Offenbarung sicherheitsrelevanter Erkenntnisse in atomrechtlichen Planfeststellungsverfahren und berufliche Verschwiegenheitspflichten
der Abgeordneten Eva-Maria Bulling-Schröter und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Die Salzgitter Zeitung berichtet in ihrer Ausgabe vom 6. Oktober 2000, dass der frühere stellvertretende Leiter des Schacht Konrad Projektes bei der Deutschen Gesellschaft für den Bau und Betrieb von Endlagern (DBE), V. E., derzeit daran gehindert wird, von ihm erkannte Gründe zu benennen, die nach seiner Auffassung zwingend zur Nichtgenehmigung der Endlagerprojekte Schacht Konrad und Gorleben führen würden.
Seine Anwälte erklären laut dem Pressebericht, dass er diese Gründe aber derzeit niemandem verraten dürfe, weil ihm sonst Schadensersatzforderungen in Millionen- oder sogar Milliardenhöhe durch seinen früheren Arbeitgeber, der DBE, drohen würden. Zu der Reaktion des niedersächsischen Umweltministeriums berichtet die Salzgitter Zeitung:
„Nachdem V. E. sich Dr. H. B., in der Propstei Salzgitter-Bad für das Endlager Konrad zuständig, im Vertrauen auf dessen Schweigepflicht offenbart hat und jener die Fakten von einer darauf spezialisierten Rechtsanwältin bewerten ließ, ist nun auch Landesbischof Christian Krause aktiv geworden.“
Am 26. Juli 2000 schickte der Bischof einen persönlichen Brief an den niedersächsischen Umweltminister Wolfgang Jüttner. Der Minister möge doch, bat Krause, V. E. ein Schreiben zukommen lassen, das geeignet ist, die DBE von Schadensersatzforderungen Abstand nehmen zu lassen. Doch alles, was V. E. Ende September bekam, ist der Brief eines Ministeriumsmitarbeiters, der ihn auffordert, „etwaige Sachinformationen, die möglicherweise der Planfeststellungsbehörde bisher nicht bekannt sein könnten, vor Abschluss des Verfahrens bis zum 15. Oktober 2000 zur Kenntnis zu geben“. Weiter heißt es in dem Schreiben: „Sollte die Offenlegung der Ihnen zur Verfügung stehenden Informationen der vorhergehenden Zustimmung Ihres ehemaligen Arbeitgebers oder Dritter bedürfen, bitte ich Sie, entsprechende Vorklärungen in eigener Verantwortung vorzunehmen.“ (Salzgitter Zeitung vom 6. Oktober 2000).
Dieser Bericht hat in der betroffenen Region erhebliche Zweifel daran geweckt bzw. verstärkt, dass in diesem Genehmigungsverfahren tatsächlich allen Sicherheitsfragen mit der notwendigen Ernsthaftigkeit und Genauigkeit nachgegangen wird. Da die Frage nicht geklärt werden kann, ob die von V. E. behaupteten zwingenden Gründe für die Nichtgenehmigung von Schacht Konrad zutreffend sind, ist deren Offenlegung und gründliche Prüfung erforderlich.
Da die DBE im Auftrag der antragstellenden Bundesregierung handelt, hat die Bundesregierung ausreichend direkte Entscheidungs- und Einflussmöglichkeiten, um die Aussagemöglichkeit für V. E. zu schaffen. Das niedersächsische Umweltministerium ist wiederum als Genehmigungsbehörde verpflichtet, allen Fragen nachzugehen, die Zweifel an einer Genehmigungsfähigkeit von Schacht Konrad begründen könnten. Gegenüber dem antragstellenden Bund hat das Land die Möglichkeit, ihn zur Mitwirkung an diesen Überprüfungen zu veranlassen. Dazu gehört auch, dass direkte und indirekte Mitarbeiter des Bundes zur Offenlegung von Erkenntnissen veranlasst werden, die einer möglichen Genehmigung entgegen stehen. Da V. E. zu dieser Aussage bereit ist, fehlt es derzeit nur an der Zustimmung des Bundes und seiner Beauftragten.
Sollte die Bundesregierung oder die untergeordneten Bundesbehörden und deren beauftragte Unternehmen dies weiter verweigern, dann ist das Umweltministerium in Hannover durch den Antragsteller offensichtlich an einer weiteren Bearbeitung des Genehmigungsantrages gehindert. Ein Abbruch oder zumindest eine Unterbrechung des Planfeststellungsverfahrens wären die zwingende Folge.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Welche Schritte will die Bundesregierung einleiten, um die vollständige Einbeziehung der von V. E. behaupteten Erkenntnisse in das Planfeststellungsverfahren zu ermöglichen?
Was hat das Bundesamt für Strahlenschutz als Auftraggeber der DBE im Projekt Konrad unternommen, um diese zu veranlassen, V. E. eine unbeschränkte und freie Aussagemöglichkeit gegenüber der Plangenehmigungsbehörde zu ermöglichen?
Ist die Bundesregierung bereit, die Arbeiten im Planfeststellungsverfahren abzubrechen oder zumindest so lange ruhen zu lassen, bis V. E. die Aussagemöglichkeit gegenüber dem niedersächsischen Umweltministerium eingeräumt wurde?
Sieht die Bundesregierung einen Regelungsbedarf zum Schutz von Personen, die Informationen weitergeben können, die sie in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit erlangen?
Welche Schritte wird die Bundesregierung ergreifen, um sicherzustellen, dass Klauseln in Arbeitsverträgen bezüglich der Wahrung von Betriebsgeheimnissen oder der Verschwiegenheit nichtig sind, soweit Rechte Dritter, zu schützende Güter oder Belange der Allgemeinheit bedroht sind?