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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Aktueller Stand der polizeilichen Datenhaltung in Deutschland

(insgesamt 18 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

28.04.2023

Aktualisiert

28.01.2026

Deutscher BundestagDrucksache 20/634106.04.2023

Aktueller Stand der polizeilichen Datenhaltung in Deutschland

der Abgeordneten Martina Renner, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Dr. André Hahn, Susanne Hennig-Wellsow, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Mit ihrem Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP hat die Bundesregierung angekündigt, die „umfangreiche Anzahl von Datenbanken einer grundlegenden Revision“ zu unterziehen und die „Verarbeitungsregeln“ zu „präzisieren“. „Rechtsschutz sowie die Datenaufsicht durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) stärken wir deutlich.“ (Koalitionsvertrag, S. 104). Bislang sind nach Kenntnis der Fragesteller keine Maßnahmen in diese Richtung bekannt geworden. Gleichzeitig erfordern nach Ansicht der Fragesteller die Vereinheitlichung und Konsolidierung der Datenbestände und Verarbeitungsregeln im Rahmen des Programms „Polizei 2020“ und die rechtliche Neuregelung durch die Änderung des Bundeskriminalamtsgesetzes von 2017 (§ 3 Absatz 2 i. V. m. § 12 ff. des Bundeskriminalamtgesetzes – BKAG) eine enge politische und parlamentarische Begleitung, um diese Grundsätze auch bei der Umstellung von einer Datenbanken-basierten Datenhaltung hin zu einem einheitlichen polizeilichen Informationssystem beachtet zu sehen. Daher interessiert hier der Stand der Anzahl derzeit bestehender Datenbanken und ihr Umfang.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Welche Amts-, Zentral- und Verbunddateien werden derzeit beim Bundeskriminalamt (BKA) geführt (bitte, soweit in der zur Verfügung stehenden Zeit verfügbar, mit Bezeichnung der Dateien bzw. Datenbank, Datum der Errichtung, Zweck der Datei bzw. Datenbank, Rechtsgrundlage, Zahl der Datensätze, Zahl der Personendatensätze, Zahl der Datensätze zu Personenzusammenschlüssen, Organisationen und Institutionen, durchschnittlicher Speicherdauer der enthaltenen Datensätze aufführen)?

2

Wie viele Datensätze (Vorgänge) sind im Vorgangsbearbeitungssystem des BKA gespeichert, und wie viele davon sind GETZ-Lagemeldungen (GETZ = Gemeinsames Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum)?

3

Wie viele Strafverfolgungsdateien werden derzeit beim BKA geführt, wie viele davon betreffen laufende Strafverfahren, wie viele abgeschlossene Strafverfahren (bitte bezogen auf die verfahrensführenden Abteilungen des BKA angeben)?

4

Welche Dateien bzw. Datenbanken werden bei der Bundespolizei zu Zwecken der Straftatverhütung bzw. Strafverfolgungsvorsorge geführt (bitte wie in Frage 1 auflisten)?

5

Welche Dateien bzw. Datenbanken werden zu Zwecken der Strafverfolgung derzeit bei der Bundespolizei geführt (bitte wie in Frage 1 auflisten)?

6

Wie viele der in der Verbunddatei „Innere Sicherheit“ beim BKA gespeicherten Personendatensätze sind welchen Phänomenbereichen zugeordnet, und wurden hinsichtlich der neuen Phänomenbereiche der Politisch motivierten Kriminalität (PMK; Reichsbürger/Selbstverwalter/„Staatsdelegitimierer“) bzw. der Ersetzung von „PMK-nicht zuzuordnen“ zu „PMK-sonstige Zuordnung“ Anpassungen in der Errichtungsanordnung vorgenommen?

7

Welche Anträge auf Auskunft, Berichtigung und Löschung von personenbezogenen Daten wurden jeweils in den Jahren 2019 bis 2022 mit Bezug zu den in den Fragen 1 bis 4 erfragten Dateien, Datenbanken etc. beim BKA und bei der Bundespolizei gestellt?

a) In wie vielen Fällen wurde die Auskunft teilweise oder vollständig verweigert?

b) Wie viele dieser Verweigerungen betrafen Daten in INPOL-Dateien (INPOL = Informationssystem der Polizei), und in wie vielen Fällen einer verweigerten Auskunft waren jeweils das BKA, die Bundespolizei oder andere Verbundteilnehmer Datenbesitzer?

c) In Bezug auf wie viele Datensätze in eigenen (Amts- bzw. Zentral-Vorgangsverwaltungs-)Dateien des BKA bzw. der Bundespolizei wurde die Auskunft jeweils verweigert?

d) Welche Arten von Datensätzen betrafen dies?

e) In wie vielen Fällen wurde ein Berichtigungs- oder Löschungsantrag in Bezug auf wie viele und welche Art von Datensätzen abgelehnt, deren Datenbesitzer das BKA oder die Bundespolizei waren?

8

In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2019 bis 2022 Personen über die Speicherung von Kindern, für die sie sorgeberechtigt sind, nach § 75 des Bundeskriminalamtsgesetzes (BKAG) informiert, und in wie vielen Fällen ist eine solche Information

a) wegen der möglichen Gefährdung der Aufgabenwahrnehmung des BKA,

b) wegen der Sorge um Nachteile für das Kind

unterblieben (bitte nach Jahren auflisten)?

9

In wie vielen Fällen hat das BKA in den Jahren 2019 bis 2022 nach § 77 Absatz 4 BKAG entgegen den mitgeteilten Löschungspflichten der anliefernden Stellen eine Löschung von personenbezogenen Daten nicht vorgenommen (bitte nach Jahren auflisten)?

10

In wie vielen Fällen hat das BKA nach § 83 BKAG am Informationsverbund teilnehmende Behörden sowie die zuständige Datenschutzaufsicht über eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten informiert? In wie vielen Fällen erfolgte eine solche Information an Verantwortliche in einem anderen Mitgliedstaat der EU (§ 65 Absatz 6 des Bundesdatenschutzgesetzes; bitte nach Jahren und für beide Fallkonstellationen getrennt auflisten)?

11

Gab es in diesen Jahren Beanstandungen von Seiten der datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörden, wenn ja welche, und wie wurden Beanstandungsverfahren abgeschlossen?

12

Wie viele und welche einsatzbezogenen Hinweise (EHW) und wie viele und welche personenbezogenen Hinweise (PHW) werden im Informationssystem des BKA vorgehalten?

a) Trifft es zu, dass die PHW neben die EHW getreten sind, aber diese nicht ersetzt haben?

b) Bei welcher Gelegenheit oder in welchen Datenverarbeitungsvorgängen werden EHW und PHW im Informationssystem des BKA vergeben?

c) Ist es technisch möglich, eine Abfrage im Polizeilichen Informationssystem nach den vergebenen PHW oder EHW vorzunehmen?

13

Wie ist der aktuelle Sachstand beim Aufbau des Polizeilichen Informations- und Analyseverbundes (PIAV)?

a) Zu welchen Kriminalitäts- oder Phänomenbereichen ist PIAV-Operativ mittlerweile im Wirkbetrieb, in welchen Bereichen befindet sich PIAV-Operativ derzeit in Planung oder Umsetzung, und mit welchem Zeitplan?

b) Zu welchem Zeitpunkt ist derzeit der Wirkbetrieb von PIAV-Strategisch geplant und vorgesehen, und was waren ggf. Gründe für eine verzögerte Wirkbetriebsaufnahme (vgl. Bundestagsdrucksache 19/15346, S. 7 unten, „Der Beginn des Wirkbetriebs wird für Sommer 2021 avisiert.“)?

c) Sind derzeit sämtliche Landeskriminalämter vollumfänglich an PIAV-Operativ angeschlossen (automatisierte Anlieferung aus den jeweiligen Vorgangsbearbeitungssystemen), wenn nein, was sind wesentliche Gründe für einen fehlenden oder nur eingeschränkten Zugriff auf PIAV?

d) Ist geplant, PIAV-Strategisch mit Anwendungen wie der „Verfahrensübergreifenden Recherche und Analyse“ (VeRA) oder vergleichbaren Anwendungen zu verknüpfen oder zu verbinden, und wenn ja, in welcher Form, und mit welchen Funktionalitäten?

e) Ist das Justizfachverfahren MESTA (Datenverarbeitung in der Justiz durch Mehrländer-Staatsanwalt-Automation) über eine Schnittstelle an PIAV angebunden, und welche Länder nehmen daran derzeit teil?

f) Welchen Stand hat die ursprünglich für 2020 geplante Anbindung der Staatsanwaltschaften an die Verbunddateien beim BKA (Antwort zu Frage 22 auf Bundestagsdrucksache 19/15346)?

14

Wie groß ist (auch schätzungsweise) der Anteil der in den Zentral- und Verbunddateien gespeicherten Personendatensätze, zu denen eine Kennzeichnung nach § 14 BKAG vorgenommen wurde?

15

Welcher ist der Stand hinsichtlich des Aufbaus des Informationssystems des Bundeskriminalamts nach § 13 BKAG?

16

Ist die Antwort der Bundesregierung zu Frage 18 auf Bundestagsdrucksache 19/15346 dahin gehend zu verstehen, dass die bisherigen Verbund- und Zentraldateien beim BKA nicht in das neu zu schaffende Informationssystem nach § 13 BKAG überführt werden sollen, und wie soll mit den darin enthaltenen Daten bis zum Erreichen der Aussonderungsfristen verfahren werden, wenn das Informationssystem seinen Betrieb aufgenommen hat?

17

Wenn dieser Datenbestand überführt werden soll, wie weit sind die fachlichen, technischen und sonstigen Festlegungen hierzu derweil gediehen, insbesondere hinsichtlich der dann vorzunehmenden Kennzeichnung der Daten hinsichtlich des Grundsatzes der hypothetischen Datenneuerhebung und der Aussonderungsprüffristen?

18

In welchem Umfang wurden Errichtungsanordnungen für die Zentral- und Verbunddateien des BKA vor Inkrafttreten des neuen BKAG 2017 überprüft und angepasst, und die Errichtungsanordnungen welcher Dateien waren davon betroffen?

Berlin, den 30. März 2023

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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