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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Zu den Verhandlungen über die Revision der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen (G-SIG: 14010508)

Verhandlungen betr. Revision der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, Beteiligung parlamentarischer Gremien und gesellschaftlicher Gruppen, Berücksichtigung u.a. von Mitbestimmungsrechten und IAO-Kernarbeitsrechten, Zusammenhang mit der WTO-Verhandlungsrunde

Fraktion

PDS

Datum

10.12.1999

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/155408. 09. 99

Zu den Verhandlungen über die Revision der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen

der Abgeordneten Ursula Lötzer, Dr. Winfried Wolf, Carsten Hübner, Dr. Gregor Gysi und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Die multinationalen Unternehmen aus den OECD-Ländern tätigen ca. 90 % der gesamten ausländischen Direktinvestitionen. Der Weltinvestitionsbericht 1998 zählt 53 000 multinationale Unternehmen mit 450 000 ausländischen Tochtergesellschaften. Die einhundert größten Unternehmen (gemessen an ihrem ausländischen Kapitalstock) verfügen über Auslandsaktiva in Höhe von 1,8 Billionen US-Dollar und damit über 14 % des weltweiten Auslandskapitals. Die Konzerne vergrößern damit permanent ihren Einfluss auf den nationalen Märkten und auf die politischen Institutionen in ihren Gastländern. Dieser Machtzuwachs und der Verdrängungswettbewerb auf den Kapital- und Gütermärkten erhöhen u.a. den Druck auf die nationalen Sozialsysteme und die arbeitsrechtlichen Standards, diese den Bedürfnissen der Konzerne anzupassen, um Investitionen anzuziehen. Der Standortwettbewerb drückt sich deshalb als Wettlauf um die geringsten sozialen, gewerkschaftlichen und ökologischen Standards aus.

Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen stammen aus dem Jahr 1976 und beinhalten Empfehlungen der Regierungen der OECD-Länder an Unternehmen, ihre Geschäftstätigkeit im Einklang mit der staatlichen Politik der Gastländer zu gestalten. Ihre Bedeutung liegt darin, dass die Leitsätze der einzige international (OECD) anerkannte Verhaltenskodex für multinationale Unternehmen sind. In seiner derzeitigen Form ist er jedoch kein adäquates Instrumentarium, um auf die veränderte Rolle der Konzerne im Prozess der Globalisierung zu reagieren. Weder sind die dort enthaltenen Empfehlungen rechtsverbindlich, was die Frage der Überwachung, Durchsetzung und Sanktionierung bei Fehlverhalten offen lässt, noch haben die Leitsätze den Status von umfassenden sozialen Mindeststandards. Sie befinden sich nicht auf dem heute bereits erreichten Niveau, wie es u.a. durch die Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) sowie die Menschenrechtskonventionen erreicht ist. Gleichzeitig ist die Bedeutung der Leitsätze innerhalb der OECD Länder gering, da ihre nationale Gesetzgebung oft über die dort kodifizierten Verhaltensnormen hinausgeht.

Eine periodische Überprüfung der Leitsätze wurde bei ihrer Einführung vereinbart. Der Ausschuss für internationale Investitionen und multinationale Unternehmen (CIME) wurde vom OECD-Ministerrat mit der aktuellen Überarbeitung der Leitsätze beauftragt. Diese seit Ende 1998 stattfindende Revision war in Verbindung mit den Verhandlungen über das MAI (Multilaterales Investitionsschutzabkommen) geplant. Die revidierten Leitsätze sollten als nicht rechtsverbindlicher Verhaltenskodex für multinationale Unternehmen dem MAI hinzugefügt werden. Mit der Suspendierung der MAI-Verhandlungen und der bevorstehenden WTO-Verhandlungsrunde in Seattle im Herbst 1999, in der Teilaspekte des MAI aufgegriffen werden sollen, stellt sich die Frage, welche Zielsetzung die Revision der OECD-Leitsätze hat.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen34

1

Welche generelle Position vertritt die Bundesregierung hinsichtlich der Revision der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen?

1

Welche Schwerpunkte wurden von ihr in die bisherige Diskussion in der CIME eingebracht?

1

Wo sieht die Bundesregierung prinzipielle Konflikte zwischen den beteiligten Verhandlungspartnern, und welchen Beitrag leistet sie bei der Schlichtung?

1

Welche Verhandlungslinie vertritt die Bundesregierung bei den zukünftigen Beratungen?

2

Wie gedenkt die Bundesregierung, die parlamentarischen Gremien (Bundestag und Ausschüsse) in die laufenden Verhandlungen einzubinden?

2

Welcher konkrete Zeitplan für die parlamentarischen Debatten über die Revision der Leitsätze wird von der Bundesregierung angestrebt?

2

Wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung, falls über die reine Informationspflicht für sie keine weitere parlamentarische Einbindung erforderlich erscheint?

2

Wie sollen anderweitig die Transparenz erhöht und ein Mitspracherecht des Parlaments bei den Verhandlungen garantiert werden?

3

Wie beurteilt die Bundesregierung die derzeitige Einbindung zivilgesellschaftlicher Gruppen in den Diskussionsprozess?

3

Durch welche konkreten Maßnahmen seitens der Bundesregierung werden die Transparenz der Verhandlungen und die Einbindung zivilgesellschaftlicher Gruppen aus der Bundesrepublik Deutschland gewährleistet und erhöht?

3

Wie sind bzw. wie sollten nach Auffassung der Bundesregierung zivilgesellschaftliche Gruppen außerhalb der OECD-Teilnehmerländer an den Diskussionen beteiligt werden, um die Interessen der Menschen aus den Gastländern für multinationale Unternehmen zu formulieren?

3

Wie stellt sich die Bundesregierung die Anwendung der OECD-Leitlinien auf nicht OECD-Länder vor?

3

Wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung, wenn für sie keine Notwendigkeit der außerparlamentarischen Diskussion (national und international) über die Revision der OECD-Leitsätze besteht?

4

Sollen nach Ansicht der Bundesregierung in die revidierten Leitsätze die Kernübereinkommen der IAO über die bereits enthaltenen Punkte Vereinigungs- und Vertragsfreiheit hinaus aufgenommen werden?

4

Wie sollen ihrer Meinung nach speziell das Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit und die Beseitigung von Diskriminierung im Beruf eingearbeitet werden?

4

Wie steht die Bundesregierung zum Vorschlag, die Kernforderungen der Menschenrechtskonventionen und vor allem den Schutz indigener Gruppen in die Leitsätze aufzunehmen?

4

Wie stellt sich die Bundesregierung die Einarbeitung der einschlägigen internationalen Umweltübereinkommen (Rio, Kyoto etc.) vor, und welche konkreten Vorschläge bringt sie ein?

5

Soll nach Ansicht der Bundesregierung in das Kapitel „Beschäftigung und Beziehung zwischen den Sozialpartnern“ die Forderung nach Verbesserung der Konsultations- und Informationsrechte und Verankerung von Mitbestimmungsrechten in wirtschaftlichen Angelegenheiten für die Beschäftigten und ihre Vertreter aufgenommen werden?

5

Wie steht die Bundesregierung zum Vorschlag, hierzu die Formulierungen der Rechte des Europäischen Betriebsrats zu übernehmen?

5

Wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung, wenn sie dies ablehnt?

5

Wie steht die Bundesregierung zur Forderung nach Einführung eines Verbandsklagerechts und der Gewährung des Klagerechts für Beschäftigte?

5

Wodurch könnten sonst nach Ansicht der Bundesregierung die Konsultationsrechte und die Mitbestimmung der Beschäftigten im Vorfeld schwerwiegender Umstrukturierungen in Unternehmen (z.B. bei Fusionen) ausgebaut werden?

6

Welche Chance sieht die Bundesregierung, sich innerhalb der kleinen Gruppe der OECD auf qualitativ höhere soziale, gewerkschaftliche und ökologische Standards zu einigen, als dies die internationale Staatengemeinschaft z.B. in der Agenda 21 oder den IAO-Kernarbeitsrechten festgelegt hat?

7

Welche Position vertritt die Bundesregierung hinsichtlich der Diskrepanz, dass in sämtlichen internationalen Verhandlungen, die sich mit im Ausland tätigen Unternehmen und ihren Direktinvestitionen beschäftigen, ein diesbezüglicher rechtsverbindlicher Schutz gefordert wird, sich aber die multinationalen Unternehmen in den Gastländern an freiwilligen Leitsätzen orientieren können?

7

Wird sich die Bundesregierung für die rechtliche Verbindlichkeit der OECD-Leitsätze einsetzen?

7

Wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung, wenn sie hier keinen Bedarf sieht?

7

Wie stellt sich die Bundesregierung ein effizientes Überwachungsinstrumentarium zur Durchsetzung der auf Freiwilligkeit beruhenden Verhaltensnormen für multinationale Unternehmen vor, und welche Vorschläge bringt sie dazu ein?

7

Wie steht die Bundesregierung zum Vorschlag, die nationalen Kontaktpunkte der OECD, die als Anlaufstellen bei Konflikten eingerichtet wurden, verbindlich zu stärken und für Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften etc. zu öffnen und ihnen Meinungs- und Informationsrechte einzuräumen?

7

Sollte nach Ansicht der Bundesregierung die CIME aufgewertet werden, indem z.B. in Konfliktfällen ein Panel die relevanten Firmenfälle behandelt und die Firmen namentlich benennt, was gegenwärtig nicht der Fall ist?

7

Welche Sanktionen sollten nach Ansicht der Bundesregierung gegenüber Unternehmen bei Verstoß gegen die OECD-Leitsätze verhängt werden?

7

Wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung, wenn sie bei der Überwachung und Durchsetzung der Leitsätze keinen Handlungsbedarf sieht?

8

Welche Verbindung besteht für die Bundesregierung zwischen der Revision der OECD-Leitsätze und der anstehenden WTO-Verhandlungsrunde (Millenium-Round) in Seattle?

8

Wie beurteilt die Bundesregierung den prinzipiellen Konflikt zwischen der weiteren Liberalisierung des Welthandels, dem rechtsverbindlichen Schutz der Direktinvestitionen und dem Verhandlungsmandat der Welthandelsorganisation (WTO) nach umfassender Deregulierung und der internationalen „Regulierung“ unternehmerischen Handelns durch die OECD-Leitsätze?

8

Wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung, wenn sie hier keinen Konflikt sieht?

Berlin, den 20. August 1999

Ursula Lötzer Dr. Winfried Wolf Rolf Kutzmutz Carsten Hübner Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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