Glasschleifer und Glasätzer; Glasapparatebauer; Ther -
mometermacher; Glas- und Porzellanmaler
6. Schilder- und Lichtreklamehersteller
7. Dreher; Metallformer und Metallgießer
Anlage 0
Anhang 8
Positivliste zu Ziffer 2.1.1 Teil II des Rahmenplans
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8. Silberschmiede; Gold-, Silber- und Aluminiumschläger
9. Galvaniseure und Metallschleifer; Zinngießer;
Glockengießer; Metallschleifer und Metallpolierer
10. Maschinenbaumechaniker; Kälteanlagenbauer
11. Karosserie- und Fahrzeugbauer
12. Bootsbauer; Schiffbauer
13. Elektromechaniker; Elektromaschinenbauer;
Fernmeldeanlagenelektroniker
14. Orthopädiemechaniker; Chirur giemechaniker;
Feinoptiker; Feinmechaniker
15. Werkzeugmacher; Büchsenmacher; Gürtler und
Metalldrücker; Schneidewerkzeugmechaniker
16. Graveure; Ziseleure; Farbsteinschleifer; Achatschleifer
und Schmucksteingraveure; Or gel- und
Harmoniumbauer; Klavier - und Cembalobauer;
Handzuginstrumentenmacher; Geigenbauer; Metallblasinstrumente-
und Schlagzeugmacher; Holzblasinstrumentenmacher;
Zupfinstrumentenmache
17. Drechsler (Elfenbeinschnitzer); Holzbildhauer;
Böttcher; Bürsten- und Pinselmacher; Korbmacher
18. Modellbauer
19. Handschuhmacher; Gerber
20. Sticker; Stricker; W eber; Seiler; Segelmacher;
Klöppler; Textil-Handdrucker; Stoffmaler
21. Brauer und Mälzer; Weinküfer
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– 18 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
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– 20 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
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– 22 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
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– 24 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
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Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 13 20, 53003 Bonn, Telefon (02 28) 3 82 08 40, Telefax (02 28) 3 82 08 44
ISSN 0722-8333]