Die Förderschwerpunkte, die mit Strukturfondsmitteln der Europäischen Union unterstützt werden, wurden bereits in der Antwort zu Frage 1 aufgeführt.
Förderschwerpunkte des Programms INTERREG II A sind insbesondere Verkehrsmaßnahmen einschließlich Bau von Grenzübergängen, Versorgungsinfrastruktur, Umweltschutzmaßnahmen, Einrichtungen für die grenzüberschreitende wirtschaftliche Zusammenarbeit, Fremdenverkehr, Landwirtschaft, Maßnahmen in den Bereichen Humanressourcen, Soziales, Jugend und Kultur.
Entsprechend der Situation in den Grenzregionen an der östlichen EU-Außengrenze werden dabei dem Ausbau und der Schaffung erforderlicher Infrastrukturen sowie der wirtschaftlichen Zusammenarbeit einschließlich des Tourismus hohe Priorität eingeräumt.
Im Rahmen der GA werden einzelbetriebliche Vorhaben gefördert, die Dauerarbeitsplätze schaffen bzw. sichern, sowie Investitionen zum Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur.
Die Fördertatbestände richten sich nach den Regelungen des jeweils geltenden Rahmenplanes der GA.
Bei der Förderung der beruflichen Erstausbildung in den neuen Ländern finanzieren seit 1996 Bund (BMBF) und neue Länder im Rahmen der Lehrstellen-/ Ausbildungsplatzprogramme Ost 50 % der Gesamtprogramme. In den Gemeinschaftsinitiativen 1993, 1994 und 1995 zur Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze wurden neben Bundes- und Landesmitteln auch Finanzmittel des ESF eingesetzt, die Programme wurden von der BA durchgeführt.
Bei der Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten finanzieren die Länder i. d. R. zu 15 % mit. Insgesamt werden die neuen Länder in diesem Förderprogramm als strukturschwach betrachtet, es erfolgt eine bevorzugte Förderung mit einem erheblich höheren Fördersatz (bis zu 70 %) gegenüber den alten Ländern (bis zu 35 %).
a) Lehrstellen-/Ausbildungsplatzprogramme Ost in den Jahren 1994 bis 1999
In den Jahren 1993, 1994 und 1995 haben sich Bund und neue Länder im Rahmen der Gemeinschaftsinitiativen Ost gemeinsam für die Schaffung zusätzlicher außerbetrieblicher Ausbildungsplätze engagiert, um die Lücke zwischen dem Angebot an betrieblichen Lehrstellen und der Nachfrage nach Ausbildungsplätzen zu schließen. Insgesamt wurden folgende Ausbildungsplätze mit den ausgewiesenen Beteiligungen von Bund und neuen Ländern finanziert:
- GI 1993 10 000 25 25 50
- GI 1994 14 000 25 50 25
- GI 1995 14 500 50 50 0
Diese Programme umfassten jeweils 4 Haushaltsjahre (für eine Ausbildung beginnend ab September bis zum Abschluss im August nach 3 Jahren benötigte Zeit). Durch Einberufungen zum Wehr- und Zivildienst, Schwangerschaften während der Ausbildung etc. wurden z. T. auch in Folgejahren noch Mittel zur Beendigung der Ausbildung erforderlich, so dass sich für die Jahre 1994 bis 1998 folgende Verteilung der ESF-Mittel auf die Länder ergibt (in Mio. DM):
- Berlin 23,9
- Brandenburg 64,1
- Mecklenburg-Vorpommern 79,1
- Sachsen 108,7
- Sachsen-Anhalt 34,5
- Thüringen 37,1
Ab 1999 wurden keine ESF-Mittel im Rahmen noch nicht abgeschlossener GI-Maßnahmen mehr eingesetzt.
Die von Bundesseite eingesetzten Mittel, zusätzlichen nationalen Mittel verteilen sich für die Gemeinschaftsinitiativen Ost im Zeitraum 1994 bis 1999 (Angaben in Mio. DM, Erhebungen der BA):
- Berlin 107,3
- Brandenburg 57,6
- Mecklenburg-Vorpommern 117,6
- Sachsen 105,5
- Sachsen-Anhalt 65,5
- Thüringen 56,5
Seit 1996 finanzieren Bund und neue Länder die Lehrstellen-/ Ausbildungsplatzprogramme Ost jeweils zu 50 %. Diese Programme werden durch die Länder verwaltet. Sie umfassten seitdem folgende Ausbildungsplatzkontingente:
- Programm Zahl der Plätze
- ALO 1996 14 300
- ALO 1997 14 996
- LIO 1998 17 500
- APO 1999 17 500
In den Jahren 1996 bis 1999 flossen im Rahmen dieser Programme Bundesmittel in die neuen Länder in Höhe von (in Mio. DM):
- Berlin 45,1
- Brandenburg 90,3
- Mecklenburg-Vorpommern 83,1
- Sachsen 98,1
- Sachsen-Anhalt 58,1
- Thüringen 49,3
b) Förderung überbetrieblicher Berufsbildungseinrichtungen
Zu den wichtigen Zielen der Berufsbildungspolitik der Bundesregierung gehört neben der quantitativen Sicherung eines entsprechenden Ausbildungsplatzangebots auch eine qualitativ hochstehende Berufsausbildung. Die Hauptlast der Ausbildung tragen kleinere und mittlere Betriebe des Handwerks, der Industrie und der Bauwirtschaft, die über keine eigene Lehrwerkstatt verfügen.
Insbesondere für die gewerblich-technische Ausbildung in diesen Betrieben ist eine Ergänzung durch überbetriebliche Lehrgänge erforderlich. Dies gilt insbesondere für die neuen Länder. Der Aufbau eines bedarfsgerechten Angebots an überbetrieblichen Berufsbildungsstätten in den neuen Ländern bildete den wesentlichen Schwerpunkt der Förderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) in den Jahren 1994 bis 1999. In diesem Zeitraum flossen nachfolgende Investitionsmittel in die jeweiligen Länder (in Mio. DM):
- Berlin 44,2
- Brandenburg 126,3
- Mecklenburg-Vorpommern 110,9
- Sachsen 166,4
- Sachsen-Anhalt 114,9
- Thüringen 172,0
Für degressive Anschubfinanzierungen in dem genannten Zeitraum stellte das BMBF weitere 24,1 Mio. DM zur Verfügung.
Bei den oben genannten arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen handelt es sich insbesondere um:
- – Förderung benachteiligter Jugendlicher
- – Förderung der beruflichen Weiterbildung
- – Förderung der beruflichen Eingliederung Behinderter
- – Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
- – Strukturanpassungsmaßnahmen
- – Lohnkostenzuschüsse
- – Überbrückungsgeld