Volltext (unformatiert)
[Drucksache 12/3352
06.10.92
Deutscher Bundestag
12. Wahlperiode
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Monika Ganseforth, Ursula Burchardt,
Marion Caspers-Merk, Peter Conradi, Dr. Marliese Dobberthien, Ludwig Eich,
Norbert Formanski, Arne Fuhrmann, Dr. Liesel Hartenstein, Susanne Kastner,
Siegrun Klemmer, Horst Kubatschka, Dr. Klaus Kübler, Klaus Lennartz, Ulrike
Mascher, Ulrike Mehl, Dr. Jürgen Meyer (Ulm), Michael Müller (Düsseldorf), Jutta
Mü ller (Völklingen), Dr. Edith Niehuis, Manfred Reimann, Dieter Schanz, Gudrun
Schaich-Walch, Dr. Emil Schnell, Dietmar Schütz, Ernst Schwanhold, Bodo
Seidenthal, Joachim Tappe, Wolfgang Thierse, Hans Georg Wagner, Hans Wallow,
Wolfgang Weiermann, Reinhard Weis (Stendal), Dr. Axel Wernitz, Dr. Margrit Wetzel
— Drucksache 12/3228 —
Absprachen der Bundesregierung mit den Anwendern risikoreicher
FCKW-Ersatzstoffe
Im Frühjahr 1992 trat ein unerwartet starker Ozonabbau in der
Nordhemisphäre auf. Die Ozonsäule schrumpfte kurzzeitig in weiten Bereichen
einschließlich Zentraleuropas und des östlichen Nordatlantiks um mehr
als ein Drittel gegenüber dem Normalfall (220 gegenüber 350 Dobson
-
Einheiten),
Damit wird der lebensbeschützende Filter gegenüber der gefährlichen
UV-B-Strahlung geschwächt und zerstört.
Es bestand Einigkeit, daß eine weitere Anreicherung der Stratosphäre
mit ozonzerstörenden Chlor- und Halonverbindungen, die auch zum
Treibhauseffekt beitragen, gestoppt werden muß. Die national und
international vereinbarten Ausstiegsfristen sollten drastisch verkürzt
werden.
Die Bundesregierung wollte dies durch Vereinbarungen mit Anwendern
und Herstellern, wenn das nicht zum Ziel führt, durch eine Verschärfung
der FCKW-Halon-Verbots-Verordnung erreichen.
Die jetzt vom Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit vorgelegten Ergebnisse der Gespräche über die freiwillige
Verkürzung der Fristen der Produktion und Verwendung von FCKW
und die Bedingungen und Zusagen, die die Industrie der
Bundesregierung abgehandelt hat und die den Einstieg in die nächste Generation
der Ersatzstoffe, die mit erheblichen Risiken verbunden sind, bedeuten,
werfen viele Fragen auf.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit vom 3. Oktober 1992 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich — in kleinerer Schrifttype — den Fragetext.
1. Entspricht die Bereitschaftserklärung der Haushalts-Kältegeräte-
Industrie, unter der Voraussetzung der Verfügbarkeit des
umstrittenen Ersatzkältemittels R 134 a mit der Umstellung ihrer Produktion
auf FCKW-freie Haushaltsgeräte 1993 zu beginnen und im Laufe
des Jahres 1994 den Ausstieg zu erreichen, den Notwendigkeiten
zur Verhinderung des weiteren Ozonabbaus?
Die Begrenzung des stratosphärischen Ozonabbaus erfordert eine
sehr weitgehende Verringerung der Freisetzung ozonabbauender
Stoffe. Dies betrifft selbstverständlich auch die Herstellung von
Haushalts- und Gefriergeräten. Die Umstellung in diesem Bereich
erfordert jedoch sehr ausgereifte technische Entwicklungen, die
sowohl unter energetischen Gesichtspunkten als auch bezüglich
der langen Einsatzzeiten der Geräte von durchschnittlich 15
Jahren optimiert sein müssen. Der Energieverbrauch ist dabei von
besonderer ökologischer Bedeutung, da Kälte- und Gefriergeräte
zu den wichtigsten Stromverbrauchern im privaten Haushalt
zählen. Unter diesen Gesichtspunkten und in Anbetracht der
Tatsache, daß zur Herstellung von Kälte- und Gefriergeräten nur etwa
3 % der 1986 in Deutschland verbrauchten FCKW-Menge
eingesetzt wurden, ist der in der FCKW-Halon-Verbots-Verordnung
festgelegte und durch die Selbstverpflichtung des
Zentralverbandes Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e. V. (ZVEI)
konkretisierte Übergangszeitrahmen für den Einsatz vollhalogenierter
FCKW knapp aber ausreichend. Die freiwillige Bereitschaft der
Haushalts-Kältegeräte-Industrie zum Ausstieg aus der
Verwendung von FCKW ist ein begrüßenswerter Beitrag zur
Verringerung des weltweiten Ozonabbaus.
2. Welche zeitlichen und mengenmäßigen Einschränkungen für die
Anwendung des Ersatzstoffes R 134 a, der zwar kein
Ozonzerstörungspotential, aber einen großen Treibhauseffekt hat, hat die
Bundesregierung mit dem Bundesinnungsverband des Deutschen
Kälteanlagenbauerhandwerks ausgehandelt?
Freiwillige Beschränkungen der Verwendung des teilfluorierten
Kohlenwasserstoffs (H-FKW) R 134 a waren nicht Gegenstand der
Gespräche des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit mit der FCKW-herstellenden und -
verwendenden Industrie. Davon unabhängig ist die Bundesregierung der
Auffassung, daß eine mengenmäßige Beschränkung der
Verwendung von R 134 a als Kältemittel nicht zielführend ist. Vielmehr
sollte differenziert betrachtet werden, in welchen Teilbereichen
der Kältetechnik Alternativen zu FCKW zur Verfügung stehen
und welche dieser Möglichkeiten den geringsten Gesamtbeitrag
zum Treibhauseffekt als Summe aus dem Beitrag des Stoffes und
dem Energieverbrauch des Gerätes bzw. der Anlage liefert.
Ferner ist der Zeitraum zu berücksichtigen, in dem die Alternativen
zum FCKW-Einsatz zur Verfügung stehen. Diese Betrachtungen
führen in wichtigen Teilbereichen der Kältetechnik zu dem
Ergebnis, daß R 134 a jetzt die zu bevorzugende FCKW-Alternative
ist.
3. Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage des Leiters des
Dortmunder Hygieneinstituts, Harry Rosin: „Es ist sehr
wahrscheinlich, daß beim Abbau von R 134 a hochtoxische Substanzen
entstehen", weil es in der Atmosphäre durch photochemische
Reaktionenzu Trifluoressigsäure umgewandelt wird, durch den Regen in
den Boden gelangt und dort von Bakterien zu Monofluoressigsäure
abgebaut wird, das für Mensch und Tier hochgiftig ist?
Beim oxidativen atmosphärischen Abbau von R 134 a kann die
Bildung von Trifluoressigsäure nicht ausgeschlossen werden.
Insoweit jedoch eine bakterielle Umwandlung von
Trifluoressigsäure zu Monofluoressigsäure in Betracht kommt, ist der
Bundesregierung nicht bekannt. Es ist aber anzunehmen, daß bei einem
voraussichtlichen jährlichen Verbrauch an R 134a von 150 bis
250 kt weltweit angesichts der weiträumigen atmosphärischen
Verteilung keine Konzentrationen an Abbauprodukten entstehen,
die toxikologisch oder ökotoxikologisch bedenklich sind.
Unter Vorsorgegesichtspunkten sollte dennoch eine weitgehende
Verringerung der Freisetzung von R 134 a entsprechend dem
Stand der Technik erfolgen, wie z. B. in kältetechnischen
Anwendungen insbesondere durch Hermetisierung der Anlagen.
Darüber hinaus bietet der hohe Preis von R 134 a aus ökonomischen
Gründen Anreize für eine weitgehende Wiederverwertung und
Rohstoffverwertung des Stoffes nach Gebrauch. Die herstellende
Industrie bietet bereits entsprechende Rücknahmegarantien an.
4. Wie erklärt sich die Bundesregierung, daß — trotz jahrelanger
Ersatzstofforschung — eine Firma aus Chemnitz (dkk Scharfenstein)
den FCKW-freien Kühlschrankentwickelt hat?
Die Bundesregierung begrüßt die Entwicklung eines FCKW
-
freien Kühlgeräts durch dkk Scharfenstein.
Wenngleich es sich bei dem verwendeten Kältemittel — einer
Propan/Butan-Mischung — und bei der Wärmedämmung durch
expandierten Polystyrolschaum um Techniken handelt, die
bekannt sind, ist es dkk gelungen, bei der Praxisanwendung
erhebliche Fortschritte zu machen.
Die Industrie in den alten Bundesländern hatte sich entschieden,
das Propan/Butan-Gemisch nicht einzusetzen, da es
— ungünstigere thermodynamische Eigenschaften aufweist als
der bisher verwendete Stoff R 12 oder als der Stoff R 134a und
demzufolge einen höheren Energieverbrauch und insoweit
einen zusätzlichen — wenn auch geringen — indirekten
Treibhauseffekt zur Folge hat,
— instabiler mit der Folge frühzeitiger Ausfälle ist,
— brennbar ist.
Die Firma dkk ist allerdings zuversichtlich, diese Probleme zu
lösen.
Was die Wärmedämmung mit expandiertem Polystyrolschaum
betrifft, so hat sich die Haushalts-Kältegeräte-Industrie in den
alten Bundesländern gegen diese Alternative entschieden, weil
entsprechendes Polystyrol im Vergleich zu heute verwendeten
Isolierstoffen eine um 50 % schlechtere Wärmedämmung
aufweist.
Eine Verbreiterung der schlechter isolierenden Dämmschicht
hätte wegen der damit verbundenen Verkleinerung des
Innenvolumens aus Sicht der Industrie in den alten Bundesländern
wirtschaftliche Nachteile, insbesondere gegenüber ausländischen
Wettbewerbern, zur Folge.
Die Firma dkk hofft jedoch, daß die Kunden den Volumennachteil
zugunsten der Umwelt in Kauf nehmen werden.
Insgesamt bestehen gute Chancen, daß der Kühlschrank von dkk
Scharfenstein bald die Kriterien des Umweltzeichens „Blauer
Engel" vollständig erfüllt.
Damit wäre sicher auch ein Zeichen gesetzt für die
Kältegeräteindustrie in den alten Bundesländern.
Zum jetzigen Zeitpunkt darf allerdings nicht verkannt werden,
daß das noch in Weiterentwicklung befindliche Gerät nur einen
kleinen Anteil am Kältegerätemarkt abdeckt.
5. Könnte es sein, daß die Markteinführung dieses Kühlschrankes
verhindert werden sollte — entsprechend der Aussage eines
Insiders: „Die Kältetechnik ist weltweit vernetzt, keiner kann
ausscheren und die Branche scheint entschlossen, dem R 134 a den Vorzug
zu geben" (VDI-Nachrichten vom 14. August 1992) —, und wie
beurteilt die Bundesregierung diese Haltung?
Weltweit haben umfangreiche Entwicklungen von Komponenten
für Kältemittelkreisläufe mit R 134 a stattgefunden, die heute einen
schnellen Umstieg von FCKW-Kältemitteln auf den Stoff R 134 a
ermöglichen. Ein umfassender und schneller Ausstieg aus der
FCKW-Verwendung ist deshalb künftig ohne Einsatz von R 134 a
nicht zu erwarten. Unabhängig davon werden in bestimmten
Bereichen auch halogenfreie Kältemittel verstärkt zum Einsatz kommen,
da diese teilweise zu einem geringeren Energieverbrauch von
Geräten/Anlagen führen, weniger kosten und die Handhabung
durch den Kälteanlagenbauer unproblematischer ist. Diese
Tendenz ist derzeit z. B. bei der Verwendung des Kältemittels
Ammoniak zu beobachten, das jedoch Toxizitätsprobleme hat.
R 134 a wird nur in bestimmten Bereichen der Kältetechnik als
FCKW R 12-Substitut eingesetzt werden. Ein genereller Vorzug
gegenüber anderen Stoffen durch die Unternehmen der
Kältetechnik ist schon aufgrund der thermodynamischen Eigenschaften
von R 134 a nicht zu erwarten.
6. Wie will die Bundesregierung die für den verkürzten Ausstieg von
FCKW bei der Dämmstoffherstellung zugesagten Bedingungen, die
Erteilung von Produktionsgenehmigungen durch die zuständigen
Bundesländer, den Abschluß von Zulassungs- bzw. Normverfahren
und schließlich die Verfügbarkeit, einhalten?
Zuständig für Genehmigungen bzw. Änderungen von Genehmi
-
gungen auf der Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
bei Anlagen, die zur Herstellung von Werkstücken aus
Polyurethan dienen, sind die Länder. Die Bundesregierung erwartet, daß
die erforderlichen Genehmigungsanträge von den Bundesländern
ohne Verzug bearbeitet werden.
Soweit bei der Herstellung von Polyurethan-Wärmedämmstoffen
andere Treibmittel als vollhalogenierte FCKW verwendet werden,
ist gemäß DIN 18159 und DIN 18164 zusätzlich eine allgemeine
bauaufsichtliche Zulassung des Instituts für Bautechnik, Berlin,
erforderlich. Sollten sich in diesem Verfahren wider Erwarten
Verzögerungen ergeben, wird die Bundesregierung das Institut
für Bautechnik auf die besondere Dringlichkeit der Situation
hinweisen und nachdrücklich für eine Beschleunigung des
Verfahrens eintreten.
7. Hält die Bundesregierung die Produktion und Anwendung
teilhalogenierter Stoffe (H-FCKW) für gerechtfertigt, die zu einer weiteren
Anreicherung der Stratosphäre mit dem ozonzerstörenden Chlor
führen und die ein Treibhauspotential haben?
Auch die Freisetzung teilhalogenierter FCKW (H-FCKW) in die
Atmosphäre führt zu einer Erhöhung der Chlorkonzentration in
der Stratosphäre und daraus folgend zu einem Ozonabbau.
H-FCKW sollten deshalb nur in den Bereichen eingesetzt werden,
in denen durch sie vollhalogenierte FCKW schnell ersetzt werden
können und Alternativen nicht zur Verfügung stehen. In der
Bundesrepublik Deutschland ist die Verwendung des
mengenmäßig bedeutsamsten H-FCKW, R 22, in der FCKW-Halon-Verbots-
Verordnung umfassend geregelt worden. Diese Regelung
(Teilverbot bereits jetzt, generelles Verbot ab 2000) ist im
internationalen Vergleich die weitestgehende Beschränkung des Einsatzes
von H-FCKW. Die Bundesregierung hat der FCKW-herstellenden
und -verwendenden Industrie verschiedentlich mitgeteilt, daß
diese Maßnahme als Signal für vergleichbare Stoffe dieser Gruppe
zu verstehen ist, auch wenn diese derzeit erst in relativ geringen
Mengen eingesetzt werden. Für den Bereich der Europäischen
Gemeinschaften wird gegenwärtig eine Regelung erarbeitet, die
eine über das Ozonabbaupotential gewichtete mengenmäßige
Obergrenze der Verwendung von H-FCKW vorsieht. In
bestimmten Anwendungen soll der Einsatz ganz untersagt werden.
Dieser Ansatz soll Grundlage zur Fortentwicklung des Montrealer
Protokolls im Bereich der Kontrolle der H-FCKW anläßlich der
4. Vertragsstaatenkonferenz in Kopenhagen . im Herbst d. J.
werden.
8. Gibt es verbindliche Zusagen auf mengenmäßige, zeitmäßige und
anwendungsmäßige Grenzen für die teilhalogenierten Stoffe, und
wenn ja, welche?
Solche Zusagen gibt es im Bereich der Aerosol-Industrie, die auf
die Verwendung von teilhalogenierten chlorhaltigen Stoffen
(H-FCKW) in der Bundesrepublik Deutschland bereits verzichtet
hat.
Die Bundesregierung strebt verbindliche Regelungen zur
Kontrolle der HFCKW im Rahmen der entsprechenden EG-
Verordnung und darüber hinaus weltweit auf der Grundlage des
Montrealer Protokolls an. Im übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7
verwiesen.
9. Wie will die Bundesregierung erreichen, daß die nicht im
Industrieverband Polymethan-Hartschaum (IVPU) organisierten
Hartschaumhersteller weiterhin FCKW-haltige Dämmstoffe
verwenden, ohne sich an die Abmachungen des Bundesministers für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit mit dem Verband zu
halten?
Auch Hartschaumhersteller, die nicht im Industrieverband
Polyurethan-Hartschaum (IVPU) organisiert sind, haben dem
Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit einen
vorzeitigen Verzicht auf die Verwendung vollhalogenierter
FCKW zugesagt. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang z. B.
die im Industrieverband zur Förderung des Bauens mit Stahlblech
e. V. (IFBS) zusammengeschlossenen Hersteller von Polyurethan-
Sandwichelementen, die ihre Fertigung bis spätestens Ende 1993
umstellen wollen.
Nach Einschätzung der Bundesregierung wird daher im Jahr 1994
nur noch in mengenmäßig nicht ins Gewicht fallenden
Spezialbereichen FCKW zur Herstellung von Hartschäumen eingesetzt
werden. Derartige Spezialbereiche betreffen vor allem Erzeugnisse,
die, wie z. B. Kühlcontainer, überwiegend auf dem Weltmarkt
abgesetzt werden müssen und dort wegen der starken
internationalen Konkurrenz bei FCKW-freier Fertigung preislich noch nicht
konkurrenzfähig wären.
Es wird darauf hingewiesen, daß es sich bei den Zusagen der
Industrie-Verbände um einseitige, freiwillige
Selbstverpflichtungserklärungen und nicht um „Abmachungen" — wie in der
Frage angesprochen — handelt.
10. Wie werden die vereinbarten Reduktionsschritte kontrolliert?
Welche Sanktionen sind bei Nichteinhaltung vorgesehen?
Die die entsprechenden Branchen vertretenden Verbände werden
dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit regelmäßig über die Fortschritte beim Ausstieg aus FCKW
berichten. Da es sich hierbei um definierte Marktstrukturen
handelt, sind die Anstrengungen beim Verzicht auf die in Rede
stehenden Stoffe leicht zu verifizieren, so daß ein zusätzliches
Kontrollsystem für diese Zwecke nicht erforderlich erscheint.
Da die beabsichtigte Beschleunigung beim Verzicht auf FCKW
im wesentlichen von der Entwicklung des Standes der Technik
sowie der Verfügbarkeit alternativer Stoffe und Verfahren
abhängt und somit nicht in der alleinigen Verantwortung der
FCKW-Verwender liegt, ist die Festlegung von Sanktionen nicht
geboten.
Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode Drucksache 12 /3352
11. Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß der Einstieg in
die nächste Generation der Ersatzstoffe wegen der damit
verbundenen Investitionskosten eine Festlegung über einen längeren
Zeitraum bedeutet?
Die Bundesregierung hat mit dem in der Antwort zu Frage 7
beschriebenen Zeitrahmen für die Verwendung von H-FCKW
R 22 ein klares Signal für den Einsatz ozonabbauender
Ersatzstoffe gesetzt. Die Bundesregierung ist unabhängig von der Frage
des ökonomischen Nutzens beim Einsatz von H-FCKW der
Auffassung, daß die Verwendung von H-FCKW in bestimmten
Bereichen zur Beschleunigung des Verzichtes auf vollhalogenierte
FCKW aus ökologischen Gründen für eine Übergangszeit
erforderlich sein wird.
Im übrigen beinhalten die Investitionskosten für Produkte/
Systeme nur so lange eine Festlegung auf diese Produkte/
Systeme, bis eine bessere — ökologische oder ökonomische —
Lösung zur Verfügung steht. Die Regeln der ökologischen
sozialen Marktwirtschaft stellen sicher, daß sich eine solche Lösung
dann durchsetzen wird.
12. Wie beurteilt die Bundesregierung angesichts der Schwierigkeiten
der Verhandlungen mit den Herstellern und Anwendern von FCKW
in der Bundesrepublik Deutschland die Chancen, auf der
Umweltkonferenz in Kopenhagen international zu einer ausreichenden
Verkürzung der Ausstiegsfristen zu kommen?
Das Verhandlungsziel der Europäischen Gemeinschaften bei der
Fortentwicklung des Montrealer Protokolls ist eine weitere,
deutliche Verkürzung des Ausstiegstermins bei FCKW und Halonen auf
den 1. Januar 1996. Die vorbereitenden Verhandlungen auf
internationaler Ebene lassen erkennen, daß dieses Ziel anläßlich der
kommenden Vertragsstaatenkonferenz in Kopenhagen erreicht
werden kann.
Zur Kontrolle der H-FCKW wird auf die Antwort zu Frage 7
verwiesen.
13. Teilt die Bundesregierung die Meinung, daß angesichts der
Ergebnisse der Verhandlungen eine Verschärfung der FCKW-Halon-
Verbots-Verordnung zielführender und geboten ist?
Die Verläßlichkeit der Zusage der verantwortlichen Verbände
gegenüber dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit, abweichend von den Regelungen der FCKW-
Halon-Verbots-Verordnung in wichtigen Bereichen auf FCKW
vorzeitig zu verzichten, wird von der Bundesregierung nicht in
Frage gestellt.
Die Änderung der FCKW-Halon-Verbots-Verordnung würde aus
zeitlichen Gründen wegen des Verordnungsverfahrens mit
anschließender Notifizierung bei der EG keinen zeitlichen
Gewinn bringen. Darüber hinaus besteht kein Anlaß zu der
Vermutung, daß ein Normensetzungsverfahren die Entwicklung des
Standes der Technik als Voraussetzung einer weiteren
Beschleunigung beim Verzicht auf FCKW maßgeblich beeinflussen würde.]