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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Aktueller Stand Ausbauverpflichtung und Einbauverbot kritischer Komponenten chinesischer Hersteller im deutschen Mobilfunknetz

(insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

17.05.2023

Aktualisiert

05.11.2025

Deutscher BundestagDrucksache 20/652325.04.2023

Aktueller Stand Ausbauverpflichtung und Einbauverbot kritischer Komponenten chinesischer Hersteller im deutschen Mobilfunknetz

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Seit schon über drei Jahren beschäftigt sich die deutsche Politik mit der Debatte über chinesische Technologiekonzerne und ihre mögliche Gefahr für die nationale Souveränität und Sicherheit der deutschen Netzstruktur. Besondere Relevanz hat diese Debatte, da parallel zu ihr die Mobilfunknetzbetreiber bereits die Umrüstung ihrer deutschen Netze von 4G auf 5G umsetzen. Chinesische Komponenten sind dabei bereits im deutschen Mobilfunknetz eingebaut und werden von den deutschen Netzbetreibern auch weiterhin eingeplant.

Angesichts der veränderten Bedrohungslage durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine seit dem 24. Februar 2022 muss nach Ansicht der Fragesteller jedoch auch die Sicherheit der deutschen Breitband- oder Mobilfunkinfrastruktur noch stärker als bisher im Fokus der Politik stehen. Mit dem IT-Sicherheitsgesetz 2.0 hat die unionsgeführte Vorgängerregierung noch im Jahr 2021 Instrumente geschaffen, den Einbau von Komponenten nichtvertrauenswürdiger Hersteller in Kritischen Infrastrukturen zu untersagen (§ 9b des BSI-Gesetzes (BSIG)). Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn der Einsatz die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland voraussichtlich beeinträchtigt und der Hersteller unmittelbar oder mittelbar von der Regierung eines autokratischen Drittstaates kontrolliert wird. Autokratische Drittstaaten dürfen nach Ansicht der Fragesteller zu keinem Zeitpunkt die Kontrolle über die deutsche Mobilfunkinfrastruktur oder Teile davon bekommen können.

Staaten wie die USA, Großbritannien, Kanada, Frankreich oder Schweden haben die chinesischen Hersteller Huawei und ZTE vom Aufbau ihrer 5G-Netze bereits ausgeschlossen (Quelle: www.spiegel.de/wirtschaft/usa-importverbot-fuer-zte-und-huawei-ausruestung-a-08bb91eb-72d6-40b8-be7f-73c0ecd4a1ff). Die USA hat darüber hinaus auf Anordnung ihrer Zulassungsbehörde für Kommunikationsgeräte Federal Communications Commission (FCC) am 25. November 2022 ein Verbot von Verkauf und Import von Kommunikationsgeräten und Überwachungsausrüstung der chinesischen Technologiekonzerne Huawei und ZTE erlassen (Quelle: www.dw.com/de/usa-verbannen-huawei-und-zte/a-63895829). Auch Australien ist derzeit dabei, chinesische Komponenten, etwa im Bereich der Überwachungstechnik von Ministerien, zu prüfen und zu entfernen (Quelle: www.zeit.de/politik/ausland/2023-02/australien-china-ueberwachungskameras-spionage).

Das Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik (BSI) prüft bereits seit Monaten, ob chinesische Komponenten, die aktuell in das 5G-Netz eingebaut werden, ein Sicherheitsrisiko für die nationale Souveränität der Netzinfrastruktur darstellen (Quelle: www.zeit.de/politik/deutschland/2023-03/5g-ausbau-bundesregierung-verbot-huawei). Dieser Prüfvorgang ist offiziell noch zu keinem Abschluss gekommen. Für Aufsehen sorgen derzeit aktuelle Zeitungsberichte, wonach es innerhalb der Bundesregierung konkrete Pläne geben soll, den Mobilfunkbetreibern zu verbieten, bestimmte Steuerelemente der chinesischen Hersteller Huawei und ZTE in ihre 5G-Netze einzubauen (Quelle: www.zeit.de/politik/deutschland/2023-03/5g-ausbau-bundesregierung-verbot-huawei). In diesen Zusammenhang passt es auch, dass die Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser Medienberichten zufolge eine Abfrage an die drei großen deutschen Mobilfunkunternehmen verfassen ließ, indem sie diese aufforderte, eine Auflistung über sämtliche sicherheitskritischen Komponenten in ihren Mobilfunknetzen, die von den chinesischen Herstellen Huawei und ZTE hergestellt wurden, zu verfassen und dem Bundesministerium des Innern und für Heimat zukommen zu lassen (Quelle: www.welt.de/wirtschaft/plus244239677/Netz-Rueckbau-Nun-raecht-sich-Deutschlands-grosser-Huawei-Irrtum.html).

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen16

1

Lässt die Bundesregierung aktuell prüfen, ob es in den Anlagen des 5G-Netzes Bauteile gibt, die die deutsche Sicherheit gefährden können, und wenn ja, bis wann soll diese Prüfung abgeschlossen sein, und wann beabsichtigt die Bunderegierung, diese Ergebnisse mit dem Bundestag zu teilen?

2

Ist es zutreffend, dass Bundesinnenministerin Nancy Faeser in der Woche vom 6. März 2023 die Mobilfunknetzbetreiber in einer E-Mail ihres Ministeriums auffordern ließ, Listen über sämtliche sicherheitskritischen Komponenten in den Mobilfunknetzen, die von chinesischen Herstellern hergestellt wurden, zu erstellen (Quelle: www.fr.de/politik/huawei-mobilfunk-deutschland-lte-zr-92160930.html), und wenn ja,

a) kann die Bundesregierung den prozentualen Anteil der chinesischen Bauteile im Kernnetz des deutschen Mobilfunknetzes der Deutschen Telekom, Vodafone GmbH und Telefónica Deutschland beziffern (wenn ja, bitte diese Anteile getrennt nach den Herstellern Huawei und ZTE sowie nach 4G und 5G auflisten),

b) warum hat das Bundesministerin des Innern und für Heimat diese Anfrage auf Referatsleiterebene an die entsprechende Abteilungsleiterebene der Unternehmen gerichtet und nicht zwischen der Ministeriumsspitze und der Vorstandsebene der Unternehmen kommuniziert,

c) wurde das BSI in den Prozess der Abfrage mit eingebunden,

d) gab es im Vorfeld zu dieser Abfrage konkrete Erkenntnisse aus dem BSI oder anderen Sicherheitsstellen zu Sicherheitsproblemen mit chinesischen Produkten, die eine solche Abfrage erforderlich machten,

e) steht die Abfrage des Bundesministeriums des Innern und für Heimat in irgendeinem Bezug zu dem am 3. März 2023 in Washington stattgefundenen Gespräch von Bundeskanzler Olaf Scholz mit dem US-amerikanischen Präsidentn Joe Biden (Quelle: www.welt.de/wirtschaft/plus244239677/Netz-Rueckbau-Nun-raecht-sich-Deutschlands-grosser-Huawei-Irrtum.html),

f) ist es richtig, dass bei der Beantwortung der gestellten Abfrage die Unternehmen selbst festlegen, welche Komponenten der Mobilfunktechnik als sicherheitskritisch einzustufen sind (Quelle: www.welt.de/wirtschaft/plus244239677/Netz-Rueckbau-Nun-raecht-sich-Deutschlands-grosser-Huawei-Irrtum.html),

g) welche Teile der bereits im Netz eingebauten Komponenten fallen nach Einschätzung der Bundesregierung gemäß § 9b Absatz 4 BSIG unter den Begriff „sicherheitskritisch“?

3

Plant die Bundesregierung derzeit, konkrete Maßnahmen vorzunehmen, um bereits eingebaute chinesische Komponenten der Hersteller Huawei oder ZTE im deutschen Mobilfunknetz nachträglich wieder entfernen zu lassen, und wenn ja, gibt es nach Einschätzung der Bundesregierung aktuell gesetzliche Möglichkeiten, Netzbetreiber zum Ausbau bereits verbauter Komponenten nachträglich zu verpflichten?

a) Wenn ja, um welche Rechtsgrundlage handelt es sich konkret?

b) Wenn nein, sieht die Bundesregierung konkreten Handlungsbedarf für eine Anpassung des IT-Sicherheitsgesetz 2.0, um eine solche Rechtsgrundlage zu schaffen?

4

Hätten die Telekommunikationsanbieter nach Kenntnis der Bundesregierung im Falle einer entsprechenden Anordnung Anspruch auf Schadensersatz?

5

Gibt es in der Bundesregierung Schätzungen, welche Kosten bei einem Ausbau chinesischer Komponenten aus dem deutschen 5G-Netz den Netzbetreibern entstehen würden?

6

Besteht nach aktueller Einschätzung der Bundesregierung generell Änderungsbedarf beim IT-Sicherheitsgesetz 2.0 in Bezug auf die Cybersicherheit der deutschen 4G- und 5G-Mobilfunknetze?

7

Ist es zutreffend, dass laut Medienberichten das 5G-Zugangsnetz in der Hauptstadt Berlin zu fast 100 Prozent aus Komponenten chinesischer Hersteller besteht (Quelle: www.gmfus.org/news/watching-china-europe-december-2022)?

8

Gab es Gespräche zwischen der Bundesregierung und Vertretern der Telekommunikationsnetzbetreiber seit Amtsantritt der Ampelregierung am 8. Dezember 2021 bis heute hinsichtlich der Absicherung der nationalen Souveränität der Netzinfrastruktur (wenn ja, bitte diese Gespräche mit den entsprechenden Teilnehmern und den Daten auflisten)?

9

Ist es zutreffend, dass die Telekommunikationsnetzbetreiber Deutsche Telekom, Vodafone, und Telefónica die Bundesregierung gewarnt hätten, dass ein Ausbau von chinesischen Komponenten aus dem Telekommunikationsnetz zulasten der Netzqualität gehen würde (Quelle: www.welt.de/wirtschaft/plus244239677/Netz-Rueckbau-Nun-raecht-sich-Deutschlands-grosser-Huawei-Irrtum.html)?

10

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Netzbetreiber, dass die Produkte der europäischen Konkurrenten, wie Ericsson oder Nokia, den Produkten von Huawei und ZTE technologisch unterlegen sind (Quelle: prarchiv.bundestag.btg/PressDok/pressarchiveresult.html;sessionid=41FACFB64246715EA36F0683)?

11

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob und in welchem Umfang die europäischen Telekommunikationsausrüster Ericsson und Nokia Fertigungsstätten in China unterhalten, und gelangen dort gefertigte Produkte in die deutschen Mobilfunknetze, und wenn ja, welche?

12

Sieht die Bundesregierung in Bezug auf die chinesischen Unternehmen Huawei und ZTE neben den Netzwerktechnikkomponenten noch weitere Sicherheitsrisiken für die nationale Cybersicherheit?

13

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der US-amerikanischen Regierung und der FCC (Federal Communications Commission), dass die Kommunikationsgeräte der chinesischen Smartphone-Hersteller und Netzwerkausrüster Huawei und ZTE ein Risiko für die nationale Sicherheit darstellen (Quelle: www.dw.com/de/usa-verbannen-huawei-und-zte/a-63895829), und wenn ja, erwägt die Bundesregierung, ebenfalls ein Verbot von Verkauf und Import von Kommunikationsgeräten und Überwachungsausrüstung der chinesischen Technologiekonzerne Huawei und ZTE zu erlassen?

14

Hält die Bundesregierung Huawei und ZTE vor dem Hintergrund von § 9b Absatz 2 Satz 1 BSIG für vertrauenswürdige Hersteller?

15

Wie viel Prozent der Komponenten im „Kernnetz“ des Mobilfunknetzes der Autobahn GmbH des Bundes stammen nach Kenntnis der Bundesregierung von chinesischen Herstellern (bitte getrennt nach chinesischen Herstellern aufschlüsseln)?

16

Wie viele Antennenstandorte des Zugangsnetzes könnten die Netzbetreiber in Deutschland bei Inanspruchnahme aller ihnen derzeit zur Verfügung stehenden Ressourcen (insbesondere Arbeitskräfte) nach Kenntnis der Bundesregierung maximal pro Tag umrüsten, sollte aus rechtlichen Gründen ein Rückbau bzw. eine Entfernung von Mobilfunkkomponenten notwendig sein?

Berlin, den 17. April 2023

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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