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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Umsetzung der Ergebnisse des Kommissionsberichts zur möglichen Umrüstung des Forschungsreaktors München II (G-SIG: 14011356)

Umrüstung des im Bau befindlichen FRM II auf niedrig angereichertes Uran (LEU), Festhalten der bayerischen Staatsregierung an einem Betrieb mit hochangereichertem Uran (HEU)

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

20.09.2000

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/406508. 09. 2000

Umsetzung der Ergebnisse des Kommissionsberichts zur möglichen Umrüstung des Forschungsreaktors München II

der Abgeordneten Eva-Maria Bulling-Schröter und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Wissenschaftliche und wissenschaftspolitische Fragen im Zusammenhang mit dem im Bau befindlichen Garchinger Forschungsreaktor FRM II (Forschungsreaktor München II) der TU München haben in den vergangenen Jahren zu erheblichen Kontroversen geführt. Schließlich steht die Brennstoffauslegung des FRM II in direktem Widerspruch zu einer international geförderten Politik, die der Weiterverbreitung von Kernwaffen entgegenwirken sollte. Es geht um eine forschungspolitische Entscheidung mit Auswirkungen auf die internationale Politik.

Die Koalitionsvereinbarung von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom Oktober 1998 enthält dazu folgenden Passus: Der Einsatz von waffenfähigem Uran in Forschungsreaktoren ist hoch problematisch und außenpolitisch bedenklich. Deshalb wird geprüft, ob Möglichkeiten einer Umrüstung des Forschungsreaktors München II vom Betrieb mit hochangereichertem (highly enriched uranium, HEU) auf niedrig angereichertes Uran (lowly enriched uranium, LEU) bestehen.

Mit der Koalitionsvereinbarung wird dem Bundestagsbeschluss zu der einstimmig gefassten Beschlussempfehlung auf Bundestagsdrucksache 12/5116 von 1993 der Sache nach Rechnung getragen.

Die Bundesregierung setzte im Januar 1999 unter Federführung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung eine Kommission ein, die in insgesamt fünf Sitzungen einen Fragenkatalog bearbeitete und Mitte Juni 1999 ihren Bericht vorlegte. Die Kommission hat insgesamt fünf Varianten untersucht, wovon sich folgende drei Varianten als machbare LEU-Umstellungen herauskristallisiert haben:

  • Umstellung und LEU-Anpassung vor Inbetriebnahme. Inbetriebnahme mit 26 % angereichertem Uran als Übergangsbrennstoff und späterer Einsatz des neuen verbesserten niedrig angereicherten Uranmolybdän-Brennstoffs UMo-LEU ohne weitere Umbauten. UMo-LEU befindet sich derzeit in der Entwicklung.
  • Umstellung und LEU-Anpassung vor Inbetriebnahme. Inbetriebnahme mit LEU als Übergangsbrennstoff und späterer Einsatz des neuen UMo-LEU-Brennstoffs ohne weitere Umbauten.
  • Inbetriebnahme mit HEU und spätere Umstellung sowie LEU-Anpassung unter Einsatz des neuen UMo-LEU-Brennstoffs mit Umbauten am radioaktiven Reaktor.

Bei einer Umstellung vor Inbetriebnahme wird das proliferationspolitische Ziel erreicht. Die spätere Umstellung (es wird ein Zeitraum von etwa zehn Jahren diskutiert) erfüllt das proliferationspolitische Ziel zunächst nicht. Eine Absichtserklärung zu einer späteren Umstellung auf LEU ist keine Garantie für deren Umsetzung. Das proliferationspolitische Ziel wird lediglich in Aussicht gestellt.

Die TU München hat ungeachtet dessen bis heute das HEU-Konzept des Reaktors weiterverfolgt. Nach Aussagen der TU München ist der Forschungsreaktor zu 90 % fertiggestellt, 90 % der Geldmittel sind ausgegeben, die Erteilung der 3. Teilerrichtungsgenehmigung soll noch für dieses Jahr erfolgen und der Betrieb soll Anfang 2001 aufgenommen werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus dem Abschlussbericht der Kommission gewonnen?

2

Welche der von der Kommission als machbar und proliferationsresistent bewerteten Varianten favorisiert die Bundesregierung?

3

Welchen Zeitplan zur Behandlung und Umsetzung der Erkenntnisse aus dem Kommissionsbericht verfolgt die Bundesregierung?

4

Wie reagiert die Bundesregierung darauf, dass die bayerische Staatsregierung offenbar am bisher geplanten Betrieb des Reaktors mit HEU festhalten möchte?

5

Welche Schritte hat die Bundesregierung seit Vorliegen des Kommissionsberichts unternommen, um eine Umrüstung des in Bau befindlichen FRM II auf LEU zu bewirken?

6

Wann ist damit zu rechnen, dass Entscheidungen getroffen werden?

7

Welche Schritte hat die Bundesregierung bisher unternommen, um eine belastbare unabhängige Kostenabschätzung der favorisierten Varianten zu erhalten?

8

Welche Institution/Einrichtung wurde mit einer Begutachtung der Umrüstkosten betraut?

9

Mit welchen Kosten ist bei den einzelnen Umrüstvarianten zu rechnen?

10

Wie setzen sich diese Kosten jeweils zusammen?

11

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Umrüstung bei einem verstrahlten Reaktor teurer ist als bei einem unverstrahlten Reaktor?

Wenn nein, warum nicht?

12

Ist die Bundesregierung bereit, die Umrüstungskosten zu übernehmen?

13

Über welche Mengen an hochangereichertem Uran (HEU) verfügt die TU München?

14

Woher stammt das HEU, über das die TU München verfügt?

15

Wie sieht die Versorgung mit HEU längerfristig aus?

16

Hält die Bundesregierung diese längerfristige Versorgung für gesichert?

17

Sind HEU-Brennelemente bereits in Auftrag gegeben und werden sie bereits produziert?

Wenn ja, wie viele?

18

Hat die Bundesregierung bereits Gespräche mit der bayerischen Staatsregierung geführt mit dem Ziel, keine HEU-Brennelemente in Auftrag zu geben, so lange die Frage der Umrüstung noch nicht geklärt ist und noch keine atomrechtliche Genehmigung für den Reaktorkern vorliegt?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Berlin, den 1. September 2000

Eva-Maria Bulling-Schröter Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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