Rationalisierung und Privatisierung in der Bundeswehr
der Abgeordneten Thomas Kossendey, Paul Breuer, Ulrich Adam, Georg Janovsky, Irmgard Karwatzki, Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg), Ursula Lietz, Hans Raidel, Helmut Rauber, Hans-Peter Repnik, Kurt J. Rossmanith, Anita Schäfer, Bernd Siebert, Werner Siemann, Benno Zierer und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Schon im Jahr 1994 startete die frühere Bundesregierung unter Führung der CDU/CSU das Programm zur Aufwandsbegrenzung und Rationalisierung in der Bundeswehr. Hierzu hatte sie vielfältige Instrumente entwickelt und in die Bundeswehr eingeführt, z. B. das Market-Testing, das Kontinuierliche Verbesserungsprogramm, die Flexible Budgetierung und die Kosten-Leistung-Verantwortung. Schwerpunkt der Bemühungen war es, zunächst innerhalb der Bundeswehr durch interne Optimierung schlanke und flache Strukturen zu schaffen. Die Grenzen von interner Optimierung, Privatisierung und Outsourcing sollten dabei durch Einsatznotwendigkeiten und militärische Sicherheit gesetzt werden. Durch entsprechende Vertragsgestaltungen mit der Industrie wurde von Beginn an auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit Wert gelegt. Die Erhaltung wehrtechnischer Kernfähigkeiten in Deutschland als Teil der deutschen Sicherheitsvorsorge und Bündnisfähigkeit war dafür genau so wesentlich, wie die Vermeidung von unbilligen Abhängigkeiten und unverantwortlich hohen Preisen für die Erbringung von Leistungen. Die Bundeswehr hat Sicherheit zu produzieren und nicht nur nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu arbeiten. Dabei wurden die Rationalisierungs- und Privatisierungsvorhaben nicht an den Soldaten und zivilen Mitarbeitern vorbei, sondern so weit wie möglich mit ihnen gemeinsam in der Planung und späteren Umsetzung vorangetrieben.
Diese Bemühungen hat der Bundesminister der Verteidigung Rudolf Scharping zunächst aufgegriffen, dann aber nur halbherzig fortgesetzt, obwohl er zuletzt am 1. September 2000 in seinem Brief an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen eingeräumt hat, dass durch die bisherigen Bemühungen „großartige Ergebnisse“ erzielt wurden. Stattdessen unterschrieb der Bundesminister der Verteidigung gemeinsam mit dem Bundeskanzler am 15. Dezember 1999 den Rahmenvertrag für „Innovation, Investition und Wirtschaftlichkeit in der Bundeswehr“. Zusätzlich wurden weitere Verträge zur Bildung einer strategischen Partnerschaft zwischen der Bundeswehr und der Industrie unterzeichnet.
Statt auf die bereits von der früheren Bundesregierung geschaffenen Instrumente zur Modernisierung und Rationalisierung der Bundeswehr und die dafür eingerichteten Organisationseinheiten zurückzugreifen (z. B. Controlling Referate, Sonderbeauftragter für Rationalisierung), gründete der Bundesminister der Verteidigung Rudolf Scharping die Agentur „Gesellschaft für Entwicklung, Beschaffung und Betrieb“ (GEBB). Diese wurde am 1. September 2000 der Öffentlichkeit vorgestellt. Erklärte Aufgabe der GEBB soll es sein, die Leitung des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) bei der Auswahl und Ausgestaltung von Beschaffungs-, Betriebs-, Finanzierungs- und Zahlungsmodalitäten zu beraten. Sie soll Beratungs-, Controlling und wesentliche operative Aufgaben übernehmen, sowie ein Gesamtkonzept für Bedarfsdeckung und Betrieb der Bundeswehr erarbeiten. Darüber hinaus soll sich die GEBB der Vermarktung von Liegenschaften, des Flottenmanagements von PKW und LKW, der Flugbereitschaft sowie des Bekleidungswesens widmen. Bereits im Jahr 2001 sollen Grundstücke des BMVg im Wert von ca. 350 Mio. DM durch die GEBB vermarktet werden. Letztlich soll die GEBB bei 14 Pilotprojekten im Rahmen der oben genannten Verträge wesentliche Aufgaben übernehmen.
Gerade die Gründung der GEBB hat bei den Soldaten und zivilen Mitarbeitern der Bundeswehr erhebliche Verunsicherung hervorgerufen. Die bisherigen Anfragen und Auskunftsersuchen zum Thema „Rationalisierung und Privatisierung der Bundeswehr“ vor allem im Zusammenhang mit der GEBB wurden durch das BMVg bisher nur unbefriedigend beantwortet.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen43
Mit welchen vertraglichen Instrumenten soll die in der Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs vom 3. August 2000 angesprochene „dauerhafte und kostengünstigere Leistungserbringung durch externe Leistungserbringer“ sichergestellt werden? Welcher Zeitraum ist in diesem Zusammenhang unter „dauerhaft“ zu verstehen?
Wie definiert das BMVg genau den Begriff der „Kernleistungen der Bundeswehr und andere hoheitliche Aufgaben, die nicht privatisierungsfähig sind“?
Wie wird im Fall der Vergabe von Leistungen von der Bundeswehr an private Unternehmen sichergestellt, dass diese Leistungen auch im Spannungs-, Krisen- und Verteidigungsfall sowie bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr ordnungsgemäß durch die Privatunternehmen ausgeführt werden?
Wie will das BMVg zukünftig sicherstellen, dass den von Rationalisierungs- und Privatisierungsmaßnahmen betroffenen zivilen Mitarbeitern, die nicht zu den privaten Leistungserbringern wechseln wollen, in zumutbarer Entfernung angemessene Ersatzarbeitsplätze zur Verfügung gestellt werden? Ist es richtig, dass in diesem Zusammenhang Bundesminister für Verteidigung Scharping eine Entfernung von 150 km vom bisherigen Arbeitsplatz als zumutbare Entfernung bis zum neuen Arbeitsplatz als Obergrenze fest zugesagt hat? Falls nein, welche Entfernung für einen Arbeitsplatzwechsel hält der Bundesminister für Verteidigung für zumutbar, um Umzüge der Betroffenen zu vermeiden?
Welche Umschulungs- oder Weiterbildungsmaßnahmen werden vor allem für von Privatisierungsmaßnahmen betroffene zivile Mitarbeiter angeboten?
Was versteht der Bundesminister der Verteidigung unter einem sozialverträglichen Personalabbau? Welche gesetzlichen und tarifvertraglichen Instrumente sind dafür vorgesehen? Welche Kosten werden dafür in den nächsten Jahren im Verteidigungsetat anfallen?
Mit welchen Eckwerten für die geplanten gesetzlichen und tariflichen Personalabbauregelungen wird im BMVg geplant? Orientiert sich die Bundesregierung dabei am Vorbild der Regelungen, die die ehemalige Bundesregierung in Kraft gesetzt hat, oder will sie eigene Eckwerte zu Grunde legen?
Welche gesetzgeberischen Initiativen werden zum sozialverträglichen Personalabbau beim Zivilpersonal im BMVg vorbereitet? Wann sollen die parlamentarischen Beratungen darüber beginnen?
Wie ist der Stand der Verhandlungen für die Erreichung von tarifvertraglichen Regelungen mit den Tarifparteien?
Wie beurteilt das BMVg die zeitliche Verzögerung durch die grundsätzlich vorgeschriebene europaweite Ausschreibung von größeren Privatisierungsprojekten? Bei welchen Projekten genau beabsichtigt das BMVg von den nationalen und europäischen Vergaberichtlinien abzuweichen und welche Gründe sind dafür maßgeblich und für welche Projekte genau soll deshalb von einer nationalen oder europaweiten Ausschreibung der Vergabe von Projekten und damit einem entsprechenden Wettbewerb am Markt abgesehen werden? Bei welchen Privatisierungsprojekten soll eine freihändige Vergabe erfolgen?
Welche Ergebnisse wurden mit dem seit 1. Februar 2000 eingeführten Kontinuierlichen Verbesserungsprogramm erzielt? Wie viele Soldaten und zivile Mitarbeiter haben bisher daran teilgenommen? Wie viele Verbesserungsvorschläge wurden gemacht und welche Einspareffekte können/konnten dadurch erzielt werden? Wie hoch belaufen sich die Kosten für die bisher ausgezahlten Prämien?
Welche 70 zum Teil komplexen Aufgaben wurden bisher über das Instrument Market-Testing als grundsätzlich vergabefähig bewertet und wie hoch ist jeweils das mögliche Rationalisierungspotenzial? Warum wurde nach Angaben des Bundesministeriums der Verteidigung „der Prozess der Umsetzung von als vergabefähig identifizierten Projekten durch die Neuausrichtung der Bundeswehr beeinflusst und dadurch verzögert“?
Welche größeren externen Unternehmen haben das BMVg bei der Einführung von Controlling-Instrumenten unterstützt und welche Kosten sind hierfür für die einzelnen Beraterfirmen entstanden?
Wie ist der Sachstand bei der Einführung von Controlling-Instrumenten im Führungsstab der Streitkräfte, des Heeres, der Marine und beim Sanitätswesen sowie in den zivilen Abteilungen des BMVg? Wann wird die Einführung des Controlling abgeschlossen sein? Wann soll der „Controlling-Stab“ eingerichtet werden, welche Aufgaben und Personalumfang soll dieser haben?
Aus welchen Gründen wird bei der geplanten Privatisierung der Großküche an der Sanitätsakademie der Bundeswehr und sieben weiteren Küchen im Großraum München die Möglichkeit der internen Optimierung nicht wahrgenommen? Warum wird ein Interessenbekundungsverfahren bei diesem Projekt nicht durchgeführt?
Mit welchen Einsparpotenzialen wird bei der Privatisierung der genannten Küchen gerechnet und wann können diese realisiert werden?
Welche Unterbringungsmöglichkeiten werden für die von der geplanten Privatisierung der Küchen im Großraum München betroffenen ca. 150 zivilen Mitarbeiter vorgesehen, falls diese nicht zum privaten Leistungserbringer überwechseln wollen?
Plant der Bundesminister der Verteidigung zukünftig eine gemeinsame Beschaffung von Bekleidung zwischen der Deutschen Post AG und der Bundeswehr? Ist es richtig, dass bei ersten Gesprächen in der eingerichteten Arbeitsgruppe des BMVg zur Privatisierung der Bekleidungswirtschaft und des darin enthaltenen Transportbedarfs Mitarbeiter der Deutschen Post AG mit der Folge teilgenommen haben, dass die Deutsche Post AG nach den geltenden Vergaberichtlinien bei einer späteren Ausschreibung dieses Projektes ausgeschlossen wäre? Wie will das BMVg im Falle einer Vergabe des Transportauftrags an die Deutsche Post AG die bereits angedrohten Schadensersatzforderungen anderer Transportunternehmen abwenden?
Wie ist der Sachstand der Unterbringung der durch die bereits erzielten Dienstposteneinsparungen im Bereich der Verpflegungswirtschaft betroffenen ca. 1000 Mitarbeiter?
Wie viele Mitarbeiter wären von der Zusammenlegung von vier Verpflegungsämtern auf ein Verpflegungsamt betroffen?
Wie viele Unternehmen, die bisher den Rahmenvertrag unterzeichnet haben, konnten im Zuge der 14 Pilotprojekte aus dem Rahmenvertrag tatsächlich Aufträge erhalten? Wie viele davon sind als kleine und mittlere Unternehmen, wie viele als größere und Großunternehmen zu bezeichnen?
Wie ist der Sachstand bei den 14 Pilotprojekten aus dem Rahmenvertrag?
In wie vielen Pilotprojekten sind Interessenbekundungsverfahren vorgeschaltet worden bzw. sollen noch vorgeschaltet werden?
Wie will das BMVg Befürchtungen seitens der Privatunternehmen begegnen, dass aus den Ergebnissen der Interessenbekundungsverfahren lediglich Know-how aus der Privatwirtschaft durch das BMVg und seine Dienststellen abgezogen werde, eine spätere privatwirtschaftliche Aufgabenwahrnehmung aber nicht stattfinden solle?
Wie beurteilt das BMVg und das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie den vor allem seitens einiger Privatfirmen geäußerten Vorwurf, dass Dienststellen der Bundeswehr trotz Beteiligung an der Erstellung der Auftrags- bzw. Projektspezifikationen gemäß der Zusage des Bundesministers der Verteidigung die Möglichkeit der Beteiligung am Wettbewerbsverfahren eingeräumt wird, während Privatfirmen, die an Projektspezifikationen mitgearbeitet haben, von der Teilnahme am Wettbewerbsverfahren ausgeschlossen werden sollen bzw. qua Gesetz ausgeschlossen sind?
Ist die Durchführung der Pilotprojekte unter vergaberechtlichen Aspekten mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie abgestimmt? Wie beurteilt das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Aufgaben der GEBB unter vergaberechtlichen Aspekten?
Aus welchen Gründen hat der Bundesminister der Verteidigung bei der Gründung der GEBB von einer Ausschreibung abgesehen, obwohl die GEBB ursprünglich wohl auch „operative Aufgaben“ im Rahmen der Beschaffung wahrnehmen sollte?
Wie viel Personal soll die GEBB im Jahr 2001 und in den Folgejahren beschäftigen? Welcher Personalaufwuchs ist vorgesehen?
In welcher Höhe pro Jahr sollen die Aufsichtsratmitglieder Entschädigungen und in welcher Höhe sollen die Geschäftsführer und die noch einzustellenden Mitarbeiter der GEBB Gehälter beziehen? Welche sonstigen Zusatzleistungen und sonstigen (nicht-)monetären Leistungen sollen in diesem Zusammenhang gewährt werden? Wie sehen die in diesem Zusammenhang genannten erfolgsabhängigen Gehaltsvereinbarungen aus?
Erhalten die aus dem Geschäftsbereich des BMVg für die GEBB abgestellten Beamten und Angestellten zusätzliche Leistungen für die Zeit ihrer Tätigkeit bei der GEBB? Falls ja, in welcher Höhe?
Falls bisher keine Gehaltsvereinbarungen getroffen wurden, wann sollen diese vor allem mit den Geschäftsführern und den Projektleitern der GEBB geschlossen werden? Wann und in welcher Form beabsichtigt das BMVg den Deutschen Bundestag über diese Vereinbarungen, die Höhe der Gehälter und sonstigen Leistungen vor allem für die Geschäftsführer der GEBB zu unterrichten?
Welche „operativen Aufgaben“, die Bundesminister der Verteidigung Rudolf Scharping in seinem Brief an die Mitarbeiter vom 1. September 2000 erwähnt, soll die GEBB wahrnehmen? Würde bei der geplanten Übernahme von „operativen“ Aufgaben durch die GEBB, z. B. auch im Beschaffungsbereich, nicht der Kernbereich des Artikels 87b Grundgesetz verletzt?
Welche „operativen Töchter“ sollen von der GEBB gegründet werden? Welche Aufgaben sollen diese erhalten? Welchen Einfluss wird der Bund bei den „operativen Töchtern“ der GEBB nehmen? Wie soll die Einflussnahme rechtlich ausgestaltet werden?
Wie soll die Zusammenarbeit zwischen dem BMVg und seinem nachgeordneten Bereich, insbesondere dem Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung (BWB), und der GEBB geregelt werden? Soll die GEBB gegenüber den (Stabs-) Abteilungen des BMVg und dem nachgeordneten Bereich Weisungsbefugnis erhalten? Welche Weisungen des Bundesministers der Verteidigung sind hierzu bereits erlassen worden oder sollen noch erlassen werden?
Wie sollen die Ergebnisse der GEBB in der praktischen Arbeit durch das BMVg und seine nachgeordneten Dienststellen umgesetzt werden? Welche Weisungsbefugnisse soll die GEBB in diesem Zusammenhang gegenüber den Dienststellen des BMVg und seinem nachgeordneten Bereich erhalten?
Was geschieht mit dem Sonderbeauftragten für Rationalisierung und den Mitarbeitern seines Stabes, nachdem die GEBB ihre Tätigkeit Anfang des nächsten Jahres aufgenommen hat?
Was geschieht mit den Controlling-Einheiten im BMVg im Zusammenhang mit der Tätigkeit der GEBB?
Welche Aufgaben genau soll die GEBB bei der Verwertung von Material der Bundeswehr übernehmen und in wie weit wird davon die VEBEG betroffen? Plant das Bundesministerium der Verteidigung, die VEBEG aufzulösen?
Wie beurteilt das BMVg den Vorwurf, dass die GEBB als privatrechtlich organisierte Institution bei Beschaffungen für die Bundeswehr öffentliches Auftragsrecht anwenden müsse und damit den gleichen Arbeitsaufwand und -umfang wie die dafür bereits bestehenden Organisationseinheiten im BMVg und seinem nachgeordneten Bereich haben werde, daher Einsparungen wegen der zusätzlich zu zahlenden Gehälter und der zu zahlenden Mehrwertsteuer durch die GEBB also nicht zu erwarten, sondern sogar Mehrausgaben die Folge seien?
Aus welchen Vermarktungsgeschäften von welchen Grundstücken der Bundeswehr soll die GEBB bereits im nächsten Jahr die vom Bundesminister der Verteidigung selbst erwarteten Erlöse in Höhe von 350 Mio. DM erzielen?
Wie wird sichergestellt, dass die GEBB bei ihrer Aufgabenwahrnehmen und dem Kontakt mit Dienststellen der Bundeswehr die geltenden Geheimhaltungsvorschriften vor allem in sicherheitsempfindlichen Bereichen einhält?
Ist es zutreffend, dass bereits vor Aufnahme der Tätigkeit der GEBB ab 2. Januar 2001 in den (Stabs-)Abteilungen des BMVg umfangreiche Konzepte erarbeitet worden sind bzw. zurzeit noch werden, die durch die GEBB dann nur noch bewertet und umgesetzt werden sollen?
In welcher Form und welchen Zeitabständen beabsichtigt das BMVg den Deutschen Bundestag über die Geschäftstätigkeit der GEBB, insbesondere über die Art und Höhe der erzielten Erlöse sowie deren Verwendung, zu unterrichten?