Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und EU-Hilfen
der Abgeordneten Christine Ostrowski, Eva-Maria Bulling-Schröter, Rolf Kutzmutz, Gerhard Jüttemann und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Weil Länder in Deutschland mit der Ausweisung von Naturschutzgebieten in Verzug sind, droht die Europäische Kommission laut Presseberichten, die Strukturhilfen für das Jahr 2000 zu sperren bis alle Schutzgebiete der Fauna- Flora-Habitat-Richtlinie ausgewiesen sind, was Voraussetzung für die abschließende Beurteilung der für den Zeitraum 2000 bis 2006 vorzulegenden Programmdokumente zur Freigabe der EU-Fördermittel sei.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Trifft es zu, dass die EU-Kommission die Strukturhilfen mit den in der Presse genannten Gründen zu sperren beabsichtigt?
Wenn ja, welche Schritte haben die Bundesregierung und die Länder seit Juni 1999 unternommen, seitdem die EU-Kommission die Bundesregierung in einem Schreiben auf mögliche Folgen in Bezug auf die EU-Strukturfonds hingewiesen hat, um die Ausweisung von Naturschutzgebieten und die Erfüllung der von der EU geforderten Umweltauflagen zu realisieren und somit die Sperrung der Strukturhilfen zu vermeiden?
Ist der Bundesregierung bekannt, welche Länder mit der Ausweisung von FFH-Gebieten nach wie vor im Rückstand sind, und welche Folgen und Gefahren ergeben sich daraus u. U. für die EU-Förderung für die entsprechenden Länder?
Wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit den ausstehenden Ausweisungen von FFH- und Vogelschutzgebieten zu rechnen?
Wie erklärt die Bundesregierung, dass sie – entgegen den Warnungen der EU-Kommission – den Eindruck in der Öffentlichkeit erweckte, die EU-Mittel seien sicher – beispielsweise was die Förderung für den Bau der Bundesautobahn A 17 Dresden–Prag anbelangt?