Die Bundesregierung hatte sich vorgenommen, regelmäßig Kabinettssitzungen in den neuen Ländern zur Erörterung der dort anstehenden Probleme und zur Entwicklung von Lösungsansätzen durchzuführen.
Vorbemerkung
Mit Kabinettbeschluss vom 16. Dezember 1998 hat die Bundesregierung den „Kabinettausschuss Neue Länder“ eingerichtet, der sich mit den spezifischen Fragen Ostdeutschlands beschäftigt. Vorsitzender des Kabinettausschusses ist der Bundeskanzler, Beauftragter Vorsitzender ist der Staatsminister beim Bundeskanzler als Beauftragter für Angelegenheiten der neuen Länder.
Dem „Kabinettausschuss Neue Länder“ gehören als ständige Mitglieder alle Bundesministerinnen und Bundesminister an, in deren Geschäftsbereich regelmäßig Angelegenheiten der neuen Länder fallen. Es sind dies der Bundesminister des Innern, die Bundesministerin der Justiz, der Bundesminister der Finanzen, der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die Bundesministerin für Gesundheit, der Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sowie die Bundesministerin für Bildung und Forschung. Die anderen Bundesminister werden hinzugezogen, wenn Gegenstände beraten werden, die deren Geschäftsbereich betreffen.
Der „Kabinettausschuss Neue Länder“ hat bisher stets in den neuen Ländern getagt. Er ist dort zu Gemeinsamen Sitzungen mit dem jeweiligen Landeskabinett zusammengetroffen. Eine Gemeinsame Sitzung des „Kabinettausschusses“ und eines Landeskabinetts ist naturgemäß kein Beschlussgremium, sondern eine hochrangige informelle Besprechungsrunde. Deshalb werden dort keine formellen Beschlüsse gefasst, wohl aber Vereinbarungen über die weitere Zusammenarbeit getroffen. In den Gesprächen auf den Gemeinsamen Sitzungen gewinnen die mit dem Aufbau Ost befassten Mitglieder der Bundesregierung, vor allem aber der Bundeskanzler und der Staatsminister beim Bundeskanzler als Beauftragter für Angelegenheiten der neuen Länder wertvolle Informationen aus erster Hand der Landesregierungen, die in die konkrete Arbeit der Ressorts und der gesamten Bundesregierung eingehen. Zusätzlich haben die Gemeinsamen Sitzungen den Blick dafür geschärft, dass es jenseits der alle ostdeutschen Länder gemeinsam betreffenden Fragestellungen, wie z. B. die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und der Ausbau der Infrastruktur, landesspezifische Aspekte gibt, die angesichts des begrenzten Auftrages der bestehenden Bund-Länder-Gremien dort nicht immer zum Tragen kommen können.
Einen „Kabinettausschuss Neue Länder“, der konsequent in den neuen Ländern tagt und dort mit den Landeskabinetten Gemeinsame Sitzungen unter der Leitung des Bundeskanzlers veranstaltet, hat es unter der früheren Bundesregierung nicht gegeben.
Im Einklang mit den Regierungen der ostdeutschen Länder wird die Bundesregierung die erfolgreiche Arbeit des „Kabinettausschusses Neue Länder“ fortsetzen.
Dies vorausgeschickt, werden die Fragen wie folgt beantwortet: