Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 14/4799
14. Wahlperiode 30. 11. 2000
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verteidigung vom 28. November
2000 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Thomas Kossendey, Paul Breuer,
Ulrich Adam, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 14/4426 –
Rationalisierung und Privatisierung in der Bundeswehr
Schon im Jahr 1994 startete die frühere Bundesregierung unter Führung der
CDU/CSU das Programm zur Aufwandsbegrenzung und Rationalisierung in
der Bundeswehr. Hierzu hatte sie vielfältige Instrumente entwickelt und in die
Bundeswehr eingeführt, z. B. das Market-Testing, das Kontinuierliche
Verbesserungsprogramm, die Flexible Budgetierung und die Kosten-Leistung-
Verantwortung. Schwerpunkt der Bemühungen war es, zunächst innerhalb der
Bundeswehr durch interne Optimierung schlanke und flache Strukturen zu
schaffen. Die Grenzen von interner Optimierung, Privatisierung und
Outsourcing sollten dabei durch Einsatznotwendigkeiten und militärische
Sicherheit gesetzt werden. Durch entsprechende Vertragsgestaltungen mit der
Industrie wurde von Beginn an auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit
Wert gelegt. Die Erhaltung wehrtechnischer Kernfähigkeiten in Deutschland
als Teil der deutschen Sicherheitsvorsorge und Bündnisfähigkeit war dafür
genau so wesentlich, wie die Vermeidung von unbilligen Abhängigkeiten und
unverantwortlich hohen Preisen für die Erbringung von Leistungen. Die
Bundeswehr hat Sicherheit zu produzieren und nicht nur nach wirtschaftlichen
Gesichtspunkten zu arbeiten. Dabei wurden die Rationalisierungs- und
Privatisierungsvorhaben nicht an den Soldaten und zivilen Mitarbeitern vorbei,
sondern so weit wie möglich mit ihnen gemeinsam in der Planung und
späteren Umsetzung vorangetrieben.
Diese Bemühungen hat der Bundesminister der Verteidigung Rudolf
Scharping zunächst aufgegriffen, dann aber nur halbherzig fortgesetzt, obwohl er
zuletzt am 1. September 2000 in seinem Brief an die Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen eingeräumt hat, dass durch die bisherigen Bemühungen „großartige
Ergebnisse“ erzielt wurden. Stattdessen unterschrieb der Bundesminister der
Verteidigung gemeinsam mit dem Bundeskanzler am 15. Dezember 1999 den
Rahmenvertrag für „Innovation, Investition und Wirtschaftlichkeit in der
Bundeswehr“. Zusätzlich wurden weitere Verträge zur Bildung einer strategischen
Partnerschaft zwischen der Bundeswehr und der Industrie unterzeichnet.
Statt auf die bereits von der früheren Bundesregierung geschaffenen
Instrumente zur Modernisierung und Rationalisierung der Bundeswehr und die
dafür eingerichteten Organisationseinheiten zurückzugreifen (z. B. Controlling
Referate, Sonderbeauftragter für Rationalisierung), gründete der
Bundesminister der Verteidigung Rudolf Scharping die Agentur „Gesellschaft für
Entwicklung, Beschaffung und Betrieb“ (GEBB). Diese wurde am 1.
September 2000 der Öffentlichkeit vorgestellt. Erklärte Aufgabe der GEBB soll es
sein, die Leitung des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) bei der
Auswahl und Ausgestaltung von Beschaffungs-, Betriebs-, Finanzierungs-
und Zahlungsmodalitäten zu beraten. Sie soll Beratungs-, Controlling und
wesentliche operative Aufgaben übernehmen, sowie ein Gesamtkonzept für
Bedarfsdeckung und Betrieb der Bundeswehr erarbeiten. Darüber hinaus soll
sich die GEBB der Vermarktung von Liegenschaften, des
Flottenmanagements von PKW und LKW, der Flugbereitschaft sowie des
Bekleidungswesens widmen. Bereits im Jahr 2001 sollen Grundstücke des BMVg im Wert
von ca. 350 Mio. DM durch die GEBB vermarktet werden. Letztlich soll die
GEBB bei 14 Pilotprojekten im Rahmen der oben genannten Verträge
wesentliche Aufgaben übernehmen.
Gerade die Gründung der GEBB hat bei den Soldaten und zivilen Mitarbeitern
der Bundeswehr erhebliche Verunsicherung hervorgerufen. Die bisherigen
Anfragen und Auskunftsersuchen zum Thema „Rationalisierung und
Privatisierung der Bundeswehr“ vor allem im Zusammenhang mit der GEBB wurden
durch das BMVg bisher nur unbefriedigend beantwortet.
1. Mit welchen vertraglichen Instrumenten soll die in der Antwort des
Parlamentarischen Staatssekretärs vom 3. August 2000 angesprochene
„dauerhafte und kostengünstigere Leistungserbringung durch externe
Leistungserbringer“ sichergestellt werden?
Welcher Zeitraum ist in diesem Zusammenhang unter „dauerhaft“ zu
verstehen?
Der Rahmenvertrag „Innovation, Investition und Wirtschaftlichkeit in der
Bundeswehr“ begründet eine neue strategische Partnerschaft mit der Industrie. Das
Prinzip heißt: Kooperation mit all denen, die beitragen wollen und können zu
einer modernen, auch wirtschaftlich effizienten Bundeswehr mit attraktiven und
sicheren Arbeitsplätzen. Die Betriebsabläufe der Bundeswehr sollen so gestaltet
werden, dass die Bundeswehr sich künftig auf ihre Kernfähigkeiten
konzentrieren kann. Eine Vergabe von Leistungen erfolgt grundsätzlich im Wettbewerb.
Die Leistungserbringung wird nach einem angemessenen Zeitraum überprüft,
um auf geänderte Rahmenbedingungen zu reagieren und ggf. weiteres
Rationalisierungspotenzial auszuschöpfen. Im Einzelfall ist dann zu entscheiden, ob ein
Vertrag verlängert oder ein neuer Wettbewerb eingeleitet wird.
2. Wie definiert das BMVg genau den Begriff der „Kernleistungen der
Bundeswehr und andere hoheitliche Aufgaben, die nicht privatisierungsfähig
sind“?
3. Wie wird im Fall der Vergabe von Leistungen von der Bundeswehr an
private Unternehmen sichergestellt, dass diese Leistungen auch im
Spannungs-, Krisen- und Verteidigungsfall sowie bei Auslandseinsätzen der
Bundeswehr ordnungsgemäß durch die Privatunternehmen ausgeführt
werden?
Die Kooperation mit der Wirtschaft wird nicht nur Investitionsmittel freisetzen,
sondern auch die Effizienz der Streitkräfte und der Wehrverwaltung steigern.
Von der Kooperation ausgenommen werden Kernfähigkeiten der Bundeswehr
sowie durch die Streitkräfte und Wehrverwaltung vorzuhaltende operative
Mindestkapazitäten. Grundsätzlich umfassen die Kernfähigkeiten der Streitkräfte
alle Fähigkeiten, die direkt die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte betreffen.
Kernfähigkeiten der Wehrverwaltung werden im Einzelfall unter Beachtung der
verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen bestimmt.
4. Wie will das BMVg zukünftig sicherstellen, dass den von
Rationalisierungs- und Privatisierungsmaßnahmen betroffenen zivilen Mitarbeitern,
die nicht zu den privaten Leistungserbringern wechseln wollen, in
zumutbarer Entfernung angemessene Ersatzarbeitsplätze zur Verfügung gestellt
werden?
Ist es richtig, dass in diesem Zusammenhang Bundesminister für
Verteidigung Scharping eine Entfernung von 150 km vom bisherigen
Arbeitsplatz als zumutbare Entfernung bis zum neuen Arbeitsplatz als
Obergrenze fest zugesagt hat?
Falls nein, welche Entfernung für einen Arbeitsplatzwechsel hält der
Bundesminister für Verteidigung für zumutbar, um Umzüge der
Betroffenen zu vermeiden?
5. Welche Umschulungs- oder Weiterbildungsmaßnahmen werden vor
allem für von Privatisierungsmaßnahmen betroffene zivile Mitarbeiter
angeboten?
6. Was versteht der Bundesminister der Verteidigung unter einem
sozialverträglichen Personalabbau?
Welche gesetzlichen und tarifvertraglichen Instrumente sind dafür
vorgesehen?
Welche Kosten werden dafür in den nächsten Jahren im Verteidigungsetat
anfallen?
7. Mit welchen Eckwerten für die geplanten gesetzlichen und tariflichen
Personalabbauregelungen wird im BMVg geplant?
Orientiert sich die Bundesregierung dabei am Vorbild der Regelungen,
die die ehemalige Bundesregierung in Kraft gesetzt hat, oder will sie
eigene Eckwerte zu Grunde legen?
9. Wie ist der Stand der Verhandlungen für die Erreichung von
tarifvertraglichen Regelungen mit den Tarifparteien?
17. Welche Unterbringungsmöglichkeiten werden für die von der geplanten
Privatisierung der Küchen im Großraum München betroffenen ca. 150
zivilen Mitarbeiter vorgesehen, falls diese nicht zum privaten
Leistungserbringer überwechseln wollen?
Strukturveränderungen erfolgen sozialverträglich und ohne betriebsbedingte
Kündigungen. Dies hat Bundesminister Scharping mehrfach betont. Im Sinne
einer sozialverträglichen Gestaltung der Umstrukturierung und des
Personalabbaus ist es Ziel, die bestehenden Arbeitsverhältnisse der betroffenen
Arbeitnehmer zu sichern.
Auf eine örtliche Flexibilität der von Rationalisierungs- und
Kooperationsmaßnahmen mit der Industrie betroffenen Mitarbeiter kann grundsätzlich nicht
verzichtet werden; sie ist eine Voraussetzung für die Sicherung der
Arbeitsverhältnisse. Um der individuellen Situation gerecht zu werden, ist jedoch wie bei
Strukturentscheidungen in der Vergangenheit auch, immer eine
Einzelfallentscheidung erforderlich. Fragen der Personalübernahme sind Gegenstand der
Verhandlungen.
Zivile Mitarbeiter der Bundeswehr werden für die jeweiligen Tätigkeiten durch
Lehrgänge an den Zentralen Lehrinstituten der Wehrverwaltung oder durch
dezentrale Schulungsmaßnahmen an den Dienststellen fortgebildet. Zur Verfügung
stehen zurzeit ca. 900 unterschiedliche Lehrgänge und Fortbildungsmaßnahmen,
die kontinuierlich aktualisiert werden. Insoweit kann nach der Identifizierung
von Mitarbeitern, die für eine Teilhabe an einem Kooperationsmodell infrage
kommen und nach Ermittlung von deren Umschulungs- oder
Weiterbildungsumfang die Einleitung von entsprechenden Maßnahmen unverzüglich erfolgen.
Für Arbeitnehmer sind am 11. Oktober 2000 Tarifverhandlungen über
„Regelungen zu sozialverträglichen Begleitmaßnahmen im Zusammenhang mit der
Umgestaltung der Bundeswehr“ aufgenommen worden. Die Einbeziehung von
Elementen früherer Regelungen wie des Tarifvertrages über einen
sozialverträglichen Personalabbau im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung vom
30. November 1991 wird erwogen. Dabei bildet auch die Qualifizierung durch
Umschulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen ein Schwerpunktthema. Ein
neuer Tarifvertrag soll einheitlich für die Tarifgebiete Ost und West gelten. Die
Tarifparteien erklärten ihre Absicht, die Tarifverhandlungen so zügig wie
möglich zu einem Ergebnis führen zu wollen; sie werden am 29. November 2000 mit
dem Schwerpunkt Arbeitsplatz- und -Einkommenssicherung fortgesetzt.
Aussagen über finanzielle Auswirkungen (Kosten) sind erst möglich, wenn
konkrete Ergebnisse vorliegen und der hiervon betroffene Personenkreis – auch
durch die noch zu treffenden organisatorischen Entscheidungen
(Feinausplanung) – abgegrenzt werden kann.
8. Welche gesetzgeberischen Initiativen werden zum sozialverträglichen
Personalabbau beim Zivilpersonal im BMVg vorbereitet?
Wann sollen die parlamentarischen Beratungen darüber beginnen?
Für den Beamtenbereich wird derzeit ein Vorschlag innerhalb des BMVg
erarbeitet. Aussagen über finanzielle Auswirkungen können wie im
Arbeitnehmerbereich noch nicht getroffen werden.
10. Wie beurteilt das BMVg die zeitliche Verzögerung durch die
grundsätzlich vorgeschriebene europaweite Ausschreibung von größeren
Privatisierungsprojekten?
Bei welchen Projekten genau beabsichtigt das BMVg von den nationalen
und europäischen Vergaberichtlinien abzuweichen und welche Gründe
sind dafür maßgeblich und für welche Projekte genau soll deshalb von
einer nationalen oder europaweiten Ausschreibung der Vergabe von
Projekten und damit einem entsprechenden Wettbewerb am Markt abgesehen
werden?
Bei welchen Privatisierungsprojekten soll eine freihändige Vergabe
erfolgen?
Soweit Vergaben nach EU-Richtlinien zu erfolgen haben, müssen zeitliche
Konsequenzen auf Grund der rechtlichen Vorgaben hingenommen werden.
Drei Pilotprojekte (Bundeseigene Lager, Herstellen der KRK-Interoperabilität
und Betreibermodell Gefechtsübungszentrum/GÜZ) sind unter Vertrag
genommen. Alle drei Projekte sind aus Gründen der nationalen Sicherheit im nationalen
Verfahren vergeben worden (§ 100 Abs. 2 lit. d) GWB). Für die anderen
Pilotprojekte ist die Entscheidungsreife für die in Betracht kommende Vergabe noch
nicht erreicht.
11. Welche Ergebnisse wurden mit dem seit 1. Februar 2000 eingeführten
Kontinuierlichen Verbesserungsprogramm erzielt?
Wie viele Soldaten und zivile Mitarbeiter haben bisher daran
teilgenommen?
Wie viele Verbesserungsvorschläge wurden gemacht und welche
Einspareffekte können/konnten dadurch erzielt werden?
Wie hoch belaufen sich die Kosten für die bisher ausgezahlten Prämien?
Bei dem seit dem 1. Februar 2000 erprobten kontinuierlichen
Verbesserungsprogramm handelt es sich um die Zusammenführung des bisherigen KVP
(Kontinuierliches Verbesserungsprogramm) und des traditionellen Vorschlagwesens. Die
Erprobung ist bis zum 31. Dezember 2000 vorgesehen, abschließende
Ergebnisse liegen daher noch nicht vor.
An der Erprobung können alle militärischen und zivilen Mitarbeiter der
Dienststellen teilnehmen, in denen KLV (Kosten-/Leistungsverantwortung) eingeführt
ist. Dies sind zz. über 400 Dienststellen und damit knapp die Hälfte der insgesamt
bis 2004 für die Einführung von KLV vorgesehenen Dienststellen. Von den
Teilnehmern an der Erprobung wurden im Zeitraum Februar bis Oktober rund 4 300
Vorschläge eingereicht. Das Ersparnispotenzial dieser Vorschläge kann noch
nicht festgestellt werden. Für die bisher abschließend bearbeiteten Vorschläge
konnten bereits insgesamt 55 000 DM an Prämien ausgezahlt werden. Diesen
Aufwendungen stehen einmalige Einsparungen in Höhe von 1 Mio. DM und
weitere jährliche Einsparungen von jeweils 60 000 DM gegenüber.
12. Welche 70 zum Teil komplexen Aufgaben wurden bisher über das
Instrument Market-Testing als grundsätzlich vergabefähig bewertet und wie
hoch ist jeweils das mögliche Rationalisierungspotenzial?
Warum wurde nach Angaben des Bundesministeriums der Verteidigung
„der Prozess der Umsetzung von als vergabefähig identifizierten
Projekten durch die Neuausrichtung der Bundeswehr beeinflusst und dadurch
verzögert“?
Die vergabefähigen Leistungen wurden in fünf Aufgabenfeldern ermittelt:
Instandsetzung/Wartung.
Lager- und Transportaufgaben.
Serviceleistungen.
Allgemeine Verwaltungsleistungen.
Ausbildung.
Diese Leistungen können grundsätzlich auch durch zivile Unternehmen erbracht
werden. Der Umfang ist allerdings aufgaben- und ggf. standortabhängig im
Einzelfall durch den betroffenen Organisationsbereich zu entscheiden. So müssen
z. B. Erkenntnis- und Beurteilungsfähigkeit und eine Aufwuchsfähigkeit im
angemessenen Zeitraum ebenso berücksichtigt werden wie die Sicherstellung der
Führungs-, Einsatz- und Durchhaltefähigkeit bei Einsätzen im gesamten
Aufgabenspektrum. Deshalb ist für jede Einzelleistung durch den verantwortlichen
Organisationsbereich das operative Minimum festzulegen und danach die
wirtschaftlichste Form der Leistungserstellung auszuwählen.
Der Umfang der vergabefähigen Leistungen wird abschließend erst nach
Vorliegen der neuen organisatorischen Rahmenbedingungen definierbar sein.
13. Welche größeren externen Unternehmen haben das BMVg bei der
Einführung von Controlling-Instrumenten unterstützt und welche Kosten
sind hierfür für die einzelnen Beraterfirmen entstanden?
Über die seit 1994 in allen Organsiationsbereichen durchgeführte externe
Unterstützung der Pilotprojekte zur Entwicklung und Einführung der Kosten- und
Leistungsverantwortung (KLV) hinaus waren zur Entwicklung und Einführung
des Controlling auf der Ebene der Höheren Kommandobehörden/Oberen
Bundesbehörden und im Ministerium bisher nachfolgende Unternehmen mit dem in
Klammern gesetzten Auftragswert beteiligt:
KPMG (1 700 TDM)
CTCon (1 500 TDM)
Arthur Andersen (3 900 TDM)
Conet Consulting (2 200 TDM)
14. Wie ist der Sachstand bei der Einführung von Controlling-Instrumenten
im Führungsstab der Streitkräfte, des Heeres, der Marine und beim
Sanitätswesen sowie in den zivilen Abteilungen des BMVg?
Wann wird die Einführung des Controlling abgeschlossen sein?
Wann soll der „Controlling-Stab“ eingerichtet werden, welche Aufgaben
und welchen Personalumfang soll dieser haben?
Controlling auf Dienststellenebene wird mit der Einführung der Kosten- und
Leistungsverantwortung fortlaufend implementiert. Bis Ende 2000 wird es in
rd. 440, bis Ende 2004 in mehr als 800 Dienststellen eingerichtet sein.
Für das Leitungscontrolling wurde das Grobkonzept erstellt. Dieses bildet die
Grundlage für die in Kürze beabsichtigte Einrichtung eines Stabes
Leitungscontrolling.
Der Stab Leitungscontrolling hat in seiner Zielstruktur folgende Aufgaben:
Einheitliche Vorgaben für Verfahren und Methoden, insbesondere
Vereinheitlichung der Systeme des Rechnungswesens in der Bundeswehr,
Standards für Kennzahlen, Anforderungen an die IT-Unterstützung für
Controlling und Rechnungswesen.
Permanente, systematische und bereichsübergreifende Versorgung der
Leitung mit strategischen Informationen auf Basis der Balanced Scorecard, d. h.
Messen der Zielerreichung und Analyse von Abweichungen.
Operatives Controlling leitungsrelevanter Projekte und Vorhaben
einschließlich des Programms zur Rationalisierung in der Bundeswehr.
Beratung und Unterstützung der Bereiche bei der Realisierung des
durchgängigen Controllings.
Controlling der Einzelmaßnahmen der Bundeswehrreform einschließlich
Konzipierung und Realisierung eines Change Managements zur
Unterstützung der Implementierung der Reform.
15. Aus welchen Gründen wird bei der geplanten Privatisierung der
Großküche an der Sanitätsakademie der Bundeswehr und sieben weiteren
Küchen im Großraum München die Möglichkeit der internen
Optimierung nicht wahrgenommen?
Warum wird ein Interessenbekundungsverfahren bei diesem Projekt nicht
durchgeführt?
Das Interessenbekundungsverfahren ist eine der Möglichkeiten,
wirtschaftlichere Formen der Bedarfsdeckung zu ermitteln. Entsprechende Vorschläge lagen
jedoch schon vor, so dass auf dieses Verfahren, das mehrere Monate in Anspruch
nimmt, aus Zeitgründen verzichtet wurde.
Durch die Umstellung des Produktionsverfahrens auf „Cook&Chill“ hätte eine
interne Optimierung zu einem hohen Zeit- und Investitionsaufwand geführt,
ohne dass festgestanden hätte, ob nicht ein externer Bewerber doch
wirtschaftlicher ist. An Stelle des Interessenbekundungsverfahrens bzw. der vorherigen
internen Optimierung wurde deshalb eine Vollkostenrechnung auf der Grundlage
einer „fiktiven Optimierung“ durch das Streitkräfteamt erstellt, deren Ergebnis in
der konkreten Ausschreibung mit den Angeboten von Catering-Firmen auf der
Cook&Chill-Basis verglichen wird. Dies ist ein besseres, weil wirtschaftlicheres
Verfahren und bedeutet keine Vorwegnahme der Entscheidung über eine interne
Optimierung.
16. Mit welchen Einsparpotenzialen wird bei der Privatisierung der
genannten Küchen gerechnet und wann können diese realisiert werden?
Das Einsparpotenzial hängt vom Ergebnis der EU-weiten Ausschreibung ab.
18. Plant der Bundesminister der Verteidigung zukünftig eine gemeinsame
Beschaffung von Bekleidung zwischen der Deutschen Post AG und der
Bundeswehr?
Ist es richtig, dass bei ersten Gesprächen in der eingerichteten
Arbeitsgruppe des BMVg zur Privatisierung der Bekleidungswirtschaft und des
darin enthaltenen Transportbedarfs Mitarbeiter der Deutschen Post AG
mit der Folge teilgenommen haben, dass die Deutsche Post AG nach den
geltenden Vergaberichtlinien bei einer späteren Ausschreibung dieses
Projektes ausgeschlossen wäre?
Wie will das BMVg im Falle einer Vergabe des Transportauftrags an die
Deutsche Post AG die bereits angedrohten Schadensersatzforderungen
anderer Transportunternehmen abwenden?
Zur Restrukturierung der Bekleidungswirtschaft plant die in der Aufbauphase
befindliche GEBB das Geschäftsfeld Bekleidungswesen einzurichten. Die
Gründung einer gesonderten Arbeitsgruppe mit der Deutschen Post AG zur
Optimierung des Bekleidungswesens der Bundeswehr ist daher nicht erforderlich.
Der Transportbedarf für Bekleidung der Bundeswehr wurde nach
Kostenvergleichen mit dem bundeswehreigenen Transportverbund im August 1999
ausgeschrieben. Unter den Angeboten von sieben zivilen Logistikdienstleistern
wurde der Deutschen Post Transportlogistik/DANZAS GmbH als
wirtschaftlichstem Bieter im Dezember 1999 der Zuschlag erteilt. Im Vorfeld fanden weder
Vorgespräche mit der Deutschen Post AG statt, noch wurde eine Arbeitsgruppe
gegründet.
19. Wie ist der Sachstand der Unterbringung der durch die bereits erzielten
Dienstposteneinsparungen im Bereich der Verpflegungswirtschaft
betroffenen ca. 1 000 Mitarbeiter?
In der Sache geht es um die Verlegung der bisherigen Aufgaben des
„Küchenbuchhalters“ auf vorhandenes, mit dem Betrieb der Truppenküche beauftragtes
Personal des Verpflegungswirtschaftstruppenteils. Das bedeutet, dass ca. 470
zivile Dienstposten „Küchenbuchhalter“ nach Übernahme der Aufgaben durch die
Truppe entfallen können. Dieser Prozess vollzieht sich innerhalb mehrerer Jahre.
Zudem besteht die Weisung, freigewordene Dienstposten „Küchenbuchhalter“
nicht mehr nachzubesetzen. Dadurch ist „ein sanfter Übergang“ im Rahmen der
Sozialverträglichkeit gewährleistet.
20. Wie viele Mitarbeiter wären von der Zusammenlegung von vier
Verpflegungsämtern auf ein Verpflegungsamt betroffen?
Bei der Zusammenlegung von vier Verpflegungsämtern zu einem Amt hängt die
Anzahl der betroffenen Mitarbeiter davon ab, wie viele Außenstellen mit jeweils
wie vielen Mitarbeitern eingerichtet werden. Diese Entscheidung kann erst
getroffen werden, wenn die Stationierungsentscheidungen der Streitkräfte
feststehen. Die sozialverträgliche Beschäftigung von betroffenen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern ist ein vorrangiges Ziel.
21. Wie viele Unternehmen, die bisher den Rahmenvertrag unterzeichnet
haben, konnten im Zuge der 14 Pilotprojekte aus dem Rahmenvertrag
tatsächlich Aufträge erhalten?
Wie viele davon sind als kleine und mittlere Unternehmen, wie viele als
größere und Großunternehmen zu bezeichnen?
Im Rahmen des Pilotprojektes 9.1 (Bundeseigene Lager) wurde an die Fa.
Elektroniksystem- und Logistik GmbH (ESG) in München, ein größeres
Unternehmen, ein Auftrag vergeben. Mit der Fa. Deutsche Telecom AG –
Großunternehmen – wurde ein Vertrag betreffend die Herstellung der KRK-Interoperabilität
(Pilotprojekt 9.4.2) geschlossen. Für den Betrieb des Gefechtsübungszentrums/
GÜZ (Pilotprojekt 9.6) erhielt die GÜZ-Systemmanagement GmbH – ein
Zusammenschluss aus den Firmen Diehl, Dornier und STN-Atlas und insoweit
Großunternehmen – einen Auftrag.
22. Wie ist der Sachstand bei den 14 Pilotprojekten aus dem Rahmenvertrag?
Die Pilotprojekte führen nach entsprechenden Anlaufzeiten und unter Einsatz
entsprechender Mittel zur Anschubfinanzierung zu Einspareffekten auf der
Ausgabenseite des Verteidigungshaushaltes. So wird durch die Vergabe des Betriebs
bundeseigener Lager zur Versorgung von 28 Firmen mit Einzelverbrauchsgütern
(EVG) an einen privaten Anbieter eine Entlastung des angespannten Titels
„Materialerhaltung von Rad-/Kettenfahrzeugen“ prognostiziert. Gleiches gilt für
das Betreibermodell GÜZ, bei dem im Haushaltsjahr 2001 beginnend ebenfalls
für den Ausgabenbereich der Materialerhaltung ein Beitrag zur Entspannung der
dortigen Titelverläufe im Finanzplanungszeitraum erwartet wird.
Aus dem laufenden Haushalt finanziert beziehungsweise zu den jeweiligen
Titelansätzen des RegE 2001 angemeldet worden sind die Pilotprojekte
9.1 Bundeseigene Lager.
9.4.2 Herstellen der KRK-Interoperabilität.
9.6 Betrieb Gefechtsübungzentrum Heer (GÜZ).
9.10 Verringerung Turn-around-Zeiten Instandsetzung Luftwaffe.
23. In wie vielen Pilotprojekten sind Interessenbekundungsverfahren
vorgeschaltet worden bzw. sollen noch vorgeschaltet werden?
Für folgende Pilotprojekte wurde ein Interessenbekundungsverfahren
eingeleitet:
Verk. u. Transportverbund Bw.
Regionale Friedensversorgung Wehrbereich II.
Versorgung mit Munition.
Versorgung EVG/NVG.
Flottenmanagement Wehrbereich II.
Versorgungs- & Flottenmanagement Panzertruppenschule.
Betrieb des Lenksimulators Hohlstablenkboot.
Vollbetreuung der Ubootflottille.
Reorganisation des Managements von Liegenschaften
(Teilprojekte StOV Düren und StOV Saarlouis).
Das Interessenbekundungsverfahren „Kommunikations- und Datennetz“ wurde
am 30. September 2000 abgeschlossen. Ein weiteres
Interessenbekundungsverfahren ist innerhalb des Pilotprojektes „Reorganisation des Managements von
Liegenschaften“ für das Teilprojekt Truppenübungsplatz Baumholder, im
Rahmen des Market-Testing-Vorhabens, geplant.
24. Wie will das BMVg Befürchtungen seitens der Privatunternehmen
begegnen, dass aus den Ergebnissen der Interessenbekundungsverfahren
lediglich Know-how aus der Privatwirtschaft durch das BMVg und seine
Dienststellen abgezogen werde, eine spätere privatwirtschaftliche
Aufgabenwahrnehmung aber nicht stattfinden solle?
Ziel eines Interessenbekundungsverfahrens ist es festzustellen, ob eine externe
oder eine Bw-interne Leistungserbringung wirtschaftlicher ist. Die im Rahmen
eines Interessenbekundungsverfahrens eingehenden unverbindlichen Angebote
werden ausschließlich mit dem Ziel ausgewertet zu ermitteln, ob der zum
Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorgelegte interne Optimierungsvorschlag oder eine
externe Lösung wirtschaftlicher ist. Sollte sich eine externe Lösung als
wirtschaftlicher herausstellen, wird ein wettbewerbliches Vergabeverfahren
durchgeführt. In die Leistungsbeschreibung fließt kein Know-how aus den im
Interessenbekundungsverfahren abgegebenen Angeboten ein.
25. Wie beurteilt das BMVg und das Bundesministerium für Wirtschaft und
Technologie den vor allem seitens einiger Privatfirmen geäußerten
Vorwurf, dass Dienststellen der Bundeswehr trotz Beteiligung an der
Erstellung der Auftrags- bzw. Projektspezifikationen gemäß der Zusage des
Bundesministers der Verteidigung die Möglichkeit der Beteiligung am
Wettbewerbsverfahren eingeräumt wird, während Privatfirmen, die an
Projektspezifikationen mitgearbeitet haben, von der Teilnahme am
Wettbewerbsverfahren ausgeschlossen werden sollen bzw. qua Gesetz
ausgeschlossen sind?
Generell sind Ausschlüsse von Privatfirmen, die vorab an Projektspezifikationen
mitgearbeitet haben, am eigentlichen wettbewerblichen
Ausschreibungsverfahren im Sinne des vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) rechtlich zulässig, da die betreffenden Firmen die
Leistungsbeschreibung zu ihrem Vorteil gestalten und so einen Wettbewerbsvorteil erlangen
könnten.
26. Ist die Durchführung der Pilotprojekte unter vergaberechtlichen Aspekten
mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie abgestimmt?
Wie beurteilt das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die
Aufgaben der GEBB unter vergaberechtlichen Aspekten?
27. Aus welchen Gründen hat der Bundesminister der Verteidigung bei der
Gründung der GEBB von einer Ausschreibung abgesehen, obwohl die
GEBB ursprünglich wohl auch „operative Aufgaben“ im Rahmen der
Beschaffung wahrnehmen sollte?
Eine förmliche Abstimmung der bisherigen Vergabeentscheidungen bei den
Pilotprojekten ist im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft
und Technologie nicht erfolgt.
Die vertragliche Beziehung des BMVg zur GEBB ist eine so genannte „In-house-
Lösung“, mit der die GEBB in den Geschäftsbereich des BMVg eingebunden ist.
„In-house-Lösung“ bedeutet, dass regelmäßig folgende Voraussetzungen
kumulativ vorliegen müssen:
Der Bund muss Gesellschafter der GEBB sein.
Der Bund muss über die Gesellschaft die Kontrolle ausüben wie über seine
eigenen Dienststellen.
Die Gesellschaft darf gegenüber dem Bund keine eigene
Entscheidungsgewalt besitzen.
Die Gesellschaft muss Tätigkeiten nur für den Bund ausüben.
Soweit die GEBB selbst im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung Leistungen an
Dritte vergibt, ist sie öffentlicher Auftraggeber im Sinne des Paragraph 98
Absatz 2 GWB und damit zur Einhaltung von EU-Vergaberecht verpflichtet.
28. Wie viel Personal soll die GEBB im Jahr 2001 und in den Folgejahren
beschäftigen?
Welcher Personalaufwuchs ist vorgesehen?
Der Personalbestand der GEBB ist aufgabenorientiert. Die
Unternehmensplanung sieht einen Personalaufwuchs zum Ende diesen Jahres auf 30, im Jahre
2001 auf 41 Mitarbeiter vor.
29. In welcher Höhe pro Jahr sollen die Aufsichtsratmitglieder
Entschädigungen und in welcher Höhe sollen die Geschäftsführer und die noch
einzustellenden Mitarbeiter der GEBB Gehälter beziehen?
Welche sonstigen Zusatzleistungen und sonstigen (nicht-)monetären
Leistungen sollen in diesem Zusammenhang gewährt werden?
Wie sehen die in diesem Zusammenhang genannten erfolgsabhängigen
Gehaltsvereinbarungen aus?
Eine Aufsichtsratsvergütung wird nicht gezahlt an Aufsichtsratsmitglieder, die
Mitglied des Deutschen Bundestages oder Mitglied der Bundesregierung sind
bzw. zur Bundesrepublik Deutschland in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis
stehen. Aufsichtsratsmitglieder aus der Wirtschaft erhalten neben einer
jährlichen Grundvergütung von 5 000 DM ein Sitzungsgeld in Höhe von 1 500 DM
(zuzüglich weiterer 4 500 DM bei mindestens 4 Sitzungen im Jahr). Der
Vorsitzende des Aufsichtsrates erhält 50 % zusätzlich.
Als Geschäftsführer der GEBB sind Frau Dr. Fugmann-Heesing und Herr
Dr. Kraushaar bestellt. Sie erhalten bis 31. Dezember 2000 eine Vergütung, die
sich in der Höhe am Gehaltsniveau der freien Wirtschaft orientiert. Zu den
Rahmenbedingungen der ab 1. Januar 2001 abzuschließenden
Geschäftsführerverträge wurden noch keine endgültigen Vereinbarungen getroffen. Die
Mitarbeiter der GEBB werden von der Gesellschaft selbst eingestellt; die Konditionen
werden individuell im Arbeitsvertrag mit der GEBB vereinbart.
30. Erhalten die aus dem Geschäftsbereich des BMVg für die GEBB
abgestellten Beamten und Angestellten zusätzliche Leistungen für die Zeit
ihrer Tätigkeit bei der GEBB?
Falls ja, in welcher Höhe?
Die auf Dauer bei der GEBB tätigen Beamten und Angestellten erhalten
Sonderurlaub ohne Geld- und Sachbezüge. Die Konditionen des Arbeitsvertrages bei
der GEBB werden in einem individuell mit der GEBB abzuschließenden
Arbeitsvertrag vereinbart.
31. Falls bisher keine Gehaltsvereinbarungen getroffen wurden, wann sollen
diese vor allem mit den Geschäftsführern und den Projektleitern der
GEBB geschlossen werden?
Wann und in welcher Form beabsichtigt das BMVg den Deutschen
Bundestag über diese Vereinbarungen, die Höhe der Gehälter und sonstigen
Leistungen vor allem für die Geschäftsführer der GEBB zu unterrichten?
Ich verweise auf meine Ausführungen zu 29 und 30.
32. Welche „operativen Aufgaben“, die Bundesminister der Verteidigung
Rudolf Scharping in seinem Brief an die Mitarbeiter vom 1. September
2000 erwähnt, soll die GEBB wahrnehmen?
Würde bei der geplanten Übernahme von „operativen“ Aufgaben durch
die GEBB, z. B. auch im Beschaffungsbereich, nicht der Kernbereich des
Artikels 87b Grundgesetz verletzt?
Nach den bisherigen Planungen sollen der GEBB kurzfristig folgende
Aufgabenfelder übertragen werden:
Liegenschaften
Bekleidungswirtschaft
Flottenmanagement
IT
Einführung von SAP R/3 und
Vorschläge zur Implementierung eines zeit- und kostensparenden
Reisekostenmanagements und einer Umzugskostenregelung.
Die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen werden beachtet. Als
organisationsprivatisierter Bestandteil des Bundes kann die GEBB mbH auch operative
Aufgaben wahrnehmen.
33. Welche „operativen Töchter“ sollen von der GEBB gegründet werden?
Welche Aufgaben sollen diese erhalten?
Welchen Einfluss wird der Bund bei den „operativen Töchtern“ der
GEBB nehmen?
Wie soll die Einflussnahme rechtlich ausgestaltet werden?
Für das Geschäftsfeld IT werden zurzeit Möglichkeiten untersucht, wie
gegenwärtig und künftig erforderliche IT-Dienstleistungen für die Bundeswehr mittels
GEBB wirtschaftlicher erbracht werden können. Das Gleiche gilt für die
Geschäftsfelder Liegenschaftsmanagement, Bekleidungswirtschaft und
Flottenmanagement.
34. Wie soll die Zusammenarbeit zwischen dem BMVg und seinem
nachgeordneten Bereich, insbesondere dem Bundesamt für Wehrtechnik und
Beschaffung (BWB), und der GEBB geregelt werden?
Soll die GEBB gegenüber den (Stabs-)Abteilungen des BMVg und dem
nachgeordneten Bereich Weisungsbefugnis erhalten?
Welche Weisungen des Bundesministers der Verteidigung sind hierzu
bereits erlassen worden oder sollen noch erlassen werden?
Alle Organisationseinheiten des BMVg sowie des nachgeordneten Bereichs
sollen die für die Leistungserbringung der GEBB erforderlichen Informationen
und Daten in gegenseitiger Abstimmung auf entsprechende Anfrage zeitgerecht
und unentgeltlich für die GEBB aufbereiten.
35. Wie sollen die Ergebnisse der GEBB in der praktischen Arbeit durch das
BMVg und seine nachgeordneten Dienststellen umgesetzt werden?
Welche Weisungsbefugnisse soll die GEBB in diesem Zusammenhang
gegenüber den Dienststellen des BMVg und seinem nachgeordneten
Bereich erhalten?
Die Umsetzung der Arbeitsergebnisse der GEBB erfolgt nach Entscheidung der
Leitung des BMVg.
36. Was geschieht mit dem Sonderbeauftragten für Rationalisierung und den
Mitarbeitern seines Stabes, nachdem die GEBB ihre Tätigkeit Anfang des
nächsten Jahres aufgenommen hat?
Im Geschäftsbereich des BMVg wird ein einheitliches, durchgängiges
Controlling eingerichtet. Dessen Spitze wird ein strategisches Controlling im
Ministerium sein. Dafür ist ein ,Stab Leitungscontrolling‘ vorgesehen, der im
Leitungsbereich angesiedelt wird. Der ,Stab Leitungscontrolling‘ soll in erster Linie die
Leitung durch ganzheitliche und organisationsbereichsübergreifende
Information und Beratung bei der Umsetzung der langfristigen Ressortziele unterstützen.
Der ,Sonderbeauftragte für Rationalisierung‘ und sein Stab sollen im neuen
„Stab Leitungscontrolling“ aufgehen.
37. Was geschieht mit den Controlling-Einheiten im BMVg im
Zusammenhang mit der Tätigkeit der GEBB?
Die GEBB wird die Umsetzung der ihr übertragenen Aufgaben selbst
überwachen und dem Stab Leitungscontrolling die Informationen verfügbar machen, die
zur Bewertung der Erreichung der mit diesen Aufgaben verbundenen
Zielsetzung notwendig sind.
38. Welche Aufgaben genau soll die GEBB bei der Verwertung von Material
der Bundeswehr übernehmen und inwieweit wird davon die VEBEG
betroffen?
Plant das Bundesministerium der Verteidigung, die VEBEG aufzulösen?
Im Rahmen ihrer Unterstützung des BMVg in allen wirtschaftlichen Fragen des
Betriebs kann es möglich sein, dass die GEBB auch die bisherige Praxis der
Verwertung von ausgesondertem Wehrmaterial untersucht. Konkrete Aufträge dazu
liegen nicht vor.
Planungen des BMVg zur Auflösung der VEBEG gibt es nicht.
39. Wie beurteilt das BMVg den Vorwurf, dass die GEBB als privatrechtlich
organisierte Institution bei Beschaffungen für die Bundeswehr
öffentliches Auftragsrecht anwenden müsse und damit den gleichen
Arbeitsaufwand und -umfang wie die dafür bereits bestehenden
Organisationseinheiten im BMVg und seinem nachgeordneten Bereich haben werde,
daher Einsparungen wegen der zusätzlich zu zahlenden Gehälter und der
zu zahlenden Mehrwertsteuer durch die GEBB also nicht zu erwarten,
sondern sogar Mehrausgaben die Folge seien?
Es ist bekannt, dass bei privatrechtlicher gegenüber öffentlicher
Leistungserbringung die zusätzlichen Kostenelemente Mehrwertsteuer auf Personalkosten
sowie Gewinn in die Kalkulation einfließen. Eine pauschale Bewertung ist in
diesem Zusammenhang aber nicht möglich. Vielmehr ist in jedem Einzelfall auf
Basis der jeweils vorgenommenen Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zu
entscheiden.
40. Aus welchen Vermarktungsgeschäften von welchen Grundstücken der
Bundeswehr soll die GEBB bereits im nächsten Jahr die vom
Bundesminister der Verteidigung selbst erwarteten Erlöse in Höhe von 350 Mio.
DM erzielen?
Die Einnahmen aus Erlösen von Vermietung, Verpachtung und Verkauf bleiben
zu 80 % im Etat des BMVg. Schon jetzt, vor der Feinausplanung zur künftigen
Stationierung, sind Liegenschaften im Wert von etwa 350 Mio. DM als nicht
mehr betriebsnotwendig identifiziert, die im Jahr 2001 für eine Verwertung zu
marktgerechten Preisen frei werden.
41. Wie wird sichergestellt, dass die GEBB bei ihrer Aufgabenwahrnehmung
und dem Kontakt mit Dienststellen der Bundeswehr die geltenden
Geheimhaltungsvorschriften vor allem in sicherheitsempfindlichen
Bereichen einhält?
Vertraglich ist die Beachtung der Sicherheits- und Geheimschutzbestimmungen
sowie die Unterstützung der Ermittlungstätigkeit ES/BMVg zwischen BMVg
und GEBB vorgesehen. Hierzu ist bereits das Verfahren zur Aufnahme der
GEBB in die Geheimschutzbetreuung durch den BMWi eingeleitet.
42. Ist es zutreffend, dass bereits vor Aufnahme der Tätigkeit der GEBB ab
2. Januar 2001 in den (Stabs-)Abteilungen des BMVg umfangreiche
Konzepte erarbeitet worden sind bzw. zurzeit noch werden, die durch die
GEBB dann nur noch bewertet und umgesetzt werden sollen?
Ich verweise auf meine Ausführungen zu 34.
43. In welcher Form und welchen Zeitabständen beabsichtigt das BMVg den
Deutschen Bundestag über die Geschäftstätigkeit der GEBB,
insbesondere über die Art und Höhe der erzielten Erlöse sowie deren Verwendung,
zu unterrichten?
In der Verteidigungsausschuss-Sitzung vom 25. Oktober 2000 hat
Bundesminister Scharping dem Ausschuss Quartalsberichte zur Effizienzsteigerung in der
Bundeswehr und über den Stand der daraufhin zu veranlassenden
Umschichtungen entsprechend dem neu vorgesehenen Paragraph 6 Absatz 6 des
Haushaltsgesetzes 2001 zugesagt. Eine entsprechende Berichtspflicht besteht auch
gegenüber dem Haushaltsausschuss. In diesen Berichten werden auch die Aktivitäten
der GEBB darzustellen sein.
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ISSN 0722-8333]