[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/6887 –
Gesetzgebungsverfahren der Bundesregierung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In ihrem Koalitionsvertrag für die 20. Wahlperiode des Deutschen
Bundestages versprechen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP an
prominenter Stelle (S. 8): „Wir wollen die Qualität der Gesetzgebung verbessern“. Und
in der Tat: Starke Demokratien und gut geführte Regierungen zeichnen sich
dadurch aus, dass sie auch in Zeiten höchster Anspannung regelbasierte
Gesetzgebungsverfahren gewährleisten. Die Einhaltung von Verfahrensregeln ist
der Grundstock, auf dem Vertrauen in die Gesetzgebung wachsen und sich die
politische Diskussion auf die inhaltlichen Positionierungen von Initianten und
Betroffenen, von Bund und Ländern oder von Koalition und Opposition
konzentrieren kann.
Die bisherige Praxis in der 20. Wahlperiode zeigt jedoch ein gegenteiliges
Bild. So überschreibt der unabhängig arbeitende Nationale Normenkontrollrat
(NKR) in seinem am 13. Dezember 2022 veröffentlichten Jahresbericht die
vierte seiner fünf Kernbotschaften mit „Wer gut regieren will, muss gut
regulieren“ und fordert darin weiter: „Gesetze nicht mehr im Eilverfahren
abstimmen, sondern mehr Zeit in Wirksamkeit und Praxistauglichkeit investieren“.
Das erste Zwischenzeugnis des NKR für die SPD-geführte Bundesregierung
kann kaum schlechter ausfallen: „Qualität benötigt Zeit und die Einbeziehung
des Vollzugswissens von Betroffenen und Praktikern. Nur so können teure
Fehler vermieden und der Vollzug möglichst einfach gestaltet werden. Dies
gelingt der Bundesregierung oftmals nicht. Die eigene Geschäftsordnung wird
häufig nicht mehr eingehalten – und das auch jenseits zeitkritischer
Krisengesetzgebung. Abstimmungs- und Beteiligungsfristen werden immer knapper,
die Anhörung Betroffener [wird] zur reinen Makulatur“.
Wenn aber selbst die Einhaltung der regierungsinternen Regeln –
Geschäftsordnung der Bundesregierung (GO BReg) und Gemeinsame
Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) – nach unabhängigem Testat des NKR zur
Ausnahme zu werden droht, sind Sorgen und eine Aufarbeitung angebracht.
Die Fraktion der CDU/CSU hat dies bereits in ihrer Kleinen Anfrage „Qualität
der Gesetzgebungsverfahren der Bundesregierung“ thematisiert
(Bundestagsdrucksache 20/4187). Die Bundesregierung hat sich in ihrer Beantwortung auf
den Standpunkt gestellt, dass Fragen nach der Einhaltung der GO BReg und
der GGO dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung unterfielen und
daher von der Bundesregierung nicht zu beantworten seien (Bundestagsdruck-
Deutscher Bundestag Drucksache 20/7256
20. Wahlperiode 15.06.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat vom
15. Juni 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
sache 20/4405). Auch nach Rüge durch die Fraktion der CDU/CSU hat die
Bundesregierung an ihrem Antwortverhalten festgehalten und eine Antwort
auf die gestellten Fragen verweigert.
Die Wahrung ordnungsgemäßer Abstimmungs- und Beteiligungsprozesse ist
jedoch essenziell für eine ordnungsgemäße politische Willensbildung, für
sachgerechte Ergebnisse sowie für die Akzeptanz parlamentarischer
Demokratie insgesamt. Daher hat auch Bundestagspräsidentin Bärbel Bas in einem
Schreiben an den Chef des Bundeskanzleramts Wolfgang Schmidt die
Bundesregierung ermahnt, die bewährten Verfahren zu beachten und Eilverfahren
auf das unbedingt notwendige Minimum zu beschränken. Hierüber hat auch
die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ in ihrer Ausgabe vom 8. Mai 2023
(S. 3) ausführlich berichtet. In ihrer Ausgabe vom 11. Mai 2023 („Demokratie
in Gefahr“, S. 1) führt die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ im Hinblick auf
die nun seit eineinhalb Jahren amtierende Bundesregierung aus: „Jetzt sollten
die Abläufe langsam funktionieren. Sonst bestätigt sich der Verdacht, dass
man nicht nur unfähig ist, sich zu einigen, sondern der Opposition und dem
Bundesrat über das unvermeidliche Maß hinaus die Möglichkeit nehmen will,
sich in die Gesetzgebung einzubringen.“
Ziel dieser Kleinen Anfrage ist es daher, vor dem Hintergrund der anhaltenden
Diskussion um die Einhaltung ordnungsgemäßer Abstimmungs- und
Beteiligungsprozesse durch die Bundesregierung erneut herauszuarbeiten, ob und
ggf. wo Verbesserungsbedarf in den legistischen Abläufen besteht und wie die
Strukturen noch resilienter ausgerichtet werden können. Dazu sollen mit
dieser Kleinen Anfrage die Abläufe exemplarisch an den von der
Bundesregierung seit dem 8. Dezember 2021 bis zum Datum der Kleinen Anfrage
beschlossenen Gesetzentwürfen dargestellt werden. Formulierungshilfen für
Gesetzentwürfe der Koalition der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN und FDP werden grundsätzlich in diese Kleine Anfrage
einbezogen, Verordnungen der Bundesregierung nur im Einzelfall.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Zu Fragen zur Weiterentwicklung des Gesetzgebungsverfahrens hat die
Bundesregierung bereits mehrfach geantwortet, so unter anderem:
• Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD
auf Bundestagsdrucksache 20/6645,
• Vorbemerkung in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/4405,
• Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP
auf Bundestagsdrucksache 19/27569,
• Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/26649.
Auf diese Antworten wird verwiesen.
Zum Thema „Digitalcheck“ (vgl. Vorbemerkung der Bundesregierung in der
Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU,
Bundestagsdrucksache 20/4405, wird folgender aktueller Sachstand übermittelt.
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat zum 1. Januar
2023 eine Beta-Version des Digitalchecks bereitgestellt, die ressortübergreifend
und in Abstimmung mit dem Nationale Normenkontrollrat (NKR) entstand.
Der NKR prüft seit dem 1. Januar 2023 entsprechend seines erweiterten
gesetzlichen Auftrags, „inwieweit die Möglichkeiten der digitalen Ausführung neuer
Regelungen geprüft wurden (Digitalcheck)“ (§ 4 Absatz 3 NKRG). Der NKR
veröffentlicht das Prüfergebnis im Rahmen seiner Stellungnahme. Der
Digitalcheck gilt für alle neuen Regelungsvorhaben.
Die Einführung wurde durch ressortübergreifende und vierzehn
ressortspezifische Informationsveranstaltungen begleitet und durch die Fortsetzung des
kontinuierlichen Roll-Outs über Workshops in den Ressorts unterstützt. Zur
weiteren Unterstützung der Ressorts wurde ein Digitalcheck-Support eingerichtet.
Der Digitalcheck wird kontinuierlich weiterentwickelt. Die Bundesregierung
setzt im Sinne des Koalitionsvertrags auf ein iteratives, erkenntnisgetriebenes
und bedürfnisorientiertes Vorgehen. Auf Basis der Bedarfe der Legistinnen und
Legisten, des NKR sowie weiterer am Gesetzgebungsprozess Beteiligter
werden schrittweise Instrumente und Maßnahmen erarbeitet und eingeführt.
1. Wie viele
a) Gesetzentwürfe,
Auf die Statistik der Gesetzgebung in der 20. Wahlperiode (Stand der
Datenbank: 1. Juni 2023) wird verwiesen (
www.bundestag.de/resource/blob/870008/
418739446eba839d4571618b0dc66813/gesetzgebung_wp20-data.pdf).
b) Formulierungshilfen für Gesetzentwürfe von Fraktionen des
Deutschen Bundestages
hat die Bundesregierung seit dem 8. Dezember 2021 beschlossen (bitte
nach einbringenden Ressorts auflisten)?
2. Welche der vom Bundeskabinett seit dem 8. Dezember 2021
beschlossenen Gesetzentwürfe bzw. Formulierungshilfen wurden im Kabinett
a) mit Aussprache,
b) ohne Aussprache
beschlossen?
8. Wie viele der vom Bundeskabinett seit dem 8. Dezember 2021
beschlossenen Formulierungshilfen wurden den Geschäftsstellen der Fraktionen
des Deutschen Bundestages zur Kenntnis gegeben?
Die Fragen 1b, 2 und 8 werden wegen ihres Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Zur Beantwortung wird für den angefragten Zeitraum 8. Dezember 2021 bis
zum 19. Mai 2023 auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 2b
der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache
20/4405 verwiesen.
Eine Übersicht zu den abgefragten Daten kann nicht durch eine einfache
technische Auswertung und ohne händisches Heraussuchen zusammengestellt
werden. Um die angefragten Detaildaten für diese Fragen zusammenzustellen,
müssten alle betreffenden Aktenbestandteile herausgesucht und gesichtet
werden. Da dies flächendeckend in allen Ressorts und Arbeitseinheiten der
Bundesregierung erforderlich wäre, ist eine Beantwortung mit zumutbarem
Aufwand und ohne Gefährdung der fristgerechten Erledigung der Fachaufgaben in
den befassten Arbeitseinheiten nicht möglich.
In Umsetzung der Vereinbarung zur Erhöhung der Transparenz in
Gesetzgebungsverfahren vom 15. November 2018 (
www.bundesregierung.de/resource/b
lob/974430/1557560/94f79bff40a28b144aea4c49689d538b/2018-11-15-transp
arenz-gesetzgebungsverfahren-data.pdf?download=1) werden alle Gesetz- und
Verordnungsentwürfe barrierefrei und in der Form veröffentlicht, in der sie im
Rahmen der Verbändebeteiligung nach § 47 Absatz 3 GGO verschickt worden
sind.
3. Bei wie vielen der vom Bundeskabinett seit dem 8. Dezember 2021
beschlossenen Gesetzentwürfe bzw. Formulierungshilfen lag zwischen der
Übersendung der Kabinettvorlage an das Bundeskanzleramt und der
Beratung im Kabinett
a) mindestens eine Woche (§ 21 Absatz 3 GO BReg),
b) weniger als eine Woche
(bitte auflisten)?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der
Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/4405 wird verwiesen.
4. Zu wie vielen der vom Bundeskabinett seit dem 8. Dezember 2021
beschlossenen Gesetzentwürfe bzw. Formulierungshilfen wurde vor
Abfassung des Entwurfs die Auffassung erstens der Länder und zweitens der
auf Bundesebene bestehenden Organisationen der kommunalen
Spitzenverbände eingeholt (§ 41 GGO), und bei welchen Gesetzentwürfen bzw.
Formulierungshilfen
a) wurde darauf verzichtet,
b) war die Stellungnahmefrist kürzer als drei Tage, bzw.
c) wurde die im Gemeinsamen Programm von Bund und Ländern für
eine leistungsstarke, bürger- und unternehmensfreundliche
Verwaltung vom 2. Dezember 2020 vorgesehene grundsätzliche
Beteiligungsfrist von vier Wochen für Gesetzesvorlagen, die Belange der
Länder oder der Kommunen berühren, eingehalten?
5. Bei wie vielen und welchen der vom Bundeskabinett seit dem 8.
Dezember 2021 beschlossenen Gesetzentwürfe bzw. Formulierungshilfen war
die Frist zur Beteiligung von Zentral- und Gesamtverbänden sowie von
Fachkreisen gemäß § 47 Absatz 3 GGO kürzer als eine Woche?
7. Wie viele der vom Bundeskabinett seit dem 8. Dezember 2021
beschlossenen Gesetzentwürfe und Formulierungshilfen für Gesetzentwürfe von
Fraktionen des Deutschen Bundestages, die den Ländern und Verbänden
zugeleitet worden sind, wurden
a) den Geschäftsstellen der Fraktionen des Deutschen Bundestages,
b) dem zuständigen Fachausschuss des Deutschen Bundestages,
c) dem Bundesrat
zu dem in § 48 Absatz 1 GGO genannten Zeitpunkt zur Kenntnis
gegeben, und welche Gesetzentwürfe wurden den Geschäftsstellen der
Fraktionen ggf. nicht zur Kenntnis gegeben (bitte jeweils kurz den Grund
angeben)?
9. Bei wie vielen und welchen der vom Bundeskabinett seit dem 8.
Dezember 2021 beschlossenen Gesetzentwürfe bzw. Formulierungshilfen wurde
im Zuge der Ressortabstimmung für die Beteiligten die Frist zur
abschließenden Prüfung auf unter vier Wochen verkürzt (§ 50 GGO)?
10. Bei wie vielen und welchen der vom Bundeskabinett seit dem 8.
Dezember 2021 beschlossenen Gesetzentwürfe bzw. Formulierungshilfen
a) wurden Menschen mit Behinderungen über ihre Verbände im Sinne
des Partizipationsgebots nach Artikel 4 Absatz 3, Artikel 33 Absatz 3
und Artikel 35 Absatz 4 der UN-Behindertenrechtskonvention
beteiligt,
b) wurde im Zuge der Ressortabstimmung für diese Verbände die Frist
zur abschließenden Prüfung auf unter vier Wochen verkürzt (§ 50
GGO),
c) wurde im Zuge der Ressortabstimmung für diese Verbände die Frist
zur abschließenden Prüfung auf unter zwei Wochen verkürzt?
12. Wie viele Formulierungshilfen hat die Bundesregierung seit dem 8.
Dezember 2021 der Koalition der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN und FDP übermittelt (bitte auflisten), und welche davon
wurden
a) vom Kabinett beschlossen,
b) ohne Kabinettsbeschluss übermittelt,
und welche dieser Formulierungshilfen wurden weniger als drei Tage vor
der abschließenden Beratung im federführenden Ausschuss übermittelt?
16. Wie viele Verordnungen hat die Bundesregierung seit dem 8. Dezember
2021 beschlossen, und wie viele davon
a) bedurften der Zustimmung des Bundesrats,
b) bedurften der Zustimmung des Deutschen Bundestages oder eines
Ausschusses des Deutschen Bundestages,
21. Bei wie vielen und welchen der vom Bundeskabinett seit dem 8.
Dezember 2021 beschlossenen Gesetzentwürfe hat die Bundesregierung „eine
Synopse beigefügt, die die aktuelle Rechtslage den geplanten
Änderungen gegenüberstellt“ (Koalitionsvertrag, S. 8), bzw. kann eine solche
Bestandsrechtssynopse auf den Internetseiten der Ressorts abgerufen
werden?
Die Fragen 4, 5, 7, 9, 10, 12, 16 und 21 werden wegen ihres
Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet.
Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 4, 6, 8 bis 10c, 13 und 23
der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache
20/4405 wird verwiesen.
Im angefragten Zeitraum vom 8. Dezember 2021 bis zum 19. Mai 2023 sind
290 Gesetzesvorhaben (Gesamtzahl der beim Bundesrat bzw. Bundestag
eingebrachten Gesetzesvorhaben zum Stand 30. April 2023
www.bundestag.de/resou
rce/blob/870008/418739446eba839d4571618b0dc66813/gesetzgebung_wp20-d
ata.pdf) und mindestens 287 Verordnungen (Verordnungen, die laut
Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) bis 19. Mai
2023 dem Bundesrat zugeleitet wurden) betroffen.
6. Bei wie vielen und welchen der vom Bundeskabinett seit dem 8.
Dezember 2021 beschlossenen Gesetzentwürfe bzw. Formulierungshilfen wurde
zur Prüfung der vorgesehenen Rechtsnormen auf ihre Vereinbarkeit mit
dem Grundgesetz (vgl. § 45 Absatz 1 GGO)
a) das Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) beteiligt
(bitte Dauer der jeweiligen Prüffrist angeben),
b) das Bundesministerium der Justiz (BMJ) beteiligt (bitte Dauer der
jeweiligen Prüffrist angeben)?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage der
Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/4405 wird verwiesen.
11. Welches Ergebnis hatte die seit mindestens Anfang November 2022
laufende Prüfung (Antwort zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 20/4405)
zur stärkeren Verbreitung des Leitfadens zum sogenannten Disability
Mainstreaming, und sind weitere, konkrete Maßnahmen zur Umsetzung
des im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und FDP versprochenen Ziels für „mehr Teilhabe und politische
Partizipation von Menschen mit Behinderungen an wichtigen Vorhaben auf
Bundesebene [zu] sorgen“ (Koalitionsvertrag, S. 80) geplant?
Der Disability-Mainstreaming-Leitfaden ist im Intranet des Bundes für alle
Ressorts verfügbar. Er wurde zudem zwischenzeitlich in das Modul
„elektronische Gesetzesfolgenabschätzung“ der Plattform E-Gesetzgebung integriert,
welche sich zurzeit in Entwicklung befindet. Bei der Erstellung von
Gesetzentwürfen kann der Leitfaden in elektronischer Form genutzt werden, d. h., es
werden systematisch Fragen gestellt, die eine frühzeitige Berücksichtigung der
Belange von Menschen mit Behinderungen sicherstellen sollen.
Die Bundesregierung bemüht sich im Rahmen gesetzgeberischer Initiativen um
eine möglichst frühzeitige und angemessene Partizipation von Menschen mit
Behinderungen und weist im Rahmen von Abstimmungsprozessen von
Vorhaben anderer Ressorts auf ein entsprechendes Vorgehen hin. Wo es sinnvoll und
zielführend erscheint, wird auch auf Ergebnisse der Teilhabeforschung
verwiesen.
13. Wie oft wurde im Bundeskabinett seit dem 8. Dezember 2021 eine
Protokollerklärung von einem Ressort zu einem Gesetzentwurf abgegeben,
und wie oft hat ein Ressort einem Gesetzentwurf nicht zugestimmt oder
sich enthalten?
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 1 des
Abgeordneten Philipp Amthor auf Bundestagsdrucksache 20/6782 wird verwiesen.
14. Wie viele und welche der vom Bundeskabinett seit dem 8. Dezember
2021 beschlossenen Gesetzentwürfe wurden nach Artikel 76 Absatz 1
Satz 4 des Grundgesetzes „ausnahmsweise als besonders eilbedürftig“
bezeichnet?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 15 der Kleinen Anfrage der
Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/4405 wird verwiesen.
15. Für wie viele und welche der nach Artikel 76 Absatz 1 des
Grundgesetzes seit dem 8. Dezember 2021 zugeleiteten Gesetzentwürfe hat
a) die Bundesregierung den Bundesrat um fristverkürzte Beratung
gebeten,
b) der Bundesrat die fristverkürzte Beratung abgelehnt,
c) der Bundesrat um Verlängerung der Frist gebeten (Artikel 76
Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes)?
16. Wie viele Verordnungen hat die Bundesregierung seit dem 8. Dezember
2021 beschlossen, und wie viele davon
c) wurden dem Bundesrat mit einer kürzeren als der im Grundgesetz
vorgesehenen Frist von sechs Wochen zugeleitet?
Die Fragen 15a bis 15c und 16c werden wegen ihres Sachzusammenhanges
gemeinsam beantwortet.
Zu den Fragen 15a, 15b und 16c wird auf die beigefügte Anlage mit der
tabellarischen Auflistung aller Fristverkürzungsbitten der Bundesregierung in der
20. Legislaturperiode verwiesen.*
Verlängerungsbitten der Frist durch den Bundesrat sind nicht bekannt (Frage
15c).
17. Haben Prüfungen nach § 61 GGO bei den von der Bundesregierung seit
dem 8. Dezember 2021 beschlossenen Gesetzentwürfen bzw.
Formulierungshilfen dazu geführt, dass
a) nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt,
b) nach Verabschiedung des Gesetzes,
c) nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt
Druckfehler oder offenbare Unrichtigkeiten korrigiert wurden, und wenn
ja, welche Gesetzentwürfe bzw. Gesetze waren nach den Buchstaben
a bis c jeweils betroffen?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 18 der Kleinen Anfrage der
Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/4405 wird verwiesen.
18. Bei wie vielen und welchen der vom Bundeskabinett seit dem 8.
Dezember 2021 beschlossenen Gesetzentwürfe haben die federführenden
Bundesministerien den Nationalen Normenkontrollrat im Rahmen seiner
gesetzlichen Zuständigkeit frühzeitig bei den Vorarbeiten und der
Ausarbeitung
a) einbezogen (§ 45 Absatz 1 Satz 1 GGO), und
b) bei welchen nicht?
Nach Auskunft des NKR wurde dieser seit dem Stichtag 8. Dezember 2021 bei
144 Gesetzesentwürfen beteiligt. Davon wiesen 37 Fälle eine sehr kurze Frist
von höchstens drei Tagen auf.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/7256 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
19. Wie viel Zeit verging zwischen der Einbeziehung des Nationalen
Normenkontrollrats und der Vorlage des Entwurfs einer Gesetzesvorlage der
Bundesregierung zum Beschluss (§ 45 Absatz 1 Satz 1 GGO; nach
einzelnen Gesetzentwürfen aufschlüsseln)?
Über den Zeitraum zwischen der Einbeziehung des NKR und der Vorlage des
Entwurfs einer Gesetzesvorlage der Bundesregierung zum Beschluss erstellen
weder die Bundesregierung noch der NKR Aufzeichnungen.
Der NKR zeichnet die Dauer vom Eingang der Erstfassung eines
Referentenentwurfs bis zur Prüfung der ressortabgestimmten Endfassung des Entwurfs
und der Erledigung im Normenkontrollrat auf, die in der Regel kurz vor
Beschluss einer Gesetzesvorlage im Kabinett erfolgt.
Abgesehen von den 37 Fällen, bei denen der NKR mit einer sehr kurzen Frist
von höchstens drei Tagen beteiligt wurde, vergingen durchschnittliche 44 Tage
zwischen dem Eingang der Gesetzentwürfe und der Erledigung im NKR.
20. Bei wie vielen und welchen der vom Bundeskabinett seit dem 8.
Dezember 2021 beschlossenen Gesetzentwürfe hat der Nationale
Normenkontrollrat eine Stellungnahme abgegeben, und in wie vielen und welchen
Fällen haben die federführenden Bundesministerien geprüft, ob eine
Stellungnahme der Bundesregierung dazu veranlasst ist (§ 45 Absatz 1
GGO)?
Nach Auskunft des NKR hat dieser seit dem 8. Dezember 2021 zu 66
Gesetzentwürfen eine Stellungnahme abgegeben. In acht Fällen wurde von der
Bundesregierung eine Gegenstellungnahme vorgelegt.
22. Plant die Bundesregierung eine familienfreundliche Ergänzung der GGO,
indem z. B. in § 2 neben der Gleichstellung von Frauen und Männern
auch die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf als
durchgängiges Leitprinzip für alle politischen, normgebenden und
verwaltenden Maßnahmen der Bundesministerien verankert wird?
Die Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist eines der
Leitprinzipien dieser Bundesregierung, zahlreiche Koalitionsvorhaben zielen darauf.
Die Richtlinie der Europäischen Union (EU) zur Vereinbarkeit von Beruf und
Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige legt europaweit verbindliche
Standards fest. Zur Umsetzung dieser Richtlinie in Deutschland hat die
Bundesregierung am 8. Juni 2022 einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der
am 24. Dezember 2022 als Gesetz in Kraft getreten ist. Dabei geht es um
verbindliche Standards zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben (Gesetz zur
weiteren Umsetzung der europäischen Vereinbarkeitsrichtlinie in Deutschland
[Vereinbarkeitsrichtlinienumsetzungsgesetz – VRUG]). Darüber hinaus gibt es
in Deutschland z. B. mit Elternzeit, Elterngeld, Pflegezeit oder
Familienpflegezeit, aber auch der Unterstützung des Bundes beim Ausbau der
Kinderbetreuung, bereits umfassende Förderungen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Die Diskussionen, ob dieser Aspekt darüber hinaus auch in der Gemeinsamen
Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) verankert werden sollte, sind
noch nicht abgeschlossen. Bei diesen Diskussionen wird allerdings zu
berücksichtigen sein, dass der verfassungsrechtlich verankerte Auftrag an den Staat,
die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung zu fördern (Artikel 3
Absatz 2 Grundgesetz), in § 2 GGO umgesetzt wurde.
23. Wann wird es ein „digitales Gesetzgebungsportal“ geben, damit sich die
Öffentlichkeit tatsächlich, wie von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und FDP im Koalitionsvertrag für die 20. Wahlperiode versprochen
(S. 8), selbst einen unmittelbaren Einblick über den jeweiligen
Verfahrenstand verschaffen kann?
Die Planungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. Zwischenzeitlich kann
auch auf den Regierungsmonitor verwiesen werden (siehe Antwort zu Frage
25).
24. Wo ist der sogenannte Fußabdruck einsehbar, mit dem für
„Gesetzentwürfe der Bundesregierung und aus dem Bundestag […] Einflüsse
Dritter im Rahmen der Vorbereitung von Gesetzesvorhaben und bei der
Erstellung von Gesetzentwürfen umfassend“ offengelegt werden sollen
(Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
FDP für die 20. Wahlperiode, S. 9)?
Die Umsetzung des Vorhabens wird derzeit in der Bundesregierung
abgestimmt.
25. Wo findet sich die von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
zugesagte laufende Dokumentation der Bundesregierung über die
Umsetzung der im Koalitionsvertag für die 20. Wahlperiode getroffenen
Vereinbarungen (Koalitionsvertrag, S. 139)?
Auf der Internetseite der Bundesregierung wird im sogenannten
Regierungsmonitor die Umsetzung wichtiger Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag
sowie weiterer Beschlüsse der laufenden Legislaturperiode fortlaufend
dokumentiert. Über den Regierungsmonitor haben die Bürgerinnern und Bürger die
Möglichkeit, sich darüber zu informieren, woran die Bundesregierung aktuell
arbeitet, was vom Bundeskabinett beschlossen wurde und welche Gesetze
bereits in Kraft getreten sind.
26. Bei wie vielen Gesetzentwürfen wurde seit dem 8. Dezember 2021 der
auf S. 43 des Koalitionsvertrags zwischen SPD, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN und FDP vereinbarte Klimacheck, d. h. laut Koalition,
dass das jeweils federführende Ressort seine Gesetzentwürfe auf ihre
Klimawirkung und die Vereinbarkeit mit den nationalen
Klimaschutzzielen hin prüft und diese mit einer entsprechenden Begründung versieht,
durchgeführt?
Die Arbeiten zur Umsetzung des Vorhabens sind noch nicht abgeschlossen.
Anlage
Seite 1 von 4
Fristverkürzungsbitten der Bundesregierung (BReg) in der 20. Legislaturperiode
I. Fristverkürzungsbitten der BReg bei Gesetzentwürfen
Lfd.
Nr.
Titel Sitzung
St. Beirat
Beschluss
1. Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum
Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz
2021)
17.12.2021 zugestimmt
2. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Einsetzung eines
Nationalen Normenkontrollrates
12.01.2022 zugestimmt
3. Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022 16.03.2022 zugestimmt
4 Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines „Sondervermögens Bundeswehr“
(Bundeswehrsondervermögensgesetz – BwSVermG)
16.03.2022 zugestimmt
5 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 87a) 16.03.2022 zugestimmt
6 Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das
Haushaltsjahr 2022
16.03.2022 zugestimmt
7 Entwurf eines Gesetzes zur Regelung eines Sofortzuschlages für Kinder und einer
Einmalzahlung an erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen
Mindestsicherungssysteme aus Anlass der COVID-19-Pandemie
16.03.2022 zugestimmt
8 Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch 16.03.2022 zugestimmt
9 Entwurf eines Gesetzes zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von
Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand (Rentenanpassungs- und
Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz)
27.04.2022 zugestimmt
10 Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der
Digitalisierungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften
27.04.2022 zugestimmt
11 Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und
anderer Gesetze (8. SGB IV-Änderungsgesetz)
31.08.2022 zugestimmt
12 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Heizkostenzuschussgesetzes 28.09.2022 zugestimmt
13 Entwurf eines Wohngeld-Plus-Gesetzes 28.09.2022 zugestimmt
14 Gesetzentwurf zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für erneuerbare
Energien im Städtebaurecht
12.10.2022 zugestimmt
15 Entwurf eines Neunzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes 19.10.2022 zugestimmt
16 Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur effektiveren Durchsetzung von Sanktionen
(Sanktionsdurchsetzungsgesetz II)
26.10.2022 zugestimmt
Seite 2 von 4
17 Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im
Infrastrukturbereich
30.11.2022
18 Entwurf eines Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende 11.01.2023 nicht zugestimmt
19 Entwurf eines Gesetzes zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege
(Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz – PUEG)
19.04.2023 zugestimmt
20 Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien
Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-
Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz – ALBVVG)
19.04.2023 zugestimmt
21 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes, zur
Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung weiterer
energiewirtschaftlicher und sozialrechtlicher Gesetze
19.04.2023 zugestimmt
22 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen und anderer Gesetze
19.04.2023 zugestimmt
23 Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des
Energiedienstleistungsgesetzes
19.04.2023 zugestimmt
24 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes und zur Änderung
der Heizkostenverordnung sowie zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
19.04.2023 zugestimmt
25 Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Genehmigungs-verfahren im
Verkehrsbereich und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1187 über die Straffung
von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes
26.04.2023 zugestimmt
26 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des LNG-Beschleunigungsgesetzes und des
Energiewirtschaftsgesetzes
24.05.2023 zugestimmt
II. Fristverkürzungsbitten der BReg bei Verordnungen
Lfd.
Nr.
Titel Sitzung
St. Beirat
Beschluss
1. Verordnung zur Durchführung der GAP-Direktzahlungen (GAP-Direktzahlungen-
Verordnung – GAPDZV)
24.11.2021 zugestimmt
2. Verordnung zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik geltenden
Konditionalität (GAP-Konditionalitäten-Verordnung – GAPKondV)
24.11.2021 zugestimmt
3. Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-
Ausnahmenverordnung
08.12.2021 zugestimmt
4. Vierte Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz 15.12.2021 zugestimmt
5. Verordnung zur Regelung des Betriebs von Kraftfahrzeugen mit automatisierter und
autonomer Fahrfunktion und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
23.02.2022 nicht zugestimmt
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6. Dritte Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der
pflegerischen Versorgung während der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten
Pandemie
02.03.2022 zugestimmt
7. Erste Verordnung zur Änderung der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung 02.03.2022 zugestimmt
8. Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Verlängerung des Zeitraums für
Vereinbarungen zur wirtschaftlichen Sicherung der Vorsorge- und
Rehabilitationseinrichtungen
30.03.2022 zugestimmt
9. Dritte Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung 30.03.2022 zugestimmt
10. Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur vorübergehenden Befreiung vom
Erfordernis eines Aufenthaltstitels von anlässlich des Krieges in der Ukraine eingereisten
Personen
06.04.2022 zugestimmt
11. Verordnung über die Mindestanforderungen für das Recht auf Versorgung mit
Telekommunikationsdiensten (TK-Mindestversorgungsverordnung - TKMV)
18.05.2022 zugestimmt
12. Zwölfte Verordnung zur Änderung der Ferienreiseverordnung 01.06.2022 zugestimmt
13. Rechtsverordnung zur Verlängerung der Verordnung über die Erweiterung der Meldepflicht
nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Infektionsschutzgesetzes auf Hospitalisierungen
in Bezug auf die Coronavirus-Krankheit-2019
22.06.2022 zugestimmt
14. Zweite Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung 29.06.2022 zugestimmt
15. Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die
Versorgung mit Fernwärme
06.07.2022 Zugestimmt
16. Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen
(Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSimiMaV
24.08.2022 zugestimmt
17. VO Änd. 4. BImSchV (VO über genehmigungsbedürftige Anlagen) 31.08.2022 zugestimmt
18. VO Änd. 44. BImSchV (VO über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und
Verbrennungsmotoranlagen)
31.08.2022 zugestimmt
19. VO zur Änderung der VO über Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen (30.
BImSchV)
31.08.2022 zugestimmt
20. VO zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik geltenden
Ausnahmeregelungen hinsichtlich der Anwendung der Standards für den guten
landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand 7 und 8 für das Antragsjahr 2023 (GAP-
Ausnahmen-VO – GAPAusV)
31.08.2022 zugestimmt
21. Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen anlässlich eines
Brennstoffwechsels wegen einer ernsten oder erheblichen Gasmangellage
28.09.2022 zugestimmt
22. Erste Verordnung zur Änderung der GAP-Direktzahlungen- Verordnung 19.10.2022 zugestimmt
23. Erste Verordnung zur Änderung der GAP-Konditionalitäten-Verordnung 19.10.2022 zugestimmt
24. Dritte Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung 16.11.2022 zugestimmt
25. Zweite Verordnung zur Änderung der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung 23.11.2022 zugestimmt
26 Verordnung zur Änderung der Energiesicherungstransportverordnung 11.01.2023 zugestimmt
27 Zweite Verordnung zur Änderung der
Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung
11.01.2023 Zugestimmt
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28 Verordnung zu dem Abkommen vom 9. Dezember 2022 zwischen der Regierung der
Bundesrepublik Deutschland und der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich über das
BIZ Innovation Hub Eurosystem Centre in Frankfurt am Main
18.01.2023 zugestimmt
29 Verordnung zur Aussetzung der Erhebung über Kinder in den Klassenstufen eins bis vier
nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (Ganztagsstatistikaussetzungsverordnung –
GaStatAusV)
18.01.2023 zugestimmt
30 Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes
01.02.2023 zugestimmt
31 Verordnung zur Ausgestaltung des Hilfsfonds des Bundes für Rehabilitation und Teilhabe
(Rehabilitationshilfsfonds-Verordnung - ReHV)
01.03.2023 zugestimmt
32 Vierte Verordnung zur Änderung der Anlagen des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz 01.03.2023 zugestimmt
33 Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Wohngeldverordnung 15.03.2023 zugestimmt
34 Vierte Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung
19.04.2023 zugestimmt
35 Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Verteilung und Verwendung der Mittel
des Fonds „Aufbauhilfe 2021“ (Aufbauhilfeverordnung 2021 - AufbhV 2021)
26.04.2023 zugestimmt
III. Sonstige Fristverkürzungsbitten der Bundesregierung
1. Entwurf der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten
und eutrophierten Gebieten (AW Gebietsausweisung - AVV GeA)
15.06.2022 zugestimmt
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ISSN 0722-8333]