Ausweisung von FFH-Gebieten und Bewilligung von EU-Strukturfondsprogrammen für die Förderperiode 2000 bis 2006
der Abgeordneten Christine Ostrowski, Eva-Maria Bulling-Schröter und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Entscheidung der EU über die Strukturfondsprogramme für die Förderperiode 2000 bis 2006 – für die Ziel-1-Gebiete vorwiegend in Ostdeutschland, – für die Ziel-2-Gebiete vorwiegend in Westdeutschland?
Für die Bewilligung welcher EU-Strukturfondsprogramme ist die strikte Beachtung der FFH-Richtlinie (FFH: Flora-Fauna-Habitat) und damit die Ausweisung von FFH-Gebieten in den Ländern zwingend erforderlich?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung nicht genehmigte EU-Strukturfondsprogramme für Zielgebiete, weil die entsprechenden Länder mit der Ausweisung von FFH-Gebieten im Rückstand sind, und welche Länder sind das?
Gibt es inzwischen Signale von der EU, dass die strikte Einhaltung der FFH-Richtlinie – wie es unlängst in Presseveröffentlichungen angedeutet wurde – nicht mehr zwingende Voraussetzung für die Bewilligung von Strukturfondsprogrammen ist?
Wie wird die EU nach Kenntnis der Bundesregierung die Vergabe der Strukturfördermittel handhaben, wenn die Ausweisung der FFH-Gebiete als Vorbedingung für die Vergabe nicht oder noch nicht erfüllt ist?