Deutscher Bundestag Drucksache 21/3915
21. Wahlperiode 28.01.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sonja Lemke, Nicole Gohlke,
Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/3433 –
Hightech Agenda der Bundesregierung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Juli 2025 hat die Bundesregierung ihre Hightech Agenda beschlossen.
Diese benennt sechs prioritäre „Schlüsseltechnologien“ – künstliche
Intelligenz, Quantentechnologien, Mikroelektronik, Biotechnologie, Fusion und
klimaneutrale Energieversorgung sowie Technologien für die klimaneutrale
Mobilität – mit Zielen und ausgewählten „Flaggschiff-Maßnahmen“ und fünf
„strategische Forschungsfelder“ – Luft- und Raumfahrt,
Gesundheitsforschung, Sicherheits- und Verteidigungsforschung, Meeres-, Klima- und
Nachhaltigkeitsforschung sowie Geistes- und Sozialwissenschaften. Zusätzlich
benennt die Hightech Agenda neun „Hebel“, die aus strukturellen Maßnahmen
mit Bezug auf das Forschungs- und Innovationssystem bestehen.
Zu jedem der prioritären Technologiefelder kündigt die Hightech Agenda
einen Roadmap-Prozess unter Beteiligung der Länder und zentraler
Stakeholder an, um konkrete Meilensteine und Indikatoren zu benennen. Diese sollen
in einen Monitoringprozess integriert werden, für den im Rahmen eines
digitalen Dashboards verschiedene Datensätze zusammengeführt und visualisiert
werden. Anknüpfend daran soll 2026 ein Dialog mit relevanten Stakeholdern
und europäischen Partnern beginnen, um die Weiterentwicklung des
Schlüsseltechnologieportfolios zu diskutieren.
Die Bundesregierung hat angekündigt, bis 2029 bzw. bis zum Ende der
Wahlperiode mindestens 18 Mrd. Euro in die Hightech Agenda zu investieren,
davon rund 5,5 Mrd. Euro aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und
Klimaneutralität, knapp 4,5 Mrd. Euro aus dem Klima- und
Transformationsfonds und rund 2 Mrd. Euro jährlich aus dem Kernhaushalt (
www.bmftr.bun
d.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2025/08/Haushalt2026.html).
Gleichzeitig stellt die Hightech Agenda fest, dass „alle in der Hightech Agenda
Deutschland genannten oder sich daraus ergebenden Maßnahmen“ „unter dem
Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel und unter dem Vorbehalt der
finanzverfassungsrechtlichen Zuständigkeit des Bundes“ stehen.
Im Bundeshaushalt 2026 sind im Rahmen der Haushaltsberatungen sämtliche
für die Bewirtschaftung durch das Bundesministerium für Forschung,
Technologie und Raumfahrt vorgesehenen Mittel in Höhe von 1 Mrd. Euro im
Sondervermögen mit einem Sperrvermerk versehen worden, von denen der größte
Teil in Zusammenhang mit der Hightech Agenda steht. Vor Aufhebung der
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und
Raumfahrt vom 27. Januar 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Sperre sollen dem Haushaltsausschuss detaillierte Konzepte zu den einzelnen
Haushaltstiteln vorgelegt werden.
1. Wie setzen sich die für die Hightech Agenda angekündigten rund
5,5 Mrd. Euro aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und
Klimaneutralität genau zusammen (bitte nach Jahr und Vorhaben aufschlüsseln
sowie zu den in der Hightech Agenda benannten Zielen und „Hebeln“
zuordnen)?
2. Wie setzen sich die für die Hightech Agenda angekündigten knapp
4,5 Mrd. Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds genau
zusammen (bitte nach Jahr und Vorhaben aufschlüsseln sowie zu den in der
Agenda benannten Zielen und „Hebeln“ zuordnen)?
3. Wie setzen sich die für die Hightech Agenda angekündigten rund 2 Mrd.
Euro jährlich aus dem Kernhaushalt genau zusammen (bitte um
Aufschlüsselung nach Jahr und Vorhaben aufschlüsseln sowie zu den in der
Agenda benannten Zielen und „Hebeln“ zuordnen)?
Die Fragen 1 bis 3 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Zuordnung des Finanzierungsvolumens erfolgte gemäß geltender
Finanzplanung auf Ebene der Haushaltstitel, die im Einzelplan 30 sowie im Klima-
und Transformationsfonds (KTF) und im Sondervermögen Infrastruktur und
Klimaneutralität (SVIK) als besonders relevant für die Umsetzung der
Hightech Agenda Deutschland (HTAD) bewertet wurden. Die Summen bilden die
Finanzmittel aller Maßnahmen, die auf die Ziele der HTAD einzahlen, für die
jeweilige Finanzierungsquelle (Einzelplan 30, SVIK, KTF) ab. Aufgrund der
dynamischen Entwicklung und der aktuell laufenden Roadmap-Prozesse sind
kontinuierliche Anpassungen zu erwarten.
4. Ist der „Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel“ so zu verstehen, dass bei
vorausgesetzter Verfügbarkeit von 18 Mrd. Euro in dieser Wahlperiode
alle in der Hightech Agenda genannten Maßnahmen finanziell
ausreichend unterlegt sind, und wenn nicht, welche genannten Maßnahmen
haben welchen darüber hinausgehenden Finanzierungsbedarf?
Für Maßnahmen des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und
Raumfahrt (BMFTR) sind laut aktueller Finanzplanung mindestens 18 Mrd.
Euro für die HTAD eingeplant. Diese sind damit finanziell ausreichend
unterlegt. Es gilt generell der Vorbehalt der Bereitstellung von Haushaltsmitteln
durch den Haushaltsgesetzgeber.
5. Für welche in der Hightech Agenda genannten oder sich daraus
ergebenden Maßnahmen ist die finanzverfassungsrechtliche Zuständigkeit des
Bundes nach Auffassung der Bundesregierung nicht gegeben oder nicht
abschließend geklärt?
Die Klärung der finanzverfassungsrechtlichen Zuständigkeit des Bundes wird
stets vor der Umsetzung der angestrebten Maßnahme geprüft. Die
Bundesregierung geht davon aus, dass für alle in der HTAD genannten Maßnahmen die
finanzverfassungsrechtliche Zuständigkeit des Bundes gegeben ist.
6. Zu welchen der von Haushaltssperren im Sondervermögen betroffenen
Bereiche der Hightech Agenda plant die Bundesregierung zu welchem
Datum detaillierte Konzepte zur Entsperrung vorzulegen?
Die im SVIK für die HTAD veranschlagten Mittel wurden am 14. Januar 2026
vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages (HHA) zu großen Teilen
entsperrt. Die entsprechenden Entsperrungskonzepte für die in den Titeln
685 51 „Investitionen in die Hightech-Agenda – Strategischer Ausbau der
Forschungs-Ökosysteme“ und 894 51 „Investitionen in die Hightech-Agenda –
Aufbau von Infrastrukturen“ vorgesehenen Maßnahmen hatte das BMFTR im
Dezember 2025 dem HHA vorgelegt. Für die Maßnahmen mit noch zu
entsperrenden Mitteln werden dem HHA die erforderlichen Konzepte vorgelegt.
7. Wann ist geplant, die in der Hightech Agenda für die einzelnen
Schlüsseltechnologien angekündigten „Mission Statements“ zur mittel- bzw.
langfristig angestrebten Position Deutschlands im internationalen
Wettbewerb zu veröffentlichen, und welche Akteure werden bei ihrer
Ausarbeitung einbezogen?
Derzeit fokussiert sich die Bundesregierung in der Umsetzung der HTAD auf
die Erarbeitung erster integrierter Roadmaps für die einzelnen
Schlüsseltechnologien. Im Anschluss wird die Ausarbeitung der angekündigten Mission
Statements erfolgen.
8. Sind bei der Entscheidung der Bundesregierung für die sechs
priorisierten Schlüsseltechnologien andere Erwägungen eingeflossen als die
Nennung dieser sechs Technologien im Koalitionsvertrag zwischen CDU,
CSU und SPD, und wenn ja, welche?
a) Welche anderen Technologien wurden von der Bundesregierung für
die Aufnahme ins Schlüsseltechnologieportfolio geprüft, und was
war jeweils der Grund für die Nichtaufnahme?
b) Warum hat die Bundesregierung insbesondere die in der „Hightech-
Strategie 2025“ von 2018 und der „Zukunftsstrategie Forschung und
Innovation“ von 2023 noch prominent benannten Technologiefelder
Materialforschung und Kreislaufwirtschaft nicht als prioritäre
Schlüsseltechnologien aufgegriffen?
Die Fragen 8 bis 8b werden im Zusammenhang beantwortet.
Die HTAD rückt ausgewählte Maßnahmen zu sechs prioritären
Schlüsseltechnologien in den Fokus, die für den Standort Deutschland in der neuen
geopolitischen Realität besonders kritisch sind. Es wird entscheidend sein, diesen Fokus
vor dem Hintergrund aktueller und potenzieller zukünftiger Entwicklungen –
auch im Austausch mit den europäischen und internationalen Partnern –
langfristig zu überprüfen und, wenn nötig, anzupassen und zu erweitern. Die HTAD
sieht vor, das Portfolio prioritärer Schlüsseltechnologien im Dialog mit
Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft beständig weiterzuentwickeln.
9. Welche „relevanten Stakeholder“ und „ausgewählten europäischen
Partner“ sollen in welcher Form an dem Dialog beteiligt werden, in dem ab
2026 entlang eines Kriterienkatalogs die Relevanz neu bzw. zusätzlich zu
priorisierender Schlüsseltechnologien diskutiert werden soll?
a) Welcher zeitliche Ablauf ist für diesen Dialog geplant?
b) Welche „Methoden der strategischen Vorausschau“ zur frühzeitigen
Identifikation relevanter Entwicklungen sollen dabei genutzt
werden?
Die Fragen 9 bis 9b werden im Zusammenhang beantwortet.
Erste Vorbereitungen für den Prozess zur Weiterentwicklung des
Schlüsseltechnologieportfolios wurden begonnen. Das Umsetzungskonzept befindet sich
aktuell noch in Abstimmung. Kriterienkatalog und Weiterentwicklung des
Schlüsseltechnologieportfolios werden unter enger Einbindung von
Expertinnen und Experten und mit elaborierter Methodik der Strategischen Vorausschau
entwickelt und identifiziert. Dabei wird grundsätzlich die gesamte Breite des
Technologiespektrums in den Blick genommen. Leitend für den Prozess sind
die in der HTAD formulierten Ziele der technologischen Souveränität sowie die
Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Wertschöpfung in Deutschland.
c) Auf welche „bestehenden datenbasierten und KI-unterstützten Tools
zum Monitoring und zur Identifikation neuer Schlüsseltechnologien“
bezieht sich die Hightech Agenda, inwieweit nutzt die
Bundesregierung diese derzeit, und welche Weiterentwicklung ist geplant?
Das BMFTR nutzt zwei datenbasierte Tools zum Monitoring und zur
Identifikation neuer Schlüsseltechnologien. Das Technology Monitoring Dashboard
dient dem BMFTR zur Analyse des internationalen Innovationswettbewerbs
bei Schlüsseltechnologien und liefert Daten zu Innovationsindikatoren wie
Publikationen, Patenten, Gründungen, Wagniskapital oder Außenhandel.
Zudem wurde ein Prototyp eines Emerging Technologies Radar entwickelt, der
datenbasiert und KI-unterstützt neu aufkommende Technologien identifizieren
und bewerten soll und der sich aktuell im BMFTR-internen Testbetrieb
befindet. Im Rahmen der Weiterentwicklung sollen zum einen die neuen Prioritäten
und Schwerpunkte der HTAD und zum anderen die Erkenntnisse aus der
bisherigen Nutzung bzw. dem Testbetrieb berücksichtigt werden.
d) Wie soll der genannte Kriterienkatalog entwickelt werden, und
welche Kriterien sollten dabei nach Auffassung der Bundesregierung
vorrangig berücksichtig werden?
e) Ist die Weiterentwicklung des Schlüsseltechnologieportfolios nur auf
die Priorisierung zusätzlicher Technologien gerichtet, oder soll in
Zukunft auch überprüft werden, ob die sechs benannten
Schlüsseltechnologie weiterhin zu priorisieren sind, und wenn ja, in welcher
Form?
Die Fragen 9d und 9e werden im Zusammenhang beantwortet.
Auf die Antwort zu den Fragen 9 bis 9b wird verwiesen.
10. Welche konkreten Indikatoren und Datensätze sollen im digitalen
Dashboard zur Hightech Agenda zusammengeführt und dargestellt werden?
Derzeit werden im Auftrag der Bundesregierung verschiedene Datensätze zur
Leistungsfähigkeit des Deutschen Forschungs-, Technologie- und
Innovationssystems erhoben, gepflegt und veröffentlicht, beispielsweise die Forschungs-
und Innovations-Kernindikatoren. Im geplanten digitalen Dashboard zur HTAD
sollen Daten verschiedener Quellen möglichst gebündelt werden. Die genaue
Auswahl der Indikatoren und Datensätze wird im Rahmen der noch
anstehenden Umsetzung erfolgen.
11. Für wann ist die „externe Analyse der Wirksamkeit der Roadmap-
Prozesse auf die Entwicklungen im Forschungs- und Technologiesystem“
geplant, und wer soll damit beauftragt werden?
Die externe Analyse ist im Rahmen des 360-Grad-Monitorings geplant und
wird nach aktueller Planung noch im Jahr 2026 angestoßen werden. Dem
Ergebnis des Beauftragungsprozesses kann nicht vorgegriffen werden.
12. Was versteht die Bundesregierung unter dem in der Hightech Agenda
mehrmals verwendeten Begriff „Wertepartner“?
Die Bundesregierung gestaltet ihre internationalen Kooperationen in
Forschung, Technologie und Raumfahrt nach Maßgabe der in der freiheitlichen
demokratischen Grundordnung verankerten Prinzipien der Menschenwürde, der
Grundrechte und der Demokratie. Besonderen Wert legt sie auf die
grundgesetzlich geschützte Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre. Die
Bundesregierung bekennt sich überdies zu der auf den Prinzipien der Charta der
Vereinten Nationen gegründeten internationalen Ordnung. Eine Vertiefung der
Zusammenarbeit sucht sie vor allem mit Staaten, die diese Prinzipien teilen.
13. Sind die im Rahmen der Hightech Agenda vorgesehenen
Beteiligungsprozesse für Stakeholder, insbesondere im Rahmen der Roadmap-
Prozesse, offen in dem Sinne, dass sich zivilgesellschaftliche Akteure daran auf
eigene Initiative beteiligen können?
Die Beteiligungsprozesse sind auf die Bedarfe der jeweiligen
Schlüsseltechnologie zugeschnitten. Die Bundesregierung begrüßt die Beteiligung
zivilgesellschaftlicher Akteure.
14. Was ist die derzeitige zeitliche und inhaltliche Planung für den
Roadmap-Prozess zum Technologiefeld „Künstliche Intelligenz“, und welche
Stakeholder sollen daran beteiligt werden?
In den Roadmap-Prozessen zu den Schlüsseltechnologien ist derzeit folgende
Planung vorgesehen: Im ersten Halbjahr 2026 plant die Bundesregierung, erste
integrierte Roadmaps zu veröffentlichen. An deren Erstellung werden relevante
Forschungs- und Innovationsakteure – u. a. Wirtschaft, Wissenschaft, Länder,
EU – in passfähigen Formaten beteiligt. Ab Mitte Januar 2026 finden dazu
Partnerdialoge statt. Weitere sind bereits in Planung. Zudem besteht die
Möglichkeit der Beteiligung beispielsweise im Rahmen von Whitepaper-Prozessen
oder öffentlichen Konsultationen.
15. Worauf gründet die Bundesregierung die Erwartung, „bis 2030 zehn
Prozent der Wirtschaftsleistung KI-basiert erwirtschaften“ zu können, wie
sie es als Ziel formuliert?
a) Welche Definition des Begriffs „KI-basiert“ liegt dieser Erwartung
zugrunde?
Die Fragen 15 und 15a werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Bundesregierung fokussiert sich hier auf Wertschöpfung, bei der
wesentliche Schritte und Arbeitsprozesse in der Wertschöpfungskette durch KI
unterstützt werden.
b) Wie viel Prozent der deutschen Wirtschaftsleistung wird nach
Kenntnis der Bundesregierung derzeit „KI-basiert“ erwirtschaftet?
c) Welche Erkenntnisse liegen der Einschätzung der Bundesregierung
zugrunde, dass 10 Prozent ein erreichbares und geeignetes Ziel für
diese Kennzahl ist?
Die Fragen 15b und 15c werden im Zusammenhang beantwortet.
Aktuelle, öffentlich verfügbare Prognosen zu KI-basierten
Wertschöpfungspotenzialen kommen auf eine mögliche zusätzliche Wertschöpfung durch KI im
Jahr 2030 in Höhe von 330 bis 430 Mrd. Euro in Deutschland. Angesichts des
aktuellen Werts des Bruttoinlandsprodukts von 4,3 Bill. Euro im Jahr 2024
könnten damit bis zum Jahr 2030 rund 10 Prozent der Wertschöpfung in
Deutschland KI-basiert erwirtschaftet werden.
d) Inwieweit und wie plant die Bundesregierung, diese Kennzahl in
Zukunft zu erfassen?
Die Bundesregierung wird zu allen zentralen Zielen der HTAD ein passgenaues
Monitoring aufsetzen.
16. Inwieweit berücksichtigt die Bundesregierung bei ihren Planungen zu KI
die verschiedentlich geäußerte Erwartung, ein „Platzen“ der „KI-Blase“
aufgrund einer Überbewertung von Anbietern generativer KI stehe bevor
(siehe beispielsweise „Künstliche Intelligenz – Warum die Blase platzen
wird“, Wirtschaftswoche vom 17. Oktober 2025)?
Die Erwartung, dass es sich bei KI um eine Blase handelt, ist Gegenstand
kontroverser Debatten. Sie bezieht sich insbesondere auf die Investitionen in
generative KI basierend auf statistischen Verfahren, großen Datenmengen und
massiven Recheninfrastrukturen. Die Bewertung von KI als Schlüsseltechnologie
ist unstrittig. Die Bundesregierung pflegt einen intensiven Austausch mit der
KI-Fachwelt, nimmt diskutierte Chancen und potenzielle Risiken ernst und
verfolgt bei ihrer Förderung von KI einen Ansatz mit hoher Methoden- und
Anwendungsbreite.
17. Wie sollen die geplanten Förderinitiativen zu KI im Rahmen der
Nationalen Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) finanziell ausgestattet und in
die Konsortialstruktur der NFDI integriert werden?
Derzeit beraten Bund und Länder in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz
über die Ausgestaltung der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur ab dem
Jahr 2029. Diesem Beratungsprozess kann nicht vorgegriffen werden.
18. Auf welche zunehmenden „Risiken für Gesellschaft und Umwelt, die
bisher nur teilweise erfasst werden“ bezieht sich die Bundesregierung in
Bezug auf KI, und welche Schritte plant sie, um diese Risiken zu
minimieren und besser zu erfassen?
Die Auswirkungen von KI, etwa auf die Verbreitung von Informationen, auf die
Marktmacht oder die Umwelt, rücken erst sukzessive in den Fokus der
Forschung. Zu den zunehmenden Risiken für Gesellschaft und Umwelt in Bezug
auf KI gehören u. a. Betrug, Desinformation und ihr hoher Energie- und
Rohstoffverbrauch. Ein zentrales Ziel der Bundesregierung ist es, den
gesellschaftlichen Dialog und die Aufklärung zu KI zu forcieren. Neben geeigneten
regulatorischen Rahmenbedingungen setzt die Bundesregierung unter anderem
verstärkt auf den Ausbau von digitalen Kompetenzen wie die Befähigung der
(Zivil-)Gesellschaft im Umgang mit KI und gezielte Fördermaßnahmen, die
zeigen, dass KI-Systeme ressourcenschonend arbeiten können.
19. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den derzeitigen
Energie- und Wasserverbrauch durch KI-Rechenzentren in Deutschland?
a) Welche Entwicklung erwartet die Bundesregierung für den Energie-
und Wasserverbrauch durch KI-Rechenzentren in den nächsten zehn
Jahren?
Die Fragen 19 und 19a werden im Zusammenhang beantwortet.
Im Gutachten „Stand und Entwicklung des Rechenzentrumsstandorts
Deutschland“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
(s. Quelle) aus dem Jahr 2025 finden sich Schätzungen zum Energieverbrauch
von Rechenzentren allgemein.
b) Welchen Energie- und Wasserverbrauch prognostiziert die
Bundesregierung dabei insbesondere für die AI Gigafactory und andere in
der Hightech Agenda konkret benannte Vorhaben?
c) In welchem Umfang kann nach Auffassung der Bundesregierung der
in den Fragen 19a und 19b erfragte Bedarf durch die voraussichtlich
vorhandenen Stromerzeugungs- und Anschlusskapazitäten gedeckt
werden?
Die Fragen 19b und 19c werden im Zusammenhang beantwortet.
Das Vergabeverfahren (Call) der EU-Kommission zu den AI Gigafactories hat
noch nicht begonnen. Die konkrete Ausgestaltung der AI Gigafactories hängt
von den Angeboten der Konsortien ab. Zu künftigen Energie- und
Wasserverbräuchen kann die Bundesregierung derzeit keine Aussage treffen.
d) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um negative Folgen
des Ausbaus von Rechenkapazitäten für KI auf den Strompreis, die
Treibhausgasemissionen, die Verfügbarkeit von Wasser und die
Verfügbarkeit von Anschlusskapazitäten ans Stromnetz zu vermeiden?
Die Bundesregierung arbeitet derzeit an einer Rechenzentrumsstrategie, welche
die Attraktivität des Rechenzentrumstandorts Deutschland verbessern soll.
Darin werden unter anderem auch Energie- und Nachhaltigkeitsthemen mit
Maßnahmen adressiert.
e) Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die Abwärme aus KI-
Rechenzentren zu nutzen?
Im Energieeffizienzgesetz (EnEfG) finden sich Vorgaben zur Abwärmenutzung
von bestehenden und neu gebauten Rechenzentren, auch KI-Rechenzentren.
f) Teilt die Bundesregierung die nach einer repräsentativen Umfrage
(
https://algorithmwatch.org/de/wp-content/uploads/2025/10/251027_
AW_ORG_FinalReport_Deutschland_DE-1.pdf) von circa zwei
Dritteln der deutschen Bevölkerung vertretene Auffassung, dass die
Errichtung neuer Rechenzentren nur dann zulässig sein sollte, wenn
sie durch erneuerbare Energien betrieben werden und dafür neue,
nicht bereits geplante Energiequellen geschaffen werden, und wenn
nein, warum nicht?
Die Bundesregierung achtet grundsätzlich auf einen ressourcenschonenden
Umgang. Zu einzelnen Studien und Umfragen nimmt die Bundesregierung
keine Stellung.
g) Welche konkreten Anforderungen an die Nachhaltigkeit einer
deutschen AI Gigafactory stellt die Bundesregierung, insbesondere vor
dem Hintergrund, dass der Verordnungsentwurf der EU-Kommission
(2025/0229 (NLE)) eine nachhaltige Energieversorgung voraussetzt?
h) Welche Rolle spielen in diesem Zusammenhang die bestehenden
Zertifizierungen des Blauen Engels für Rechenzentren (DE‑UZ 228) und
für energieeffiziente Software (DE‑UZ 215)?
Die Fragen 19g und 19h werden im Zusammenhang beantwortet.
Das Vergabeverfahren einschließlich der Auswahl und Bewertung möglicher
Einreichungen zum Aufbau einer AI Gigafactory erfolgt durch das
Gemeinsame Unternehmen EuroHPC (GU EuroHPC). Es legt auf Basis der EuroHPC-
Verordnung auch die Rahmenbedingungen zum Aufbau und Betrieb einer
solchen AI Gigafactory fest.
20. Welche Potenziale von KI „zur Stärkung der freiheitlichen Demokratie“
plant die Bundesregierung zu untersuchen?
Zu den zu untersuchenden Potenzialen von KI zur Stärkung der freiheitlichen
Demokratie gehören insbesondere die Beiträge, die KI leisten kann, um
Prozesse effizienter, inklusiver und resilienter zu gestalten. Um die freiheitliche
Demokratie zu stärken und den souveränen und wertschöpfenden Umgang mit KI
zu gewährleisten, stehen Potenziale für soziale und politische Teilhabe, die
bessere Zugänglichkeit zu (neuen) Technologien, die Effizienz staatlichen
Handelns und die Bekämpfung von Desinformation im Fokus.
21. Was ist die derzeitige zeitliche und inhaltliche Planung für den
Roadmap-Prozess zum Technologiefeld „Quantentechnologien“, und welche
Stakeholder sollen daran beteiligt werden?
Auf die Antwort zu Frage 14 wird verwiesen.
22. Welche Konsequenzen hat die seit dem Bundeshaushalt für 2025
bestehende Zweckbindung, die Ausgaben aus Titel 683 25, Kapitel 3004 des
Bundeshaushalts (Quantensysteme – Quantentechnologien, Photonik)
nur dann erlaubt, wenn sie dem Schutz der informationstechnischen
Systeme im Sinne des Artikels 115 Absatz 2 Satz 4 des Grundgesetzes dient,
für die Ausrichtung der daraus geförderten Programme?
a) Welche Definition des Schutzes informationstechnischer Systeme
legt die Bundesregierung dabei zugrunde, und wie überprüft sie diese
Zweckbindung bei geförderten Vorhaben?
Die Fragen 22 und 22a werden im Zusammenhang beantwortet.
Der Etat des BMFTR enthält Ausgaben, welche dem Ziel einer Gewährleistung
von IT-Sicherheit entsprechend zuzuordnen sind. Der effektive Schutz
informationstechnischer Systeme, z. B. gegen Sabotage, Störung, Abhörung oder
anderweitige negative Einflussnahme, ist nur dann möglich, wenn die
zugrundeliegenden Informations- und/oder Kommunikationssysteme und die darauf
aufbauenden Softwaresysteme und Anwendungen umfassend im Sinne digitaler
und technologischer Souveränität beherrscht werden. Die Ausgaben des
BMFTR, welche der Erreichung und Sicherung technologischer Souveränität in
den für die IT-Sicherheit unmittelbar relevanten Schlüsselbereichen dienen,
unterfallen der Bereichsausnahme.
b) Inwieweit ist diese Zweckbindung für Vorhaben ohne direkten Bezug
zu Quantencomputing und Quantenkommunikation gegeben,
insbesondere im Bereich der Quantensensorik und Photonik mit
Anwendungen beispielsweise in der Medizin oder Fusionsforschung?
Die entsprechende Zweckbindung ergibt sich dementsprechend durch die
Zuordnung von Maßnahmen zum Forschungsprogramm Quantensysteme des
BMFTR; dies gilt u. a. auch für Quantensensorik, photonische Sensoren oder
Laserstrahlquellen und -systeme. Auf dieser Basis wird die Zweckbindung bei
geförderten Vorhaben durch die Programmzugehörigkeit festgestellt.
23. Was ist der Umsetzungsstand bzw. die Planung in Deutschland bezüglich
der einzelnen Meilensteine, die die EU-Roadmap für Post-Quanten-
Verschlüsselung für die Mitgliedstaaten bis Ende 2026 bzw. Ende 2030
vorsieht?
Die EU-Roadmap sieht vor, dass die EU-Mitgliedstaaten bis Ende 2026 eine
initiale nationale Roadmap zur Umstellung auf Post-Quanten-Kryptografie
erstellen. Ein entsprechendes Dokument wird derzeit innerhalb der
Bundesregierung erarbeitet; nach Fertigstellung ist eine Veröffentlichung geplant.
24. Was ist die derzeitige zeitliche und inhaltliche Planung für den
Roadmap-Prozess zum Technologiefeld „Mikroelektronik“ und welche
Stakeholder sollen daran beteiligt werden?
Auf die Antwort zu Frage 14 wird verwiesen.
25. Welche Konsequenzen hat die Umschichtung von Mitteln im
Sondervermögen von der Mikroelektronikförderung zugunsten des Straßenbaus im
Umfang von 2,52 Mrd. Euro auf die Gesamtfinanzierung der Hightech
Agenda?
Die Gesamtfinanzierung der HTAD ist sichergestellt.
26. Was ist die derzeitige zeitliche und inhaltliche Planung für den
Roadmap-Prozess zum Technologiefeld „Biotechnologie“, und welche
Stakeholder sollen daran beteiligt werden?
Auf die Antwort zu Frage 14 wird verwiesen.
27. Welche Rolle spielt die globale Gesundheitsforschung im Bereich
Biotechnologie und Gesundheitsforschung der Hightech Agenda?
Die Forschungsförderung zur globalen Gesundheit stärkt Sicherheit, Wohlstand
und Resilienz. Investitionen in Biotechnologie, wie beispielsweise die
Förderung einer kostengünstigeren und schnelleren Arzneimittelentwicklung mithilfe
von neuartigen KI-Methoden (Ziel 1 in der Schlüsseltechnologie
Biotechnologie), nutzen der globalen Gesundheitsforschung, da hier möglichst geringe
Entwicklungskosten aufgrund des fehlenden Marktpotenzials besonders relevant
sind.
a) Wie stellt die Bundesregierung die Kohärenz der Maßnahmen mit der
globalen Gesundheitsstrategie sicher?
Ziel der deutschen Strategie zur globalen Gesundheit ist es, einen wesentlichen
Beitrag zur Gesundheit aller Menschen weltweit zu leisten. Die für Forschung
genannten Schwerpunkte der Strategie der Bundesregierung zur globalen
Gesundheit ergänzen die Ziele der HTAD.
b) Sind spezifische Vorhaben oder Budgets zur globalen
Gesundheitsforschung vorgesehen, und wenn ja in welchem Umfang?
Spezifische Vorhaben oder Budgets zur globalen Gesundheitsforschung sind in
der HTAD nicht explizit ausgewiesen.
28. Welche Rolle spielen bei dem angekündigten Ziel, bei antimikrobiellen
Resistenzen (AMR) schneller Fortschritte zu erzielen, armutsassoziierte
und vernachlässigte Krankheiten wie Tuberkulose und Malaria als
zentrale AMR-Treiber?
Die Bundesregierung fördert Forschung und Entwicklung von
Präventionsmethoden, Diagnostika, Medikamenten und Impfstoffen gegen Erreger mit AMR-
Potenzial – einschließlich Malaria, Tuberkulose sowie weiterer Erreger von
vernachlässigten, armutsassoziierten Krankheiten.
29. Inwieweit soll bei der angekündigten „Etablierung und Stärkung neuer
Formen von Public Private Partnerships in Forschung und Entwicklung“
auf Not-for-Profit-Partnerschaften wie CEPI (Coalition for Epidemic
Preparedness Innovations) oder Produktentwicklungspartnerschaften
zurückgegriffen werden?
CEPI und Produktenwicklungspartnerschaften bilden erfolgreiche Public
Private Partnerships zur Entwicklung von Produkten für die globale Gesundheit.
Deutschland ist Gründungsmitglied und einer der größten Beitragszahler von
CEPI und wird die Impfstoffinitiative auch künftig weiter unterstützen.
30. Wie soll im Rahmen der Hightech Agenda sichergestellt werden, dass für
Bereiche mit ungedecktem medizinischem Bedarf wie Frauengesundheit
und vernachlässigten Krankheiten wirksame Pull Incentives verankert
werden – im Einklang mit der Pharmastrategie –, und welcher
Instrumentenmix ist dafür vorgesehen?
Im Rahmen der HTAD werden unter anderem auch Gesundheits-,
Biotechnologie- und medizinische Innovationen gefördert. Hiervon profitiert auch die
Forschung zu vernachlässigten Erkrankungen und zur Frauengesundheit.
31. Mit welchen Maßnahmen soll das angekündigte Ziel, bei
Frauengesundheit schneller Fortschritte zu erzielen, erreicht werden, welche
Erkrankungen sollen dabei Priorität erhalten, und nach welchen Kriterien wird
diese Auswahl getroffen?
Das strategische Forschungsfeld Gesundheit beinhaltet verschiedene
Fördermaßnahmen zur Stärkung der Frauengesundheit. Hierzu zählen u. a. die bereits
laufenden Fördermaßnahmen des BMFTR „Interdisziplinäre
Nachwuchszentren für reproduktive Gesundheit“, „Reduzierung des Gender Data Gap in der
klinischen Forschung“ und „Pathomechanismen der Endometriose“ sowie die
im Februar 2026 startende Maßnahme „Verhütungsmittelforschung“.
Kriterien zur Auswahl und Priorisierung der Maßnahmen sind ihre thematische
Breite, Prävalenz der Erkrankungen bzw. gesundheitlichen Belastungen, ein
hoher ungedeckter medizinischer Bedarf (unmet medical need, d. h. Fehlen
ausreichender Präventions-, Diagnose- und Behandlungsverfahren) und das
Forschungspotenzial zur Entwicklung neuer Ansatzpunkte für verbesserte
Präventions-, Diagnose- und Behandlungsverfahren.
32. Durch welche Vorkehrungen soll beim Einsatz von KI im
Gesundheitsbereich dem Problem von Biases in den Trainingsdaten, etwa durch eine
mangelnde Repräsentation von Frauen, begegnet werden?
Die Ergebnisse klinischer Studien und systematischer Übersichtsarbeiten
dienen u. a. als Datengrundlage für das künftige Training von KI. Mit der
Förderung des BMFTR wird ein wesentlicher Beitrag zur Generierung
geschlechterbalancierter, potenzieller Trainingsdatensätze und zur Verbesserung der
Sekundärdatennutzung geleistet.
33. Was ist die derzeitige zeitliche und inhaltliche Planung für den
Roadmap-Prozess zum Technologiefeld „Fusion und klimaneutrale
Energieerzeugung“, und welche Stakeholder sollen daran beteiligt werden?
Auf die Antwort zu Frage 14 wird verwiesen.
34. Welche Rolle spielen Solar- und Windenergie für das in der Hightech
Agenda formulierte Ziel 2 („Wir unterstützen Innovationen und neue
Technologien für die Energiewende“) im Technologiefeld „Fusion und
klimaneutrale Energieerzeugung“?
a) Welche damit im Zusammenhang stehenden konkrete Maßnahmen
plant die Bundesregierung, und welche Mittel plant sie dafür zur
Verfügung zu stellen?
b) Sofern Maßnahmen geplant sind, warum wird keine davon unter
diesem Ziel als Flaggschiffmaßnahme benannt?
Die Fragen 34 bis 34b werden im Zusammenhang beantwortet.
Die angewandte Forschung und Entwicklung zu Solar- und Windenergie wird
im Rahmen des 8. Energieforschungsprogramms des BMWK gefördert.
Zusätzlich zur klassischen Projektförderung mit Verbundprojekten von Industrie und
Forschung sind derzeit weitere Förderaufrufe zu Reallaboren der Energiewende
und zur Förderung von Testinfrastruktur veröffentlicht. Die Fortschritte der
Forschungsförderung im Energiebereich werden jährlich im Bundesbericht
Energieforschung dargestellt. Die Reallabore der Energiewende sind als
Flaggschiff-Maßnahme benannt.
Im Rahmen seiner Projektförderung fördert zudem das BMFTR zahlreiche
Projekte mit Bezug zu Solar- und Windenergie.
35. Innerhalb welchen Zeitraums hält die Bundesregierung das laut ihrem
Aktionsplan „Deutschland auf dem Weg zum Fusionskraftwerk“ von ihr
verfolgte Ziel, „das erste Fusionskraftwerk der Welt in Deutschland zu
errichten“, für erreichbar?
Die Fusion befindet sich derzeit in der Forschungs- und Entwicklungsphase, in
der zunächst die Weiterentwicklung der Technologiereifegrade
kraftwerksrelevanter Teiltechnologien von großer Bedeutung ist. Mit Blick auf die große
Dynamik, die das Feld in den letzten Jahren erfasst hat, ist nach einer
Transferphase (erste Hälfte 2030er bis Anfang 2040er Jahre), in die die Industrie
zunehmend federführend involviert ist, ab den 2040er Jahren mit der Betriebsphase
zu rechnen. Die Bundesregierung trägt dazu bei, den Weg hin zum
Fusionskraftwerk so schnell wie möglich zurückzulegen.
36. Welche konkreten Regelungen des Atomgesetzes (mit Nennung der
Paragrafen) sind vor dem Hintergrund der Ankündigung im Aktionsplan,
Fusion nicht im Rahmen des Atomgesetzes zu regulieren, nach Auffassung
der Bundesregierung nicht geeignet, zur Anwendung auf Fusionsanlagen
zu kommen?
Bei Fusionsanlagen handelt es sich um Anlagen zur Erzeugung ionisierender
Strahlung nach dem Strahlenschutzgesetz, die außerhalb des Atomrechts im
Strahlenschutzrecht reguliert werden. Da es sich bei dem Inventar solcher
Anlagen nicht um Kernbrennstoffe im Sinne des Atomgesetzes handelt, sind die
Voraussetzungen einer kerntechnischen Anlage i. S. d. Atomgesetzes nicht
erfüllt. Die Genehmigungsvoraussetzungen richten sich insofern nach dem
Strahlenschutzgesetz.
37. Welche Pläne verfolgt die Bundesregierung bei der Regulierung von
Fusion im Strahlenschutzgesetz bezüglich der Aspekte
a) Aufsichtspflichten,
b) Haftungsfragen,
c) Entsorgungsverantwortung.
d) Beteiligungsrechte für Öffentlichkeit und Umweltverbände und
e) sicherheitstechnische Regelwerke?
In Deutschland bildet das bestehende Strahlenschutzrecht bereits einen im
Einklang mit dem europäischen Strahlenschutzrecht stehenden Rechtsrahmen
für Genehmigungsverfahren zu Errichtung und Betrieb von Kernfusions
(forschungs)anlagen sowie deren Aufsicht.
Spezifische untergesetzliche Regelungen für Kernfusions(forschungs)anlagen
existieren in Deutschland bislang nicht. Sie werden entsprechend dem
fortschreitenden Technologiereifegrad sowie der Entwicklung und der
Konkretisierung der Planungen für solche Anlagen erarbeitet werden. Daher sind weiterhin
eine enge Beobachtung dieser Entwicklungen und die Förderung
entsprechender regulatorischer Forschung unerlässlich.
Die Maßstäbe, welche dieser Regulierung zugrunde liegen werden, müssen
dabei streng auf Strahlenschutz und nukleare Sicherheit ausgerichtet sein. Dabei
ist der unionsrechtlich durch die Richtlinie 2013/59/Euratom vorgegebene
Rahmen einzuhalten.
38. Welche Rolle spielt der Aspekt der „thermischen Verschmutzung“ bei
den Plänen der Bundesregierung zur Fusionskraft?
Wie bei jedem anderen Kraftwerkstypen wird die thermische Verschmutzung
auch bei der Entwicklung und dem Bau von Fusionskraftwerken angemessen
und auf Grundlage der bestehenden Regelungen berücksichtigt werden. Dabei
könnten insbesondere die Möglichkeiten der Kraft-Wärme-Kopplung
ausgenutzt werden, um die über die Fusion gewonnene Energie bestmöglich
auszunutzen.
39. Wie verteilen sich die in diesem Bereich geplanten Maßnahmen und
Ausgaben auf die verschiedenen technischen Ansätze zur Fusionskraft
bezüglich Brennstoffen (Deuterium-Tritium oder andere) und
Reaktortypen (Stellarator, Tokamak, Trägheitsfusion)?
Die Förderung hin zum Fusionskraftwerk ist als lernendes Programm angelegt,
bei dem keine Festlegung der zu fördernden Technologien erfolgt. Aus
wissenschaftlichen Gründen und nach Betrachtung der jeweiligen Technologiereife
wird der Schwerpunkt im Bereich Brennstoffe vorerst bei Deuterium-Tritium
liegen. Welcher der beiden Ansätze Magnet- bzw. Laserfusion eher zur
Entwicklung eines Kraftwerkes führen wird, ist derzeit noch nicht absehbar.
Innerhalb der Magnetfusion verfügt Deutschland im weltweiten Vergleich über
herausragende Expertise bei der Stellaratorentwicklung, auf die die
Bundesregierung deshalb einen Schwerpunkt legen wird.
40. Welchen Bedarf an Tritium bzw. anderen Fusionsbrennstoffen über
welchen Zeitraum prognostiziert die Bundesregierung für die im Rahmen
des Aktionsplans vorgesehenen Maßnahmen einschließlich des
Fusionsökosystems und der Technologiedemonstratoren?
Der Bedarf an Tritium und anderen Fusionsbrennstoffen hängt von vielen
verschiedenen Faktoren ab. Zum jetzigen Zeitpunkt kann der Bedarf daher nicht
belastbar abgeschätzt werden.
41. Welchen Bedarf an Tritium bzw. anderen Fusionsbrennstoffen
prognostiziert die Bundesregierung für ein in Betrieb befindliches
Fusionskraftwerk?
Der Bedarf an Tritium eines einzelnen Kraftwerkes hängt stark von
verschiedenen Faktoren wie dem Reaktortyp und der Kraftwerksgröße ab.
42. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die derzeit weltweit
für zivile Nutzung verfügbaren Mengen und Produktionskapazitäten an
Tritium sowie den Anteil, der davon für Nutzungen in Deutschland
verfügbar gemacht werden kann?
43. Welche Prognose über die Entwicklung der Verfügbarkeit von Tritium
liegt dem Aktionsplan zugrunde und welche Maßnahmen plant die
Bundesregierung zur Erschließung zusätzlicher Tritium-Quellen?
Die Fragen 42 und 43 werden im Zusammenhang beantwortet.
Da Tritium nicht in für die Energieversorgung mit Fusionskraftwerken
ausreichender Menge natürlich vorkommt, ist seine Erbrütung innerhalb des Reaktors
eines der wesentlichen Felder der Fusionsforschung. Eine Abschätzung der
Verfügbarkeit von Tritium ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht belastbar
darzustellen. Auf die Antwort zu Frage 40 wird verwiesen.
44. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die mit
Fusionskraft verbundenen Proliferationsrisiken und andere durch die
militärische Nachnutzung ziviler Technologien (Dual Use) verbundene
Gefahren zu vermeiden?
Die Bundesregierung beobachtet laufend die Entwicklungen der
Fusionsforschung und der damit verbundenen Technologien unter anderem unter
Nichtverbreitungsgesichtspunkten. Dies geschieht auch auf der Ebene der
Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEA). Die Bundesregierung wirkt am
internationalen Austausch hierzu mit. Auf internationaler Ebene wird unter
Berücksichtigung künftiger technischer Anlagen-Designs zu bestimmen sein, ob und
welche spezifischen Maßnahmen vorzusehen sind.
45. Inwieweit plant die Bundesregierung, sich für eine internationale
Regulierung von Fusionskraft einzusetzen?
Die Bundesregierung tauscht sich in langjährig etablierten Formaten mit
Regulierungsbehörden anderer Staaten sowie internationalen Organisationen, wie
der IAEA oder der EU, hierzu aus.
46. Spiegelt die von der Bundesministerin für Forschung, Technologie und
Raumfahrt am 10. September 2025 in der Sitzung des
Forschungsausschuss geäußerte Kritik, die im Januar 2025 vom Büro für
Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag veröffentlichte Studie „Auf
dem Weg zu einem möglichen Kernfusionskraftwerk: Wissenslücken und
Forschungsbedarfe aus Sicht der Technikfolgenabschätzung“ sei „nicht
technologieoptimistisch“ genug, die Auffassung der Bundesregierung
dazu wider?
a) Enthält diese Studie Feststellungen, denen aus Sicht der
Bundesregierung nicht zugestimmt werden kann, und wenn ja, welche?
b) Gibt es Aspekte der Thematik, die aus Sicht der Bundesregierung in
dieser Studie nicht ausreichend Berücksichtigung gefunden haben,
und wenn ja, welche?
c) Inwieweit sind Erkenntnisse aus diesem Bericht, insbesondere in
Hinblick auf die dort genannten Forschungsbedarfe, in die Pläne der
Bundesregierung eingeflossen?
Die Fragen 46 bis 46c werden im Zusammenhang beantwortet.
Der Bericht des Büros für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen
Bundestag nimmt nach eigener Aussage insbesondere die Herausforderungen und
Risiken der Fusion in den Blick. Fortschritte und Chancen der Fusion werden,
wie im Bericht selbst vermerkt, bewusst ausgeklammert.
Der Bericht benennt einige Herausforderungen, die es auch aus Sicht der
Bundesregierung bei der Entwicklung von Fusionskraftwerken zu lösen gilt. Die im
Rahmen der HTAD geförderten Aktivitäten hin zum Fusionskraftwerk
adressieren deshalb gezielt auch diese technologischen Felder.
47. Entsprechen die vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen
Entsorgung auf seiner Webseite (
www.base.bund.de/de/nukleare-sicherheit/ker
ntechnik/kernfusion/kernfusion.html) veröffentlichten Aussagen, es sei
„derzeit nicht prognostizierbar, ob oder wann ein erstes kommerzielles
Fusionskraftwerk zur Stromerzeugung realisiert werden könnte“, und die
Vorhaben privater Unternehmen, Versuchsreaktoren schon bis 2030 bis
2035 zu realisieren, seien „meist reine Absichtserklärungen und nicht
unabhängig überprüfbar“, der Auffassung der Bundesregierung?
Die Auffassung der Bundesregierung zu diesen Punkten findet sich im
Aktionsplan „Deutschland auf dem Weg zum Fusionskraftwerk“, welcher am 1.
Oktober 2025 vom Bundeskabinett beschlossen wurde.
48. Welche Rolle spielt vor dem Hintergrund des Bekenntnisses zum
deutschen Engagement im Aktionsplan ITER (International Thermonuclear
Experimental Reactor) bei den Plänen der Bundesregierung zu
Kernfusion?
a) Wie haben sich die von Deutschland bzw. der Europäischen Union
getragenen Kosten von ITER in den letzten zehn Jahren entwickelt
(bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
b) Mit welchen entsprechenden Kosten, einschließlich Rückbau und
Entsorgung, rechnet die Bundesregierung für die Zukunft?
c) Inwieweit und in welchen Bereichen sind von ITER zu erwartende
Ergebnisse Voraussetzung für die Umsetzung des Aktionsplans?
Die Fragen 48 bis 48c werden im Zusammenhang beantwortet.
Der europäische Anteil am International Thermonuclear Experimental Reactor
(ITER) wird über das Budget der EU finanziert. Eine unmittelbare deutsche
Finanzierung findet nicht statt. Die Jahresfinanzberichte der europäischen
Domestic Agency Fusion for Energy (F4E) weisen für die Jahre 2015 bis 2024
folgende geleistete Zahlungen auf:
HH-Jahr Haushaltsbelastung brutto in Millionen Euro
(Total Expenditure)
2015 526
2016 720
2017 849
2018 843
2019 756
2020 812
2021 756
2022 839
2023 625
2024 688
Die künftigen Kosten sind ebenfalls Teil des Budgets der EU. Neben den
Forschungsergebnissen, die ITER bereits geliefert hat und noch liefern wird, liegt
die besondere Bedeutung des Projektes aus Sicht der Bundesregierung im
Aufbau der für künftige Fusionskraftwerke notwendigen Wertschöpfungsketten.
49. Wie beziffert die Bundesregierung die konkrete Emissionsminderung, die
durch die Hightech Agenda erzielt werden kann, und in welchen
Bereichen?
Aus Sicht der Bundesregierung bilden Forschung, Innovation und Entwicklung
eine wesentliche Grundlage für die Erreichung der Klimaziele. Im Kontext der
HTAD sind hierbei insbesondere Maßnahmen in den klimaschutzrelevanten
Schlüsseltechnologien „Fusion und klimaneutrale Energieerzeugung“ und
„Technologien für die klimaneutrale Mobilität“ sowie die Entwicklung von
„Clean Technologies“ zu nennen.
50. In welcher Höhe werden jeweils Investitionen aus dem Klima- und
Transformationsfonds und dem Sondervermögen getätigt, die zum
Erreichen der Klimaneutralität beitragen können und die nicht in Kernfusion
und CO2-Abscheidung fließen?
Der KTF leistet auch jenseits der Kernfusion und CO2-Abscheidung einen
wesentlichen Beitrag zum Erreichen der Klimaneutralität. Auch aus dem SVIK
werden zahlreiche Maßnahmen gefördert, die zum Erreichen der
Klimaneutralität beitragen. Für die HTAD zahlt übergreifend jenseits des Technologiefelds
„Fusion und klimaneutrale Energieerzeugung“ v. a. das Technologiefeld
„Technologien für die klimaneutrale Mobilität“ auf die Klimaneutralität ein. Bei
zahlreichen weiteren Maßnahmen ist die Erreichung der Klimaneutralität ebenfalls
berücksichtigt. Aufgrund der dynamischen Entwicklung und der aktuell
laufenden Roadmap-Prozesse sind im Kontext der HTAD kontinuierliche
Anpassungen zu erwarten. Die Bundesregierung wird auch weiterhin Investitionen
tätigen, die zum Erreichen der Klimaneutralität beitragen und nicht in Kernfusion
und CO2-Abscheidung fließen. Die konkreten Finanzvolumen werden
Gegenstand der Haushaltsberatungen zum KTF und zum SVIK für die kommenden
Jahre sein.
51. Wird sich die Hightech Agenda des Problems des Energietransports über
große Entfernungen mithilfe von Leichtmetallen wie Aluminium und
Magnesium oder mithilfe von Eisen annehmen, und wenn ja, wie?
Im Rahmen des Energieforschungsprogramms zur angewandten
Energieforschung werden im Forschungsbereich Energiespeicher unter anderem auch
Metalle als Energiespeicher erforscht. Zusätzlich laufen Forschungsprojekte
zu Wasserstoff- und Energiespeichern auf Metall(hydrid)basis. Weitere
Forschungsförderung im Rahmen der HTAD wird den Energietransport –
insbesondere von Wasserstoff – technologieoffen adressieren, z. B. im Rahmen der
geplanten Initiative Forschungshub Wasserstoff – Hydrogen4Future.
52. Wird die Hightech Agenda die weitere Erforschung und Skalierung von
Thermovoltaik, also der direkten Umwandlung von Wärmeenergie in
elektrische Energie, vorantreiben, und wenn nein, warum nicht?
Im Rahmen des Energieforschungsprogramms zur angewandten
Energieforschung werden im Forschungsbereich Energieeffizienz in Industrie und
Gewerbe unter anderem auch Herstellung und Anwendung von thermoelektrisch
aktiven Materialien erforscht. Thermophotovoltaik ist derzeit der
Grundlagenforschung zugeordnet.
53. Welcher Anteil der Forschungskompetenzen, die mithilfe der Hightech
Agenda aufgebaut werden sollen, entfällt auf den Bereich des natürlichen
Klimaschutzes?
54. Mit welchen konkreten Schritten wird die Bundesregierung die
angekündigten anwendungsbezogenen Forschungskompetenzen und
Forschungsinfrastrukturen bei Ökosystemen wie Wäldern, Mooren und Küsten
ausbauen, und welche Forschungslücken sollen dabei geschlossen werden?
Die Fragen 53 und 54 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die jeweiligen Anteile der auszubauenden Kompetenzen werden im Laufe der
Umsetzung der HTAD mit den beteiligten Partnern ent- und weiterentwickelt.
55. Was ist die derzeitige zeitliche und inhaltliche Planung für den
Roadmap-Prozess zum Technologiefeld „Technologien für die klimaneutrale
Mobilität“, und welche Stakeholder sollen daran beteiligt werden?
Auf die Antwort zu Frage 14 wird verwiesen.
56. Wie plant die Bundesregierung sicherzustellen, dass im Rahmen des
„Innovationsbooster E‑Fuels“ nur die Entwicklung von klimafreundlichen
E‑Fuel-Herstellungsverfahren gefördert wird, und welche flankierenden
Maßnahmen sind vorgesehen, um sicherzustellen, dass die Skalierung
von E‑Fuels auf schwierig zu dekarbonisierende Bereiche des
Transportsektors (z. B. Schiffsverkehr) beschränkt wird?
Die angestrebte Förderung des Innovationsboosters E-Fuels zielt im Rahmen
der Ziele der HTAD darauf ab, Deutschland als Forschungs- und
Entwicklungsstandort für Technologien für klimafreundliche Kraftstoffe in Europa zu
stärken. Dadurch soll Deutschland perspektivisch zum globalen Leitanbieter und
größten europäischen Technologie-Exporteur werden.
An diesen Zielen wird sich die Auswahl der zu fördernden Projekte orientieren.
Der Innovationsbooster soll insbesondere schwer direkt elektrifizierbare
Bereiche wie Luft- und Schifffahrt in den Blick nehmen. Maßnahmen, die auf eine
Beschränkung der Verwendung von E-Fuels auf bestimmte Transportsektoren
abzielen, sind im Rahmen der HTAD nicht vorgesehen.
57. Mit welchen Partnern plant die Bundesregierung bei der Initiative zur
Skalierung von CCU (Carbon Capture and Utilization)-Technologien
zusammenzuarbeiten?
Bei Forschungsinitiativen werden grundsätzlich Stakeholder aus Wissenschaft,
Wirtschaft und Gesellschaft angesprochen, sich um Förderung zu bewerben.
58. Welche CO2-Emissionen gelten aus Sicht der Bundesregierung im Sinne
der geplanten Initiative zur Skalierung von CCU-Technologien als
unvermeidbar?
Aus derzeitiger Sicht des BMFTR beziehen sich unvermeidbare CO2-
Emissionen insbesondere auf Emissionen aus prozessbedingten industriellen
Vorgängen, die derzeit technisch nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand
vermeidbar sind. Dazu zählen insbesondere Emissionen aus chemischen
Umwandlungsprozessen (z. B. Kalk- oder Grundstoffchemie oder Restemissionen
von auf Wasserstoff umgestellten Stahlwerken) oder Verbrennungsprozessen
(z. B. Müllverbrennung). Carbon Capture and Utilization-(CCU)-Technologien
ermöglichen es, Emissionen aus diesen Prozessen zu reduzieren und im Sinne
der Kreislaufwirtschaft CO2 als Ressource zu nutzen.
59. Auf welcher konkreten wissenschaftlichen Basis beruht die Annahme der
Bundesregierung, dass sich die Hochskalierbarkeit der klimafreundlichen
Produktion von Methanol mithilfe von atmosphärischem CO2 bis 2029
nachweisen lässt?
Die Ergebnisse von durch das BMFTR geförderten Forschungsprojekten im
Bereich CCU und Power-to-Methanol zeigen, dass CO2 mithilfe erneuerbaren
Wasserstoffs stabil und kontinuierlich zu Methanol umgewandelt werden kann.
Gleichzeitig wurde in diesen Vorhaben nachgewiesen, dass CO2 sowohl aus
Industrieemissionen als auch aus der Atmosphäre abgeschieden und in der
notwendigen Reinheit aufbereitet werden kann, um als Ausgangsstoff für die
Methanol-Herstellung zu dienen.
60. Wird die Hightech Agenda zur Hochflexibilisierung der Methanisierung
und Methanolisierung beitragen, um diese Verfahren auf die
Verfügbarkeit von erneuerbarem Strom anzupassen und die Anlagen
systemdienlich zu machen, und wenn nein, warum nicht?
Die HTAD trägt grundsätzlich auch zur Weiterentwicklung von Methanisierung
und Methanolisierung bei, beispielsweise durch die Förderung von
technologischen Grundlagen entlang der Power-to-X-Wertschöpfungskette, die im
Rahmen der geplanten Initiative Forschungshub Wasserstoff – Hydrogen4Future
adressiert werden soll.
61. Welche Technologien erfüllen aus Sicht der Bundesregierung das
Kriterium, „Umweltschutz, Effizienz und Wachstumschancen“ zu vereinen, vor
dem Hintergrund der Ankündigung, die Luftfahrtforschung konsequent
auf solche Technologien auszurichten?
Technologien für klimaneutrale Mobilität und strategische Forschungen in der
Luftfahrt sind für die Bundesregierung entscheidend, da sie maßgebliche
Beiträge zu Souveränität, zum Erreichen der Klimaziele und zur Wertschöpfung
vereinen. Entsprechende Vorhaben umfassen beispielsweise die Verbesserung
der Flugsicherheit, die Verminderung des Fluglärms, alternative Antriebe und
Materialien, erneuerbare Kraftstoffe oder die optimale Nutzung von
Raumfahrttechniken.
62. In welchen Verkehrsbereichen sieht die Bundesregierung vor dem
Hintergrund der Ankündigung, Deutschland zum Leitmarkt für autonomes
Fahren zu entwickeln, Potenzial für autonome Fahrzeuge?
a) Wie hoch schätzt die Bundesregierung das Marktpotenzial in diesem
Bereich ein?
Die Fragen 62 und 62a werden im Zusammenhang beantwortet.
Autonomes Fahren ist eine Zukunftstechnologie hin zu einer innovativen,
umweltfreundlichen und barrierefreien Mobilität.
b) Wann werden nach Einschätzung der Bundesregierung die ersten
autonomen Fahrzeuge in Europa markt- und zulassungsfähig werden?
Autonom fahrende Fahrzeuge sollen zeitnah markt- und zulassungsfähig sein.
Dies obliegt den Unternehmen.
c) Ist die deutsche Infrastruktur nach Auffassung der Bundesregierung
für autonome Fahrzeuge auf der Straße geeignet?
Ja, dennoch wird die Infrastruktur für das autonome und vernetzte Fahren, wo
erforderlich, auch künftig aktiv gestaltet werden.
63. Welches Potenzial sieht die Bundesregierung für Entwicklung und
Einsatz von Hyperloop-Technologie in Deutschland, und welchen Beitrag
zur wirtschaftlichen Entwicklung des Landes erhofft sie sich?
Nach Auffassung der Bundesregierung können innovative Mobilitäts- und
Transportkonzepte beispielsweise für die Verringerung von Verkehrs- sowie
Lärmbelastung, Luftverschmutzung und somit für das Erreichen der verkehrs-,
umwelt- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung wichtige Beiträge
leisten.
64. Welche Anwendungsfelder sieht die Bundesregierung für die
Entwicklung von Unterwasserrobotik?
Marine robotische Systeme können aus Sicht der Bundesregierung wichtige
Beiträge für eine transferorientierte Meeres-, Klima- und
Biodiversitätsforschung liefern. Sie ermöglichen den Zugang zu marinen Räumen inklusive der
Tiefsee, u. a. für den Küsten- und Hochwasserschutz, die Erforschung, den
Erhalt und die Wiederherstellung von marinen Ökosystemen, eine nachhaltige
Meeresnutzung, die Bergung von Altmunition oder die Untersuchung
geologischer Prozesse und Stoffkreisläufe.
65. Welches Potenzial sieht die Bundesregierung für KI-Anwendungen im
Rahmen der ab 2026 angekündigten Entwicklung von
„Mobilitätssysteme[n] der Zukunft in Modellregionen in Stadt und Land durch
forschungsbasierten, beschleunigten Technologietransfer und KI“, und
welche KI-Anwendungen sollen dabei getestet werden?
a) Welche Technologietransfers sind dabei vorgesehen?
b) Welche Partner sollen dabei eingebunden werden (bitte alle
vorgesehenen privaten und öffentlichen Institutionen auflisten)?
c) Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die benötigte
Infrastruktur für KI und allgemein autonomes Fahren im Straßenverkehr,
insbesondere bezüglich Netzabdeckung, zeitnah zur Verfügung
gestellt werden kann?
Die Fragen 65 bis 65c werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Entwicklung von „Mobilitätssystemen der Zukunft in Modellregionen“ ist
eine Flaggschiff-Maßnahme unter Ziel 3 der Schlüsseltechnologie
„Technologien für die klimaneutrale Mobilität“. Hierzu wird derzeit eine Förderrichtlinie
erarbeitet und in Kürze veröffentlicht. Die konkrete Ausgestaltung der
Förderung kann nach Abschluss der internen Abstimmung der veröffentlichten
Förderrichtlinie entnommen werden. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 62c
verwiesen.
66. Welche Drohnenanwendermärkte im Bereich Mobilität sieht die
Bundesregierung?
Die folgenden Beispiele stellen eine Auswahl aus der Masse verschiedener
Drohnenanwendermärkte in der Mobilität (Personen- und Güterverkehr) dar:
Logistik (z. B. Laborprobentransporte), Vermessungstechnik, Linieninspektion
und Wartung, Wettervorhersagen, Umweltüberwachung, Verkehrssteuerung
und -monitoring, Forschung. Perspektivisch sind auch Flugtaxis bzw. eVTOLs
zu nennen.
67. Wie hoch sind die geplanten „massiven“ Investitionen in die
„Entwicklung KI- und datenbasierter Lösungen für die Mobilität von morgen“?
Mit dem Fachprogramm „DNS der zukunftsfähigen Mobilität. Digital –
Nachhaltig – Systemfähig“ werden Innovationen zur digitalen Transformation im
Fahrzeug- und Mobilitätssektor durch das Bundesministerium für Wirtschaft
und Energie unterstützt. Für die kommenden Jahre wird, abhängig von den
verfügbaren Haushaltsmitteln, mit einer Förderung von rund 60 Mio. Euro pro
Jahr für Forschungs- und Entwicklungs-Projekte (FuE-Projekte) im Bereich der
Entwicklung von KI- und datenbasierten Lösungen gerechnet. Zusätzlich soll
im Rahmen der Important Projects of Common European Interest (IPCEI) AI
als Schwerpunkt unter anderem die Entwicklung von sektorspezifischen KI-
Modellen und Prozessketten für die Entwicklung eines Software-Stack für
autonomes Fahren gefördert werden. Dieser Software-Stack zahlt somit ebenfalls
unmittelbar auf die „Entwicklung KI- und datenbasierter Lösungen für die
Mobilität von morgen“ ein. Im Sondervermögen für Infrastruktur und
Klimaneutralität stehen für das IPCEI-AI und das IPCEI-CIC (verteiltes Rechen-
Kontinuum) insgesamt 1,56 Mrd. Euro zur Verfügung.
a) Welche Infrastrukturbedarfe sieht die Bundesregierung für KI- und
datenbasierte Mobilitätslösungen?
Die Weiterentwicklung von Infrastruktur für KI- und datenbasierte
Mobilitätslösungen wird geprüft und wo nötig durch die Bundesregierung adressiert.
b) Wie hoch schätzt die Bundesregierung den durch KI und
datenbasierte Lösungen generierten Mehrbedarf an Energie im Verkehrssektor
ein?
Im Rahmen des industriepolitischen Fachprogramms „DNS der
zukunftsfähigen Mobilität. Digital – Nachhaltig – Systemfähig“ werden keine gezielten
Untersuchungen dahingehend durchgeführt. Gleichwohl sind Fragen nach
Energieverbrauch und Effizienz vor Hard- und Softwaresystemen gängige
Untersuchungsgegenstände der FuE-Projekte.
c) Welche Verkehrsträger sollen dabei eingesetzt werden?
Das Fachprogramm „DNS der zukunftsfähigen Mobilität. Digital –
Nachhaltig – Systemfähig“ richtet sich themenoffen an alle Verkehrsträger des
bodengebundenen Verkehrs. Hinsichtlich des Straßenverkehrs werden KI-Projekte
mit Bezug zu sämtlichen Verkehrsträgern gefördert (z. B. KFZ, klassische
Busse, autonome Shuttle-Fahrzeuge, LKW).“
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333