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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
100 Fragen zur bildungs- und forschungspolitischen Bilanz der von Bundeskanzler Olaf Scholz geführten Bundesregierung
(insgesamt 100 Einzelfragen)
Fraktion
CDU/CSU
Ressort
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Datum
17.02.2025
Antwortdauer
18 Tage
Aktualisiert
26.02.2025
ThemenBildung & Forschung
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT20/1482430.01.2025
100 Fragen zur bildungs- und forschungspolitischen Bilanz der von Bundeskanzler Olaf Scholz geführten Bundesregierung
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
Deutscher Bundestag Drucksache 20/14824
20. Wahlperiode 30.01.2025
Kleine Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU
100 Fragen zur bildungs- und forschungspolitischen Bilanz der von
Bundeskanzler Olaf Scholz geführten Bundesregierung
Am 7. Dezember 2021 haben SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
ihren Koalitionsvertrag unterschrieben. Auf der Homepage der SPD wurde
nach Wahrnehmung der Fragesteller feierlich verkündet: „Damit ist der Weg
frei für die neue Fortschrittskoalition, die sich viel vorgenommen hat – und
keine Zeit verlieren will“ (www.spd.de/aktuelles/detail/news/der-morgen-an-de
m-wir-aufbrechen/07/12/2021). Keine drei Jahre später ist das Kapitel der
selbsterklärten Fortschrittskoalition infolge der Entlassung des Bundesministers
der Finanzen, Christian Lindner, durch Bundekanzler Scholz aus Sicht der
Fragesteller in beispielloser wie fragwürdig persönlicher Art und Weise beendet
worden (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bk-statement-zur-entlassu
ng-des-finanzministers-2319062). Die regierungstragenden Parteien der
selbsterklärten ehemaligen Fortschrittskoalition werben aktuell wieder um das
Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland. Dies gilt auch für den
Bereich der Bildungs- und Forschungspolitik. Vertrauen ist bekanntlich
zukunftsbezogen und beruht zugleich auf Erfahrungen aus der Vergangenheit (www.spe
ktrum.de/lexikon/psychologie/vertrauen/16374#:~:text=Vertrauen%20ist%20z
ukunftsbezogen%20und%20beruht,Verhaltens%20des%20anderen%20zu%2
0tun). Die Ampelkoalition ist vor über drei Jahren mit verschiedenen bildungs-
und forschungspolitischen Versprechungen in ihre Regierungszeit gestartet.
Aus Sicht der Fragesteller wurde viel versprochen und wenig eingehalten.
Die Fragesteller richten an die Bundesregierung Fragen
I. zum grundsätzlichen Versprechen im Koalitionsvertrag zwischen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP (im Folgenden: Koalitionsvertrag),
allen Menschen unabhängig von ihrer Herkunft beste Bildungschancen zu bieten
(Fragen 1 bis 6),
II. zu ihren Vorhaben im Koalitionsvertrag für die frühkindliche Bildung
(Fragen 7 bis 10),
III. zu ihrem Vorhaben im Koalitionsvertrag, ein Startchancen-Programm
einzuführen (Fragen 11 bis 13),
IV. zu ihrem Vorhaben im Koalitionsvertrag, gemeinsam mit den Ländern einen
Digitalpakt 2.0 umzusetzen (Fragen 14 bis 22),
V. zu ihren Vorhaben im Koalitionsvertrag für die Fortbildung von Lehrerinnen
und Lehrern (Fragen 23 bis 25),
VI. zu ihren Vorhaben im Koalitionsvertrag für die Ausbildung,
Ausbildungsförderung und Berufsorientierung (Fragen 26 bis 35),
VII. zu ihren Versprechen im Koalitionsvertrag zu Weiterbildung und
Erwachsenenbildung (Fragen 36 bis 42),
VIII. zu ihren Versprechen im Koalitionsvertrag zu digitalen
Schlüsseltechnologien (Fragen 43 bis 49),
IX. zu ihren Versprechen im Koalitionsvertrag zu Innovation, Wissenschaft,
Hochschule und Forschung (Fragen 50 bis 78),
X. unabhängig vom Koalitionsvertrag (Fragen 79 bis 90) und
XI. zum Themenkomplex Wissenschaftsfreiheit und Aufklärung der
sogenannten Fördermittelaffäre (Fragen 91 bis 100).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie definiert die Bundesregierung das im Koalitionsvertrag
versprochene „Kooperationsgebot“ zwischen allen Ebenen der Bildungspolitik?
2. Wurde ein Kooperationsgebot mit den Ländern in der Bildungspolitik in
den vergangenen drei Jahren durchgesetzt, wenn ja, wann, und wie, und
wenn nein, warum nicht?
3. Wurde das auf dem sogenannten Bildungsgipfel von der
Bundesministerin für Bildung und Forschung, a. D. Bettina Stark-Watzinger,
angekündigte „Team Bildung“ konstituiert, wenn ja, welche
Entscheidungskompetenzen hat das „Team Bildung“, und aus welchen Personen setzt es
sich zusammen, und wenn nein, warum nicht?
4. Auf welche konkreten, neuen Bildungsziele hat sich das
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gemeinsam mit Ländern,
Kommunen, Wissenschaft und Zivilgesellschaft seit dem Bildungsgipfel
am 14. März 2023 verständigen können?
5. Hat die Bundesregierung im Bundeshaushalt 2024 die vom ehemaligen
Bundesfinanzminister Christian Lindner versprochene zusätzliche
Bildungsmilliarde zur Verfügung gestellt (www.youtube.com/shorts/NBgk
DcCzso4)?
a) Wenn ja, in welchen Haushaltstiteln findet sich diese zusätzliche
Bildungsmilliarde (bitte die entsprechenden Haushaltsaufwüchse
titelscharf auflisten und darstellen)?
b) Wenn ja, wie hoch fiel der tatsächliche Mittelabfluss der für 2024
angekündigten Bildungsmilliarde aus?
c) Wenn nein, warum nicht?
6. a) Wie haben sich zwischen 2021 und 2024 vor dem Hintergrund des
Versprechens aus dem Koalitionsvertrag („Teilhabe und Aufstieg
ermöglichen und durch inklusive Bildung sichern“ S. 74) Mittel und
Haushaltsansätze des Bundes zur Stärkung inklusiver Bildung
entwickelt?
b) Welche konkreten Maßnahmen wurden seit Beginn der
Legislaturperiode zur Stärkung inklusiver Bildung im Sinne der UN-
Behindertenrechtskonvention umgesetzt?
7. a) Welche konkreten Maßnahmen wurden seit Beginn der
Legislaturperiode umgesetzt, um die Zusammenarbeit des BMBF mit dem
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(BMFSFJ) im Bereich der frühkindlichen Bildung zu stärken, und
welche dieser Maßnahmen sind auf Initiative der aktuellen
Bundesregierung entstanden?
b) Welche konkreten Maßnahmen wurden seit Beginn der
Legislaturperiode umgesetzt, um Rahmenbedingungen für eine frühkindliche
Diagnostik im dritten oder vierten Lebensjahr zu schaffen?
8. Welche konkreten Maßnahmen wurden seit Beginn der
Legislaturperiode von Bundesbildungsministerin a. D. Bettina Stark-Watzinger
zusammen mit dem BMFSFJ umgesetzt, um wie im Koalitionsvertrag
versprochen die Betreuungsrelation in der frühkindlichen Bildung zu
verbessern (Koalitionsvertrag 2021, S. 75), und welche dieser umgesetzten
Maßnahmen sind auf Initiative der aktuellen Bundesregierung
entstanden?
9. Wie haben sich die Ausgaben bzw. Haushaltsansätze im Bereich MINT
(Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik)-Förderung
zwischen den Jahren 2017 und 2024 entwickelt, wie haben sich dabei
konkret die Ausgaben bzw. Haushaltsansätze für die Stiftung „Kinder
forschen“ (vormals: Stiftung „Haus der kleinen Forscher“) zwischen den
Jahren 2017 und 2024 im BMBF entwickelt?
10. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung umgesetzt, um,
wie im Koalitionsvertrag versprochen, den fachlich fundierten Einsatz
von digitalen Medien mit angemessener technischer Ausstattung in der
frühkindlichen Bildung zu fördern und die Medienkompetenz zu stärken
(Koalitionsvertrag 2021, S. 75), wie misst die Bundesregierung die
Umsetzung dieser Ziele?
11. Wurden bereits alle im Koalitionsvertrag versprochenen „4.000
allgemein- und berufsbildende Schulen mit einem hohen Anteil sozial
benachteiligter Schülerinnen und Schüler“ zur Beteiligung an einem
Startchancen-Programm ausgewählt (Koalitionsvertrag 2021, S. 75),
wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht?
12. Wie hoch war in den Jahren 2022, 2023 und 2024 der Mittelabfluss im
Rahmen des Startchancen-Programms, wie viele allgemeinbildende
Schulen und wie viele berufsbildende Schulen wurden bisher (Stand:
Januar 2025) in welcher durchschnittlichen Förderhöhe mit Mitteln aus
dem Startchancen-Programm erreicht?
13. In welcher Höhe waren nach Kenntnis der Bundesregierung die zum
Stichtag 31. Dezember 2024 gebundenen Mittel für bereits bewilligte
Projekte im Rahmen des Startchancen-Programms?
14. Liegt für den Digitalpakt 2.0 eine mit allen 16 Ländern abgestimmte
Bund-Länder-Vereinbarung vor, wenn ja, seit wann, und wenn nein,
warum nicht?
15. Welche konkreten Vorkehrungen wurden im Regierungsentwurf des
Bundeshaushaltes 2025 aus dem Juli 2024 für einen Digitalpakt 2.0
getroffen?
16. Waren die von der Bundesregierung im Bundeshaushalt 2024 in Kapitel
3002 Titel 882 01 vorgesehenen Zuweisungen an die Länder zur
Förderung von Investitionen in die digitale Infrastruktur für Schulen gemäß
§ 2 Nummer 3 des Digitalinfrastrukturfondsgesetzes (DIFG)
ausreichend, um die Rechtsverpflichtungen aus der Verwaltungsvereinbarung
„DigitalPakt Schule 2019 bis 2024“ vom 16. Mai 2019 zu erfüllen, und
wenn nein, welche überplanmäßigen Ausgaben sind durch den Bund zu
leisten, und warum konnten diese Kostensteigerungen nicht im Voraus
kalkuliert werden?
17. Rechnet die Bundesregierung nach aktuellen Schätzungen mit
erforderlichen Zuweisungen an die Länder zur Erfüllung der
Rechtsverpflichtung aus der Verwaltungsvereinbarung „DigitalPakt Schule 2019 bis
2024“, die über die im Regierungsentwurf des Bundeshaushaltes 2025
vorgesehenen 1,6 Mrd. Euro hinausgehen, und wenn ja, mit welchen
zusätzlichen erforderlichen Ausgaben rechnet die Bundesregierung für das
Jahr 2025?
18. In welchem Umfang hat die Bundesregierung seit Dezember 2021
zusätzliche Mittel zum im Koalitionsvertrag versprochenen Aufbau von
Service-, Beratungs- und Vernetzungsangeboten für einen
beschleunigten Mittelabfluss aus dem DigitalPakt Schule zur Verfügung gestellt
(bitte die Haushaltstitel titelscharf aufstellen)?
19. Ist die Finanzierung der im Jahr 2023 aufgebauten Kompetenzzentren
für digitales und digital gestütztes Unterrichten in Schule und
Weiterbildung über das Jahr 2026 hinaus rechtskräftig gesichert, wenn ja, wie,
und in welcher Höhe, und wenn nein, warum nicht?
20. Hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern die im
Koalitionsvertrag versprochenen digitalen Programmstrukturen und Plattformen
für Open Educational Ressources (OER) geschaffen, wenn ja, wann, und
durch wen werden diese genutzt, und wenn nein, warum nicht?
21. Hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern wie im
Koalitionsvertrag versprochen eine intelligente, auch lizenzfreie Lehr- und
Lernsoftware entwickelt, wenn ja, wann, und durch wen wird diese
genutzt, und wenn nein, warum nicht?
22. Hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern die im
Koalitionsvertrag versprochenen Positivlisten datenschutzkonformer digitaler
Lehr- und Lernmittel erstellt, wenn ja, wann, und durch wen werden
diese Positivlisten betrieben und aktualisiert, und wenn nein, warum
nicht?
23. Hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern die im
Koalitionsvertrag versprochene gemeinsame Koordinierungsstelle
Lehrkräftefortbildung eingerichtet, wenn ja, wann, und ist diese in der Lage – wie im
Koalitionsvertrag versprochen –, bundesweit Fort- und
Weiterbildungsangebote zu vernetzen, die Qualifikation von Schulleitungen zu
unterstützen, den Austausch zu ermöglichen sowie die arbeitsteilige
Erstellung von Fortbildungsmaterialien zu organisieren, und wenn nein,
warum nicht?
24. Hat die Bundesregierung die Qualitätsoffensive Lehrerbildung
weiterentwickelt und um die neuen Schwerpunkte zur digitalen Bildung, zur
dritten Phase der Lehrerbildung und zur bundesweiten
Qualitätsentwicklung des Seiten- und Quereinstiegs ergänzt?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn nein, wie bewertet die Bundesregierung die Zukunft der durch
die Qualitätsoffensive Lehrerbildung aufgebauten Strukturen?
25. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen,
um die im Koalitionsvertrag versprochene Beschleunigung und
Vereinfachung der Anerkennung ausländischer Qualifikationen im Lehramt zu
forcieren, um welchen zeitlichen Faktor konnte die Verfahrensdauer zur
Anerkennung ausländischer Qualifikationen im Lehramt seit 2021
verbessert werden?
26. Hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern, Kommunen und
relevanten Akteuren den im Koalitionsvertrag angekündigten Pakt zur
Stärkung und Modernisierung berufsbildender Schulen aufgelegt?
a) Wenn ja, wie viele Mittel aus dem Bundeshaushalt standen in den
Jahren 2022, 2023 und 2024 für Neubewilligungen im Rahmen
dieses Pakts zur Verfügung?
b) Wie viele Mittel wurden davon in den genannten Haushaltsjahren
real verausgabt?
c) Welche Funktion soll der für den Pakt für berufliche Schulen
gegründete „Rat“ nach Auffassung der Bundesregierung erfüllen, und
inwieweit unterscheidet sich dieser „Rat“ von der „Allianz für Aus-
und Weiterbildung“?
27. Hat die Bundesregierung den im Koalitionsvertrag angekündigten
Ausbildungspakt für Ausbildungsbotschafterinnen und
Ausbildungsbotschafter aufgesetzt, wenn ja, seit wann fördert die Bundesregierung
Ausbildungsbotschafterinnen und Ausbildungsbotschafter, wie viele sind es,
und in welchem Umfang erfolgt die Förderung, und wenn nein, warum
nicht?
28. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Dezember
2021 umgesetzt, um wie im Koalitionsvertrag versprochen Frauen im
Handwerk zu stärken, welche messbaren Ergebnisse hat die
Bundesregierung in den Jahren 2022, 2023 und 2024 erzielt?
29. Ist es nach Auffassung der Bundesregierung gelungen, gemeinsam mit
den Ländern die Berufsorientierung wie im Koalitionsvertrag
versprochen flächendeckend auszubauen?
a) Wenn ja, wie misst die Bundesregierung den flächendeckenden
Ausbau?
b) Wenn nein, warum nicht?
c) Welche neuen Maßnahmen wurden seit Beginn der Legislaturperiode
zusammen mit den Ländern umgesetzt, um die Themen
Berufsorientierung und Berufsvorbereitung stärker in der Lehrkräfteausbildung
zu verankern?
30. Ist es nach Auffassung der Bundesregierung gelungen, gemeinsam mit
den Ländern die Jugendberufsagenturen wie im Koalitionsvertrag
versprochen flächendeckend auszubauen, wenn ja, wie misst die
Bundesregierung den flächendeckenden Ausbau, und wenn nein, warum nicht?
31. Setzt der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Reform
des Aufstiegs-BAföG die im Koalitionsvertrag festgelegten Vorhaben
um, das Aufstiegs-BAföG auszubauen, den Unterhaltsbeitrag für
Teilzeitfortbildungen zu öffnen, Weiterbildungen auf der gleichen Stufe des
Deutschen Qualifikationsrahmens sowie für eine zweite vollqualifizierte
Ausbildung zu fördern, die Fördersätze und Freibeträge deutlich zu
erhöhen und die Förderlücke zum BAföG zu schließen, wenn ja, wie, und
wenn nein, warum nicht?
32. Hat die Bundesregierung das im Koalitionsvertrag gegebene
Versprechen, das BAföG „elternunabhängiger“ zu machen, umgesetzt, wenn ja,
wie, und wenn nein, warum nicht?
33. In wie vielen konkreten Fällen wurde der im Koalitionsvertrag
versprochene (Koalitionsvertrag, S. 76) und auf dieser Basis von der
Regierungskoalition eingeführte Notfallmechanismus in Anspruch genommen,
und wenn noch gar nicht, warum nicht, und welche Schlussfolgerungen
zieht die Bundesregierung hieraus?
34. Hat die Bundesregierung das im Koalitionsvertrag gegebene
Versprechen, eine Absenkung des Darlehensanteils und eine Öffnung des
zinsfreien BAföG-Volldarlehens für alle Studierenden anzustreben
(Koalitionsvertrag, S. 76), realisiert?
a) Wenn ja, in welcher Höhe wurden der Darlehensanteil zu wann
abgesenkt und eine Öffnung des zinsfreien BAföG-Volldarlehens für alle
Studierenden vorgenommen?
b) Wenn nein, warum nicht?
c) Wenn ja, welche Maßnahmen hat die Bundesregierung darüber
hinaus konkret umgesetzt, um eine regelmäßige Anpassung der
Regelsätze an die steigenden Lebenshaltungskosten sicherzustellen?
d) Wenn ja, welche Maßnahmen hat die Bundesregierung darüber
hinaus konkret umgesetzt, um den nach Auffassung der Fragesteller
großen regionalen Unterschiede bei den Wohnkosten Rechnung zu
tragen?
35. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen,
um die Beantragung und Verwaltung des BAföG wie im
Koalitionsvertrag versprochen „schlanker, schneller und digitaler zu gestalten“
(Koalitionsvertrag, S. 76), um welchen zeitlichen Faktor konnte die
Verfahrensdauer zur Beantragung und Verwaltung des BAföG seit 2021
verbessert werden?
36. Hat die Bundesregierung das im Koalitionsvertrag versprochene
Lebenschancen-BAföG umgesetzt, wenn ja, wann, und wie, und wenn
nein, warum nicht?
37. Hat die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag versprochene
Bildungs(teil)zeit nach österreichischem Vorbild umgesetzt, wenn ja, wann,
und wie, und wenn nein, warum nicht?
38. In welchen Bereichen wurde die im Koalitionsvertrag versprochene
Verzahnung der Nationalen Online-Weiterbildungsplattform und der
Bildungsplattform („Mein Bildungsraum“) konkret durch die
Bundesregierung umgesetzt?
39. Hat die Bundesregierung ein Konzept für den langfristigen Betrieb von
„Mein Bildungsraum“ entwickelt?
a) Wenn ja, welche Funktion soll „Mein Bildungsraum“ langfristig
erfüllen, und durch wen sollen aktuelle Informationen zu Bildungs-
und Beratungsangeboten eingepflegt werden?
b) Wie viele Mittel stellt das BMBF der Bundesagentur für
Sprunginnovationen (SPRIND) im Rahmen der Kooperationsvereinbarung zur
Weiterentwicklung der Bildungsplattform „Mein Bildungsraum“ zur
Verfügung?
c) Bis wann soll die SPRIND Zwischen- bzw. Endergebnisse zur
Weiterentwicklung von „Mein Bildungsraum“ vorlegen?
40. Hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode wie im
Koalitionsvertrag versprochen ein Förderprogramm für Volkshochschulen und
andere gemeinnützige Bildungseinrichtungen aufgesetzt und damit in
deren digitale Infrastruktur investiert, und wenn ja, in welchem Umfang
wurde ein solches Förderprogramm aufgesetzt, und wenn nein, warum
nicht?
41. Wie viele Mittel standen in den Jahren 2022, 2023 und 2024 für die
Umsetzung von Maßnahmen im Bereich Bildung für Nachhaltige
Entwicklung (BNE) zur Verfügung, und wie viele Mittel wurden tatsächlich
verausgabt (bitte pro Jahr titelscharf aufstellen und tabellarisch darstellen)?
42. Haben im Zusammenhang mit BNE seit Dezember 2021 Schülerfirmen
eine Förderung durch die Bundesregierung erhalten, wenn ja, wie viele,
und in welcher durchschnittlichen Höhe erfolgte die Förderung, und
wenn nein, warum nicht?
43. Wann wurde die KI-Strategie der Bundesregierung letztmalig
ressortübergreifend aktualisiert?
44. Warum wurde die KI-Strategie der Bundesregierung zwischen
Dezember 2021 und Januar 2025 nicht bereits fortgeschrieben (Zitat aus dem
aktuellen Wahlprogramm der aktuell regierungsanführenden SPD: „Für
uns steht die Weiterentwicklung der KI-Strategie an erster Stelle.“ S. 7:
mehr.spd.de/programm)?
45. Wie haben sich in den Haushaltsjahren 2021, 2022, 2023 und 2024 die
Forschungsausgaben der Bundesregierung für Künstliche Intelligenz
entwickelt (bitte entlang der Jahre und Ressorts tabellarisch darstellen)?
46. Wie haben sich in den Haushaltsjahren 2021, 2022, 2023 und 2024 die
Forschungsausgaben der Bundesregierung für Quantentechnologien
entwickelt (bitte entlang der Jahre und Ressorts tabellarisch darstellen)?
47. Wie haben sich in den Haushaltsjahren 2021, 2022, 2023 und 2024 die
Forschungsausgaben der Bundesregierung für Cybersicherheit
entwickelt (bitte entlang der Jahre und Ressorts tabellarisch darstellen)?
48. Wie haben sich in den Haushaltsjahren 2021, 2022, 2023 und 2024 die
Forschungsausgaben der Bundesregierung für Robotik entwickelt (bitte
entlang der Jahre und Ressorts tabellarisch darstellen)?
49. Wie haben sich in den Haushaltsjahren 2021, 2022, 2023 und 2024 die
Forschungsausgaben der Bundesregierung für Batteriezellen entwickelt
(bitte entlang der Jahre und Ressorts tabellarisch darstellen)?
50. Wie hat sich zwischen 2021 und 2024 vor dem Hintergrund des
Versprechens aus dem Koalitionsvertrag, den Anteil der gesamtstaatlichen
Ausgaben für Forschung und Entwicklung auf 3,5 Prozent des BIP bis 2025
erhöhen zu wollen (Koalitionsvertrag, S. 16), der Anteil der
gesamtstaatlichen Ausgaben für Forschung und Entwicklung in Deutschland
entwickelt?
51. Welche finanzielle Planungsgrundlage hat die Bundesregierung seit
Dezember 2021 geschaffen, um die Umsetzung der Zukunftsstrategie
Forschung und Innovation aktiv steuern zu können, wie viele Mittel hat die
Bundesregierung in den einzelnen selbstgesetzten Missionen in den
Haushaltsjahren 2023 und 2024 verausgabt (bitte tabellarisch auflisten)?
52. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Beteiligung aus
Deutschland an europäischen Verbünden im Bereich von
Schlüsseltechnologien sowie das entsprechende Fördervolumen vor dem Hintergrund
des Versprechens aus dem Koalitionsvertrag, Forschung an
Zukunftstechnologien stärker als bislang in europäischen Verbünden
zusammenzuführen (Koalitionsvertrag, S. 16), zwischen 2021 und 2024 entwickelt
(bitte entlang der Jahre tabellarisch darstellen), welche
Schlüsseltechnologien identifiziert die Bundesregierung aktuell?
53. Wie viele Mittel standen in den Jahren 2022, 2023 und 2024 für die im
Koalitionsvertrag versprochene Deutsche Agentur für Transfer und
Innovation (DATI) zur Verfügung, wie viele Mittel wurden in den genannten
Haushaltsjahren verausgabt, und wie viele Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter wurden von der DATI bisher eingestellt?
54. Wie viele Projekte wurden bisher im Rahmen der DATI gefördert?
55. Wie hoch war im Rahmen der DATI das Antragsvolumen aller
eingegangener Förderanträge, wie viele Mittel wurden bisher bewilligt, wie viele
Mittel wurden verausgabt?
56. An wie vielen Projekten sind Hochschulen für Angewandte
Wissenschaften unmittelbar und mittelbar im Rahmen von DATI-Förderlinien
beteiligt, wie hoch ist die Bewilligungssumme dieser Projekte, und wie
viel wurde bisher verausgabt?
57. a) Wie viele der im Koalitionsvertrag versprochenen „zeitlich und
räumlich begrenzten Experimentierräume, in denen innovative
Technologien, Dienstleistungen oder Geschäftsmodelle unter realen
Bedingungen erprobt werden können“ (S. 17), wurden seit Dezember
2021 geschaffen?
b) Hat die Bundesregierung kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
bei der Planung und Konzeption eingebunden, wenn ja, wie, und
wenn nein, warum nicht?
58. Welche Standorte hat die Bundesregierung seit Dezember 2021
ausgewählt, um diese „als Leuchttürme unter die Spitzengruppe
internationaler Forschungs- und Transferregionen mit jeweils einem inhaltlichen
Schwerpunkt zu bringen“ (S. 17), in welcher Höhe wurden die
ausgewählten Standorte gefördert (bitte inklusive inhaltlichem Schwerpunkt,
Höhe der Förderung und internationalen Rankingplatz tabellarisch
auflisten)?
59. Welche Innovationsregionen nach britischem Vorbild wurden
geschaffen, und wie wurden „dafür Handlungsspielräume des nationalen und
europäischen Rechts“ konkret genutzt und erweitert (S. 17)?
60. Wurde das im Koalitionsvertrag versprochene neue „Forschungszentrum
der Helmholtz-Gemeinschaft für Alternsforschung“ errichtet (S. 17),
wenn ja, wann, und wie viele „zusätzliche Mittel“ (S. 17) wurden hierfür
in den Haushaltsjahren 2022, 2023 und 2024 bereitgestellt, und wenn
nein, warum nicht?
61. Wie viele Mittel hat der Bund in den Jahren 2022, 2023 und 2024 zur im
Koalitionsvertrag versprochenen „Schaffung einer
Gründungsinfrastruktur für technologisches wie soziales Unternehmertum“ bereitgestellt, und
wie viele Mittel wurden in den genannten Haushaltsjahren real
verausgabt (S. 17)?
62. Welches konkrete Regierungshandeln ist seit Dezember 2021 auf die im
Koalitionsvertrag festgehaltene Offenheit gegenüber einem sog. German
Tech Transfer Fund (S. 17) erfolgt, und in welcher Höhe hat der Bund
Mittel für einen etwaigen Fund bereitgestellt und private Mittel
mobilisiert?
63. Welche Plattformen hat die Bundesregierung seit Dezember 2021
gefördert, um „nicht verwertete Patente dem Markt bekannt und zugänglich
zu machen“ (S. 17), und wann wurden die etwaigen Plattformen erstmals
durch den Bund gefördert?
64. Wie viele Sprunginnovationen hat die Bundesagentur für
Sprunginnovationen (SPRIND) seit Dezember 2021 gefördert?
65. Wie viel privates Kapitel hat die SPRIND seit 2022 angereizt (bitte die
Zusammensetzung des mobilisierten privaten Kapitals tabellarisch
auflisten)?
66. Wann wurde die im Koalitionsvertrag versprochene Evaluation der
SPRIND vorgestellt, und mit welchem Ergebnis?
67. Hat die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag seit Dezember 2021
einen Gesetzentwurf zum im Koalitionsvertrag versprochenen
Forschungsdatengesetz vorgelegt, wenn ja, wann, und wenn nein, warum
nicht?
68. Hat die Bundesregierung das im Koalitionsvertrag versprochene
Bundesprogramm „Digitale Hochschule“ veröffentlicht, wenn ja, wann, und
wie viele Mittel standen hierfür in den Jahren 2022, 2023 und 2024 zur
Verfügung, und wenn nein, warum nicht?
69. Hat die Bundesregierung den im Koalitionsvertrag versprochenen
„Bund-Länder-Prozess zur Weiterentwicklung des Kapazitätsrechts in
Gang“ gesetzt (S. 18), wenn ja, wie oft fanden zu diesem Thema auf
welcher Ebene Gespräche mit den Ländern statt, und welche Ergebnisse
wurden bisher erzielt (bitte tabellarisch darstellen), und wenn nein,
warum nicht?
70. Hat die Bundesregierung den im Koalitionsvertrag versprochenen
Rahmen geschaffen, „innerhalb dessen wir die Einführung von Micro-
Degrees prüfen“ (S. 18), wenn ja, wann, und ist dieser Rahmen konkret
ausgestaltet, und wenn nein, warum nicht?
71. Hat die Bundesregierung das im Koalitionsvertrag gegebene
Versprechen, die Entscheidung für den Strategieentwicklungsraum umgehend
umzusetzen (S. 18), realisiert, wenn ja, wann, und wie, und wenn nein,
warum nicht?
72. Hat die Bundesregierung das im Koalitionsvertrag gegebene
Versprechen, die Akademien der Wissenschaften analog zum Pakt für Forschung
und Innovation zu fördern (S. 18), realisiert, wenn ja, wie viele
Bundesmittel standen den Akademien der Wissenschaften in den
Haushaltsjahren 2021, 2022, 2023 und 2024 zur Verfügung, und wenn nein, warum
nicht?
73. Hat die Bundesregierung das im Koalitionsvertrag gegebene
Versprechen, das Wissenschaftszeitvertragsgesetz auf Basis der Evaluation zu
reformieren, da gute Wissenschaft verlässliche Arbeitsbedingungen
brauche (S. 19), umgesetzt, wenn ja, wann, und wenn nein, warum
nicht?
74. Hat die Bundesregierung das im Koalitionsvertrag gegebene
Versprechen, „darauf hinzuwirken, dass in der Wissenschaft Dauerstellen für
Daueraufgaben geschaffen werden“ (S. 20), eingelöst, wenn ja, wie viele
Dauerstellen wurden geschaffen, und wenn nein, warum nicht?
75. Hat die Bundesregierung das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag,
das Tenure-Track-Programm zu verstetigen, auszubauen und attraktiver
zu machen (S. 20), umgesetzt, und wenn ja, wie viele zusätzliche Mittel
hat der Bund in den Jahren 2022, 2023 und 2024 für das Tenure-Track-
Programm bereitgestellt, wie viele Mittel wurden jeweils verausgabt,
und wie viele Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler haben von den
zusätzlich bereitgestellten Mitteln in den genannten Jahren von dem
Programm profitiert (bitte entlang der Jahre tabellarisch auflisten)?
76. Wie oft hat die Bundesministerin für Bildung und Forschung bzw. der
Bundesminister für Bildung und Forschung vor dem Hintergrund der
Feststellung aus dem Koalitionsvertrag – „Nie war internationale
Kooperation wichtiger“ (S. 20) – persönlich an formellen und informellen
Gremiensitzungen des Europäischen Rates in den Jahren 2022, 2023 und
2024 teilgenommen, und wie oft hat sich die Ministerin oder der
Minister in den Jahren vertreten lassen (bitte entlang der Jahre tabellarisch
darstellen)?
77. Hat sich die institutionelle Förderung des Deutschen Akademischen
Austauschdienstes (DAAD) und der Alexander von Humboldt Stiftung
(AvH) vor dem Hintergrund des Versprechens aus dem
Koalitionsvertrag, die institutionelle Förderung von DAAD und AvH analog zum Pakt
für Forschung und Innovation zu erhöhen (S. 20), in den Haushaltsjahren
2022, 2023 und 2024 realisiert, wenn ja, wie wurde der versprochene
Mittelaufwuchs um 3 Prozent in den Jahren 2022, 2023 und 2024
abgebildet, und wenn nein, warum nicht?
78. Hat die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag mit Blick auf
Wissenschaftsjournalismus versprochene „unabhängige Stiftung“ errichtet,
wenn ja, wann, und wie viele Mittel standen hierfür in den Jahren 2022,
2023 und 2024 bereit, und wenn nein, warum nicht?
79. Wie lange hat die Bundesregierung von der Ankündigung im September
2022 bis zur Auszahlung einer Energiepreispauschale für Studierende in
Höhe von 200 Euro gebraucht, was ist aus dem Portal der
Energiepreispauschale und den erhobenen Daten geworden, welche Lehren hat die
Bundesregierung aus dem diesbezüglichen Projektmanagement
gezogen?
80. Welche Fördermaßnahmen der Projektförderung wurden in den Jahren
2022, 2023 und 2024 gestoppt, gekürzt oder sind in künftige
Haushaltsjahre verschoben worden, und welche Systematik lag dem zugrunde
(bitte samt Fördersumme, Förderzeitraum und Zahl der betroffenen
Projektmitarbeiterinnen und Projektmitarbeiter entsprechend der
Antragstellung tabellarisch auflisten)?
81. Wann hat die Bundesregierung das nationale Priorisierungsverfahren für
umfangreiche Forschungsinfrastrukturen gestartet, wie viele
Interessensbekundungen sind eingegangen, und auf welcher Basis will die
Bundesregierung wann über die Priorisierung entscheiden (www.bmbf.de/DE/F
orschung/Wissenschaftssystem/Forschungsinfrastrukturen/Internationale
Einrichtungen/_documents/240617_priorisierungsverfahren_fis.html)?
82. Warum hat die Bundesregierung das nationale Priorisierungsverfahren
nicht früher gestartet?
83. Nach welchen Kriterien will die dann geschäftsführende
Bundesregierung gegebenenfalls über die Auswahl von Anträgen für das
bevorstehenden Update der ESFRI (Europäische Strategieforum für
Forschungsinfrastrukturen)-Roadmap entscheiden (Einreichungsfrist auf
europäischer Ebene: 8. April 2025)?
84. Wie viele Anträge auf Ausnahme vom Besserstellungsverbot lagen in
den Jahren 2022, 2023 und 2024 im BMBF und im Bundesministerium
für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vor, wie viele Anträge sind in
den jeweiligen Jahren entschieden worden, wie viele Anträge sind seit
wann noch nicht beschieden worden (bitte tabellarisch auflisten)?
85. Behindert die aktuelle Auslegung des Besserstellungsverbotes aus Sicht
der Bundesregierung die Forschungseinrichtungen an der Gewinnung
von hochqualifiziertem Fachpersonal, wenn ja, welche Konsequenzen
zieht die Bundesregierung hieraus, und wenn nein, warum sind u. a. für
die SPRIND dennoch Ausnahmen erforderlich?
86. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen,
um den Standort Deutschland für die Durchführung klinischer Studien
zu stärken und Genehmigungsverfahren zu entbürokratisieren, welche
konkreten Maßnahmen fördern in diesem Zusammenhang die
Kooperation zwischen medizinischen, universitären und gewerblichen Partnern?
87. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung in dieser
Legislaturperiode unternommen, um Zugangsbarrieren für KMU zur
steuerlichen Forschungsförderung zu verbessern?
88. Wie haben sich in den Haushaltsjahren 2021, 2022, 2023 und 2024 die
Ausgaben der Bundesregierung für das Zentrale Innovationsprogramm
Mittelstand (ZIM) entwickelt (bitte entlang der Jahre tabellarisch
darstellen)?
89. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung in dieser
Legislaturperiode unternommen, um die industrielle Gemeinschaftsforschung
zu stärken?
90. Wie haben sich die Ausgaben des BMBF für Öffentlichkeitsmaßnahmen
in den Jahren 2021, 2022, 2023 und 2024 entwickelt?
a) Wie haben sich die Ausgaben des BMBF für Social-Media-
Aktivitäten der Leitungsabteilung in den Jahren 2021, 2022, 2023
und 2024 entwickelt?
b) Was waren die 20 finanziell am stärksten beworbenen Social-Media-
Beiträge des BMBF, und in welcher Höhe wurden diese jeweils
beworben (bitte inklusive Förderhöhe, veröffentlichtem Text und
Datum tabellarisch darstellen)?
c) Wie viele Pressemitteilungen hat das BMBF in den Jahren 2021,
2022, 2023 und 2024 veröffentlicht (bitte entlang der Jahre
tabellarisch darstellen)?
91. Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung, dass Deutschland
im Bereich der Wissenschaftsfreiheit laut Academic Freedom Index von
Platz 1 in 2022 auf Platz 11 in 2024 abgerutscht ist (www.pol.phil.fa
u.de/files/2022/10/AFI-2022-Update_V2.pdf; academic-freedom-inde
x.net/research/Academic_Freedom_Index_Update_2024.pdf), welche
Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus?
92. Ist dem öffentlichen Ansehen des BMBF durch die sogenannte
Fördermittelaffäre und den Umgang mit der parlamentarischen
Sachverhaltsaufklärung nach Ansicht Bundesregierung ein Schaden entstanden,
wenn ja, welcher, und wer in der Bundesregierung hat hierfür bisher die
politische Verantwortung übernommen, und wenn nein, warum nicht?
93. Hält der Bundesbildungsminister Cem Özdemir an der Entscheidung
seiner Amtsvorgängerin fest, den Abgeordneten des Deutschen
Bundestages und Mitgliedern des Bundestagsausschusses für Bildung,
Forschung und Technikfolgenabschätzung keine ungeschwärzte
Akteneinsicht zu den in Kritik stehenden Vorgängen zu ermöglichen, wenn ja,
warum, und wenn nein, wann und wie wird eine Akteneinsicht gewährt?
94. Hält der Bundesbildungsminister Cem Özdemir weiterhin an der
Entscheidung seiner Amtsvorgängerin fest, die Verschwiegenheitspflicht der
entlassenen Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring zur Aufklärung der
sogenannten Fördermittelaffäre nicht aufzuheben, und wenn ja, warum?
95. Hat der Bundesbildungsminister Cem Özdemir seit seinem Amtsantritt
im Sinne der Sachverhaltsaufklärung unmittelbar oder mittelbar Kontakt
zur entlassenen Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring aufgenommen
und sich direkt bei ihr über ihre Darstellung der in Kritik stehenden
Vorgänge informiert, wenn ja, wann, und mit welchem Ergebnis, und wenn
nein, warum nicht?
96. Wie bewertet das BMBF nach heutigem Kenntnisstand die von der
Pressestelle der Leitungsabteilung angeforderte und anschließend erfolgte
Auflistung von Wissenschaftlern, die den offenen Brief unterzeichnet
haben (www.bild.de/politik/inland/regierung-fassungslos-uni-skandal-es
kaliert-663b6def27e1b86288b11fc5; dserver.bundestag.de/btd/20/123/20
12377.pdf)?
97. Bestätigt das BMBF nach heutigem Kenntnisstand den Eingang eines
laut Presseberichten am 19. Juli 2024 erstmals durch Staatssekretärin
a. D. Dr. Sabine Döring per Mail übermittelten Ergebnisvermerkes, „der
entscheidungsrelevante Vorgänge während meiner Amtszeit wiedergibt“
(www.spiegel.de/politik/deutschland/bettina-stark-watzingers-foerdergel
daffaere-neue-chats-zeigen-weisung-von-oben-a-fb08f7ea-af6a-43f2-88
03-2f12f0a9adb1), wenn ja, an welcher Stelle im Ministerium ist der
Ergebnisvermerk eingegangen, und wenn nein, warum nicht?
98. Wenn Frage 97 bejaht wird, akzeptiert der Bundesbildungsminister Cem
Özdemir die in der Übermittlungsmail von Staatssekretärin a. D.
Dr. Sabine Döring von ihr dargelegte inhaltliche Argumentation, dass
der eingereichte Ergebnisvermerk entscheidungsrelevante Vorgänge aus
ihrer Amtszeit wiedergibt, wenn ja, warum, und wenn nein, warum
nicht?
99. Wie viele Beschwerden gegen das BMBF sind insgesamt seit Juni 2024
von betroffenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern
eingegangen, die mit der Aufführung ihrer personenbezogenen Daten in einer
etwaigen Liste nicht einverstanden sind?
100. In welcher Höhe sind den Steuerzahlern seit Juni 2024 im Kontext der
sogenannten Fördermittelaffäre Kosten durch Rechtsstreitigkeiten oder
anwaltliche Beratungen des BMBF entstanden?
Berlin, den 21. Januar 2025
Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
BT20/1501317.02.2025
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/14824 - 100 Fragen zur bildungs- und forschungspolitischen Bilanz der von Bundeskanzler Olaf Scholz geführten Bundesregierung
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
Deutscher Bundestag Drucksache 20/15013
20. Wahlperiode 17.02.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/14824 –
100 Fragen zur bildungs- und forschungspolitischen Bilanz der von
Bundeskanzler Olaf Scholz geführten Bundesregierung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 7. Dezember 2021 haben SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
ihren Koalitionsvertrag unterschrieben. Auf der Homepage der SPD wurde
nach Wahrnehmung der Fragesteller feierlich verkündet: „Damit ist der Weg
frei für die neue Fortschrittskoalition, die sich viel vorgenommen hat – und
keine Zeit verlieren will“ (www.spd.de/aktuelles/detail/news/der-morgen-an-d
em-wir-aufbrechen/07/12/2021). Keine drei Jahre später ist das Kapitel der
selbsterklärten Fortschrittskoalition infolge der Entlassung des
Bundesministers der Finanzen, Christian Lindner, durch Bundekanzler Scholz aus Sicht der
Fragesteller in beispielloser wie fragwürdig persönlicher Art und Weise
beendet worden (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bk-statement-zur-entl
assung-des-finanzministers-2319062). Die regierungstragenden Parteien der
selbsterklärten ehemaligen Fortschrittskoalition werben aktuell wieder um das
Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland. Dies gilt auch für den
Bereich der Bildungs- und Forschungspolitik. Vertrauen ist bekanntlich
zukunftsbezogen und beruht zugleich auf Erfahrungen aus der Vergangenheit
(www.spektrum.de/lexikon/psychologie/vertrauen/16374#:~:text=Vertrauen%
20ist%20zukunftsbezogen%20und%20beruht,Verhaltens%20des%20anderen
%20zu%20tun). Die Ampelkoalition ist vor über drei Jahren mit
verschiedenen bildungs- und forschungspolitischen Versprechungen in ihre
Regierungszeit gestartet. Aus Sicht der Fragesteller wurde viel versprochen und wenig
eingehalten.
Die Fragesteller richten an die Bundesregierung Fragen
I. zum grundsätzlichen Versprechen im Koalitionsvertrag zwischen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP (im Folgenden: Koalitionsvertrag),
allen Menschen unabhängig von ihrer Herkunft beste Bildungschancen zu
bieten (Fragen 1 bis 6),
II. zu ihren Vorhaben im Koalitionsvertrag für die frühkindliche Bildung
(Fragen 7 bis 10),
III. zu ihrem Vorhaben im Koalitionsvertrag, ein Startchancen-Programm
einzuführen (Fragen 11 bis 13),
IV. zu ihrem Vorhaben im Koalitionsvertrag, gemeinsam mit den Ländern
einen Digitalpakt 2.0 umzusetzen (Fragen 14 bis 22),
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
vom 17. Februar 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
V. zu ihren Vorhaben im Koalitionsvertrag für die Fortbildung von
Lehrerinnen und Lehrern (Fragen 23 bis 25),
VI. zu ihren Vorhaben im Koalitionsvertrag für die Ausbildung,
Ausbildungsförderung und Berufsorientierung (Fragen 26 bis 35),
VII. zu ihren Versprechen im Koalitionsvertrag zu Weiterbildung und
Erwachsenenbildung (Fragen 36 bis 42),
VIII. zu ihren Versprechen im Koalitionsvertrag zu digitalen
Schlüsseltechnologien (Fragen 43 bis 49),
IX. zu ihren Versprechen im Koalitionsvertrag zu Innovation, Wissenschaft,
Hochschule und Forschung (Fragen 50 bis 78),
X. unabhängig vom Koalitionsvertrag (Fragen 79 bis 90) und
XI. zum Themenkomplex Wissenschaftsfreiheit und Aufklärung der
sogenannten Fördermittelaffäre (Fragen 91 bis 100).
1. Wie definiert die Bundesregierung das im Koalitionsvertrag
versprochene „Kooperationsgebot“ zwischen allen Ebenen der Bildungspolitik?
Das im Koalitionsvertrag zur 20. Legislaturperiode aufgeworfene
„Kooperationsgebot“ wird dort als „engere, zielgenauere und verbindliche Kooperation
aller Ebenen“ definiert. Unter Wahrung des Mischverwaltungsverbots hat die
Bundesregierung ihrem Handeln dieses Verständnis zugrunde gelegt.
2. Wurde ein Kooperationsgebot mit den Ländern in der Bildungspolitik in
den vergangenen drei Jahren durchgesetzt, wenn ja, wann, und wie, und
wenn nein, warum nicht?
Das „Kooperationsgebot“ wurde als Prämisse allen bildungspolitischen
Vorhaben der 20. Legislaturperiode vorangestellt. So ist das effektive
Zusammenwirken aller Ebenen im Bildungssystem beispielsweise sowohl eine Zielsetzung
des Startchancen-Programms als auch des Digitalpakts 2.0.
3. Wurde das auf dem sogenannten Bildungsgipfel von der
Bundesministerin für Bildung und Forschung, a. D. Bettina Stark-Watzinger,
angekündigte „Team Bildung“ konstituiert, wenn ja, welche
Entscheidungskompetenzen hat das „Team Bildung“, und aus welchen Personen setzt es
sich zusammen, und wenn nein, warum nicht?
4. Auf welche konkreten, neuen Bildungsziele hat sich das
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gemeinsam mit Ländern,
Kommunen, Wissenschaft und Zivilgesellschaft seit dem Bildungsgipfel
am 14. März 2023 verständigen können?
Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der
CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/7068 wird verwiesen.
5. Hat die Bundesregierung im Bundeshaushalt 2024 die vom ehemaligen
Bundesfinanzminister Christian Lindner versprochene zusätzliche
Bildungsmilliarde zur Verfügung gestellt (www.youtube.com/shorts/NBgkD
cCzso4)?
a) Wenn ja, in welchen Haushaltstiteln findet sich diese zusätzliche
Bildungsmilliarde (bitte die entsprechenden Haushaltsaufwüchse
titelscharf auflisten und darstellen)?
Die Fragen 5 und 5a werden gemeinsam beantwortet.
Im Rahmen des Startchancen-Programms unterstützen Bund und Länder
Schulen mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler.
Dafür stellt der Bund über die zehnjährige Laufzeit des am 1. August 2024
gestarteten Programms bis zu einer Mrd. Euro jährlich zusätzlich zur Verfügung.
Unter Berücksichtigung der Orientierung des Programms an den Schuljahren
und des damit zusammenhängenden unterjährigen Programmstarts zum 1.
August 2024 wurden die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel im Jahr 2024
halbiert.
Aufgrund der Finanzierungssystematik des Programms waren im
Bundeshaushalt 2024 lediglich die Finanzhilfen nach Artikel 104c des Grundgesetzes (GG)
als Zuweisungen an die Länder zur Förderung von Investitionen im Rahmen
der Säule I des Startchancen-Programms bei Kapitel 6002 Titel 882 02
enthalten. Der Bundeshaushalt 2024 sah bei Kapitel 6002 Titel 882 02
dementsprechend 200 Mio. Euro vor. Gemäß dem Regierungsentwurf zum Haushalt 2025
sind 400 Mio. Euro vorgesehen.
Die Mittel für die Säulen II und III müssen nicht gesondert von den Ländern
abgerufen werden. Finanziellen Mehrbelastungen, die den Ländern hierdurch
entstehen, wird durch eine Erhöhung ihres Umsatzsteueranteils zu Lasten des
Bundes Rechnung getragen. Die hierfür erforderliche Änderung des
Finanzausgleichsgesetzes erfolgte im Zuge des Gesetzes zur Änderung des
Finanzausgleichsgesetzes 2024 und zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes
(FAG-Änderungsgesetz 2024).
b) Wenn ja, wie hoch fiel der tatsächliche Mittelabfluss der für 2024
angekündigten Bildungsmilliarde aus?
c) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 5b und 5c werden gemeinsam beantwortet.
Aufgrund der in der Antwort zu Frage 5a beschriebenen
Finanzierungssystematik sind Angaben zum Mittelabfluss aus dem Bundeshaushalt lediglich in
Bezug auf die Säule I des Startchancen-Programms möglich. Im Übrigen wird auf
die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 93 des
Abgeordneten Thomas Jarzombek auf Bundestagsdrucksache 20/14451 verwiesen.
6. a) Wie haben sich zwischen 2021 und 2024 vor dem Hintergrund des
Versprechens aus dem Koalitionsvertrag („Teilhabe und Aufstieg
ermöglichen und durch inklusive Bildung sichern“ S. 74) Mittel und
Haushaltsansätze des Bundes zur Stärkung inklusiver Bildung
entwickelt?
Über den gesamten Zeitraum von 2021 bis 2024 hat das Bundesministerium für
Bildung und Forschung (BMBF) zur Stärkung der inklusiven Bildung
insgesamt rund 25 Mio. Euro bereitgestellt. Dies ist im Wesentlichen auf die
Forschungsförderung im Schwerpunkt Inklusive Bildung sowie auf die Förderung
der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) des
Deutschen Studentenwerk zurückzuführen.
b) Welche konkreten Maßnahmen wurden seit Beginn der
Legislaturperiode zur Stärkung inklusiver Bildung im Sinne der UN-
Behindertenrechtskonvention umgesetzt?
Die Bundesregierung unterstützt die für Bildung zuständigen Länder u. a. durch
Forschungsförderung im Schwerpunkt Inklusive Bildung und entwickelt diese
mit der am 16. Oktober 2024 bekanntgegebenen Förderrichtlinie „Transfer in
der inklusiven Bildung“ weiter. Im Übrigen wird auf die Antwort der
Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf
Bundestagsdrucksache 20/11577 verwiesen.
7. a) Welche konkreten Maßnahmen wurden seit Beginn der
Legislaturperiode umgesetzt, um die Zusammenarbeit des BMBF mit dem
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(BMFSFJ) im Bereich der frühkindlichen Bildung zu stärken, und
welche dieser Maßnahmen sind auf Initiative der aktuellen
Bundesregierung entstanden?
Der Bund hat einen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag zur 20.
Legislaturperiode umgesetzt und unter der Federführung des Bundesministeriums für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) in Zusammenarbeit mit dem
BMBF, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie mit
einem breiten Beteiligtenkreis eine „Gesamtstrategie Fachkräfte in Kitas und
Ganztag“ entwickelt. Das Strategiepapier mit Empfehlungen für Maßnahmen
zur Fachkräftesicherung wurde im Mai 2024 gemeinsam mit den Vorsitzenden
von Kultusministerkonferenz und Jugend- und Familienministerkonferenz
öffentlich vorgestellt. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf
die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache
20/9759 verwiesen.
Im Bereich Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen unterstützt das
BMBF auch weiterhin die Länder bei Verbesserungen eines einheitlichen
Verwaltungsvollzugs für Erzieherberufe, Sozialpädagoginnen und
Sozialpädagogen sowie Soziale Arbeit durch die Förderung der bundesweiten
Austauschformate der Anerkennungsstellen, die das Bundesinstitut für Berufsbildung
(BIBB) im Auftrag des BMBF durchführt. Unter anderem wurden
Musterbescheide erarbeitet.
Im Beschluss des Bundeskanzlers und der Ministerpräsidentinnen und
Ministerpräsidenten vom 6. Dezember 2024 zur Vereinfachung der Anerkennung
ausländischer Berufsqualifikationen sind Maßnahmen zur weiteren
Digitalisierung der Antragstellung und Antragsbearbeitung sowie Vereinheitlichung der
Anerkennungsverfahren, Qualifizierungsmaßnahmen und Verwendung der
Musterbescheide beschlossen worden. Diese Maßnahmen beziehen sich auch
auf frühpädagogische Berufe. Erzieherberufe werden ausdrücklich als Beispiel
genannt für Berufe, in denen die Anerkennungsprozesse durch die Länder
weiter harmonisiert werden und länderspezifische Kompetenzen so gebündelt
werden, dass es möglichst nur eine zuständige Stelle für das jeweilige Berufsbild
geben wird.
b) Welche konkreten Maßnahmen wurden seit Beginn der
Legislaturperiode umgesetzt, um Rahmenbedingungen für eine frühkindliche
Diagnostik im dritten oder vierten Lebensjahr zu schaffen?
Die rechtzeitige Erfassung des kindlichen Entwicklungsstandes (insbesondere
der Sprachentwicklung) auch in der frühen Bildung wird von Seiten der
Bundesregierung grundsätzlich als erforderlich und sinnvoll bewertet. Die
Bedeutung von Sprachstandserhebungen wurde von der AG Frühe Bildung,
bestehend aus dem BMFSFJ und den Ländern und unter enger Einbeziehung der
Kommunalen Spitzenverbände, im Rahmen des Prozesses zur Erarbeitung
eines Qualitätsentwicklungsgesetzes mit bundesweiten Standards in der
Kindertagesbetreuung erörtert. Begleitet wurde die AG Frühe Bildung durch
Expertinnen und Experten aus Fachpraxis und Wissenschaft. Als Empfehlung für
einen möglichen bundesweiten Qualitätsstandard hat sich die AG Frühe
Bildung dafür ausgesprochen, dass „für alle Kinder in Kindertagesbetreuung
rechtzeitig im vorletzten Jahr vor dem Schuleintritt eine Sprachstandserhebung nach
fachlich geeigneten Verfahren erfolgen [sollte], wobei die konkrete
Ausgestaltung und Qualitätssicherung in der Praxis den Ländern obliegen sollte“ (vgl.
Bericht der AG Frühe Bildung „Gutes Aufwachsen und Chancengerechtigkeit
für alle Kinder in Deutschland – Kompendium für hohe Qualität in der frühen
Bildung“ aus dem Jahr 2024, S. 39). In einer gemeinsamen Erklärung („Letter
of Intent“) haben Bund und Länder im März 2024 ihr gemeinsames
Commitment für die Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung bekräftigt
sowie das langfristige Ziel, die Qualität im Sinne einer Konvergenz nach oben
bundesweit anzugleichen.
Das BMBF unterstützt die für Bildung zuständigen Länder durch
Forschungsförderung. Im Forschungsschwerpunkt Inklusive Bildung werden im Rahmen
der Forschungsförderrichtlinie „Förderbezogene Diagnostik in der inklusiven
Bildung“ insgesamt fünf Vorhaben im Bereich der frühen Bildung gefördert.
8. Welche konkreten Maßnahmen wurden seit Beginn der Legislaturperiode
von Bundesbildungsministerin a. D. Bettina Stark-Watzinger zusammen
mit dem BMFSFJ umgesetzt, um wie im Koalitionsvertrag versprochen
die Betreuungsrelation in der frühkindlichen Bildung zu verbessern
(Koalitionsvertrag 2021, S. 75), und welche dieser umgesetzten
Maßnahmen sind auf Initiative der aktuellen Bundesregierung entstanden?
Die Kindertagesbetreuung ist grundgesetzlich eine Aufgabe der Länder. Den
Ländern (und Kommunen) obliegt somit die Sach- und Finanzverantwortung,
u. a. auch die für die Gewinnung und Ausbildung von Fachkräften, die letztlich
Einfluss auf die Betreuungsrelation hat.
Daneben trägt der Bund den Bemühungen der Länder bei der Umsetzung von
Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung – u. a. zur Verbesserung des Fachkraft-
Kind-Schlüssels und zur Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte –
Rechnung mit der im Jahr 2024 beschlossenen Fortsetzung und
Weiterentwicklung des KiTa-Qualitätsgesetzes. In den Jahren 2025 und 2026 erhalten die
Länder durch Änderung der Umsatzsteuerverteilung zusätzlich rund 4 Mrd.
Euro.
9. Wie haben sich die Ausgaben bzw. Haushaltsansätze im Bereich MINT
(Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik)-Förderung
zwischen den Jahren 2017 und 2024 entwickelt, wie haben sich dabei
konkret die Ausgaben bzw. Haushaltsansätze für die Stiftung „Kinder
forschen“ (vormals: Stiftung „Haus der kleinen Forscher“) zwischen den
Jahren 2017 und 2024 im BMBF entwickelt?
Auf die nachfolgende Tabelle wird verwiesen.
Angaben in T Euro (IST)
2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
MINT-Förderung – MINT-
Aktionsplan, (ohne StKf)
0 0 576 1.942 5.607 9.352 17.758 19.492
Stiftung „Kinder forschen“ (StKf)
– ab 2021 inklusive institutioneller
Förderung i. H. v. 11,9 Mio. Euro
p. a.
3.336 3.587 4.680 5.157 12.7021 12.727 13.120 13.457
1 Die Stiftung Kinder forschen wird – neben Projektförderung – seit 2021 institutionell vom BMBF gefördert. Bis dahin erhielt die
Stiftung – neben Projektmitteln des BMBF – Mittel aus dem Impuls- und Vernetzungs-fond der HGF e. V.
10. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung umgesetzt, um,
wie im Koalitionsvertrag versprochen, den fachlich fundierten Einsatz
von digitalen Medien mit angemessener technischer Ausstattung in der
frühkindlichen Bildung zu fördern und die Medienkompetenz zu stärken
(Koalitionsvertrag 2021, S. 75), wie misst die Bundesregierung die
Umsetzung dieser Ziele?
Die Kindertagesbetreuung ist grundgesetzlich eine Aufgabe der Länder. Den
Ländern (und Kommunen) obliegt somit die Sach- und Finanzverantwortung,
das heißt auch die für die technische Ausstattung.
Aus kinderrechtlicher Perspektive bilden Schutz-, Bildungs- und Teilhaberechte
den Rahmen für ein gutes Aufwachsen mit digitalen Medien. Auch das digitale
Umfeld ist heute Voraussetzung für die Ausübung des Rechts auf Bildung
(Artikel 28 der United Nation‑Kinderrechtskonvention – UN-KRK) und fördert
das für das Wohlbefinden und die Entwicklung von Kindern unverzichtbare
Recht auf Kultur, Freizeit und Spiel (Artikel 31 UN-KRK). Insofern erkennt
das BMFSFJ die Bedeutung medienpädagogischer Ansätze in der
frühkindlichen Bildung grundsätzlich an.
Konkrete Anwendungsmöglichkeiten für digitale Medien in der
Kindertagesbetreuung zeigen die Erfahrungen aus dem im Jahr 2023 beendeten
Bundesprogramm Sprach-Kitas. Seit dem Jahr 2021 waren digitale Medien ein eigenes
Handlungsfeld im Bundesprogramm. In den Jahren 2021 und 2022 konnten die
beteiligten Sprach-Kitas einen Digitalisierungszuschuss in Höhe von 900 Euro
abrufen. Der Zuschuss war als Aufhol- und Digitalisierungszuschuss
Bestandteil des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und
Jugendliche“. Im Jahr 2021 wurden 7.309 Zuschuss-Pakete bewilligt, im Jahr 2022
waren es 7.567.
11. Wurden bereits alle im Koalitionsvertrag versprochenen „4.000
allgemein- und berufsbildende Schulen mit einem hohen Anteil sozial
benachteiligter Schülerinnen und Schüler“ zur Beteiligung an einem
Startchancen-Programm ausgewählt (Koalitionsvertrag 2021, S. 75), wenn ja,
wann, und wenn nein, warum nicht?
Die Auswahl und Benennung der Startchancen-Schulen ist in der Vereinbarung
zwischen Bund und Länder zur Umsetzung des Startchancen-Programms für
die Jahre 2024 bis 2034 (BLV) geregelt. Entsprechend der Vorgaben der BLV
haben die Länder zum Stichtag 1. Juni 2024 die Schulen benannt, die im ersten
Programmjahr ab dem 1. August 2024 gefördert werden. Mit insgesamt 2 139
Schulen wurde die Zielvorgabe von 1 000 Schulen im ersten Programmjahr
deutlich übertroffen. Gemäß BLV kann die Teilnahme der weiteren Schulen
über zwei Jahre gestaffelt erfolgen. Spätestens zum Schuljahr 2026/2027 sollen
alle Startchancen-Schulen in das Programm eingemündet sein. Die Benennung
der weiteren Startchancen-Schulen erfolgt spätestens bis zum 1. Juni 2025.
12. Wie hoch war in den Jahren 2022, 2023 und 2024 der Mittelabfluss im
Rahmen des Startchancen-Programms, wie viele allgemeinbildende
Schulen und wie viele berufsbildende Schulen wurden bisher (Stand:
Januar 2025) in welcher durchschnittlichen Förderhöhe mit Mitteln aus
dem Startchancen-Programm erreicht?
Die Vereinbarungen zum Startchancen-Programm wurden im Juni 2024 von
Bund und Ländern unterzeichnet. Auf dieser Basis ist das Startchancen-
Programm zum 1. August 2024 gestartet. Demensprechend waren in den
Haushaltsjahren 2022 und 2023 keine Mittel für das Programm im Haushalt
vorgesehen. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 5 und 11 verwiesen.
13. In welcher Höhe waren nach Kenntnis der Bundesregierung die zum
Stichtag 31. Dezember 2024 gebundenen Mittel für bereits bewilligte
Projekte im Rahmen des Startchancen-Programms?
Die Berichtslegung der Länder zur Verwendung der Mittel im Startchancen-
Programm und die entsprechenden Fristen sind in der Bund-Länder-
Vereinbarung sowie in der Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung von
Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Artikel 104c des Grundgesetzes zur
Umsetzung der Säule I des Startchancen-Programms (VV) geregelt. Erste Berichte
liegen entsprechend dieser Regelungen erst im Verlauf des Jahres 2025 vor.
Daher liegen der Bundesregierung zu von den Ländern bzw. Schulträgern
gebundenen Mitteln aktuell keine Erkenntnisse vor.
14. Liegt für den Digitalpakt 2.0 eine mit allen 16 Ländern abgestimmte
Bund-Länder-Vereinbarung vor, wenn ja, seit wann, und wenn nein,
warum nicht?
Das BMBF und die Konferenz der Bildungsministerinnen und
Bildungsminister der Länder haben am 13. Dezember 2024 eine gemeinsame Erklärung
veröffentlicht, die eine politische Einigung zu den Eckpunkten des DigitalPakt 2.0
enthält.
Das BMBF und die Konferenz der Bildungsministerinnen und
Bildungsminister der Länder streben an, zeitnah weitgehend konsentierte
Vereinbarungsentwürfe zu allen drei Handlungssträngen zu erarbeiten, die in der 21.
Legislaturperiode zwischen Bund und Ländern unterzeichnet werden können.
15. Welche konkreten Vorkehrungen wurden im Regierungsentwurf des
Bundeshaushaltes 2025 aus dem Juli 2024 für einen Digitalpakt 2.0
getroffen?
Der Haushaltstitel 3002/882 01 umfasst für das Jahr 2025 1.616.878.000 Euro.
Entsprechend der vorgesehenen Zweckbestimmung des Titels 3002/882 01
„Zuweisungen an die Länder zur Förderung von Investitionen in die digitale
Infrastruktur für Schulen“ steht dieser auch für die Finanzierung des
Digitalpakts 2.0 zur Verfügung.
Im Übrigen wird auf die Antworten der Bundesregierung zu Frage 14 der
Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 20/14680 sowie
auf die Mündliche Frage 29 des Abgeordneten Thomas Jarzombek der Fraktion
der CDU/CSU auf Plenarprotokoll 20/206 verwiesen.
16. Waren die von der Bundesregierung im Bundeshaushalt 2024 in Kapitel
3002 Titel 882 01 vorgesehenen Zuweisungen an die Länder zur
Förderung von Investitionen in die digitale Infrastruktur für Schulen gemäß § 2
Nummer 3 des Digitalinfrastrukturfondsgesetzes (DIFG) ausreichend,
um die Rechtsverpflichtungen aus der Verwaltungsvereinbarung
„DigitalPakt Schule 2019 bis 2024“ vom 16. Mai 2019 zu erfüllen, und wenn
nein, welche überplanmäßigen Ausgaben sind durch den Bund zu leisten,
und warum konnten diese Kostensteigerungen nicht im Voraus kalkuliert
werden?
Die Abweichungen zwischen der Mittelplanung der Länder und dem
tatsächlichen Mittelbedarf sind teilweise erheblich. Ein Grund dafür liegt in dem
zeitlichen Abstand zwischen der Haushaltsaufstellung und den tatsächlichen
Mittelbedarfen im Haushaltsvollzug. Deshalb berücksichtigt der Bund bei der
bedarfsgerechten Haushaltsaustellung des Bundes neben der Mittelanmeldung
auch die gemeldete Mittelbindung und den tatsächlichen Mittelabfluss.
Im Jahr 2024 hat sich ein Finanzierungsbedarf oberhalb der im
Haushaltsaufstellungverfahren festgelegten Mittel ergeben. In einer Finanzhilfe wie dem
„DigitalPakt Schule“ (DPS) hat der Bund verfassungsrechtlich keinen Einblick
in die Zahlungsanforderungen der Zuwendungsempfänger gegenüber den
Ländern. An den Mittelanmeldungen der Länder gegenüber dem Bund wird
deutlich, dass auch die Länder nur eingeschränkt planen können, wann Mittel von
den Schulträgern angefordert werden. Die Genauigkeit der angeforderten Mittel
nimmt erst im Zuge der Monatsmeldungen zu. Zum Zeitpunkt der
Haushaltsaufstellung im Vorjahr weicht die Mittelplanung daher von den realen Bedarfen
ab. Der Umfang des realen Mittelbedarfs war daher sowohl für den Bund als
auch für die Mehrzahl der Länder unvorhersehbar.
Deshalb wurden durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) im
Dezember 2024 überplanmäßige Ausgaben zur Deckung des Mittelbedarfs der Länder
im Haushaltsjahr 2024 genehmigt.
17. Rechnet die Bundesregierung nach aktuellen Schätzungen mit
erforderlichen Zuweisungen an die Länder zur Erfüllung der Rechtsverpflichtung
aus der Verwaltungsvereinbarung „DigitalPakt Schule 2019 bis 2024“,
die über die im Regierungsentwurf des Bundeshaushaltes 2025
vorgesehenen 1,6 Mrd. Euro hinausgehen, und wenn ja, mit welchen
zusätzlichen erforderlichen Ausgaben rechnet die Bundesregierung für das Jahr
2025?
Die Bundesregierung rechnet gegenwärtig nicht mit zusätzlichen erforderlichen
Ausgaben für das Jahr 2025.
18. In welchem Umfang hat die Bundesregierung seit Dezember 2021
zusätzliche Mittel zum im Koalitionsvertrag versprochenen Aufbau von
Service-, Beratungs- und Vernetzungsangeboten für einen beschleunigten
Mittelabfluss aus dem DigitalPakt Schule zur Verfügung gestellt (bitte
die Haushaltstitel titelscharf aufstellen)?
Es handelt sich bei den zusätzlichen Mitteln um den Mittelabfluss für die Jahre
2021 bis 2024 für den Bereich DARP-Komponente 6.2.2.2 (Schul-IT-
Investitionen) gegenüber der Partnerschaften Deutschland (PD) GmbH als
Zahlungsempfänger/Auftragnehmer. Die PD führt seit September im Auftrag des BMF
bundesweit Beratungen kommunaler Schulträger durch.
Titel Zusätzliche Mittel in T Euro
526 03 im EP 08 (BMF): 6.073
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 13 und
16c der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf
Bundestagsdrucksache 20/3336 sowie zu Frage 10 der Kleinen Anfrage der Fraktion der
CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/5596 verwiesen.
19. Ist die Finanzierung der im Jahr 2023 aufgebauten Kompetenzzentren für
digitales und digital gestütztes Unterrichten in Schule und Weiterbildung
über das Jahr 2026 hinaus rechtskräftig gesichert, wenn ja, wie, und in
welcher Höhe, und wenn nein, warum nicht?
Die „Kompetenzzentren für digitales und digital gestütztes Unterrichten in
Schule und Weiterbildung“ sind eine Maßnahme des in der 19.
Legislaturperiode mit der Europäischen Kommission vereinbarten Deutschen Aufbau-
und Resilienzplans (DARP). Als Enddatum für den DARP wurde der Ablauf
des Jahres 2026 vereinbart, entsprechend endet auch die Projektförderung der
„Kompetenzzentren für digitales und digital gestütztes Unterrichten in Schule
und Weiterbildung“ spätestens zu diesem Zeitpunkt.
20. Hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern die im
Koalitionsvertrag versprochenen digitalen Programmstrukturen und Plattformen für
Open Educational Ressources (OER) geschaffen, wenn ja, wann, und
durch wen werden diese genutzt, und wenn nein, warum nicht?
21. Hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern wie im
Koalitionsvertrag versprochen eine intelligente, auch lizenzfreie Lehr- und
Lernsoftware entwickelt, wenn ja, wann, und durch wen wird diese genutzt,
und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 20 und 21 werden gemeinsam beantwortet.
Das BMBF hat im Juli 2022 seine Open Educational Resources Strategie
(OER-Strategie) veröffentlicht. Die Länder waren bereits in den vorgelagerten
Konsultationsprozess zur Strategie eingebunden. Anknüpfend an digitale
Infrastrukturen, die etwa in länderübergreifenden und landesspezifischen Vorhaben
im Digitalpakt entstehen, ermittelt, ergänzt und entwickelt der Bund digitale
Programmstrukturen, Plattformen und Softwarebausteine für OER auch im
Austausch mit den Ländern weiter. Ansatzpunkte ergeben sich dabei etwa in
den länderübergreifenden Vorhaben Sodix/Mundo, Hubbs, MEM, inklusiv.
digital und auch AIS (Adaptives Intelligentes System) sowie auch bei
landesspezifischen OER-relevanten Plattformen. Zugang und Nutzung dieser Plattformen
sind für alle Schulen möglich und werden durch das länderübergreifende
Vorhaben VIDIS erleichtert. Daneben knüpft der Bund im Bereich der
Hochschulen an länderübergreifende Initiativen, wie KNOER, dem
Kooperationsnetzwerk für OER-förderliche Infrastrukturen und Dienste an.
22. Hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern die im
Koalitionsvertrag versprochenen Positivlisten datenschutzkonformer digitaler Lehr-
und Lernmittel erstellt, wenn ja, wann, und durch wen werden diese
Positivlisten betrieben und aktualisiert, und wenn nein, warum nicht?
Datenschutzkonforme und rechtssichere digitale Lehr- und Lernmittel werden
vom Bund mit dem Forschungs- und Entwicklungsvorhaben DIRECTIONS
adressiert und von den Ländern in den länderübergreifenden Vorhaben
„educheck digital“ sowie VIDIS im DigitalPakt Schule. Diese Vorhaben sind
im Austausch, ergänzen sich bei Prüfkriterien für den rechtskonformen Einsatz
von digitalen Lehr- und Lernmitteln und noch nicht abgeschlossen.
DIRECTIONS hat eine Laufzeit bis November 2027 und hat einen
Kriterienkatalog und eine Selbstverpflichtungserklärung für Systemanbieter veröffentlicht,
die derzeit erprobt werden. Ziel ist eine Datenschutzzertifizierung auf Basis der
DSGVO. „educheck digital“ hat eine Laufzeit bis Juni 2026 und fokussiert die
rechtliche und technische Qualitätssicherung digitaler Bildungsangebote.
VIDIS hat eine Laufzeit bis März 2026 und fokussiert die Übermittlung von
pseudonymisierten Daten für den sicheren Zugang zu digitalen
Bildungsangeboten. Ein Betriebsmodell wird in jedem der drei Vorhaben entwickelt. Im
Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 194
des Abgeordneten Thomas Jarzombek auf Bundestagsdrucksache 20/10565
verwiesen.
23. Hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern die im
Koalitionsvertrag versprochene gemeinsame Koordinierungsstelle
Lehrkräftefortbildung eingerichtet, wenn ja, wann, und ist diese in der Lage – wie im
Koalitionsvertrag versprochen –, bundesweit Fort- und
Weiterbildungsangebote zu vernetzen, die Qualifikation von Schulleitungen zu
unterstützen, den Austausch zu ermöglichen sowie die arbeitsteilige
Erstellung von Fortbildungsmaterialien zu organisieren, und wenn nein, warum
nicht?
Die im Koalitionsvertrag zur 20. Legislaturperiode genannte
„Koordinierungsstelle Lehrerfortbildung“ steht im engen inhaltlichen Zusammenhang mit der
ebenfalls im Koalitionsvertrag genannten Einrichtung und Förderung von
Kompetenzzentren für digitales und digital gestütztes Unterrichten in Schule
und Weiterbildung. Die dafür eingerichtete Vernetzungs- und Transferstelle hat
hier entsprechende Aufgaben übernommen, so dass die Einrichtung einer
separaten „Koordinierungsstelle Lehrerfortbildung“ nicht weiterverfolgt wurde.
24. Hat die Bundesregierung die Qualitätsoffensive Lehrerbildung
weiterentwickelt und um die neuen Schwerpunkte zur digitalen Bildung, zur
dritten Phase der Lehrerbildung und zur bundesweiten Qualitätsentwicklung
des Seiten- und Quereinstiegs ergänzt?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn nein, wie bewertet die Bundesregierung die Zukunft der durch
die Qualitätsoffensive Lehrerbildung aufgebauten Strukturen?
Die Fragen 24 bis 24b werden gemeinsam beantwortet.
Die von Bund und Ländern im Jahr 2013 beschlossene „Qualitätsoffensive
Lehrerbildung“ (QLB) mit ihren 91 Projekten unter Einbeziehung von 72
lehramtsausbildenden Hochschulen ist vereinbarungsgemäß zum 31. Dezember
2023 zum Abschluss gekommen. Jetzt kommt es darauf an, dass die
wissenschaftlich erarbeiteten Ergebnisse in der Praxis ankommen und auch in die
Fläche getragen werden. Darüber hinaus ist es wichtig, die mit der QLB erreichte
strukturelle Stärkung der Lehrerbildung in den Hochschulen zu sichern. Das ist
die besondere Verantwortung der Länder.
25. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen,
um die im Koalitionsvertrag versprochene Beschleunigung und
Vereinfachung der Anerkennung ausländischer Qualifikationen im Lehramt zu
forcieren, um welchen zeitlichen Faktor konnte die Verfahrensdauer zur
Anerkennung ausländischer Qualifikationen im Lehramt seit 2021
verbessert werden?
Der Beruf Lehrerin/Lehrer ist ein landesrechtlich geregelter Beruf dessen
Ausgestaltung, auch zu Fragen der Anerkennung ausländischer
Berufsqualifikationen, in der grundgesetzlich geregelten Verantwortung der Länder liegt.
Finanziert durch den Bund wurde in Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes im
Projekt „Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen“ vom Ministerium für
Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen in
Zusammenarbeit mit dem BMBF und dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
auch für den Beruf Lehrerin/Lehrer ein Antragsservice entwickelt, der eine
digitale Antragsstellung ermöglicht und allen Ländern zur Nutzung zur
Verfügung steht. Die Bundesregierung hat die Erörterungen der Länder von
Vorschlägen zur Vereinfachung und Beschleunigung der Anerkennungsverfahren
für im Ausland erworbene Lehramtsqualifikationen begrüßt und sich dafür
eingesetzt, dass im Beschluss des Bundeskanzlers und der Ministerpräsidentinnen
und Ministerpräsidenten vom 6. Dezember 2024 auch in den landesrechtlich
geregelten Berufen weitere Harmonisierungen und die Umsetzung von
Erleichterungen vereinbart wurden. Dies betrifft u. a. die Akzeptanz von Unterlagen in
anderen Sprachen und Nutzung von Musterbescheiden, den Verzicht auf
Beglaubigungen sowie die Ausweitung von Möglichkeiten für berufsbegleitende
Anerkennungsprozesse. Daten zur Dauer der Verfahren in diesem Beruf liegen
der Bundesregierung nicht vor.
26. Hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern, Kommunen und
relevanten Akteuren den im Koalitionsvertrag angekündigten Pakt zur
Stärkung und Modernisierung berufsbildender Schulen aufgelegt?
a) Wenn ja, wie viele Mittel aus dem Bundeshaushalt standen in den
Jahren 2022, 2023 und 2024 für Neubewilligungen im Rahmen
dieses Pakts zur Verfügung?
b) Wie viele Mittel wurden davon in den genannten Haushaltsjahren
real verausgabt?
c) Welche Funktion soll der für den Pakt für berufliche Schulen
gegründete „Rat“ nach Auffassung der Bundesregierung erfüllen, und
inwieweit unterscheidet sich dieser „Rat“ von der „Allianz für Aus-
und Weiterbildung“?
Die Fragen 26 bis 26c werden gemeinsam beantwortet.
Der Pakt für berufliche Schulen hat seine Arbeit am 16. Mai 2024
aufgenommen. Er ist eine Kommunikations- und Austauschplattform für die
Zusammenarbeit eines breiten Akteursbündnisses, um Impulse zur Stärkung der
Innovationsfähigkeit und zur Weiterentwicklung der beruflichen Schulen in
Deutschland zu setzen. Dieser thematische Fokus unterscheidet den Pakt von der
Allianz für Aus- und Weiterbildung. Die Paktpartner verständigen sich auf
gemeinsame Zielsetzungen und beteiligen sich im Rahmen ihrer jeweiligen
Zuständigkeit bei der Umsetzung der vereinbarten Schwerpunktthemen.
Entsprechend der föderalen Zuständigkeiten liegt die übergeordnete
Verantwortung für berufliche Schulen und deren Finanzierung bei den Ländern.
Dementsprechend nehmen die Länder die Federführung für den Pakt für berufliche
Schulen wahr. Der Bund prüft themenspezifisch, welche Vorhaben in seiner
Zuständigkeit in die Paktarbeit eingebracht werden können, um die beruflichen
Schulen zu stärken.
Der Rat bildet die zentrale Plattform für die Zusammenarbeit der Paktpartner
und hat die Aufgabe, Empfehlungen zu den gemeinsam von den Paktpartnern
bearbeiteten Themen- und Gestaltungsfeldern abzugeben, die sich von
besonderer berufsbildungspolitischer Relevanz für die Leistungsfähigkeit und die
Qualität der Bildungsdienstleistungen beruflicher Schulen zeigen.
27. Hat die Bundesregierung den im Koalitionsvertrag angekündigten
Ausbildungspakt für Ausbildungsbotschafterinnen und
Ausbildungsbotschafter aufgesetzt, wenn ja, seit wann fördert die Bundesregierung
Ausbildungsbotschafterinnen und Ausbildungsbotschafter, wie viele sind es,
und in welchem Umfang erfolgt die Förderung, und wenn nein, warum
nicht?
Im Jahr 2024 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
(BMWK) ein Netzwerk von Ausbildungsbotschafterinitiativen gegründet. Das
durch das BMWK institutionell geförderte RKW Kompetenzzentrum betreut
das Netzwerk. Wesentliche Komponenten sind Vernetzungstreffen virtuell und
in Präsenz und eine Online-Plattform. Aktuell umfasst das Netzwerk 103
Initiativen.
28. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Dezember
2021 umgesetzt, um wie im Koalitionsvertrag versprochen Frauen im
Handwerk zu stärken, welche messbaren Ergebnisse hat die
Bundesregierung in den Jahren 2022, 2023 und 2024 erzielt?
Die Bundesregierung hat im September 2022 auf Anstoß des BMWK die
Initiative „FRAUEN in Mittelstand, Handwerk, Gründungen und Start-ups“
gestartet. Aus der Initiative heraus wurde der gemeinsame Aktionsplan „Mehr
Unternehmerinnen für den Mittelstand“ von insgesamt 32 Partnern
(Bundesministerien, Verbänden, Netzwerken, Finanzierungsinstitutionen und
wissenschaftlichen Instituten) erarbeitet, der im Mai 2023 der Öffentlichkeit vorgestellt
wurde und nach einer Erweiterung weit über 40 Maßnahmen von inzwischen
41 Beteiligten enthält, um u. a. die Beratungs- und Finanzierungsangebote für
Gründerinnen und frauengeführte Unternehmen in der Wachstumsphase zu
erweitern, um Rahmenbedingungen für Gründerinnen und Unternehmerinnen zu
verbessern, um mehr Mädchen und Frauen für den Klimabereich und die
Energiewende zu gewinnen und sie für Berufe im Handwerk und MINT-Bereich zu
begeistern sowie die Leistung von selbständigen Frauen mit und ohne
Einwanderungsgeschichte sichtbar zu machen und zu würdigen. Der aktuelle Stand
zum gemeinsamen Aktionsplan „Mehr Unternehmerinnen für den Mittelstand“
ist auf der Webseite des BMWK abrufbar.
Einen besonderen Fokus auf das Handwerk legen z. B. die BMWK-Initiative
„FRAUEN unternehmen“ sowie das BMFSFJ-Projekt „Frau-Handwerk-
Nachfolge“ der bundesweiten Gründerinnenagentur (bga).
Auf Initiative des BMWK hat zudem das Ludwig-Fröhler-Institut für
Handwerkswissenschaften Studien zur „Beschäftigungssituation von Frauen im
deutschen Handwerk“ und zu „Frauen in der Handwerksorganisation“
veröffentlicht, die als Basis für Diskussionen innerhalb der Handwerksorganisation,
auch im Rahmen des sozialpartnerschaftlich geführten Zukunftsdialogs
Handwerk, sowie als Grundlage für weitere gezielte Maßnahmen in den Regionen
dienen, um beispielsweise das ehrenamtliche Engagement von Frauen im
Handwerk zu stärken.
Die Maßnahmen des Aktionsplans werden von den Beteiligten in eigener
Verantwortung durchgeführt. Ein gemeinsames Monitoring aller Maßnahmen
findet im Interesse einer bürokratiearmen Umsetzung nicht statt. Die Beteiligten
berichten auf ihren Kanälen über ihre Projekte (z. B. auf der Webseite des
BMWK unter dem Thema „Starke Frauen. Starke Wirtschaft“ vom 6.
November 2024 sowie auf der Webseite des BMFSFJ unter dem Thema
„Bundesweiter Wettbewerb zur Förderung von Frauen im Handwerk startet“ vom 21.
Januar 2025).
29. Ist es nach Auffassung der Bundesregierung gelungen, gemeinsam mit
den Ländern die Berufsorientierung wie im Koalitionsvertrag
versprochen flächendeckend auszubauen?
a) Wenn ja, wie misst die Bundesregierung den flächendeckenden
Ausbau?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 29 bis 29b werden gemeinsam beantwortet.
Mit der Initiative Bildungsketten verfolgen Bund, Länder und Bundesagentur
für Arbeit (BA) das gemeinsame Ziel, Strukturen und Prozesse für ein
kohärentes Maßnahmensystem am Übergang Schule – Beruf zu schaffen. Das schließt
insbesondere den Ausbau einer systematischen Berufsorientierung ein. Hierzu
wurden mit 15 Bundesländern Bund-Land-Vereinbarungen im Rahmen der
Initiative Bildungsketten geschlossen, davon zwölf in dieser Legislaturperiode.
Gegenstand aller Vereinbarungen sind u. a. Maßnahmen zur Stärkung der
beruflichen Orientierung. Im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten haben alle
Länder entsprechende Erlasse zur Berufsorientierung in Schulen umgesetzt.
Das BMBF finanziert in allen Ländern im Rahmen des
Berufsorientierungsprogramms entsprechende Maßnahmen. Die Förderung des BMBF flankiert die
Maßnahmen der Agenturen für Arbeit und der Länder, um Lücken zu schließen
oder erfolgversprechende Ansätze modellhaft zu erproben und/oder zu
transferieren.
Zum flächendeckenden Ausbau der beruflichen Orientierung tragen auch die
digitalen Instrumente wie die Berufswahl-App, das Portal zynd und das
Verweisportal Berufenavi bei.
c) Welche neuen Maßnahmen wurden seit Beginn der Legislaturperiode
zusammen mit den Ländern umgesetzt, um die Themen
Berufsorientierung und Berufsvorbereitung stärker in der Lehrkräfteausbildung zu
verankern?
Entsprechend der föderalen Zuständigkeiten liegt die schulische Bildung in der
Verantwortung der Länder. Auch die Lehrkräfteausbildung fällt in diesen
Kompetenzbereich der Länder. Im Rahmen der Initiative Bildungsketten erfolgt hier
regelmäßig ein Austausch zwischen Bund und Ländern.
30. Ist es nach Auffassung der Bundesregierung gelungen, gemeinsam mit
den Ländern die Jugendberufsagenturen wie im Koalitionsvertrag
versprochen flächendeckend auszubauen, wenn ja, wie misst die
Bundesregierung den flächendeckenden Ausbau, und wenn nein, warum nicht?
Die Ende 2019 vom BMAS eingeführte Servicestelle „Jugendberufsagenturen“
hat im Sommer 2021 im Auftrag des BMAS eine bundesweite, quantitative
Erhebung durchgeführt um auf der Basis einer Selbstauskunft einen Überblick
über den Bestand an regionalen Kooperationsbündnissen aus Agentur für
Arbeit, Jobcenter und Jugendamt im Bundesgebiet zu erhalten. Weil sich die
Ausgangsbedingungen der jeweiligen Kooperationsbündnisse und die individuell
entwickelten Arbeitsabläufe unterscheiden, gleicht keine Jugendberufsagentur
der anderen. Deshalb hat die Servicestelle „Jugendberufsagenturen“ die
Rückmeldungen aller Jugendberufsagenturen so aufbereitet, dass zum einen
detaillierte Informationen über jede einzelne Jugendberufsagentur in einer digitalen
Übersicht recherchiert werden können. Hierzu wird auf die Webseite der
Servicestelle Jugendberufsagenturen verwiesen.
Zum anderen ist es aber auch möglich, Aussagen über die bundesweite
Entwicklung zu machen. Die Daten der digitalen Übersicht wurden fortlaufend
aktuell gehalten. Mit Stand vom 6. Januar 2025 bestehen bundesweit
366 Jugendberufsagenturen, die sich auf 359 Kreise und kreisfreie Städte
verteilen. Jugendberufsagenturen sind entsprechend nahezu flächendeckend im
Bundesgebiet etabliert. Um die wenigen verbliebenen Regionen ohne
Jugendberufsagentur bei der Neugründung einer Jugendberufsagentur unterstützen und
bestehende Jugendberufsagenturen bei ihrer Weiterentwicklung gezielt
begleiten zu können, hat die Servicestelle „Jugendberufsagenturen“ ihre Angebote
ausgeweitet.
31. Setzt der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Reform
des Aufstiegs-BAföG die im Koalitionsvertrag festgelegten Vorhaben
um, das Aufstiegs-BAföG auszubauen, den Unterhaltsbeitrag für
Teilzeitfortbildungen zu öffnen, Weiterbildungen auf der gleichen Stufe des
Deutschen Qualifikationsrahmens sowie für eine zweite vollqualifizierte
Ausbildung zu fördern, die Fördersätze und Freibeträge deutlich zu
erhöhen und die Förderlücke zum BAföG zu schließen, wenn ja, wie, und
wenn nein, warum nicht?
Mit dem 27. und 29. BAföGÄndG wurden in der 20. Legislaturperiode die
Bedarfssätze und Freibeträge auch für Unterhaltsberechtigte nach dem
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) deutlich erhöht. Hingegen ist nicht
davon auszugehen, dass der von der Bundesregierung am 24. Juli 2024
beschlossene Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des AFBG noch in der
20. Legislaturperiode vom Deutschen Bundestag beschlossen werden wird. Der
Gesetzentwurf sah Maßnahmen vor, um das Aufstiegs-BAföG auszubauen und
um die Fördersätze deutlich zu erhöhen. Der Gesetzentwurf adressierte
insbesondere die Anhebung der Förderrahmen der Lehrgangs- und
Prüfungsgebühren von 15.000 Euro auf 18.000 Euro sowie des Meisterstücks von 2.000 Euro
auf 4.000 Euro. Zudem war vorgesehen, dass bei bestandener
Fortbildungsprüfung der Erlass des Darlehens der Kreditanstalt für Wiederaufbau für die
Lehrgangs- und Prüfungsgebühren von 50 auf 60 Prozent ansteigt und sich
Arbeitgeber an den Maßnahmekosten beteiligen können, ohne dass dies auf die
Förderung angerechnet wird. Auch der Kinderbetreuungszuschlag für
Alleinerziehende sollte von 150 Euro auf 160 Euro pro Monat je Kind angehoben werden.
32. Hat die Bundesregierung das im Koalitionsvertrag gegebene
Versprechen, das BAföG „elternunabhängiger“ zu machen, umgesetzt, wenn ja,
wie, und wenn nein, warum nicht?
Der Koalitionsvertrag zur 20. Legislaturperiode sah einen elternunabhängigen
Beitrag zur Ausbildungsfinanzierung im Rahmen der Einführung einer
Kindergrundsicherung vor. Dessen ungeachtet wurden im BAföG verschiedene
Änderungen umgesetzt, die den Kreis der BAföG-Berechtigten vergrößern. Dazu
zählen insbesondere die Anhebung der Freibeträge um insgesamt 27 Prozent
und die Anhebung der Altersgrenze auf 45 Jahre bei Beginn des zu fördernden
Ausbildungsabschnitts. Durch die Anhebung der Altersgrenze erweitert sich
auch der Kreis der grundsätzlich elternunabhängig Geförderten (§ 11 Absatz 3
Nummer 2 BAföG).
33. In wie vielen konkreten Fällen wurde der im Koalitionsvertrag
versprochene (Koalitionsvertrag, S. 76) und auf dieser Basis von der
Regierungskoalition eingeführte Notfallmechanismus in Anspruch genommen,
und wenn noch gar nicht, warum nicht, und welche Schlussfolgerungen
zieht die Bundesregierung hieraus?
Mit dem 28. BAföG-Änderungsgesetz wurde die Bundesregierung ermächtigt,
durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats im Falle einer vom
Deutschen Bundestag auf Antrag der Bundesregierung durch Beschluss
festgestellten bundesweiten Notlage, die den Arbeitsmarkt für
ausbildungsbegleitende Nebentätigkeiten in erheblichem Ausmaß beeinträchtigt, das BAföG
vorübergehend für einen Personenkreis zu öffnen, der normalerweise vom BAföG-
Bezug ausgeschlossen ist (§ 59 BAföG). Die Bundesregierung wertet es positiv,
dass seit Inkrafttreten des 28. BAföG-Änderungsgesetzes im Oktober 2022
keine den Arbeitsmarkt für ausbildungsbegleitende Nebentätigkeiten
beeinträchtigende Notlage im Sinne von § 59 Absatz 1 BAföG eingetreten ist.
34. Hat die Bundesregierung das im Koalitionsvertrag gegebene
Versprechen, eine Absenkung des Darlehensanteils und eine Öffnung des
zinsfreien BAföG-Volldarlehens für alle Studierenden anzustreben
(Koalitionsvertrag, S. 76), realisiert?
a) Wenn ja, in welcher Höhe wurden der Darlehensanteil zu wann
abgesenkt und eine Öffnung des zinsfreien BAföG-Volldarlehens für alle
Studierenden vorgenommen?
b) Wenn nein, warum nicht?
c) Wenn ja, welche Maßnahmen hat die Bundesregierung darüber
hinaus konkret umgesetzt, um eine regelmäßige Anpassung der
Regelsätze an die steigenden Lebenshaltungskosten sicherzustellen?
Die Fragen 34 bis 34c werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung hat mit dem 27. BAföG-Änderungsgesetz den mit dem
26. BAföG-Änderungsgesetz eingeführten Erlass der Darlehensrestschuld nach
zwanzigjährigem redlichem Bemühen der Rückzahlung (§ 18 Absatz 12
BAföG) von unnötigem Verwaltungsaufwand befreit und die Wirkung des
Erlasses über die Hauptforderung hinaus auf noch bestehende Kosten- und
Zinsforderungen erstreckt. Eine Ausweitung des BAföG-Volldarlehens nach § 17
Absatz 3 BAföG und weitergehende Veränderungen beim Darlehensanteil der
Regelförderung für Studierende nach § 17 Absatz 2 Satz 1 BAföG wurden
angesichts der bereits bestehenden sozialen Rückzahlungskonditionen beim
Darlehensanteil des BAföG als weniger prioritär angesehen. Die Bundesregierung
hat vielmehr in der 20. Legislaturperiode – insbesondere mit Blick auf das Ziel
des BAföG, Bildungspotentiale zu heben und so dem Fachkräftemangel
entgegenzuwirken – den Schwerpunkt der Reformen auf die Erweiterung des
Antragstellerkreises gelegt. Neben den genannten Maßnahmen zählen dazu auch
die in der 20. Legislaturperiode regelmäßig (zum Wintersemester 2022/2023
und zum Wintersemester 2024/1025) erfolgten Anhebungen der Bedarfssätze
und des Wohnzuschlags sowie wichtige, nachhaltig wirkende strukturelle
Verbesserungen der Leistungen nach dem BAföG. Dazu gehören insbesondere die
Einführung einer Studienstarthilfe für junge Menschen aus Haushalten mit
Sozialleistungsbezug, das neue Flexibilitätssemester und die Erleichterung eines
förderungsunschädlichen Fachrichtungswechsels.
d) Wenn ja, welche Maßnahmen hat die Bundesregierung darüber hinaus
konkret umgesetzt, um den nach Auffassung der Fragesteller großen
regionalen Unterschiede bei den Wohnkosten Rechnung zu tragen?
Unabhängig von den oben genannten Anhebungen des Wohnzuschlags nach
dem BAföG unterstützt der Bund seit dem Jahr 2023 die zuständigen Länder
mit dem Sonderprogramm „Junges Wohnen“ im Rahmen des sozialen
Wohnungsbaus bei Sanierung und Neubau von Wohnheimplätzen. Die
Bundesregierung ist der Überzeugung, dass insbesondere die Schaffung von mehr
Wohnraum zu Verbesserungen auf den Wohnungsmarkt für Studierende und junge
Menschen in Ausbildung beiträgt.
35. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen,
um die Beantragung und Verwaltung des BAföG wie im
Koalitionsvertrag versprochen „schlanker, schneller und digitaler zu gestalten“
(Koalitionsvertrag, S. 76), um welchen zeitlichen Faktor konnte die
Verfahrensdauer zur Beantragung und Verwaltung des BAföG seit 2021 verbessert
werden?
Der Vollzug des BAföG liegt gemäß § 39 Absatz 1 BAföG in ausschließlicher
Zuständigkeit der Länder. Die Bundesregierung trägt aber durch
Vereinfachungen auf gesetzlicher und untergesetzlicher Ebene zur Verschlankung der
Antrags- und Bewilligungsverfahren im BAföG bei. Die Auswirkungen dieser
Vereinfachungen auf die Verfahrensdauer lassen sich nicht eindeutig
quantifizieren, nicht zuletzt, weil die Verfahrensdauer auch von einer Vielzahl von
Faktoren abhängt, auf die der Bund keinen Einfluss hat, wie zum Beispiel (z. B.)
die Personal- und Sachausstattung in den Ämtern für Ausbildungsförderung.
Beiträge zu schlankeren und digitaleren Verfahren durch gesetzliche
Änderungen in der 20. Legislaturperiode stellten insbesondere dar:
Mit dem 27. BAföG-Änderungsgesetz wurde in § 46 Absatz 1 BAföG die
elektronische Antragstellung als gleichwertige Alternative zu einem schriftlichen
Antrag aufgenommen. Das BAföG-Antragsverfahren über den
Antragsassistenten „BAföG Digital“ ist bereits seit dem Jahr 2021 vollständig digitalisiert. Die
Digitalisierung der Verwaltung des BAföG liegt in ausschließlicher
Zuständigkeit der Länder. Pilotprojekte zur Einführung einer E-Akte sind erfolgreich in
den Ländern Sachsen-Anhalt und Thüringen und einem Studierendenwerk in
Hessen abgeschlossen.
Mit der „Studienstarthilfe“ wurde im 29. BAföG-Änderungsgesetz erfolgreich
ein neues Förderinstrument eingeführt, das eine rein digitale Antragstellung
vorsieht.
Ebenfalls mit dem 29. BAföG-Änderungsgesetz wurde zur
Verwaltungsvereinfachung auf die Prüfung und Anrechnung von Einkommen von weiteren
Unterhaltsberechtigten im Rahmen des § 23 Absatz 2 BAföG und des § 25 Absatz 3
Nummer 2 BAföG verzichtet, wenn diese noch nicht volljährig sind.
Für Vereinfachungen auf untergesetzlicher Ebene in dieser Wahlperiode seien
beispielhaft genannt:
Der Erlass des BMBF vom 13. November 2023 regelt, dass auf die
Anforderung von Nachweisen bei der Vermögensprüfung im BAföG verzichtet werden
kann, sofern der Wert des Vermögens von Auszubildenden den Betrag von
10.000 Euro nicht übersteigt. Hierzu wurde ergänzend zum BAföG-
Formblatt 01 ein Vordruck zur Verfügung gestellt, mit dem die Auszubildenden eine
entsprechende Erklärung abgeben können. Der Vordruck ist sowohl bei der
analogen als auch bei der digitalen Antragstellung verfügbar. Er wird bei der
aktuell in der Formblattkommission stattfindenden Überarbeitung der
Formblätter in diese integriert.
Der Erlass des BMBF vom 2. September 2024 setzte rechtzeitig zum
Wintersemester 2024/2025 einen umfangreichen Katalog von Maßnahmen zur
Verwaltungsvereinfachung um, die in einer dafür eingerichteten Bund-Länder-
Arbeitsgruppe erarbeitet worden waren. Die genannten Erlasse sind auf der
Informationsseite des BMBF zum BAföG veröffentlicht.
36. Hat die Bundesregierung das im Koalitionsvertrag versprochene
Lebenschancen-BAföG umgesetzt, wenn ja, wann, und wie, und wenn nein,
warum nicht?
Das BMBF arbeitet an der Umsetzung eines neuen Instruments zur Stärkung
selbstbestimmter Weiterbildung auch jenseits berufs- und abschlussbezogener
Qualifikation und orientiert sich dabei konzeptionell an der EU-
Ratsempfehlung zur Schaffung individueller Lernkonten (Juni 2022).
37. Hat die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag versprochene
Bildungs(teil)zeit nach österreichischem Vorbild umgesetzt, wenn ja, wann,
und wie, und wenn nein, warum nicht?
Die Einführung einer Bildungszeit bzw. Bildungsteilzeit war Bestandteil des
Referentenentwurfes des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
16. Dezember 2022 für ein Gesetz zur Stärkung der Aus- und
Weiterbildungsförderung und Einführung einer Bildungszeit. Im Rahmen der
regierungsinternen Kompromissfindung wurde entschieden, dass die Bildungs(teil)zeit nicht
Teil des Regierungsentwurfs für ein Gesetz zur Stärkung der Aus- und
Weiterbildungsförderung ist. Ziel des BMAS ist es, Beschäftigte, insbesondere
Geringqualifizierte, bei selbstinitiierten arbeitsmarktbezogenen Weiterbildungen
finanziell zu unterstützen, etwa für eine berufliche Umorientierung.
38. In welchen Bereichen wurde die im Koalitionsvertrag versprochene
Verzahnung der Nationalen Online-Weiterbildungsplattform und der
Bildungsplattform („Mein Bildungsraum“) konkret durch die
Bundesregierung umgesetzt?
Mit Blick auf die Vorhaben „mein NOW“ und „Mein Bildungsraum“ ist es das
gemeinsame Ziel, „mein NOW“ als zentrales Portal für die berufliche
Weiterbildung und „Mein Bildungsraum“ als bildungsbereichs-übergreifende
Vernetzungsinfrastruktur verzahnt zu denken und weiterzuentwickeln.
39. Hat die Bundesregierung ein Konzept für den langfristigen Betrieb von
„Mein Bildungsraum“ entwickelt?
a) Wenn ja, welche Funktion soll „Mein Bildungsraum“ langfristig
erfüllen, und durch wen sollen aktuelle Informationen zu Bildungs-
und Beratungsangeboten eingepflegt werden?
Die Fragen 39 und 39a werden gemeinsam beantwortet.
Das Ziel von „Mein Bildungsraum“ ist es die Digitalisierung im
Bildungsbereich zu fördern und eine innovative Grundlage zu schaffen für eine moderne,
vernetzte Bildungslandschaft. Im Fokus stehen unter anderem ein
niedrigschwelliger Zugang zu Bildungsangeboten und Services im Bildungsbereich
(leichte Zugänge, Ausdehnung digitaler Zugänge) sowie ein schneller und
aufwandsarmer Austausch von Bildungsabschlüssen und -nachweisen
(Beschleunigung von Prozessen).
b) Wie viele Mittel stellt das BMBF der Bundesagentur für
Sprunginnovationen (SPRIND) im Rahmen der Kooperationsvereinbarung zur
Weiterentwicklung der Bildungsplattform „Mein Bildungsraum“ zur
Verfügung?
Seit Juli 2024 ist die Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) mit der
technischen Weiterentwicklung von „Mein Bildungsraum“ vom BMBF
beauftragt worden. Das Projekt wird aus dem Haushaltstitel 3002/685 46: Digitaler
Bildungsraum, Bildungsplattform und INVITE finanziert. „Mein
Bildungsraum“ wird aus den Erläuterungsziffern 1 und 4 finanziert. Im Jahr 2024
standen daraus 79,281 Mio. Euro zur Verfügung. Der Regierungsentwurf zum
Haushalt 2025 sieht 98,8 Mio. Euro vor Mit diesen Mitteln werden u. a.
Fördermaßnahmen und Projektträgertätigkeiten, die begleitende Evaluation, rechtliche
Beratungsleistungen sowie die SPRIND finanziert.
c) Bis wann soll die SPRIND Zwischen- bzw. Endergebnisse zur
Weiterentwicklung von „Mein Bildungsraum“ vorlegen?
Als Innovationsagentur agiert SPRIND unabhängig und agil, um neue
Technologien und Lösungen zu entwickeln. SPRIND verantwortet neben der
technischen Weiterentwicklung von „Mein Bildungsraum“ auch die Konzeption und
die Unterstützung der Umsetzung einer Betriebs- und Betreiberstruktur
inklusive der „Go-to-Market-Strategie“. Bis zum Jahr 2026 soll ein Konzept eines
Betriebs- und Betreibermodells finalisiert werden. Zielsetzung ist der reguläre
Betrieb im Jahr 2027.
Erste Funktionalitäten von „Mein Bildungsraum“ sollen bereits im Jahr 2025
nutzbar werden. Unter anderem soll ein digitales Abiturzeugnis in einigen
Bundesländern angeboten werden, mit dem sich Abiturientinnen und Abiturienten
an Hochschulen bewerben können.
40. Hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode wie im
Koalitionsvertrag versprochen ein Förderprogramm für Volkshochschulen und
andere gemeinnützige Bildungseinrichtungen aufgesetzt und damit in deren
digitale Infrastruktur investiert, und wenn ja, in welchem Umfang wurde
ein solches Förderprogramm aufgesetzt, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung hat in der 20. Legislaturperiode in die digitale
Infrastruktur der Volkshochschulen über die Förderung des vhs-Lernportals investiert.
Diese digitale Lernplattform für Deutsch als Zweitsprache und
Alphabetisierung und Grundbildung des Deutschen Volkshochschulverbands wurde im
Rahmen der Bund-Länder-Initiative AlphaDekade weiter ausgebaut. Das vhs-
Lernportal steht allen Volkshochschulen in Deutschland zur Verfügung und wird
von Kursleitenden als Blended-Learning-Instrument in den vhs-Kursen
eingesetzt. Es wird zudem als Selbstlerninstrument kostenlos u. a. von Lernenden
mit Grundbildungsbedarfen genutzt.
Zum Ausbau des Lernportals wurden im Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum
31. Dezember 2025 insgesamt 13.074.344 Euro vom BMBF zur Verfügung
gestellt.
41. Wie viele Mittel standen in den Jahren 2022, 2023 und 2024 für die
Umsetzung von Maßnahmen im Bereich Bildung für Nachhaltige
Entwicklung (BNE) zur Verfügung, und wie viele Mittel wurden tatsächlich
verausgabt (bitte pro Jahr titelscharf aufstellen und tabellarisch darstellen)?
Auf die nachfolgende Tabelle wird verwiesen.
Mittel in T Euro 2022 2023 2024
Kapitel/Titel SOLL IST SOLL IST SOLL IST
3002/685 41 10.000 9.233 10.000 9.192 10.000 8.715
3002/685 20 2.942 2.535 - - 4.395 3.338
3004/685 43 254 183 392 620 524 557
42. Haben im Zusammenhang mit BNE seit Dezember 2021 Schülerfirmen
eine Förderung durch die Bundesregierung erhalten, wenn ja, wie viele,
und in welcher durchschnittlichen Höhe erfolgte die Förderung, und
wenn nein, warum nicht?
Im Zeitraum von August 2022 (Start der Förderung) bis Ende 2024 wurden im
Rahmen des Projekts youstartN der Stiftung Bildung bundesweit 560
Schülerfirmen mit Boostergeldern zur Umsetzung von Nachhaltigkeitskonzepten mit
durchschnittlich 1.616 Euro pro Schülerfirma (insgesamt rund 900.000 Euro)
gefördert. Die Förderung umfasste gleichzeitig Beratungs- und
Vernetzungsangebote sowie jährliche Preisverleihungen für innovative Schülerfirmen und
belief sich insgesamt auf 1.725 Mio. Euro. Zusätzlich wurden im Rahmen des
Projekts Ideenlabs der Deutschen Kinder und Jugendstiftung Fortbildungen für
Lehrkräfte sowie Workshops für Schülerinnen und Schüler zu BNE und
Gründung von Schülerfirmen mit rund 347.000 Euro gefördert.
43. Wann wurde die KI-Strategie der Bundesregierung letztmalig
ressortübergreifend aktualisiert?
Die Strategie Künstliche Intelligenz (KI) der Bundesregierung wurde im Jahr
2018 und deren Fortschreibung im Jahr 2020 veröffentlicht. Die Strategie und
ihre Fortschreibung wurden ressortübergreifend erarbeitet und im Kabinett
beschlossen.
44. Warum wurde die KI-Strategie der Bundesregierung zwischen
Dezember 2021 und Januar 2025 nicht bereits fortgeschrieben (Zitat aus dem
aktuellen Wahlprogramm der aktuell regierungsanführenden SPD: „Für
uns steht die Weiterentwicklung der KI-Strategie an erster Stelle.“ S. 7:
mehr.spd.de/programm)?
Die KI-Strategie war von Beginn an auf den Zeitraum von 2018 bis 2025
ausgelegt und bildete im genannten Zeitraum die Handlungsgrundlage der
Bundesregierung. Die Bundesregierung hat sich dabei auf die Umsetzung der
Maßnahmen fokussiert. Mit der Umsetzung der KI-Strategie in der 20.
Legislaturperiode hat die Bundesregierung dazu beigetragen, dem deutschen KI-
Ökosystem neue Impulse zu geben und es im internationalen Kontext weiter zu
stärken. Dabei hat die Bundesregierung mit diversen Initiativen auch auf aktuelle
Entwicklungen reagiert. Zu nennen sind beispielhaft:
• Die Bundesregierung hat ressortübergreifende Runden durchgeführt, um die
Umsetzung der KI-Strategie laufend zu begleiten, die Initiativen der
Ressorts miteinander zu vernetzen und offene Herausforderungen zu
identifizieren.
• Das BMBF hat seine Förderung in den Bereichen Forschung, Talente,
Recheninfrastrukturen und Transfer ab dem Jahr 2023 deutlich ausgeweitet,
u. a. mit 15 neuen Förderaufrufen, etwa zu „Flexiblen, resilienten und
effizienten Machine-Learning-Modellen“. Zudem wurden Zugänge für
Unternehmen zu den Höchstleistungsrechnern des Gauss Centre for
Supercomputing und von EuroHPC geschaffen.
• Deutschland hat sich erfolgreich um eine der AI Factories der EU beworben
(HammerHAI in Stuttgart).
• Auf Initiative der Bundesregierung hat die OECD eine Analyse des
deutschen KI-Ökosystems im internationalen Vergleich durchgeführt; der
Bericht dazu wurde im Juni 2024 veröffentlicht.
• Die Bundesregierung hat ihre Aktivitäten zur Stärkung der „KI-Readiness“
der deutschen Wirtschaft und insbesondere von Klein- und mittelständische
Unternehmen (KMU) verstärkt. Mit den KI-Studios steht seit Anfang 2023
ein niedrigschwelliges Angebot für Beschäftigte und deren
Interessenvertretungen zur Verfügung, um praxisnah über die Chancen und Risiken von KI
zu informieren und zur Nutzung und Mitgestaltung von KI-Anwendungen
in der Arbeitswelt zu befähigen. Das seit Mitte 2021 aufgebaute Netzwerk
der Mittelstand-Digital Zentren wird seit Juni 2024 stärker auf das Thema
KI ausgerichtet. Bereits seit Mitte 2019 wurden im Rahmen der KI-
Strategie 2018 durch das Programm „KI für KMU“ bei vielen Zentren sogenannte
KI-Trainer (aktuell ca. 100) etabliert und dadurch flächendeckend KI-
Kompetenzen im Netzwerk aufgebaut.
45. Wie haben sich in den Haushaltsjahren 2021, 2022, 2023 und 2024 die
Forschungsausgaben der Bundesregierung für Künstliche Intelligenz
entwickelt (bitte entlang der Jahre und Ressorts tabellarisch darstellen)?
Hierzu wird auf die Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/6862 (Anlage 3 zu den
Jahren 2021/2022) sowie auf die Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke auf
Bundestagsdrucksache 20/12191 (Anlage 3 zu den Jahren 2023/2024)
verwiesen.
46. Wie haben sich in den Haushaltsjahren 2021, 2022, 2023 und 2024 die
Forschungsausgaben der Bundesregierung für Quantentechnologien
entwickelt (bitte entlang der Jahre und Ressorts tabellarisch darstellen)?
Auf die nachfolgende Tabelle wird verwiesen.
Forschungsausgaben der Bundesregierung (BReg)
für Quantentechnologien (SOLL) in T Euro
Ressorts 2021 2022 2023 2024
BMBF 224.359 295.011 312.210 328.475
BMWK 137.210 209.290 225.470 42.040
BMF 0 12.500 12.500 12.500
BMVg 3.585 2.885 2.335 1.540
47. Wie haben sich in den Haushaltsjahren 2021, 2022, 2023 und 2024 die
Forschungsausgaben der Bundesregierung für Cybersicherheit entwickelt
(bitte entlang der Jahre und Ressorts tabellarisch darstellen)?
Auf die nachfolgende Tabelle wird verwiesen.
Forschungsausgaben der BReg für Cybersicherheit (IST) in T Euro
Ressorts 2021 2022 2023 2024
BMI 8.679,5 3.944 19.856 52.812
BMVg 13.112 9.516 15.242 60.625
BMBF 109.078 133.579 185.771 189.278
48. Wie haben sich in den Haushaltsjahren 2021, 2022, 2023 und 2024 die
Forschungsausgaben der Bundesregierung für Robotik entwickelt (bitte
entlang der Jahre und Ressorts tabellarisch darstellen)?
Robotik spielt bei zahlreichen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben der
Bundesregierung eine direkte oder indirekte Rolle. Eine Maßnahmenzuordnung
und Darstellung von der Robotik zugutekommenden Forschungsausgaben ist
daher kaum möglich und mit erheblichen Unschärfen verbunden. In der
nachfolgenden Tabelle sind daher Ausgaben für Forschungsvorhaben berücksichtigt,
mit denen zielgerichtet die Robotikforschung in den aufgeführten Ressorts
gefördert wurde bzw. wird.
Forschungsausgaben der BReg für Robotik (IST) in T Euro
Ressorts 2021 2022 2023 2024
BMBF 21.992 29.087 32.219 27.819
BMEL 7.014 8.401 10.196 9.005
BMUV 0 784 2.606 2.715
BMWK 12.135 13.711 16.166 18.941
49. Wie haben sich in den Haushaltsjahren 2021, 2022, 2023 und 2024 die
Forschungsausgaben der Bundesregierung für Batteriezellen entwickelt
(bitte entlang der Jahre und Ressorts tabellarisch darstellen)?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der
Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/13965 wird verwiesen.
Die Ausgaben des BMBF im Jahr 2024 betragen in Summe 206.981.000 Euro.
50. Wie hat sich zwischen 2021 und 2024 vor dem Hintergrund des
Versprechens aus dem Koalitionsvertrag, den Anteil der gesamtstaatlichen
Ausgaben für Forschung und Entwicklung auf 3,5 Prozent des BIP bis 2025
erhöhen zu wollen (Koalitionsvertrag, S. 16), der Anteil der
gesamtstaatlichen Ausgaben für Forschung und Entwicklung in Deutschland
entwickelt?
Der Bundesregierung liegen Daten zu den Jahren 2021 bis 2023 vor. Der Anteil
der gesamtstaatlichen Ausgaben für Forschung und Entwicklung am
Bruttoinlandsprodukt lag im Jahr 2021 bei 3,08 Prozent, im Jahr 2022 bei 3,07 Prozent
und im Jahr 2023 (vorläufige Daten) bei 3,11 Prozent.
51. Welche finanzielle Planungsgrundlage hat die Bundesregierung seit
Dezember 2021 geschaffen, um die Umsetzung der Zukunftsstrategie
Forschung und Innovation aktiv steuern zu können, wie viele Mittel hat die
Bundesregierung in den einzelnen selbstgesetzten Missionen in den
Haushaltsjahren 2023 und 2024 verausgabt (bitte tabellarisch auflisten)?
Die Umsetzung der Missionen der Zukunftsstrategie ist nach den Haushalts-
und Finanzplanungsansätzen der jeweils zuständigen Bundesressorts im
Rahmen des Bundeshaushalts erfolgt.
Im Übrigen wird auf die Antworten der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/10896 sowie
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache
20/14082 verwiesen.
52. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Beteiligung aus
Deutschland an europäischen Verbünden im Bereich von
Schlüsseltechnologien sowie das entsprechende Fördervolumen vor dem Hintergrund
des Versprechens aus dem Koalitionsvertrag, Forschung an
Zukunftstechnologien stärker als bislang in europäischen Verbünden
zusammenzuführen (Koalitionsvertrag, S. 16), zwischen 2021 und 2024 entwickelt
(bitte entlang der Jahre tabellarisch darstellen), welche
Schlüsseltechnologien identifiziert die Bundesregierung aktuell?
Die umfangreichen Möglichkeiten zur Beteiligung sowie das breite Portfolio
des nationalen Förderangebots von Bund, Ländern und Dritten beachtend,
liegen der Bundregierung keine umfänglichen Informationen zur Beantwortung
vor, wie sich die Beteiligung aus Deutschland an europäischen Verbünden
insgesamt entwickelt.
Insbesondere werden europäische Verbünde im Bereich von
Schlüsseltechnologien im EU‑Forschungsrahmenprogramm Horizont Europa und dort
überwiegend in der Säule 2 gefördert. Schlüsseltechnologien sind dabei Gegenstand der
verschiedenen thematischen Cluster. Eine Übersicht ist der Anlage 1 zu
entnehmen.*
Die Bundesregierung beschäftigt sich fortwährend mit der Identifikation der für
Deutschland entscheidenden Schlüsseltechnologien. So hat Acatech in der
Rolle als Geschäftsstelle des Zukunftsrates des Bundeskanzlers 2024 ein
Dossier zur „Innovationsfähigkeit in der Zeitenwende“ veröffentlicht, bei dem
zentrale Schlüsseltechnologien für Deutschland aufgezeigt werden.
Die jüngste Veröffentlichung des BMBF zur Forschung für
Schlüsseltechnologien ist das neue BMBF-Rahmenprogramm „Forschung und Innovation für
technologische Souveränität 2030“ (FITS2030) (Technologisch souverän in
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/15013 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Deutschland und Europa): FITS2030 definiert in acht digitalen
Schlüsseltechnologien (Künstliche Intelligenz, Software-Engineering, Mikroelektronik,
High-Performance-Computing, Kommunikationssysteme, Cybersicherheit,
Quantentechnologien und Photonik) und vier industriellen
Schlüsseltechnologien (innovative Materialien, Batterietechnologien, Robotik, Industrie 4.0) Ziele
und Maßnahmen bis zum Jahr 2030 und bündelt so maßgeblich die Forschung
für Technologische Souveränität und Innovationen des BMBF. Als „lernendes
Rahmenprogramm“ kann FITS2030 kontinuierlich um neue
Schlüsseltechnologien und Schwerpunkte ergänzt und angepasst werden.
53. Wie viele Mittel standen in den Jahren 2022, 2023 und 2024 für die im
Koalitionsvertrag versprochene Deutsche Agentur für Transfer und
Innovation (DATI) zur Verfügung, wie viele Mittel wurden in den genannten
Haushaltsjahren verausgabt, und wie viele Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter wurden von der DATI bisher eingestellt?
Eine Übersicht über die Bereitstellung und Verausgabung für die Deutsche
Agentur für Transfer und Innovation (DATI) ist der folgenden Tabelle zu
entnehmen. Hierzu wird auch auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der
Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache
20/14871 verwiesen.
Mittel in T Euro
2022 2023 2024
Zur Verfügung stehende Mittel 15.000 50.000 78.853*
Verausgabte Mittel 6 1.212 15.945
* davon 35.400 T Euro qualifiziert gesperrt; siehe Haushaltsvermerk zu 1 bei 3004/683 10;
Beschluss des Haushaltsausschusses, Drucksache 20(8)5815.
Aus diesem Haushaltsansatz wurden sowohl die vorbereitenden Aktivitäten zur
Gründung der DATI als auch die Fördermaßnahme „DATIpilot“ finanziert.
Die DATI sollte gemäß dem vom Bundeskabinett am 6. November 2024
beschlossenen Konzept als bundeseigene GmbH gegründet werden. Die
Gründung konnte allerdings nicht mehr vollzogen werden. Somit verfügt die DATI
bisher über keine Mitarbeitende. Aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen
obliegt es der künftigen Bundesregierung, die Gründung schnell umzusetzen.
54. Wie viele Projekte wurden bisher im Rahmen der DATI gefördert?
Es wird auf die Antwort zu Frage 53 verwiesen: Die Agenturgründung ist
bislang nicht erfolgt. Entsprechend hat die DATI bisher keine Projekte gefördert.
55. Wie hoch war im Rahmen der DATI das Antragsvolumen aller
eingegangener Förderanträge, wie viele Mittel wurden bisher bewilligt, wie viele
Mittel wurden verausgabt?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 53 und 54 verwiesen. Da die DATI
bisher nicht gegründet wurde, konnten an sie bislang keine Förderanträge
gerichtet werden.
56. An wie vielen Projekten sind Hochschulen für Angewandte
Wissenschaften unmittelbar und mittelbar im Rahmen von DATI-Förderlinien
beteiligt, wie hoch ist die Bewilligungssumme dieser Projekte, und wie viel
wurde bisher verausgabt?
Die Förderung „im Rahmen von DATI-Förderlinien“ erfolgte bis dato über die
der Agenturgründung vorgeschaltete Förderrichtlinie „DATIpilot“, bestehend
aus den Modulen „Innovationssprints“ und „Innovationscommunities“. Diese
ausgeschriebene Fördermaßnahme stieß auf eine starke Resonanz und
resultierte in der Einreichung einer hohen Anzahl an grundsätzlich förderwürdigen
Skizzen. Aus diesem Grunde fördert das BMBF nicht – wie ursprünglich
geplant – 100, sondern mit einem deutlich erhöhten Förderbudget nunmehr
299 Innovationssprints (insgesamt 491 Vorhaben). Zudem werden im Rahmen
von „DATIpilot“ 20 Innovationscommunities gefördert. Erste zentrale Projekte
– insgesamt 94 Vorhaben – der Communities wurden bereits beantragt und
bewilligt.
Die Angaben in der nachfolgenden Tabelle beziehen sich auf bisher beantragte
und bewilligte Vorhaben im Rahmen der „DATIpilot“-Fördermaßnahme, in
denen Hochschulen für Angewandten Wissenschaften (HAW) als
Zuwendungsempfänger unmittelbar beteiligt sind. Über mittelbare Beteiligungen von HAW
liegen keine Informationen vor.
Mittel in T Euro
Anzahl Projekte Bewilligungssumme Verausgabte Mittel
140 bewilligte Vorhaben 28.082 (inklusive Projektpauschale) 1.970 (inklusive Projektpauschale)
57. a) Wie viele der im Koalitionsvertrag versprochenen „zeitlich und
räumlich begrenzten Experimentierräume, in denen innovative
Technologien, Dienstleistungen oder Geschäftsmodelle unter realen
Bedingungen erprobt werden können“ (S. 17), wurden seit Dezember
2021 geschaffen?
b) Hat die Bundesregierung kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
bei der Planung und Konzeption eingebunden, wenn ja, wie, und
wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 57a und 57b werden gemeinsam beantwortet.
Die Gründung der DATI ist Voraussetzung für die genannten zeitlich und
räumlich begrenzten Experimentierräume. Auf die Antworten zu den Fragen 53 und
54 wird verwiesen.
58. Welche Standorte hat die Bundesregierung seit Dezember 2021
ausgewählt, um diese „als Leuchttürme unter die Spitzengruppe internationaler
Forschungs- und Transferregionen mit jeweils einem inhaltlichen
Schwerpunkt zu bringen“ (S. 17), in welcher Höhe wurden die
ausgewählten Standorte gefördert (bitte inklusive inhaltlichem Schwerpunkt,
Höhe der Förderung und internationalen Rankingplatz tabellarisch
auflisten)?
Im Juli 2022 erfolgte die Auswahl der sieben Zukunftscluster der zweiten
Wettbewerbsrunde. Eine Übersicht ist der Anlage 2 zu entnehmen.*
Zusammen mit den sieben Zukunftsclustern aus der ersten Wettbewerbsrunde
(ausgewählt im Jahr 2021) befinden sich nun insgesamt 14 regionale
Innovationsnetzwerke in der Förderung. In den Umsetzungsphasen werden bis zu
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/15013 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
5 Mio. Euro pro Jahr an Fördermitteln pro Cluster zur Verfügung gestellt. Zur
Einordnung auf internationale Rankingplätze wird bspw. auf den Global
Innovation Index verwiesen. Die Einordung ist ebenfalls der Anlage 2 zu
entnehmen.*
59. Welche Innovationsregionen nach britischem Vorbild wurden geschaffen,
und wie wurden „dafür Handlungsspielräume des nationalen und
europäischen Rechts“ konkret genutzt und erweitert (S. 17)?
Im Bezugszeitraum (seit Dezember 2021) wurden konzeptionelle Arbeiten zur
Schaffung von Innovationsregionen vorangetrieben. Langfristig wird das Ziel
verfolgt, mit vernetzungsorientierter Förderung die Potenziale ausgewählter
Regionen gezielt zu erschließen und auszubauen, um international sichtbare
Leuchttürme in relevanten Schlüsseltechnologien zu etablieren und so die
Innovationskraft Deutschlands insgesamt zu stärken (vgl. auch das
Rahmenprogramm „Forschung und Innovation für Technologische Souveränität 2030
(FITS2030)“, S. 24).
60. Wurde das im Koalitionsvertrag versprochene neue „Forschungszentrum
der Helmholtz-Gemeinschaft für Alternsforschung“ errichtet (S. 17),
wenn ja, wann, und wie viele „zusätzliche Mittel“ (S. 17) wurden hierfür
in den Haushaltsjahren 2022, 2023 und 2024 bereitgestellt, und wenn
nein, warum nicht?
Die Verhandlungen mit der Landesseite zur Gründung einer
Forschungseinrichtung, die den Vorgaben des Koalitionsvertrages zur 20. Legislaturperiode
gerecht wird, konnten noch nicht abgeschlossen werden. Dementsprechend
mussten in den Haushaltsjahren 2022 bis 2024 keine zusätzlichen Mittel hierfür
bereitgestellt werden.
61. Wie viele Mittel hat der Bund in den Jahren 2022, 2023 und 2024 zur im
Koalitionsvertrag versprochenen „Schaffung einer
Gründungsinfrastruktur für technologisches wie soziales Unternehmertum“ bereitgestellt, und
wie viele Mittel wurden in den genannten Haushaltsjahren real
verausgabt (S. 17)?
Die Stärkung des Transfers von Ergebnissen aus der Wissenschaft in die
Anwendung und Gründungen ist eine Daueraufgabe der Bundesregierung und
wird mit einer Vielzahl von Maßnahmen vorangetrieben. Eine genaue
(finanzielle) Zuordnung der laufenden Maßnahmen zur Formulierung „Schaffung
einer Gründungsinfrastruktur für technologisches und soziales
Unternehmertum“ aus dem Koalitionsvertrag zur 20. Legislaturperiode ist dabei nicht
zielführend.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/15013 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
62. Welches konkrete Regierungshandeln ist seit Dezember 2021 auf die im
Koalitionsvertrag festgehaltene Offenheit gegenüber einem sog. German
Tech Transfer Fund (S. 17) erfolgt, und in welcher Höhe hat der Bund
Mittel für einen etwaigen Fund bereitgestellt und private Mittel
mobilisiert?
Die Realisierung eines „German Tech Transfer Fund“ ist eine
Legislaturperioden-übergreifende Maßnahme. Hierzu wurden bislang noch keine konkreten
Maßnahmen ergriffen.
63. Welche Plattformen hat die Bundesregierung seit Dezember 2021
gefördert, um „nicht verwertete Patente dem Markt bekannt und zugänglich zu
machen“ (S. 17), und wann wurden die etwaigen Plattformen erstmals
durch den Bund gefördert?
Die Bundesregierung fördert mit der Bundesagentur für Sprunginnovationen
(SPRIND) eine Innovationsagentur für die Stärkung dieses Bereichs. Zu dem
Aufgabenspektrum der SPRIND gehört u. a. die kommerzielle Verwertung von
Patenten durch gezielte Unterstützung bei der Markteinführung, den Aufbau
von Startups und die Vernetzung mit Investoren.
64. Wie viele Sprunginnovationen hat die Bundesagentur für
Sprunginnovationen (SPRIND) seit Dezember 2021 gefördert?
Seit Dezember 2021 hat die SPRIND 97 Projekte mit
Sprunginnovationspotenzial gefördert.
65. Wie viel privates Kapitel hat die SPRIND seit 2022 angereizt (bitte die
Zusammensetzung des mobilisierten privaten Kapitals tabellarisch
auflisten)?
Die SPRIND hat seit dem Jahr 2022 in 25 Fällen Kapital Dritter in Höhe von
rund 391 Mio. Euro außerhalb der SPRIND-Förderung des Bundes angereizt.
Eine Auflistung der privaten Kapitalgeber ist aus Datenschutzgründen nicht
möglich.
66. Wann wurde die im Koalitionsvertrag versprochene Evaluation der
SPRIND vorgestellt, und mit welchem Ergebnis?
Die Ergebnisse der Evaluation wurden am 20. Januar 2025 an die Mitglieder
des Haushaltsausschusses und des Ausschusses für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages versandt. Am 29.
Januar 2025 wurden die Ergebnisse den Abgeordneten im Rahmen eines
parlamentarischen Austausches vorgestellt. Eine Pressemitteilung des BMBF informierte
am gleichen Tag die Öffentlichkeit. Die Zusammenfassung der Ergebnisse ist
auf der Internetseite der SPRIND einsehbar.
67. Hat die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag seit Dezember 2021
einen Gesetzentwurf zum im Koalitionsvertrag versprochenen
Forschungsdatengesetz vorgelegt, wenn ja, wann, und wenn nein, warum
nicht?
Der Referentenentwurf des Forschungsdatengesetzes befindet sich derzeit in
der Ressortabstimmung. Die Länder- und Verbändebeteiligung ist noch nicht
eingeleitet.
68. Hat die Bundesregierung das im Koalitionsvertrag versprochene
Bundesprogramm „Digitale Hochschule“ veröffentlicht, wenn ja, wann, und wie
viele Mittel standen hierfür in den Jahren 2022, 2023 und 2024 zur
Verfügung, und wenn nein, warum nicht?
Seit der Regierungsbildung zu Beginn der 20. Legislaturperiode hat sich die
weltpolitische und wirtschaftliche Lage erheblich verändert. Unter diesen
Bedingungen lassen sich nicht alle angedachten Maßnahmen umsetzen. Dies
betrifft auch neue zusätzliche Maßnahmen zur Förderung der Digitalisierung der
Hochschullehre wie ein neues Programm „Digitale Hochschule“.
69. Hat die Bundesregierung den im Koalitionsvertrag versprochenen
„Bund-Länder-Prozess zur Weiterentwicklung des Kapazitätsrechts in
Gang“ gesetzt (S. 18), wenn ja, wie oft fanden zu diesem Thema auf
welcher Ebene Gespräche mit den Ländern statt, und welche Ergebnisse
wurden bisher erzielt (bitte tabellarisch darstellen), und wenn nein,
warum nicht?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 5b der
Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/11576
verwiesen.
70. Hat die Bundesregierung den im Koalitionsvertrag versprochenen
Rahmen geschaffen, „innerhalb dessen wir die Einführung von Micro-
Degrees prüfen“ (S. 18), wenn ja, wann, und ist dieser Rahmen konkret
ausgestaltet, und wenn nein, warum nicht?
Für die Bundesregierung ist der handlungsleitende Rahmen die
Standardisierung im EU-Kontext. Im Rahmen der Europäische Union (EU)-Verhandlungen
hat die Bundesregierung die Einführung von Microcredentials unterstützt. Die
konkrete Umsetzung liegt in der Verantwortung der Hochschulen. Das durch
das BMBF geförderte und durch die Hochschulrektorenkonferenz
durchgeführte Projekt MODUS (Mobilität und Durchlässigkeit stärken: Anerkennung und
Anrechnung an Hochschulen) hat das Ziel, die Anerkennungs- und
Anrechnungspraxis an Hochschulen zu verbessern. Dazu wurden Empfehlungen für
die Hochschulen zur strategischen Entwicklung und Qualitätssicherung von
Microcredentials erarbeitet. Die Etablierung von Microcredentials zur
Schaffung neuer Zugangswege und Weiterbildungsmöglichkeiten liegt in der
Verantwortung der Hochschulen im Sinne der Hochschulautonomie. Das BMBF hat
bis Ende 2024 das Informationsportal „hoch&weit“ der
Hochschulrektorenkonferenz für hochschulische Weiterbildungsangebote gefördert. Dort werden
bundesweit und tagesaktuell Informationen zu hochschulischen
Weiterbildungsangeboten bereitgestellt, die berufsbegleitend, im Fernstudium und/oder in
Teilzeit studiert werden können. Dies umfasst auch hochschulische
Weiterbildungsangebote, die kürzer als Studiengänge sind und einzeln belegt werden können.
71. Hat die Bundesregierung das im Koalitionsvertrag gegebene
Versprechen, die Entscheidung für den Strategieentwicklungsraum umgehend
umzusetzen (S. 18), realisiert, wenn ja, wann, und wie, und wenn nein,
warum nicht?
Der Strategieentwicklungsraum wurde zu dem Instrument des „Paktforums“
weiterentwickelt und am 24. März 2024 in der Gemeinsame
Wissenschaftskonferenz (GWK) mit einer Laufzeit von 2026 bis zunächst 2030 beschlossen. Mit
ihm soll die Zusammenarbeit der Pakt für Forschung und Innovation (PFI)-
Organisationen untereinander sowie mit weiteren Wissenschaftsakteuren
intensiviert und Synergien bei der Bearbeitung struktureller sowie ausgewählter
Forschungsthemen gehoben werden.
72. Hat die Bundesregierung das im Koalitionsvertrag gegebene
Versprechen, die Akademien der Wissenschaften analog zum Pakt für Forschung
und Innovation zu fördern (S. 18), realisiert, wenn ja, wie viele
Bundesmittel standen den Akademien der Wissenschaften in den
Haushaltsjahren 2021, 2022, 2023 und 2024 zur Verfügung, und wenn nein, warum
nicht?
Die Unterstützung der Akademien der Wissenschaften ist grundsätzlich Sache
der Sitzländer. Der Bund fördert allerdings gemeinsam mit den Ländern das
Akademienprogramm, das der Erschließung, Sicherung und Erforschung
weltweiter kultureller Überlieferungen dient und von den Akademien der
Wissenschaften getragen wird. Der Anteil des Bundes an der Gesamtfinanzierung
beträgt dabei 50 Prozent. Für die in Rede stehenden Haushaltsjahre ergeben sich
somit folgende Bundesmittel:
Zur Verfügung stehende Bundesmittel in T Euro (SOLL)
2021 2022 2023 2024
35.412 36.474 37.568 38.656
Neben dem Akademienprogramm unterstützt der Bund die Nationale Akademie
der Wissenschaften Leopoldina sowie die Deutsche Akademie der
Technikwissenschaften acatech. Die Leopoldina wurde vom Bund im Jahr 2021 mit 16.411
T Euro gefördert (inklusive einmaliger Investitionsmittel) und in den
Folgejahren 2022 bis 2024 jeweils mit 11.181 T Euro. Dabei ist darauf hinzuweisen,
dass der Leopoldina regelmäßig zum Jahresende Selbstbewirtschaftungsmittel
in einer Höhe zwischen 22 und 28 Prozent zur Verfügung stehen und diese auch
von ihr genutzt werden. Acatech wurde in den 2021 bis 2024 eine
Festbetragsfinanzierung in Höhe von jeweils 1.250 T Euro gewährt. Hier ist die Förderung
allerdings seit dem Jahr 2024 auf ein Bund-Sitzländer-Modell umgestellt
worden, wobei das Land Bayern seinen Finanzierungsanteil verdoppelt hat.
73. Hat die Bundesregierung das im Koalitionsvertrag gegebene
Versprechen, das Wissenschaftszeitvertragsgesetz auf Basis der Evaluation zu
reformieren, da gute Wissenschaft verlässliche Arbeitsbedingungen
brauche (S. 19), umgesetzt, wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht?
Das Bundeskabinett hat am 27. März 2024 den Entwurf eines Gesetzes zur
Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft beschlossen, dessen
Artikel 1 eine Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes vorsieht. Der
Gesetzentwurf befindet sich im parlamentarischen Verfahren.
74. Hat die Bundesregierung das im Koalitionsvertrag gegebene
Versprechen, „darauf hinzuwirken, dass in der Wissenschaft Dauerstellen für
Daueraufgaben geschaffen werden“ (S. 20), eingelöst, wenn ja, wie viele
Dauerstellen wurden geschaffen, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung wurde vom Haushaltsausschuss des Deutschen
Bundestages aufgefordert, gemeinsam mit den Ländern ein Konzept für ein befristetes
Programm zum Ausbau wissenschaftlicher Dauerstellen neben der Professur
vorzulegen. Bei der Ausgestaltung des Konzepts war insbesondere auf die
positive Erfahrung des Bund-Länder-Programms zur Förderung des
wissenschaftlichen Nachwuchses zur Schaffung zusätzlicher Tenure-Track-Professuren
zurückzugreifen und die Einführung moderner Governance-, Personal- und
Organisationsstrukturen sowie Diversity an den geförderten Einrichtungen zu
unterstützen. Die Bundesregierung hat den Ländern hierzu einen Vorschlag für ein
gemeinsames Vorgehen unterbreitet. Die Länder haben in ihrer Zuständigkeit
für die Hochschulen entschieden, das Thema vorerst ohne den Bund in der neu
gegründeten Wissenschaftsministerkonferenz der Ständigen Konferenz der
Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) zu
verhandeln.
Unabhängig davon hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern
verschiedene Weichenstellungen für mehr Verlässlichkeit und Planbarkeit
wissenschaftlicher Karrierewege vorgenommen. Hierzu gehört insbesondere der
unbefristete Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken, dessen erklärtes Ziel unter
anderem die Schaffung von mehr dauerhaften Beschäftigungsverhältnissen des
mit Studium und Lehre befassten Personals ist. Alleine der Bund stellt für den
Zukunftsvertrag jährlich mehr als zwei Mrd. Euro zur Verfügung. Im Jahr 2022
wurde der Zukunftsvertrag für den Zeitraum von 2023 bis 2027 dynamisiert.
75. Hat die Bundesregierung das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag, das
Tenure-Track-Programm zu verstetigen, auszubauen und attraktiver zu
machen (S. 20), umgesetzt, und wenn ja, wie viele zusätzliche Mittel hat
der Bund in den Jahren 2022, 2023 und 2024 für das Tenure-Track-
Programm bereitgestellt, wie viele Mittel wurden jeweils verausgabt, und
wie viele Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler haben von den
zusätzlich bereitgestellten Mitteln in den genannten Jahren von dem
Programm profitiert (bitte entlang der Jahre tabellarisch auflisten)?
Das Bund-Länder-Programm zur Förderung des wissenschaftlichen
Nachwuchses (Tenure-Track-Programm) fördert in zwei Förderrunden seit 2017 bis 2032
insgesamt 971 Tenure-Track-Professuren. Die erste begleitende Evaluation des
Bund-Länder-Programms lag im Mai 2024 vor. Sie zeigt insgesamt, dass die
Tenure-Track-Professur an deutschen Hochschulen durch das Programm
deutlich breiter als in der Vergangenheit verankert werden konnte, sodass die
Etablierung der Tenure-Track-Professur im deutschen Wissenschaftssystem bereits
zum Zeitpunkt der ersten Programmevaluation erfolgreich vorangetrieben
wurde. Das Format der Tenure-Track-Professur ist weitgehend akzeptiert. Die
Länder haben mit der Beteiligung an dem Programm zugestimmt, sowohl die im
Programm geschaffenen Professuren als auch den Karriereweg der Tenure-
Track-Professur zu verstetigen. Unter den Hochschulen besteht nach
Einschätzung der Evaluatoren grundsätzlich eine hohe Bereitschaft, über die
programmgeförderten Tenure-Track-Professuren hinaus weitere Tenure-Track-
Professuren zu schaffen. Es liegt nun an den Ländern und den Hochschulen den neuen
Karriereweg der Tenure-Track-Professur zu nutzen. Ein darüberhinausgehender
Ausbau oder Verstetigung ist nicht erfolgt. Die weitere Erreichung der
Programmziele wird im Rahmen der weiteren geplanten Evaluationen des
Programms analysiert werden.
76. Wie oft hat die Bundesministerin für Bildung und Forschung bzw. der
Bundesminister für Bildung und Forschung vor dem Hintergrund der
Feststellung aus dem Koalitionsvertrag – „Nie war internationale
Kooperation wichtiger“ (S. 20) – persönlich an formellen und informellen
Gremiensitzungen des Europäischen Rates in den Jahren 2022, 2023 und
2024 teilgenommen, und wie oft hat sich die Ministerin oder der
Minister in den Jahren vertreten lassen (bitte entlang der Jahre tabellarisch
darstellen)?
Die Anzahl der Teilnahme an Gremiensitzungen sowie die Anzahl der
Teilnahme einer Vertretung sind in nachfolgender Tabelle dargestellt.
Gremiensitzungen des Europäischen Rates
2022 2023 2024
Anzahl Teilnahme an Gremiensitzungen 1 2 1
Vertretung der Ministerin 3 3 6
77. Hat sich die institutionelle Förderung des Deutschen Akademischen
Austauschdienstes (DAAD) und der Alexander von Humboldt Stiftung
(AvH) vor dem Hintergrund des Versprechens aus dem Koalitionsvertrag,
die institutionelle Förderung von DAAD und AvH analog zum Pakt für
Forschung und Innovation zu erhöhen (S. 20), in den Haushaltsjahren
2022, 2023 und 2024 realisiert, wenn ja, wie wurde der versprochene
Mittelaufwuchs um 3 Prozent in den Jahren 2022, 2023 und 2024
abgebildet, und wenn nein, warum nicht?
Die Ansätze der institutionellen Förderung für den Deutsche Akademische
Austauschdienst (DAAD) und die Alexander von Humboldt-Stiftung (AvH) im
Einzelplan 05 in den Haushaltsjahren 2022 bis 2024 ergaben sich aus dem
Gesamtgefüge der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und dem Kontext der
internationalen Herausforderungen, zu deren Bewältigung die Bundesregierung
substantiell beiträgt. Die Bundesregierung stand mit den beiden
Mittlerorganisationen, DAAD und AvH laufend in einem engen Austausch über eine
strategische Priorisierung, um eine möglichst effiziente und zielgerichtete Arbeit der
beiden Mittlerorganisationen zu unterstützen. Mit den bereitgestellten Mitteln
konnten die AvH und der DAAD ihre Maßnahmen für den akademischen
Austausch weiterhin auf einem hohen Niveau fortsetzen.
78. Hat die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag mit Blick auf
Wissenschaftsjournalismus versprochene „unabhängige Stiftung“ errichtet,
wenn ja, wann, und wie viele Mittel standen hierfür in den Jahren 2022,
2023 und 2024 bereit, und wenn nein, warum nicht?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 47 und 49 bis 54 zur
Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/11491
wird verwiesen.
79. Wie lange hat die Bundesregierung von der Ankündigung im September
2022 bis zur Auszahlung einer Energiepreispauschale für Studierende in
Höhe von 200 Euro gebraucht, was ist aus dem Portal der
Energiepreispauschale und den erhobenen Daten geworden, welche Lehren hat die
Bundesregierung aus dem diesbezüglichen Projektmanagement gezogen?
Anträge auf die Energiepreispauschale für Studierende, Fachschülerinnen und
Fachschüler konnten nach einer kurzen und erfolgreichen Pilotphase ab dem
28. Februar 2023 und auf Wunsch der Länder bundesweit einheitlich ab dem
15. März 2023 eingereicht werden. Schon am 15. März 2023 wurden 264.819
Anträge erfolgreich eingereicht. Nach sechs Tagen war ein gutes Drittel der
Anträge von rund 3,556 Millionen Antragsberechtigten digital eingereicht und
bewilligt. Drei Wochen nach dem Start des bundesweiten Verfahrens war bei
50 Prozent der Anspruchsberechtigten die Auszahlung erfolgt. Insgesamt
wurden für über 2,8 Millionen Studierende und Fachschülerinnen und Fachschüler
die Energiepreispauschale bewilligt und ausgezahlt.
Gleich zu Beginn der Bereitstellung der Plattform wurden – einem
Löschkonzept folgend – die Antrags- und Registrierungsdaten auf der Plattform in einem
regelmäßigen Turnus gelöscht. Mit Abschaltung der Antragsplattform wurden
sämtliche Daten gelöscht.
Soweit dies für die Zwecke des Verwaltungsverfahrens sowie zur Erfüllung der
einschlägigen Aufbewahrungspflichten erforderlich ist, werden die
zahlungsbegründenden Unterlagen in archivierter Form von den jeweils zuständigen
Stellen der Länder aufbewahrt.
Da weder auf Bundes- noch Landesebene ein Register mit den Daten der
Antragsberechtigten existiert, gab es für eine schnelle und sichere Auszahlung nur
den einen Weg durch ein einheitliches digitales Verfahren mit hohem
Automatisierungsgrad. Die Bundesregierung wertet das Projekt als Erfolg. Mit der
Antragsplattform wurde erstmals und innerhalb kürzester Zeit ein Instrument
geschaffen, das eine unbürokratische und schnelle Direktzahlung an einen sehr
heterogenen Berechtigtenkreis ermöglicht. Die gesammelte Erfahrung
hinsichtlich der Energiepreispauschale als Umsetzungsprojekt im Zuge der
Digitalisierung von Verwaltungsleistungen nach dem OZG findet Einfluss in die weitere
Digitalisierung von (neuen) Verwaltungsleistungen.
80. Welche Fördermaßnahmen der Projektförderung wurden in den Jahren
2022, 2023 und 2024 gestoppt, gekürzt oder sind in künftige
Haushaltsjahre verschoben worden, und welche Systematik lag dem zugrunde
(bitte samt Fördersumme, Förderzeitraum und Zahl der betroffenen
Projektmitarbeiterinnen und Projektmitarbeiter entsprechend der
Antragstellung tabellarisch auflisten)?
Die Bundesregierung erhebt keine übergreifenden Daten zum „Stopp“, zu
„Kürzungen“ oder zu „Verschiebungen in künftige Haushaltsjahre“. Es besteht
auch keine übergeordnete Systematik hinsichtlich derartiger Kategorien.
Unwirksamkeit, Rücknahme oder Widerruf von Zuwendungsbescheiden richten
sich im Einzelfall nach Verwaltungsverfahrensrecht und werden nicht
gesammelt erfasst. Förderrichtlinien sind nach den Grundsätzen für Förderrichtlinien
für Zuwendungen zu Projektförderungen nach Verwaltungsvorschrift 15.7. zu
§ 44 der Bundeshaushaltsordnung grundsätzlich zu befristen. Ergänzend wird
auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 2 bis 4 der Kleinen
Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/11999
verwiesen.
81. Wann hat die Bundesregierung das nationale Priorisierungsverfahren für
umfangreiche Forschungsinfrastrukturen gestartet, wie viele
Interessensbekundungen sind eingegangen, und auf welcher Basis will die
Bundesregierung wann über die Priorisierung entscheiden (www.bmbf.de/DE/F
orschung/Wissenschaftssystem/Forschungsinfrastrukturen/Internationale
Einrichtungen/_documents/240617_priorisierungsverfahren_fis.html)?
Das BMBF hat den Aufruf zur Konzepteinreichung am 15. Juli 2024
veröffentlicht und damit offiziell das Verfahren gestartet. Der Aufruf ist auf großes
Interesse gestoßen: Mit Ablauf der Einreichungsfrist Ende Oktober 2024 wurden
mehr als 30 Kurzkonzepte mit einem Investitionsvolumen von mehr als acht
Mrd. Euro aus allen Wissenschaftsgebieten eingereicht. Maßgeblich für die
Priorisierung ist der wissenschaftliche Mehrwert des Vorhabens für den deutschen
Forschungsstandort. Daher erfolgt als zentrales Verfahrenselement eine
Bewertung durch den Wissenschaftsrat, bei der die vier Dimensionen
wissenschaftliches Potential, wissenschaftliche Nutzung, die Bedeutung für den
Wissenschaftsstandort Deutschland in Europa und die wissenschaftliche
Umsetzbarkeit im Fokus stehen. Als weiteres zentrales Element wird das Innovations- und
Transferpotential der wissenschaftlich aussichtsreichen Vorhaben durch ein
Gremium aus internationalen Expertinnen und Experten bewertet. Dabei wird
ein umfassender Transferbegriff zugrunde gelegt, um das Wirkungspotential
der Forschungsinfrastruktur (FIS) über das wissenschaftliche Potential hinaus
für den Standort Deutschland als Teil der europäischen Gemeinschaft zu
bewerten. In Ergänzung dazu wird bei allen Vorhaben die Belastbarkeit der
vorgelegten Mittelplanungen und Finanzierungskonzepte über den gesamten
Lebenszyklus (Aufbau, Betrieb und ggf. Rückbau) der FIS durch ein eigenständiges
Panel aus externen Expertinnen und Experten bewertet sowie eine Analyse der
technischen, organisatorischen und finanziellen Risiken vorgenommen. Dabei
werden insbesondere auch Nachhaltigkeitsaspekte bei Aufbau und Betrieb der
FIS berücksichtigt. Die Ergebnisse der drei Gremien werden vom BMBF zu
einer Gesamtbewertung zusammengeführt und die aussichtsreichsten Vorhaben
in Form einer Shortlist zusammengefasst. Die Veröffentlichung der Shortlist ist
für Sommer 2025 geplant.
82. Warum hat die Bundesregierung das nationale Priorisierungsverfahren
nicht früher gestartet?
Das Priorisierungsverfahren für neue, umfangreiche Forschungsinfrastrukturen
beruht auf den Erfahrungen des FIS-Roadmap-Prozesses. Das BMBF hat den
Prozess gründlich überarbeitet und mit Blick auf künftige Herausforderungen
neugestaltet. Mit dem neuen Verfahren sollen die Planungen für mögliche neue,
umfangreiche FIS nach einem einheitlichen, fairen und transparenten Verfahren
auf Grundlage von Kurzkonzepten bewertet werden. Das neue Verfahren trägt
der zunehmenden Bedeutung der FIS über die Wissenschaft hinaus Rechnung,
indem künftig auch das Innovations- und Transferpotential der geplanten FIS
durch ein Gremium aus internationalen Expertinnen und Experten bewertet
wird. Es ist eine turnusgemäße Durchführung geplant mit dem Ziel, dass zu
Beginn jeder Legislaturperiode eine aktualisierte Shortlist vorliegt.
83. Nach welchen Kriterien will die dann geschäftsführende
Bundesregierung gegebenenfalls über die Auswahl von Anträgen für das
bevorstehenden Update der ESFRI (Europäische Strategieforum für
Forschungsinfrastrukturen)-Roadmap entscheiden (Einreichungsfrist auf
europäischer Ebene: 8. April 2025)?
Die Entscheidung über die Unterstützung von Anträgen im Rahmen des
anstehenden Updates der ESFRI Roadmap erfolgt durch das zuständige Fachressort
unter Berücksichtigung der jeweiligen Fachstrategie. Zentrale Kriterien sind
dabei der wissenschaftliche Mehrwert des Vorhabens für die Forschung in
Deutschland und Europa und die Relevanz der deutschen Beteiligung für das
Gesamtvorhaben. Zudem ist ein detaillierter Zeit- und Finanzierungsplan zu
Bau und Betrieb der Forschungsinfrastruktur vorzulegen.
84. Wie viele Anträge auf Ausnahme vom Besserstellungsverbot lagen in
den Jahren 2022, 2023 und 2024 im BMBF und im Bundesministerium
für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vor, wie viele Anträge sind in
den jeweiligen Jahren entschieden worden, wie viele Anträge sind seit
wann noch nicht beschieden worden (bitte tabellarisch auflisten)?
Die Anzahl der gestellten Anträge auf Ausnahme vom Besserstellungsverbot
insgesamt wird nicht zentral erfasst. Das BMWK und das BMBF sind seit
Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes 2024 als zuständige oberste Bundesbehörde
für die Entscheidung über Ausnahmeanträge vom Besserstellungsverbot für
Zuwendungen zur Projektförderung zuständig gemäß § 8 Absatz 2 Satz 6 des
Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr
2024 (Haushaltsgesetz 2024). Hierzu wurden gegenüber dem BMBF im Jahr
2024 nach derzeitigem Stand acht Anträge auf Ausnahme vom
Besserstellungsverbot gestellt. Über sieben dieser Anträge wurde im Jahr 2024 entschieden.
Gegenüber dem BMWK waren für Zuwendungen zur Projektförderung bis zur
Neuregelung des Besserstellungsverbotes im Haushaltsgesetz 2024 insgesamt
83 offene Anträge von 42 Einrichtungen registriert (Stand der Erhebung:
27. Mai 2024). Kurzfristige stichtagsbezogene Auswertungsmöglichkeiten
bestehen nicht. Anträge werden – soweit sie im Zuge der haushaltsgesetzlichen
Neuregelung 2024 keine Erledigung beziehungsweise keine anderweitige
Erledigung erfahren haben – schnellstmöglich bearbeitet.
85. Behindert die aktuelle Auslegung des Besserstellungsverbotes aus Sicht
der Bundesregierung die Forschungseinrichtungen an der Gewinnung
von hochqualifiziertem Fachpersonal, wenn ja, welche Konsequenzen
zieht die Bundesregierung hieraus, und wenn nein, warum sind u. a. für
die SPRIND dennoch Ausnahmen erforderlich?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, wonach eine aktuelle
Auslegung des Besserstellungsverbotes Forschungseinrichtungen an der
Gewinnung von hochqualifiziertem Fachpersonal hindert. Hinsichtlich der
Einschränkung des Besserstellungsverbotes gemäß § 5 des Gesetzes über die
Arbeitsweise der Bundesagentur für Sprunginnovationen und zur Flexibilisierung ihrer
rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen (SPRIND-Freiheitsgesetz –
SPRINDFG) wird auf die Begründung der Bundesregierung zum betreffenden
Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/8677
verwiesen.
86. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen,
um den Standort Deutschland für die Durchführung klinischer Studien zu
stärken und Genehmigungsverfahren zu entbürokratisieren, welche
konkreten Maßnahmen fördern in diesem Zusammenhang die Kooperation
zwischen medizinischen, universitären und gewerblichen Partnern?
Durch zahlreiche Fördermaßnahmen wirkt die Bundesregierung darauf hin, die
Durchführung klinischer Studien in Deutschland zu stärken. Zu nennen sind
hier beispielhaft Förderrichtlinien zu präklinischen konfirmatorischen Studien,
zu frühen klinischen Studien, zu klinischen Studien mit hoher Relevanz für die
Patientenversorgung oder zu praxisverändernden klinischen Studien zur
Prävention, Diagnose und Therapie von Krebserkrankungen. Darüber hinaus
werden die strukturellen Voraussetzungen für die Durchführung klinischer Studien
geschaffen, z. B. durch die Förderung des Netzwerks Universitätsmedizin, der
Deutschen Zentren der Gesundheitsforschung oder der Netzwerkstruktur für
Forschungspraxen zur Stärkung der Allgemeinmedizin. Zudem ist mit den
Datenintegrationszentren der Medizininformatik-Initiative die notwendige
Dateninfrastruktur aufgebaut und damit der Zugriff auf qualitativ hochwertige Daten
aus Forschung und Versorgung ermöglicht worden. Schließlich sind die
rechtlichen Rahmenbedingungen mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz und dem
Medizinforschungsgesetz verbessert worden. Die Attraktivität von Deutschland
als Standort für die Durchführung klinischer Studien, auch aus der Industrie, ist
damit deutlich gestärkt worden.
87. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung in dieser
Legislaturperiode unternommen, um Zugangsbarrieren für KMU zur
steuerlichen Forschungsförderung zu verbessern?
Im Rahmen des Wachstumschancengesetzes (Bundesgesetzblatt (BGBl.) 2024 I
Nr. 108 vom 27. März 2024) wurde das Forschungszulagengesetz insbesondere
dahingehend ausgeweitet, dass Antragsteller, die die Definition eines Kleinst-,
kleinen oder mittleren Unternehmens (KMU) erfüllen, einen um zehn
Prozentpunkte höheren Fördersatz (35 Prozent) beantragen können. Diesbezüglich
wurden die Zugangsbarrieren für KMU dahingehend verbessert, dass auf der
Internetseite des BMF zur Forschungszulage ein Merkblatt zur KMU-
Definition veröffentlicht wurde, die es den Antragstellern ermöglicht nachzuprüfen,
ob die KMU-Definition erfüllt wird. Zusätzlich hat die Bescheinigungsstelle
Forschungszulage in ihrem Antragsportal umfangreiche Hilfen integriert und
Erklärvideos veröffentlicht, was insbesondere zu einer Verringerung der
Zugangsbarrieren für KMU bei der steuerlichen Forschungsförderung führt.
88. Wie haben sich in den Haushaltsjahren 2021, 2022, 2023 und 2024 die
Ausgaben der Bundesregierung für das Zentrale Innovationsprogramm
Mittelstand (ZIM) entwickelt (bitte entlang der Jahre tabellarisch
darstellen)?
Auf die nachfolgende Tabelle wird verwiesen.
IST-Ausgaben in T Euro
2021 2022 2023 2024
564.036 595.703 506.845 436.226
89. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung in dieser
Legislaturperiode unternommen, um die industrielle Gemeinschaftsforschung
zu stärken?
Die Finanzierung der Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF) ist in den
vergangenen Jahren auf hohem Niveau fortgeführt worden. Die Mittelfristige
Finanzplanung sieht eine stabile Fortschreibung des Titels vor. Am 1. Januar
2024 hat zum ersten Mal seit Bestehen des Förderprogramms ein beliehener
Projektträger die Administration der IGF übernommen. Damit wird die
Kontinuität und Stabilität sowohl in der Fortführung der IGF als auch in der
Antragstellung und Bearbeitung gewahrt.
90. Wie haben sich die Ausgaben des BMBF für Öffentlichkeitsmaßnahmen
in den Jahren 2021, 2022, 2023 und 2024 entwickelt?
a) Wie haben sich die Ausgaben des BMBF für Social-Media-
Aktivitäten der Leitungsabteilung in den Jahren 2021, 2022, 2023 und 2024
entwickelt?
Die Fragen 90 und 90a werden gemeinsam beantwortet.
Auf die nachfolgende Tabelle wird verwiesen.
2021 2022 2023 2024
IST-Angaben in T Euro (gerundet) 0 454 306 187
b) Was waren die 20 finanziell am stärksten beworbenen Social-Media-
Beiträge des BMBF, und in welcher Höhe wurden diese jeweils
beworben (bitte inklusive Förderhöhe, veröffentlichtem Text und Datum
tabellarisch darstellen)?
Auf die Anlage 3 wird verwiesen.*
c) Wie viele Pressemitteilungen hat das BMBF in den Jahren 2021, 2022,
2023 und 2024 veröffentlicht (bitte entlang der Jahre tabellarisch
darstellen)?
Auf die nachfolgende Tabelle wird verwiesen.
2021 2022 2023 2024
Anzahl Veröffentlichte Pressemitteilungen 170 83 94 65
91. Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung, dass Deutschland
im Bereich der Wissenschaftsfreiheit laut Academic Freedom Index von
Platz 1 in 2022 auf Platz 11 in 2024 abgerutscht ist (www.pol.phil.fau.de/
files/2022/10/AFI-2022-Update_V2.pdf; academic-freedom-index.net/re
search/Academic_Freedom_Index_Update_2024.pdf), welche
Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus?
Der Academic Freedom Index (AFI) misst den De-facto-Stand der
Wissenschaftsfreiheit anhand der fünf Indikatoren: Freiheit von Forschung und Lehre,
Freiheit des akademischen Austauschs und der akademischen Verbreitung,
institutionelle Autonomie, Campusintegrität und Freiheit des akademischen
und kulturellen Ausdrucks. Dabei stützt sich der AFI auf Einschätzungen von
über 2.300 Länderexpertinnen und -experten, standardisierte Fragebögen und
ein solides statistisches Modell. Die Daten sind unter Berücksichtigung der
Unsicherheitsintervalle und mit Blick auf größere Trends zu werten.
Diesbezüglich sind keine statistisch signifikanten Änderungen bei den Indikatoren
festzustellen, vielmehr hält Deutschland mit einem Wert von 0,93 weiterhin eine der
weltweiten Topplatzierungen (Top 10 %, Platz 11). Der von den Fragestellern
angesprochene Platz 1 wurde im Jahr 2021 mit einem Wert von 0,96 erreicht,
der im Folgejahr – auch aufgrund der starken Vergleichsgruppe – einer
Platzierung auf Platz 5 entsprach.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/15013 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
92. Ist dem öffentlichen Ansehen des BMBF durch die sogenannte
Fördermittelaffäre und den Umgang mit der parlamentarischen
Sachverhaltsaufklärung nach Ansicht Bundesregierung ein Schaden entstanden, wenn
ja, welcher, und wer in der Bundesregierung hat hierfür bisher die
politische Verantwortung übernommen, und wenn nein, warum nicht?
Die auf Veranlassung von Bundesminister Cem Özdemir durch Staatssekretär
Stephan Ertner in Auftrag gegebene Untersuchung durch die
weisungsunabhängig arbeitende Interne Revision des BMBF kommt in ihrer abschließenden
Sachverhaltsdarstellung, die den Abgeordneten des Ausschusses für Bildung,
Forschung und Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages vorlag,
zu dem Ergebnis, dass auf der Fachebene des BMBF kein Fehlverhalten im
Verwaltungshandeln zu erkennen war. Bundesminister Cem Özdemir hat in der
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages am 29. Januar 2025 gleichwohl festgestellt,
dass auf politischer Ebene ein gravierender Reputationsverlust entstanden war.
Er betrachtet es als zentrale Aufgabe, verlorengegangenes Vertrauen
wiederherzustellen.
93. Hält der Bundesbildungsminister Cem Özdemir an der Entscheidung
seiner Amtsvorgängerin fest, den Abgeordneten des Deutschen Bundestages
und Mitgliedern des Bundestagsausschusses für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung keine ungeschwärzte Akteneinsicht zu den in
Kritik stehenden Vorgängen zu ermöglichen, wenn ja, warum, und wenn
nein, wann und wie wird eine Akteneinsicht gewährt?
Das BMBF hat den Mitgliedern des Ausschusses für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages vom 23. Januar bis
28. Januar 2025 Einblick in die ungeschwärzten Dokumente gewährt.
94. Hält der Bundesbildungsminister Cem Özdemir weiterhin an der
Entscheidung seiner Amtsvorgängerin fest, die Verschwiegenheitspflicht der
entlassenen Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring zur Aufklärung der
sogenannten Fördermittelaffäre nicht aufzuheben, und wenn ja, warum?
95. Hat der Bundesbildungsminister Cem Özdemir seit seinem Amtsantritt
im Sinne der Sachverhaltsaufklärung unmittelbar oder mittelbar Kontakt
zur entlassenen Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring aufgenommen
und sich direkt bei ihr über ihre Darstellung der in Kritik stehenden
Vorgänge informiert, wenn ja, wann, und mit welchem Ergebnis, und wenn
nein, warum nicht?
Die Fragen 94 und 95 werden gemeinsam beantwortet.
Die auf Veranlassung von Bundesminister Cem Özdemir von Staatssekretär
Stephan Ertner mit der Aufklärung der internen Vorgänge beauftragte,
weisungsunabhängig arbeitende Interne Revision des BMBF hat umfangreiche
Gespräche sowohl mit Staatssekretärin a. D. Prof. Sabine Döring sowie mit
weiteren Personen geführt, die in die Sachverhaltsaufarbeitung eingeflossen sind.
Vor diesem Hintergrund hat Bundesminister Cem Özdemir nach Abwägung der
Gründe, die für bzw. gegen eine Aufhebung der Verschwiegenheitspflicht
sprechen, entschieden, die Verschwiegenheitspflicht nicht aufzuheben.
96. Wie bewertet das BMBF nach heutigem Kenntnisstand die von der
Pressestelle der Leitungsabteilung angeforderte und anschließend erfolgte
Auflistung von Wissenschaftlern, die den offenen Brief unterzeichnet
haben (www.bild.de/politik/inland/regierung-fassungslos-uni-skandal-eskal
iert-663b6def27e1b86288b11fc5; dserver.bundestag.de/btd/20/123/2012
377.pdf)?
Aus Sicht des BMBF wurde der Ablauf durch die Sachverhaltsdarstellung der
Internen Revision nachvollziehbar nachgezeichnet. Danach wandte sich am
10. Mai 2024 die Pressestelle des BMBF an zwei Referate aus der Abteilung 4.
Per E-Mail wurde eine Sprachregelung für Presseanfragen zur Äußerung von
der Bundesministerin a. D. Bettina Stark-Watzinger zum Offenen Brief
abgestimmt und eine reaktive Vorbereitung für die Regierungspressekonferenz am
13. Mai 2024 erbeten.
97. Bestätigt das BMBF nach heutigem Kenntnisstand den Eingang eines
laut Presseberichten am 19. Juli 2024 erstmals durch Staatssekretärin
a. D. Dr. Sabine Döring per Mail übermittelten Ergebnisvermerkes, „der
entscheidungsrelevante Vorgänge während meiner Amtszeit wiedergibt“
(www.spiegel.de/politik/deutschland/bettina-stark-watzingers-foerdergel
daffaere-neue-chats-zeigen-weisung-von-oben-a-fb08f7ea-af6a-43f2-880
3-2f12f0a9adb1), wenn ja, an welcher Stelle im Ministerium ist der
Ergebnisvermerk eingegangen, und wenn nein, warum nicht?
Wie der ausführlichen Sachverhaltsdarstellung der Internen Revision vom
20. Januar 2025, die den Mitgliedern des Ausschusses für Bildung, Forschung
und Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages vorlag, zu
entnehmen ist, übermittelte die Staatssekretärin a. D. Prof. Sabine Döring am 19. Juli
2024 eine erste Fassung einer knappen Ablaufdarstellung der Ereignisse vom
Mai/Juni 2024 per E-Mail an das BMBF. Am 11. September 2024 übermittelte
sie wiederum per E-Mail eine überarbeitete und ergänzte Fassung, die die
Fassung vom Juli ersetzen solle. Beide Sachverhaltsdarstellungen lagen den
Mitgliedern des Ausschusses für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages ungeschwärzt zur Einsicht vor.
98. Wenn Frage 97 bejaht wird, akzeptiert der Bundesbildungsminister Cem
Özdemir die in der Übermittlungsmail von Staatssekretärin a. D.
Dr. Sabine Döring von ihr dargelegte inhaltliche Argumentation, dass der
eingereichte Ergebnisvermerk entscheidungsrelevante Vorgänge aus ihrer
Amtszeit wiedergibt, wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht?
Die Ausführungen von der Staatssekretärin a. D. Prof. Dr. Sabine Döring sind
in die Aufarbeitung der Vorgänge durch die Interne Revision eingeflossen.
99. Wie viele Beschwerden gegen das BMBF sind insgesamt seit Juni 2024
von betroffenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern
eingegangen, die mit der Aufführung ihrer personenbezogenen Daten in einer
etwaigen Liste nicht einverstanden sind?
Es sind keine Beschwerden von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern,
die mit der Aufführung ihrer personenbezogenen Daten in einer etwaigen Liste
nicht einverstanden sind, eingegangen. Es gab rund 70 Auskunftsersuchen zu
gespeicherten Daten nach § 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO),
die jedoch keine beschwerdeähnlichen Formulierungen enthielten. Von den
Antragstellerinnen und Antragstellern haben zwei im Nachgang gemäß § 17
DSGVO die Löschung ihrer Daten verlangt.
100. In welcher Höhe sind den Steuerzahlern seit Juni 2024 im Kontext der
sogenannten Fördermittelaffäre Kosten durch Rechtsstreitigkeiten oder
anwaltliche Beratungen des BMBF entstanden?
Im Kontext des Offenen Briefs von Lehrenden an Berliner Hochschulen hat das
BMBF Mittel im Umfang von rund 55.000 Euro für rechtliche Beratung und
Prozessvertretung aufgewendet.
Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf BT-Drs. 20/14824
1
Anlage 1 – Antwort zu Frage 52
Horizont Europa
Schlüsseltechnologien – DE-Anteil in Prozent (an Gesamtvolumen in Mio. Euro) nach Jahr des Vertragsabschlusses1
Quelle: Ecorda-Vertragsdatenbank; Stand: 12.01.2025
EU-
Rahmenprogramm
Säule 2
Globale
Herausforderungen
und industrielle
Wettbewerbsfähigkeit Europas
(Cluster)
2021 2022 2023 2024 (vorläufig)
Beteiligungsquote
deutscher
Zuwendungsempfänger in
Prozent (Anteil an
Gesamtvolumen)2
Gesamtvolumen
des Clusters in
Mio. Euro
(gesamt)
Beteiligungsquote
deutscher
Zuwendungsempfänger in
Prozent (Anteil an
Gesamtvolumen)
Gesamtvolumen
des Clusters in
Mio. Euro
(gesamt)
Beteiligungsquote
deutscher
Zuwendungsempfänger in
Prozent (Anteil an
Gesamtvolumen)
Gesamtvolumen
des Clusters in
Mio. Euro
(gesamt)
Beteiligungsquote
deutscher
Zuwendungsempfänger in
Prozent (Anteil an
Gesamtvolumen)
Gesamtvolumen
des Clusters in
Mio. Euro
(gesamt)
2.1 Gesundheit 9,8 92,02 12,4 1.452,95 13,5 1.776,08 13,1 886,65
2.2 Kultur,
Kreativität und
inklusive
Gesellschaft
10,1 393,15 12,1 239,53 9,0 312,65
2.3 Zivile Sicherheit
für die Gesellschaft
10,3 218,89 13,2 189,92 10,1 180,63
2.4 Digitalisierung,
Industrie und
Weltraum
16,2 3.167,13 17,6 1.858,57 13,3 2.180,33
2.5 Klima, Energie
und Mobilität
17,7 3.394,16 15,0 2.604,75 13,8 1.608,96
1 Es sind nach Jahrestranchen (2021-2024) die Beteiligungsquoten deutscher Zuwendungsempfänger in Prozent (Anteil an Gesamtvolumen) sowie das jeweilige Gesamtvolumen des Clusters in
Mio. Euro (gesamt) aufgeführt. Berücksichtigt werden bei der Auswertung Verbundforschungsprojekte der Säule 2 „Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas“
(d.h. Research and Innovation Actions, Innovation Actions (auch in Partnerschaften), öffentliche Beschaffung, keine Coordination and Support Actions).
2 Pandemiebedingt erfolgten in 2021 keine Bewilligungen in den Clustern 2-6
Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf BT-Drs. 20/14824
2
2.6 Lebensmittel,
Bioökonomie,
natürliche
Ressourcen,
Landwirtschaft und
Umwelt
11,1 1.586,20 9,8 1.130,20 7,4 1.011,19
Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf BT-Drs. 20/14824
1
Anlage 2 – Antwort zu Frage 58
Standort inhaltlicher Schwerpunkt Höhe der
Förderung (in T
Euro)
int.
Rankingplatz
Metropolregion
München
Der Zukunftscluster CNATM
widmet sich der Entwicklung
neuer Medikamente und
Vakzine der nächsten
Generation auf der Basis von
Nukleinsäuren. Die neue
Substanzklasse soll
bahnbrechende
Behandlungserfolge bei bisher
unbehandelbaren Krankheiten
ermöglichen.
Schlagworte:
Nukleinsäurebasierte Therapeutika, Nucleic
Acid Therapeutics, mRNA-
Impfstoffe,
Nukleinsäurebasierte Vakzine, mRNA-
Therapien
14.910 Region
„München“
auf Platz 22
gemäß Global
Innovation
Index
Mainz, Rhein-Main-
Pfalz
Ziel des in der Rhein-Main-
Pfalz Region ansässigen
Zukunftsclusters curATime ist
es, maßgeschneiderte
Behandlungsmethoden und
Präventionskonzepte für Herz-
Kreislauf-Erkrankungen zu
entwickeln.
Schlagworte: Atherothrombose,
Individualisierte Medizin,
Immuntherapie, Biomarker,
Künstliche Intelligenz,
Intervention, Prävention,
Systemmedizin
14.129 Region
„Frankfurt am
Main“ auf
Platz 43 gemäß
Global
Innovation
Index
Von Karlsruhe am
Rhein bis nach
Mülheim a.d.R., inkl.
Rhein-Main-Gebiet
ETOS erforscht als
Zukunftscluster die
nachhaltige, auf erneuerbare
Energie basierende Synthese
hochwertiger organischer
Produkte durch
elektrochemische Verfahren.
Schlagworte: Elektroorganische
Synthese, Elektrosynthese,
14.999 Regionen
„Frankfurt am
Main“ auf
Platz 43 und
„Heidelberg-
Mannheim“
auf Platz 63
gemäß Global
Innovation
Index
Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf BT-Drs. 20/14824
2
“Power-to-Chemicals“, Grüne
Chemie
Baden-Württemberg
(Freiburg, Stuttgart,
Ulm)
Ziel des Zukunftsclusters
nanodiag BW ist es,
epigenetische Veränderungen
an Nukleinsäuren oder
Proteinen mittels modernster
Messverfahren zu detektieren.
Schlagworte: Gesundheit des
Bürgers, epigenetische
Einflussfaktoren,
personalisierte Diagnostik mit
Nanoporen, Peptiderkennung,
posttranslationale
Modifikationen, molekulare
Diagnostik, Biotechnologie,
Prädiktion, Prognostik,
Transdisziplinäre Forschung,
Bioinformatik, Maschinelles
Lernen, Molekulardynamische
Simulation, Nano- und
Mikrofluidik, Mikroelektronik,
Biohybride Integration
15.000 Region
„Stuttgart“ auf
Platz 29 gemäß
Global
Innovation
Index
Hannover-
Braunschweig
Im Zukunftscluster QVLS-iLabs
arbeiten Grundlagenforschung
und Industrie Hand in Hand,
um Quanteneffekte u.a. unter
Nutzung von Ionenfallen für
z.B. Quantencomputern
technologisch nutzbar zu
machen.
Schlagworte:
Quantentechnologien,
Quantenmetrologie,
Quantencomputing,
Kollaboration, Transfer
14.666 /
Dresden, Sachsen SEMECO zielt als
Zukunftscluster darauf ab, die
Innovationszyklen in der
Medizintechnik zu
beschleunigen und die
traditionelle medizinische
Regulatorik durch Methoden
der Künstlichen Intelligenz (KI)
zu revolutionieren.
14.712 /
Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf BT-Drs. 20/14824
3
Schlagworte: Mikroelektronik,
Sensorik, Mikroaktorik,
Medizintechnik, Elektronik,
Medizin, Innovation,
Künstliche Intelligenz, KI,
Regulatorik
Jena Im Fokus des Zukunftsclusters
ThWIC stehen technologische
und soziale Innovationen, die
eine dauerhafte, sichere und
bezahlbare Wasserversorgung
ermöglichen.
Schlagworte:
Wassermanagement,
Wasserqualität, Wassermenge,
Schadstoffe,
Wassertechnologien, Advanced
Oxidation Processes,
Membrantechnologien,
Adsorption, Wasser-Analytik,
Wasser-Datenmanagement,
Wasser-Accounting, Water
Footprint,
Verteilungsgerechtigkeit
14.880 /
Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf BT-Drs. 20/14824
1
Anlage 3 – Antwort zu Frage 90b)
Social Media Beiträge Förderhöhe (in
T Euro)
Veröffentlichungsdatum Kanal
Mehr Menschen für eine berufliche
Bildung zu begeistern, das ist
Bundesbildungsministerin
@bettina.starkwatzinger wichtig. Und
deswegen startet jetzt die
Exzellenzinitiative Berufliche Bildung.
Das Ziel: Berufliche Bildung soll
internationaler, innovativer und
individueller werden.
Folgt dem Besuch bei der @inside_iav in
unserer Story. Dort seht ihr das
Fahrzeuglabor. Es geht um
#autonomesFahren.
#Ausbildung #beruflicheBildung
#Bildung #Lehre #Job #Arbeit
@praktischunschlagbar
@aufstiegsbafoeg @jens.brandenburg
@panagiota_petridou
21,89 06.12.2022 Meta
Forschungsministerin
@bettina.starkwatzinger war Ende
Oktober auf #Chancentour quer durch
Deutschland 🇩🇪. Bundesministerin
Bettina Stark-Watzinger hat Akteure aus
#Wirtschaft und #Forschung getroffen,
die mit ihrer Arbeit Zukunftschancen
für #Deutschland in den Bereichen
#Klima, #Energie und #Gesundheit
schaffen. Das sind die
#Fortschrittbeschleuniger für
Deutschland. 🚀
Mehr Eindrücke von der Tour 👉
bmbf.de/chancentour
20,53 25.11.2022 Meta
Heute am „Internationalen Tag gegen
Gewalt an #Frauen“ setzt
Bundesministerin
@Bettina.StarkWatzinger ein deutliches
Zeichen gegen #Diskriminierung,
20,03 28.11.2022 Meta
Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf BT-Drs. 20/14824
2
Gewalt und Unterdrückung von Frauen
und Mädchen.
.
#schweigenbrechen #keinemehr
#teamgewaltfrei #gegengewaltanfrauen
#TaggegenGewaltanFrauen
dBereite dich jetzt auf deine 200 Euro
#Einmalzahlung vor, indem du deine
#BundID einrichtest. Das geht ganz
einfach mit der #Online-
Ausweisfunktion deines
Personalausweises. Du fragst dich, ob
dein #Personalausweis mit einer Online-
Ausweisfunktion ausgestattet ist? Das
erkennst du an dem blauen und grünen
Kreiszeichen. Solltest du diese Funktion
nicht haben, kannst du deine BundID
alternativ mit einem #ELSTER-Zertifikat
einrichten. EU-Bürgerinnen und EU-
Bürger haben die Möglichkeit eine #eID-
Karte zu beantragen, wenn ihr
Ausweisdokument keine Online-
Ausweisfunktion hat.
.
.
#Einmahlzahlung200
#Energiepauschale #Studierende
#Entlastungen
9,52 20.03.2023 Meta
Zur Auszahlung der #Einmalzahlung:
Wann geht es mit der Antragstellung
los? Dazu sagt
Bundesbildungsministerin
@bettina.starkwatzinger: „Letztlich
obliegt es nun jedem Land, zu
entscheiden, ob es die Antragstellung
bereits dann ermöglichen will, wenn es
die jeweiligen rechtlichen Hürden
genommen hat, oder erst dann, wenn
alle Länder startklar sind. Der Bund
jedenfalls hat seine Hausaufgaben
gemacht: Er hat die Finanzierung der
Plattform zugesagt, hat sie gemeinsam
mit Sachsen-Anhalt aufgebaut und
einen zentralen Auszahlungsweg auf die
Beine gestellt.“
9,52 14.02.2023 Meta
Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf BT-Drs. 20/14824
3
Jetzt startet die Infokampagne zur
Einmalzahlung an Studierende und
Fachschülerinnen und Fachschüler. Auf
der Webseite www.einmalzahlung200.de
gibt es mehr wichtige Informationen.
#Energie #Studium #studieren
#Entlastung #Bundesregierung
#Chancenministerium #Uni
#Heizkosten #heizen
#Einmalzahlung200 #Fachschüler
💪 Hochschulen und Forschung werden
von der Bundesregierung in der
Energiekrise mit zwei Milliarden Euro
entlastet.
.
.
#Studium #Lehre #Uni #Hochschule
#Bildung #Fachhochschule #science
#research #Wissenschaft #Forschung
#Gas #Strom #forschen #Energie
6,66 07.11.2022 Meta
Ein hervorragende Woche für die
Wissenschaft, für Forschung und Lehre,
so Bundesministerin
@bettina.starkwatzinger . Denn Bund
und Länder haben in der Gemeinsamen
Wissenschaftskonferenz heute
gemeinsam wichtige zentrale
Weichenstellungen vorgenommen:
🎓 für bessere mehr #Qualität und
#Gleichstellung an unseren
Hochschulen durch die Dynamisierung
des Zukunftsvertrags Studium und
Lehre,
💯 für mehr Exzellenz durch die
Stärkung des #Exzellenzstrategie,
👩🔬durch Professorinnenprogramm
2030, die #NAKO #Gesundheitsstudie
und die Aufnahme neuer Konsortien in
6,66 04.11.2022 Meta
Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf BT-Drs. 20/14824
4
die Nationale
Forschungsdateninfrastruktur.
Übrigens: Die Gemeinsame
Wissenschaftskonferenz (GWK) ist die
Organisation, in der Bund und Länder
gemeinsame Programme zur
#Wissenschaftsförderung verhandeln
und beschließen.
.
.
#Studium #Lehre #Uni #Hochschule
#GWK #Bildung #Fachhochschule
#FraueninderWissenschaft
#womeninscience #science #research
#Professorinnen #Frauen #Wissenschaft
#Forschung
💪 Hochschulen und Forschung werden
von der Bundesregierung in der
Energiekrise mit zwei Milliarden Euro
entlastet.
6,66 16.09.2022 X
Bund und Länder haben in der
Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz
zusammen
wichtige zentrale Weichenstellungen
vorgenommen für #Forschung,
#Wissenschaft
und #Lehre
6,66 16.09.2022 X
Bundesbildungsministerin
@bettina.starkwatzinger hat gemeinsam
mit den Ländern das größte und
langfristigste Bildungsprogramm
vereinbart, das es jemals in Deutschland
gab:
Mit dem Startchancen-Programm
werden wir den großen Hebel ansetzen:
20 Milliarden Euro in zehn Jahren für
etwa 4.000 Schulen mit einem hohen
Anteil sozial benachteiligter
Schülerinnen und Schüler.
So ermöglichen wir:
6,56 02.02.2024 Meta
Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf BT-Drs. 20/14824
5
👉ein Upgrade für Schulgebäude für eine
bessere Ausstattung und Infrastruktur
👉ein eigenes Chancenbudget für mehr
Schulautonomie für passende Lösungen
vor Ort
👉mehr Personal für multiprofessionelle
Teams
👉bmbf.de/startchancen
.
#StartchancenProgramm
Tauche ein in die Welt der Zukunft mit
Wasserstoff & Fusion!
Erfahre hier mehr darüber, wie die
beiden #Zukunftsenergien unsere
Energieversorgung sicherer und
nachhaltiger gestalten:
https://www.zukunfts-energien.de
5,95 27.09.2023 Meta
Mit dem #StartchancenProgramm
werden sozial benachteiligte Kinder in
den Schulen noch gezielter gefördert. So
erneuern wir das #Aufstiegsversprechen
und sorgen für mehr
#Chancengerechtigkeit!
Bundesbildungsministerin
@bettina.starkwatzinger hat sich für das
Startchancen-Programm eingesetzt:
„Mit unserer Einigung bei diesem
zentralen Vorhaben im Bildungsbereich
beweisen wir nun, dass #Bund und
#Länder gemeinsam konkrete Lösungen
finden können. Wir haben lange
verhandelt und gemeinsam um die
besten Lösungen für die Kinder in
unserem Land gerungen.“
Mehr Infos gibt es hier:
bmbf.de/startchancen
5,95 27.09.2023 Meta
Das Startchancen-Programm für rund
4000 Schulen ist einmalig in der
Geschichte der Bundesrepublik:
Bundesbildungsministerin Bettina
Stark-Watzinger erzählt, was das
Programm mit seinen Investitionen von
5,93 29.09.2023 YouTube
Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf BT-Drs. 20/14824
6
20 Milliarden Euro in unsere Schulen so
besonders macht – und warum es das
Aufstiegsversprechen für rund eine
Million Kinder und Jugendliche in
unserem Land erneuern wird.
https://www.bmbf.de/startchancen
Tauche ein in die Welt der Zukunft mit
Wasserstoff & Fusion!
Erfahre hier mehr darüber, wie die
beiden #Zukunftsenergien unsere
Energieversorgung sicherer und
nachhaltiger gestalten:
https://www.zukunfts-energien.de
5,92 28.09.2023 YouTube
Immer schlechtere Pisa-Ergebnisse
können wir uns nicht länger leisten! Der
Rückgang von 25 #Pisa-Punkten, wie
wir ihn gerade in Mathematik gesehen
haben, bedeutet langfristig 14 Billionen
Euro weniger Wirtschaftsleistung für
Deutschland. Wir müssen jetzt handeln,
um die Bildungschancen unserer Kinder
zu verbessern und um unsere
Wirtschaftskraft langfristig zu stärken.
Mit dem Startchancen-Programm
kommt deshalb das größte
Bildungsprogramm, das es jemals in
Deutschland gab!
https://www.bmbf.de/startchancen
5,35 02.02.2024 YouTube
Ab heute sieht das #BundID-Portal
etwas anders aus. Daran, wie du ein
BundID-Konto anlegst, ändert sich nur
wenig. Wir helfen dir, dich zu
orientieren.
#einmalzahlung200 #energiepreispausc
hale #studierende
4,76 14.02.2023 Meta
Du kannst keinen Online-Ausweis, keine
europäische eID und kein ELSTER-
Zertifikat nutzen? Dann ist stattdessen
eine #PIN für dich vorgesehen. Für diese
#Alternative reicht ein einfaches
4,76 03.03.2023 Meta
Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf BT-Drs. 20/14824
7
#BundID-Konto. Mehr dazu in unseren
#FAQ unter einmalzahlung200.de
#einmalzahlung200
#energiepreispauschale #studierende
Bald geht es los und du kannst deine
#Einmalzahlung von 200 Euro
beantragen. Wie das genau abläuft,
erklären wir auf unserer Webseite.
Wichtig: Schon jetzt kannst du dich auf
den #Antrag vorbereiten und dir eine
#BundID erstellen. Für die
Einmalzahlung an Studierende und
Fachschüler haben wir gemeinsam mit
@sachsenanhalt und in #Kooperation
mit allen 16 Bundesländern eine
gemeinsame #Antragsplattform
aufgebaut, die eine gute Vorlage für
künftige digitale
#Verwaltungsleistungen für junge
Menschen ist. Mehr unter
www.einmalzahlung200.de
#einmalzahlung200 #einmalzahlung
#energiepreispauschale #studierende
#entlastung #energie #fachschüler
4,76 14.02.2023 Meta
Ab heute ist die Antragstellung auf
#Einmalzahlung von 200 Euro für alle
möglich. Sobald du den #Zugangscode
von deiner #Ausbildungsstätte erhalten
hast, kann es losgehen unter
einmalzahlung200.de.
#einmalzahlung200
#energiepreispauschale #studierende
4,76 15.03.2023 Meta
Unser Ziel ist, dass du so einfach und
sicher wie möglich einen #Antrag stellen
kannst. Die #Zugangsdaten für
deine #Einmalzahlung erhältst du von
deiner #Ausbildungsstätte. Kurz danach
ist es möglich, einen Antrag zu stellen.
Schon jetzt kannst du dir
deine #BundID einrichten.
#einmalzahlung200 #einmalzahlung #e
nergiepreispauschale #fachschüler #stu
dierende
4,76 07.03.2023 Meta
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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